Danke nochmals, das hört sich ja gar nicht so schlecht an, da bin ich schon etwas erleichtert
Ich hätte noch eine weitere Frage, die nicht in direktem Zusammenhang hierzu steht: Der Hauptmieter hat vor, bald ein paar alte Möbel von ihm, die schon seit Jahren eine Ecke im Flur versperren, zu entsorgen und stattdessen andere Möbel, die weder ich noch meine Mitbewohnerin haben wollen, dort abzustellen. Meine Frage wäre, ob er hierzu berechtigt ist? (ich nehme mal an: nein) Ich habe ihm bereits mitgeteilt, dass wir uns die Möbel nicht wünschen, woraufhin er eben mit der Kündigung reagierte. Nun hat er zusammen mit der Kündigung eine formale Ankündigung verschickt, über die eben erläuterte Maßnahme, die Möbel auszutauschen. Aber ich nehme an, ich könnte ihm die Maßnahme verweigern bzw. muss nicht hinnehmen, dass er darüber entscheidet was in dieser Wohnung steht und was nicht?
Daran anschließen würde ich dann noch die Frage, ob ich einen Anspruch darauf habe, dass er die alten Möbel entsorgt? Es handelt sich um alte, zerschlissene Sofas, die völlig abgenutzt sind und die niemand mehr benutzen möchte, die hier allerdings schon seit der Wohnungsübernahme vor 4 Jahren rumstehen. Doch vermute ich mal, dass ich dafür zuständig wäre, die Sofas zu entsorgen, wenn ich sie nicht mehr in der Wohnung haben möchte und dass dies auch nur mit Zustimmung des Hauptmieters gehen würde, da sie sein Eigentum sind? Sitze ich also auf diesen Möbeln fest? Oder kann ich doch erwarten, dass er sie entsorgt? Entschuldigt, wenn das jetzt off topic ist, ich dachte nur es wäre leichter, dies im Kontext des erläuterten Mietverhältnisses zu betrachten...