Beiträge von Akeman

    Im Mietvertrag steht zu den Punkten folgendes:

    §7 - Zustand und Übergabe der Mieträume

    1 Der Vermieter gewährt den gebrauch der Mietsache in dem zustand bei Übergabe.

    2. Der Vermieter verpflichtet sich - vor Übergabe - spätestens jedoch bis zum ____________ folgende Arbeiten in den Mieträumen vorzunehmen_____.

    3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§ 536 a BGB) wird dem Vermieter vom Mieter erlassen.

    4. Die Aushändigung der Wohnungsschlüssel und damit die Übergabe der Wohnung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bei Zahlung der ersten Miete.

    Bei den ______ steht nichts...

    §17 - Rückgabe der Mietsache

    Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume mit allen dazugehörigen Schlüsseln, auch selbst beschafften, in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Gibt der Mieter nicht alle Schlüssel zurück, ist er dem Vermieter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Vermieter Schlüssel beschaffen, Schlösser oder Schließanlagen ersetzen muss, es sei denn, der Mieter hat den Verlust nicht zu vertreten.

    Hat der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Besitz an der Wohnung erkennbar dauerhaft aufgegeben, kann der Vermieter die Mietsache auf Kosten des Mieters öffnen und räumen.

    Das ist im Grunde alles zum überlassen der Räume. Es gab wie gesagt kein Übergabeprotokoll beim Einzug und auch keine weitere mündliche Absprache.

    Das ist eigentlich üblich.

    Dann aber vermutlich auch beim Einzug, oder?

    Das ist genau Euer Problem. Da es kein Übergabeprotokoll gibt, könnt Ihr gar nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bei Mietbeginn bestand.

    Muss ich nachweisen, dass der Mangel bereits bei Mietbeginn bestand, oder muss er mir den Mangel nachweisen? Wir kennen die Vormieterin ganz gut. Sie könnte bestätigen, dass der Mangel bereits bestand.

    Dann endet das vermutlich in einem Rechtsstreit. Deswegen von mir auch der Tipp, wenigstens zu streichen.

    Ich möchte nicht wissen, wie es endet. Mich interessiert was vorher passiert. Wie gehe ich bei der Übergabe mit dem Übergabeprotokoll vor, wenn ich anderer Meinung bin? Muss das vermerkt werden dort vermerkt werden?

    Wir hinterlassen die Wohnung genauso wie wir sie bekommen haben. Auch farblich hat sich nichts verändert. Das finde ich einfach nur fair. Wenn der Vermieter deshalb einen Rechtsstreik will, dann habe ich da kein Problem mit. Da wir keine Kaution bezahlt haben, habe ich auch keine Sorgen diese wiederzubekommen.

    Danke für die schnellen Antworten.


    Mich stört an dieser Sache, dass er ein Übergabeprotokoll machen möchte. Wir haben beim Einzug keins erstellt!

    Ich habe eher das Gefühl, dass er hiermit was erreichen will. Wie verhält es sich, wenn ich bei Punkte im Protokoll anderer Meinung bin. z.B. Der Vermieter sieht etwas als Mangel an, was ich anders sehe. Oder etwas wie z.B. Fußboden (Laminat) ist beschädigt, was aber bereits beim Einzug war...

    Ich möchte keine bösen Überraschungen erleben...

    Hallo,

    ich bin Mieter und habe fristgerecht zum Ende Februar gekündigt. Der Grund ist, dass durch baulich Mängel Schimmelprobleme existieren. Da der Vermieter keine Ambitionen gezeigt hat diese zu beseitigen haben wir uns für die Kündigung entschieden. Das Verhältnis zu unseren Vermietern ist dadurch nicht mehr das Beste… Nun kommt die Wohnungsabnahme auf mich zu. Der Vermieter möchte gerne ein Übergabeprotokoll erstellen. So etwas haben wir jedoch nicht zu Beginn der Miete gemacht. Jetzt würde ich gerne wissen, was noch auf mich zukommt.

    Wir haben die Wohnung unrenoviert übernommen. Diese wurde allerdings nicht schriftlich festgehaltem. Wir kennen jedoch die Vormieter, welche dieses bestätigen können. Wir mussten und haben keine Mietkaution bezahlt.

    1. Wir möchten die Wohnung nun unrenoviert übergeben. Ist dies einfach möglich? Was muss überhaupt im Mietvertrag stehen, dass ich die Wohnung renovieren muss?

    2. Was passiert, wenn der Vermieter irgendwelche Gründe findet, warum er die Wohnung so nicht abnimmt? Kann die Übergabe dann nicht stattfinden? Welche handhabe hat er hier?

    3. Kann eine Übergabe auch stattfinden, wenn der Vermieter Punkte bemängelt?

    Vielen Dank für Eure hilfe schonmal im Voraus.

    Liebe Grüße

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