Beiträge von Jack Torrence

    Ich poste hier einfach mal eine teil seiner Mail. Vorher hatte ich ihm mitgeteilt, dass ich die Miete um so und so viel kürzen werde, da er mir u.a. keinen Tätigkeitsnachweis für die Gartenpflege gezeigt hat.
    Jetzt versucht er es so hin zu biegen, dass ich es plötzlich nicht mehr um die Gartenpfeleg geht, sondern darum, ob ich den Garten kn der Vergangenheit genutzt habe. Absurd.


    Die Miete Rauchwarnmelder können Sie verrechnen! Alles andere nicht! Rückwirkend zu behaupten, Sie hätten den Garten nicht genutzt, glaube ich Ihnen nicht und spielt auch keine Rolle, weil Sie in der Beweispflicht sind! Sie haben auch mitgeteilt, dass Sie in der Vergangenheit den Garten selbst gepflegt hätten! Warum haben Sie das gemacht, obwohl Sie den Garten und den Wäschetrockner angeblich nicht genutzt haben???? Passt bezogen auf ihre Person nicht zusammen! Ich bin einverstanden,dass Sie ab dem 01.10.22 den Garten und den Wäschetrockner nicht mehr nutzen! Bis dahin haben Sie die geforderten Kosten zu tragen

    Sollten Sie das nicht bezahlen, werde ich es einfordern!

    Ich weiß nicht, ob ich das einfach komplett ignoriere, oder ihn freundlich darauf hinweise, dass ich gerne bereit bin, die 25€ für die Gartenpflege zu zahlen, sollte er mit einen Tätigkeitsnachweis liefern und das nicht ich in der Beweispflicht bin, sonder laut BGH Urteil vom 07.02.2018 er.

    Der Mieterbund meinte, dass sie eigentlich nicht für Garagenmietverträge zuständig sind. Sie sind aber derselben Meinung wie du (also das eine wirtschaftliche Einheit zustande gekommen ist) und raten mir, ihm einen Vorschlag von 15% zu unterbreiten. Da ich bis Ende November mit einer Antwort zeit habe, soll ich auch nicht unbedingt vor November antworten und mich dann nochmal melden, falls es zu Stress kommt.

    Also ich will jetzt nichts falsches erzählen, deswegen hier nochmal, was genau in dem Garagen-MV steht:

    §10 Beendigung des Mietverhältnisses/Kündigung

    Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    - dann per Handschrift: Er ist an den Wohnungsmietvertrag gekoppelt. Endet dieser, so endet auch dieser MV zum gleichen Datum

    Und dann eben noch der Rest wie vierteljährliche Kündigungsfrist usw...

    Dann gibt es aber §16:

    §16 Schlussbestimmungen

    Dieser Vertrag ist rechtlich und wirtschaftlich selbstständig und unabhängig von etwa geschlossenen weiteren Verträgen über andere Mietsachen. Insbesondere ist eine Kündigung unabhängig von dem Weiterbestehen eines Mietvertrages über Wohnräume möglich.

    Sollten ein oder mehrere der vorstehenden Vertragsvereinbarungen aus irgendeinem Rechtsgrunde nichtig, teilnichtig oder in sonstiger Weise rechtsunwirksam sein, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen vertraglichen Regelungen nicht berührt.


    Hallo,

    also ich hab das mittlerweile kapiert. Unser Vermieter versucht nun die Miete für unsere Wohnung und unsere Garage zu erhöhen.

    Bei der Wohnungsmiete weiß ich schon, dass ich der von ihm veranschlagten Miete nicht zustimmen werde, da diese höher wäre, als die ortsübliche Vergleichsmiete zusammen mit den wohnwertsteigernden Merkmalen.

    Nun will er aber auch die Miete für unsere Garage erhöhen. Die Garage steht in einem separaten MV, da wir diese erst Jahre später angemietet haben. In den MV hat er ergänzt, dass die Kündigung der Garage an den Wohnungsmietvertrag gekoppelt ist. Soweit, so ok.

