Beiträge von Grace

    Man kommt direkt aus der Tiefgarage durch eine doppelte Tür in das Treppenhaus. Im Keller hat man dann direkt Zugang zu Waschraum und anderen Räumen, die auch nicht abschließbar sind. Von außen gelangt man auch durch den Eingang direkt in das Treppenhaus.

    Diese könnte man durch ein sogenanntes Flucht/Panik-Schloss sichern.

    Panikschloss

    Dann würde sich das Problem erledigen, da die Garagen-Mieter
    einen externen Zugang haben.

    Zumal es in den letzten Jahren mehrfach Kellereinbrüche bei uns gab und auch schon zwei Fahrzeuge, Fahrräder und Zubehör aus dem Garagenbereich gestohlen wurden.


    Da leidet das Sicherheitsempfinden der Bewohner schon drunter, zumal wir hier in einer relativ ruhigen und nicht gerade günstigen Dorfrandlage wohnen, da erwartet man sowas nicht.

    Ein Grund mehr sich da intensiv zu kümmern! Wende dich vor

    Ort an denen Mieterverein und lasse dich beraten.

    Ja, das nennt man auch "Lebensrisiko". Wer damit nicht klar kommt hat nur eine Chance, nicht geboren werden.

    Hat nichts damit zu tun, hier auch so ein Gebäude mit Garagenplätzen,

    aber Bereiche strikt getrennt. Der externe Zugang wird von externen

    Mietern genutzt. Der andere Bereich ist nur Mietern des Hauses vorbehalten.

    Am Ende wird es aber wohl natürlich wieder auf die genau Vertragsgestaltung ankommen. Will man sich aber wirklich damit befassen weil da ein Garagenmieter in die Garage geht?

    Richtig, der müsste umgehend geprüft werden. Dazu sollte TE

    sich noch äußern nach Möglichkeit.

    Ein Gespräch mit der Hausverwaltung hat nur ergeben, dass er wohl angeschrieben werden soll, allerdings müßte geprüft werden, ob er mit dem Mietvertrag die Nutzung des Treppenhauses sozusagen "mit gemietet" hat.

    Im Normalfall haben Fremde im Treppenhaus nichts verloren. Ein

    unkalkulierbares Risiko in Bezug auf Wohnungseinbrüche, wenn

    Jeder unkontrolliert ein und ausgeht. Dann müsste das überwacht

    werden.

    Der Garageneingang, den er meiner Meinung nach nutzen sollte, liegt am anderen Ende der Anlage, wahrscheinlich ist ihm das zu weit.

    Wenn ein externer Eingang für externe Garagen-Mieter besteht, so haben

    sie diesen auch zu nutzen. Es entsteht für mich nur die Frage, warum

    es überhaupt möglich ist ins Treppenhaus zu gelangen. Das müsste die

    Hausverwaltung abstellen, indem Wohnungs-Mieter einen anderen

    Schlüssel bekommen, als externe Garagen-Mieter.

    Ein Gespräch mit der Hausverwaltung hat nur ergeben, dass er wohl angeschrieben werden soll, allerdings müßte geprüft werden, ob er mit dem Mietvertrag die Nutzung des Treppenhauses sozusagen "mit gemietet" hat.

    Ein Widerspruch in sich, weil ein externer Zugang besteht. Den hätte

    man sich dann ja sparen können.

    Ich könnte ausziehen wenn, ich selber einen Nachmieter suche aber ich habe Sorge, dass da keiner einzieht, erstmal wegen dem kaputten Dach, aber auch wegen anderen Sachen, wie zum beispiel einen Innenhof, der voller Müll und toter Ratten liegt und einem Messi im Vorderhaus bei dem die Wohnungstür kaputt ist und alles vol

    Das hat sich der Vermieter fein ausgedacht, indem Zustand zieht da keiner ein.

    ob ich vorher aus dem Vertrag rauskomme wegen Gesundheitlichem Risiko bzw. was ich tun muss/kann um da rauszukommen.

    Wende dich sofort an den Mieterverein bei dir und schildere

    denen deine Probleme. Bei solchen Sachen werden die Mietervereine

    ganz schnell. Bei Rattenplage besteht Meldepflicht! Schaue bei dir nach,

    ob deine Stadt ein Rattenmeldeportal des Ordnungsamts hat.

    :)

    Bandit1980 , liest du eigentlich die Information von mir?

    Zitat

    Als einzige wesentliche Besonderheit ist für die Einliegerwohnung festzuhalten, dass hier die Anwendbarkeit der Heizkostenverordnung durch eine mietvertragliche Regelung zwischen Vermieter und Mieter ausgeschlossen werden kann.

    Nebenkostenabrechnung bei einer Einliegerwohnung - Besonderheiten beachten

    Nicht so weit so gut. Ist im Mietvertrag vereinbart das auf die Abrechnung der Heizkosten gemäß HeizkostenVO verzichtet wird?

    ^^:thumbup: Frage war auch, was im Mietvertrag steht. Hat der TE leider nicht beantwortet!

    Hallo!

    keine Glätte, kein Schnee, richtet sich nach Warnung der Abfallwirtschaftsbetriebe, wenn also Straßen, Brücken glatt sein könnten meint mein Vermieter dann auch streuen zu lassen und er sagt, ich habe einen Vertrag für alle Häuser und somit wird auch vor allen Häusern gestreut auch wenn nichts zu streuen gibt und die Mieter dürfen bezahlen, für mich abzocke.

