Beiträge von delcampo

    Danke nochmals, das hört sich ja gar nicht so schlecht an, da bin ich schon etwas erleichtert :) Ich hätte noch eine weitere Frage, die nicht in direktem Zusammenhang hierzu steht: Der Hauptmieter hat vor, bald ein paar alte Möbel von ihm, die schon seit Jahren eine Ecke im Flur versperren, zu entsorgen und stattdessen andere Möbel, die weder ich noch meine Mitbewohnerin haben wollen, dort abzustellen. Meine Frage wäre, ob er hierzu berechtigt ist? (ich nehme mal an: nein) Ich habe ihm bereits mitgeteilt, dass wir uns die Möbel nicht wünschen, woraufhin er eben mit der Kündigung reagierte. Nun hat er zusammen mit der Kündigung eine formale Ankündigung verschickt, über die eben erläuterte Maßnahme, die Möbel auszutauschen. Aber ich nehme an, ich könnte ihm die Maßnahme verweigern bzw. muss nicht hinnehmen, dass er darüber entscheidet was in dieser Wohnung steht und was nicht?

    Daran anschließen würde ich dann noch die Frage, ob ich einen Anspruch darauf habe, dass er die alten Möbel entsorgt? Es handelt sich um alte, zerschlissene Sofas, die völlig abgenutzt sind und die niemand mehr benutzen möchte, die hier allerdings schon seit der Wohnungsübernahme vor 4 Jahren rumstehen. Doch vermute ich mal, dass ich dafür zuständig wäre, die Sofas zu entsorgen, wenn ich sie nicht mehr in der Wohnung haben möchte und dass dies auch nur mit Zustimmung des Hauptmieters gehen würde, da sie sein Eigentum sind? Sitze ich also auf diesen Möbeln fest? Oder kann ich doch erwarten, dass er sie entsorgt? Entschuldigt, wenn das jetzt off topic ist, ich dachte nur es wäre leichter, dies im Kontext des erläuterten Mietverhältnisses zu betrachten...

    Vielen Dank für die Antworten! Ich hätte hierzu dann noch die Frage, bis wann ich dem Hauptmieter mitteilen müsste, dass ich die Kündigung nicht akzeptiere? Ich habe im Internet gelesen, dass die Widerspruchsfrist bei einer Kündigung 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beträgt, das wäre hier dann der 30. April, ist das so richtig? Oder hätte ich sogar mehr Zeit, also bis zum 30. Mai, da die vom Hauptmieter gesetzte Frist anscheinend nicht der rechtlich angemessenen entspricht?

    Hallo,

    ich wohne seit 4 Jahren in einer 2er WG zur Untermiete. Der Hauptmieter bewohnt selbst die Wohnung nicht, sondern vermietet beide Zimmer separat zur Untermiete. Mein Zimmer wird möbliert vermietet, allerdings habe ich die Möbel, da sie alt und verbraucht sind, mit Zustimmung des Hauptmieters rausgestellt und meine eigenen Möbel aufgestellt. Nun ist gestern eine Kündigung bei mir eingetroffen mit der Frist zum 30.06. Ein Kündigungsgrund ist nicht angegeben. Die Kündigung beruft sich auf eine Klausel im Mietvertrag, die besagt, dass die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. Auf Nachfrage behauptet der Hauptmieter, mir mit der verlängerten Frist bis zum 30.06 gar einen freundschaftlichen Dienst erwiesen zu haben. Meine Frage: Ist die Kündigung gültig oder gelten unter den beschrieben Umständen nicht vielmehr die gewöhnlichen Kündigungsbedingungen, d.h. so wie ich es verstanden habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten mit Angabe eines Kündigungsgrundes?

    Wäre für Auskunft und Hilfe sehr dankbar!!

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