    Jetzt will er aber die Miete um 50% erhöhen und begründet das mit dem selben Satz, den er uns in die Mieterhöhung für unsere Wohnung geschrieben hat. Nämlich, dass unsere Miete nicht mehr der Miethöhe , die für Garagen der nach Art, Größe, Lage, Beschaffenheit und Ausstattung vergleichbar ist, im Ort bezahlt wird.

    Er hat also lediglich das Wort Wohnung durch Garage ersetzt. Berufen tut er sich hierbei (wie bei der Wohnungsmiete auch) auf §558b.

    Dazu mal 2 Fragen:

    1. Es gibt keinen Mietspiegel für Garagen. Seine Begründung ist einfach nur vorgeschoben. Muss er mir hier 3 Vergleichsmieten für Garagen zeigen? Unsere Garage ist eine Doppelgarage. Eine gehört uns, die andere Hälfte einem Mieter im Nachbarhaus. Der Vermieter ist hierbei auch ein anderer. Die Garagen sind aber identisch und ich weiß, dass unser Nachbar schon jetzt weniger bezahlt, als wir.

    2. Gibt es bei Garagen eine Kappungsgrenze, oder kann die Miete hier willkürlich erhöht werden?

    Ich weiß, dass ein Vermieter bei separaten Mietverträgen durchaus einem Mieter die Garage kündigen kann und dann einfach einen neuen Mietvertrag mit erhöhter Miete erstellen kann. Jetzt ist die Miete unserer Garage aber an die Kündigung unserer Wohnung gebunden. Außerdem bezieht sich unser Vermieter auf den §558. Wie sieht die Sache denn hier aus? Greift hier somit die Kappunsgrenze von 15%, oder kann er 50% machen?


    Edit:

    Ich habe noch eine grundsätzliche Frage zur Berechnung der Wohnungsmiete.

    Die Quadratmeter unserer Wohnung wurden uns nie von unserem Vermieter mitgeteilt und stehen auch nicht im MV.

    In der Betriebskostenabrechnung stehen 65m².

    Wenn ich per Lasermessgerät nachmesse, komme ich auf 68m².

    Unser Vermieter schreibt bei der Mieterhöhung 70m².

    Welcher Wert darf denn bei der Mieterhöhung genommen werden? Das ist immerhin ein Unterschied von knapp 40€.

    Hallo,

    ich wollte mich nochmal melden und berichten, wie es bisher gelaufen ist.

    Ich hatte ja mittlerweile alles dem Mieterbund geschildert und mir wurde gesagt, ich soll von meinem Vermieter mal einen Tätigkeitsnachweis/Stellenanzeige fordern.

    Also habe ich ihm das geschrieben und 3 Wochen dafür zeit gegeben. Er hat relativ zeitnah auch geantwortet, mir aber keinen Nachweis geliefert, sondern nur geschrieben, dass die Gartenpflege Arbeiten 18€/h die Stunde kosten und in unregelmäßigen Abständen bei Bedarf erledigt werden. Wie zu erwarten, kann mir also keinen Nachweis bringen.

    Das kuriose kommt aber erst jetzt.

    In der selben Mail schreibt er mir nämlich, dass - wenn ich nicht bereit bin, die 25€ pro Jahr zu erbringen - er mir die Nutzung des Gartens und des Wäschenetzes untersagt.

    Da er mir also keinen Tätigkeitsnachweis liefern kann, sind die 25€ also plötzlich nicht mehr für die Gartenarbeit gedacht, sondern als Gartenmiete zu sehen. ^^

    Ich würde ihm erstmal die volle Miete überweisen und schauen, was der Mieterbund sagt. Neben der Miete der Rauchwarnmelder gibt es ja auch noch den Punkt 'Rauchwarnmelderservice' bei dem ich keine Ahnung habe, was das sein soll. Weil gewartet werden die Teile nicht. Und ich will noch wissen, was bei der Gartengeschichte bei raus kommt.

