Beiträge von Emily

    Der Makler dürfte vermutlich gar nicht berechtigt sein, eine Mieterhöhung durchzuführen.

    Wenn hier allerdings ein Mieterhöhungsschreiben des Vermieters kommt, solltest Du dich hier erneut (mit einem neuen Thema) melden.

    Die Maklerin möchte damit eigentlich nur erreichen, dass der mMn viel zu hohe Kaufpreis erreicht wird, in dem sie dem Käufer schon mal schriftlich vorlegen kann, dass er die Frist von 3 Jahren zur Mieterhöhung nicht einhalten muss, da ich als Mieterin ja einer vorzeitigen Erhöhung zugestimmt habe.

    Wenn ich das also richtig verstehe, kann mich dann der Käufer auch nicht einfach wegen Eigenbedarfs rauskündigen, da dies ja in meinem jetzigen Vertrag ausgeschlossen ist - richtig?

    Sollte ich dann ganz darauf verzichten, solch eine Vereinbarung mit der Maklerin zu unterzeichnen und das dann mit dem neuen Vermieter selbst aushandeln? Mietverhandlungen sollten dann sozusagen über den Käufer laufen und nicht über das Maklerbüro?

    Das Problem mit den Bildern hat sich mittlerweile schon erledigt. Das Inserat erfolgt jetzt mit dem Grundriss und die Wohnung muss halt dann bei den Besichtigungsterminen in Augenschein genommen werden.

    Hallo Community,

    ich hab im Februar sehr unerwartet einen Anruf einer Agentur erhalten über die mein aktueller Vermieter die Wohnung verkaufen lassen will.

    Jetzt hätte ich ein paar Frage zu dem ganzen Ablauf.

    In meinem Mietvertag ist ein unbegrenztes Mietverhältnis (ab 2007) geschlossen wurden. Auch eine Kündigung zwecks Eigenbedarf wurde ausgeschlossen.

    Die Agentur möchte also versuchen einen Käufer zu finden, welcher mich mit übernimmt.

    In wieweit kann mich aber eine Käufer kündigen, wenn er mich als Mieterin nicht haben möchte und die Wohnung selbst beziehen möchte? Und welche Fristen gelten dafür?

    Da meine Miete aktuell unter dem Mietpreisspiegel in meiner Region liegt, möchte man eine Vereinbarung schließen, wonach ich einer vorzeitigen Mieterhöhung zustimme.

    Welcher Zeitraum wäre für eine solche Vereinbarung angemessen?

    Zudem hatte die Dame der Agentur vor einiger Zeit die Möglichkeit die Wohnung zu besichtigen und Bilder zu machen, welche für ein Inserat genutzt werden wollen.

    Jetzt gefallen der Dame die Bilder nicht und sie möchte erneut Bilder machen. Muss ich das erlauben?

    Meine 1 1/2 Zimmerwohnung ist wie gesagt seit 2007 bewohnt und es sind sehr viele persönliche Sachen auf den Bilder zu sehen.

    Würde da nicht ein Grundriss für das Inserat reichen?

    Ich würde mich über Ratschläge und Informationen freuen.

    VG Emily

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