    Diese Aussage ist für mich erklärungsbedürftig, weil zu pauschal. Selbstverständlich

    kommt der Winterdienst, wenn Schnee und Glätte vorhergesagt wird und er einen

    Vertrag hat. Der Winterdienst ist in der Haftung, wenn etwas passiert.

    Gruß

    Hallo!

    Was steht in deinem Mietvertrag? Eine vereinfachte Abrechnung

    muss zunächst nicht nachteilig sein.

    Jetzt habe ich jedoch erfahren, das mein Vermieter sein warmwasser über die Heizung bezieht und nicht wie in meiner Einliegerwohnung über Durchlauferhitzer. Das bedeutet doch, dass er wesentlich mehr warmwasser verbraucht und somit auch mehr zahlen müsste?

    :?:Nähere Erklärung bitte! Was hast du über die Kosten erfahren und warum

    meinst du, dass du zu viel bezahlst? Ist so nicht zu beurteilen, weil deine

    Aussage zu dürftig.

    Gruß

    Aufmerksam lesen

    Mieterhöhung - Fristen für alle Erhöhungen im Überblick

    Banane , könntest du bitte das nächste Mal auch die dazugehörigen

    Informationen für den TE mit einstellen? smilie_schild_024.gif Wenn es nicht zu viel Mühe macht,

    wäre es sehr schön. Danke! ^^

    Betriebskostenabrechnung - Ihr Recht auf Belegeinsicht und Kopien

    Mehr auch hier zur Information:

    Zitat

    Betriebskostenabrechnung und Belegeinsicht des Mieters – Was ist zu beachten - Haufe.de

    Zur Abrechnung der Betriebskosten müssen die Belege nicht beigefügt werden. Der Mieter hat allerdings ein Recht zur Einsichtnahme in diese Belege, nicht aber in die Quittungen. Einsicht in die Unterlagen kann er grundsätzlich im Büro des Vermieters oder Verwalters zu den üblichen Geschäftsstunden nehmen. Hierzu sind dem Mieter die Rechnungen, Lieferscheine, Mess- oder Ableseprotokolle, Gebührenbescheide, Wartungs-, Versicherungs-, Hauswarts- und sonstige Verträge vorzulegen, die für die Abrechnung von Bedeutung sind. Dieses Recht zur Einsichtnahme in die Belege kann bis zum Ablauf der Einwendungsfrist geltend gemacht werden. 1 Preisfreier Wohnraum 1.1 Sichten der Unterlagen als Prüfungsrecht des Mieters Der Mieter ist nach Erhalt einer Betriebskostenabrechnung berechtigt, die Richtigkeit der angesetzten Zahlen und Kosten mithilfe der zugrunde liegenden Belege zu prüfen. Für den Bereich des preisfreien Wohnraums hat der Bundesgerichtshof grundlegend entschieden, dass dem Mieter lediglich ein Einsichtsrecht zusteht (§ 259 Abs. 1 BGB). Denn diese Vorschrift regelt den Umfang der Pflicht, Rechenschaft einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung abzulegen, und hält fest, dass – lediglich – die "Vorlage" einer geordneten Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben erfolgen muss. Der Mieter kann nicht verlangen, dass ihm Fotokopien der Belege oder bestimmter Belege zugesandt werden, auch wenn er anbietet, die Kosten hierfür zu erstatten (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, WuM 2006 S. 200).


    :D

    Zeige mir den, der seinem Vermieter freiwillig seinen Wohnungsschlüssel

    aushändigt. Klare Feststellung, dass es nicht erlaubt ist und nur in

    Ausnahmefällen mit ausdrücklicher Erlaubnis des Mieters gestattet.

    Eine Vereinbarung, dass der Vermieter einen Schlüssel der Wohnung

    erhält wohl eher die Ausnahme und nur für Notfälle. Denn der Vermieter

    hat kein Recht auf einen Wohnungsschlüssel und der Mieter muss auch

    mit seinem Vermieter solch eine Vereinbarung nicht treffen.

    Schutz der Privatsphäre!

    :) Zustimmung beim Rest, erklärungsbedürftig und merkwürdige Situation.

    Da sollte sich der TE erneut zu äußern.

    zudem betritt er meine wohnung ohne mein wissen und macht bilder von den räumlichkeiten?darf er so in mein privatbereich eingreifen?

    Dieses Problem kannst du lösen, indem du dir ein neues Türschloss holst

    und es auswechselst. Wie kommt dein Vermieter überhaupt an deinen

    Wohnungsschlüssel? Hat er bei der Wohnungsübernahme einen zurückgehalten?

    Das ist nicht erlaubt! Der Vermieter hat kein Recht auf einen Wohnungsschlüsel.

    darf mein vermieter ohne meine zustimmung einfach den keller aufbrechen,meine sachen in einen anderen raum stellen und die schlösser tauschen,wobei er meine waschmaschine einbehalten hat und mir nicht mitteilt auf anfrage wo sie ist....?,

    Das ist erklärungsbedürftig, wie @darkshadow schon feststellte. Eigentlich nicht

    vorstellbar, dass ein Vermieter so vorgeht. War der Kellertausch vielleicht doch

    aus welchen Gründen auch immer angekündigt und du hast den Termin nicht

    wahrgenommen?

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