    Wenn ich ihm jetzt nur einen Teil überweise, kommt eine Stunde später der Anruf mit der Mieterhöhung. Und wenn ich ihm dann noch stecke, dass ich das alles noch prüfen lasse und ihm bei der nächsten Miete dann eventuell noch was abziehe, schickt der mir glatt nen Attentäter auf den Hals.

    Hallo nochmal,

    also ich lasse das ganze über den Mieterschutz klären, habe aber erst am 31.8. einen Termin. Und bis zum 29. 8. muss ich die Nebenkosten überweisen.

    Ich würde das ganz unter Vorbehalt überweisen und das auch so bei der Überweisung mit angeben und gar nicht mehr mit ihm schreiben. Das gibt wieder nur Stress.

    Wenn ich dann Absicherung durch den Mieterschutzbund bekomme - bezahle ich ihm dann bei der nächsten Miete einfach die Differenz weniger? Weil er wird mir das Geld mit 100%iger Sicherheit nicht zurück überweisen. Oder wie läuft so etwas ab?

    Unser Garten sieht… naja… er besteht nur aus Unkraut, Wildwuchs, Moos, Ahorn.

    Was mich so ärgert ist, dass mir mein Vermieter unwahre Sachen vorwirft und so tut, als ob alles an ihm hängen bleibt, obwohl er nur ein einziges Mal im letzten Jahr für eine halbe Stunde Unkraut gezupft hat.
    Er hat nicht ein mal selber rasen gemäht.

    Und soweit ich weiß, dürfen doch sowieso nur laufende Kosten in die NK Abrechnung und nicht einmalige Kosten.

    So wie ich das sehe, will er aufgrund falscher Behauptungen 100€ von uns abzwacken.

    Es ist aber auch unmöglich auch nur einen Satz mit dem Typen zu reden. Schon wenn ich nur höflich eine Nachfrage stelle, fühlt er sich angegriffen und ist auf 180.

    Ich wäre jetzt auch so vorgegangen, dass ich ihm schriftlich oder per Mail erneut mitteile, warum er falsch liegt (mit Berufung auf die beiden Urteile und auch mit Berufung auf den fehlenden Eintrag im MV zur gartenpflege in meinem anderen Beitrag), mich beim Miwterschutz anmelde und ihm die NK abzgl. der Kosten für die rauchmelder und die gartenpflege zahle.

    Dann wird er mir zwar die Miete erhöhen, aber das könnte er unabhängig davon sowieso machen.

    Also mein Vermieter besteht auf das Geld. Ich sehe das irgendwie aber nicht ein, da wie oben schon geschrieben, im Mietvertrag nichts geregelt wurde. Hinzu kommt, dass er uns Sachen unterstellt, die nicht stimmen.

    Und wenn in meinem Mietvertrag bei der Mitbenutzung des Gartens explizit kein X gesetzt wurde und ich diesen auch nicht nutze (was ich wirklich nicht tue), dann sehe ich keinen Grund dafür auch zu zahlen.

    Also, basierend darauf, dass die gartenpflege im MV nicht festgehalten wurde, ich den Garten nicht nutze und laut Mietvertrag auch nicht nutzen darf - warum sollte ich dann dafür bezahlen sollen?

    Hallo,

    ich habe gestern meine NK-Abrechnung erhalten und dort zum ersten Mal den Punkt "Gartenpflege" entdeckt, welcher unter dem Punkt 'Betriebskosten' aufgeschlüsselt ist.

    Dieser Punkt erschien wie geschrieben dieses Jahr zum ersten Mal und wurde mit 100€ veranschlagt - geteilt durch vier Mietparteien zu je 25€.

    Auf Nachfrage an meine Vermieter, was er denn unter Gartenpflege verstehe, bekam ich als Antwort, dass das selbsterklärend sei. Wir würden kein Unkraut zupfen, würden nicht regelmäßig Rasen mähen und für 100€ würde sie keine Firma finden, also müssen sie alles selber machen. Alternativ könnten wir Mieter die Gartenpflege in Eigenregie erbringen und somit Kosten sparen.

