Hallo!
da die Raumtemperatur in unserem Haus nur 16°-18° beträgt
Gesetzliche Bestimmungen gibt es in Deutschland nicht, wann eine Heizung funktionieren muss. Die Rechtsprechung hat jedoch durch mehre Urteile eine Heizperiode bestimmt. Die Heizperiode kann regional unterschiedlich bestimmt
sein. Auch Klauseln im Mietvertrag können den Beginn bestimmen.
In der Regel wird aber die Zeit zwischen dem 01. Oktober und dem 30. April
als Heizperiode definiert.
wollten wir unsere Heizkörper wieder etwas mehr aufdrehen.
Dreimal überlegen, bevor die Heizung aufgedreht wird. Es drohen
mit der nächsten Heizkostenabrechnung Nachzahlungen in
bis zu vierstelliger Höhe je nach Region und Energieversorger. Bereits
jetzt Geld für die nächsten Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung
zurücklegen, Vorwarnung und guter Rat.
Die Heizung ganz abstellen darf der Vermieter nicht. Die Klauseln in
Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur für die Wohnung bestimmen,
sind allerdings vorübergehend außer Kraft gesetzt worden.
Gruß