    Nun ist es so, dass mein Vermieter in den letzten beiden Jahren 1 bis maximal 2 mal selber kam, um Unkraut zu zupfen. 100€ sind da schon recht sportlich. Außerdem mähen wir regelmäßig alle 2-3 Wochen den Rasen und haben selber mit anderen Mietern 2 mal das komplette Unkraut entfernt.

    Hinzu kommt noch, dass ich festgestellt habe, dass die Gartenmitbenutzung überhaupt nicht in unserem Mietvertrag verankert ist. Tatsächlich kommt das Wort "Garten" in meinem Mietvertrag nur ein einziges Mal vor und zwar als Unterpunkt: zusätzlich vermietet werden. Garten wird hier aufgeführt mit Kinderspielplatz, Trockenboden, Waschküche und Abstellraum (nichts davon haben wir). Ein x im Kästchen für die Gartenmitbenutzung ist gar nicht vorhanden. Das heißt, ich muss sowieso nichts zahlen?

    Aber abgesehen davon: Darf mein Vermieter pauschal 100€ verlangen für zwei mal Unkraut zupfen? Kann er das überhaupt, wenn im Mietvertrag kein Wort zur Gartenpflege steht?

    Hallo,

    ich brauche mal kurz Hilfe für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

    In meiner Stadt hat die ortsübliche Vergleichsmiete in meinem Viertel eine Spanne von 6,34€ - 8,94€. Wenn ich den Mietspiegel per Online Rechner berechne, wird mir hier ein Preis von 7,66€ für meine Wohnung genannt.

    Momentan zahle ich 7,38€ m². Heißt das nun, mein Vermieter kann die Miete auf 7,66€ erhöhen, oder auf bis zu 8,94€ (bzw. maximal 20% meiner jetzigen Miete) ?

    Danke!

    Abschließend noch eine allgemeine Frage...

    Wenn ich meinem Vermieter jetzt mitteile, dass er die Kosten für die Anmietung nicht auf die Mieter umwälzen darf und ihm im gleichen Atemzug noch mitteile, dass ich für die Anschaffung eines neuen Rasenmähers auch nichts zahlen werde (in diesem Jahr steht nämlcih zum ersten Mal der Punkt 'Gartenpflege' in meinen sonstigen Betriebskosten - und das ist die Anschaffung eines Rasenmähers), wird er mir - da ich ihn gut kenne - mit Mieterhöhung und Kündigung drohen.

    Rasenmäher und Rauchmelder machen zusammen etwa 50€ aus. Soll ich die Pille schlucken, oder eine Mieterhöhung in Kauf nehmen? Damit hat er mir schon öfter gedroht.


    Nachtrag:

    Ich habe meinem Vermieter geschrieben, dass er die Kosten der Rauchwarnmelder nicht umlegen darf. Ebenso habe ich nachgefragt, ob er mir den Punkt "Gartenpflege" erläutern kann. Es kam, wie es kommen musste.

    Er antwortete mir, dass nach Rechtssprechung die Miete der Rauchwarnmelder umgelegt werden darf (mit 3 Ausrufezeichen).

    Und weiter im Original:

    "Das Wort Gartenpflege ist eindeutig! Wir haben nach wie vor Aufwand für die Gartenpflege! Sie mähen nicht regelmäßig den Rasen und beseitigen auch kein Unkraut! Für 100€ im Jahr finden wir keine Firma und müssen es selbst erledigen! Alternativ können die Mieter die Gartenpflege in Eigenregie erbringen und somit Kosten sparen.

    Wir können alternativ auch über eine längst fällige Mieterhöhung reden!"

    Ich finde das schon mehr als nur frech, denn: wir mähen unseren Rasen alle 2 Wochen, vom Garten selbst steht überhaupt nichts im Mietvertrag und in den letzten 18 Monaten kam er genau ein Mal vorbei und hat Unkraut gezupft.

    Das heißt, er hat pauschal für ein Mal Unkraut zupfen 100€ verlangt.

    Ich würde ihm jetzt das Urteil des BGH schicken und ihn darauf hinweisen, dass in unserem Mietvertrag überhaupt keine Gartenmitbenutzung verankert ist.

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