Du meinst den anderen, externen Zugang, damit es hier
nicht zu Missverständnissen führt. Es gibt einen anderen
externen Eingang für Garagen-Mieter, nochmal explizit
erwähnt.
Du meinst den anderen, externen Zugang, damit es hier
nicht zu Missverständnissen führt. Es gibt einen anderen
externen Eingang für Garagen-Mieter, nochmal explizit
erwähnt.
Ich entschuldige mich für die Herrschaften hier, aber wir üben das
noch, versprochen!
Freue mich, dass ich dir helfen konnte!
Wenn du beim Mieterverein warst, melde dich wieder. Wäre interessant
zu erfahren, wie es weitergegangen ist.
Hinweis!
Allgemeine Aufforderung sich auf das Eingangs-Thema zu konzentrieren!
Antworten bitte ohne persönliche Angriffe auf den Themenersteller.
Sobald hier Beschwerden auftauchen, wird korrigiert ohne Ansehen der
Beitragszahl, meine Herrschaften. Falls Probleme, bitte Konversationen
nutzen.
Man kommt direkt aus der Tiefgarage durch eine doppelte Tür in das Treppenhaus. Im Keller hat man dann direkt Zugang zu Waschraum und anderen Räumen, die auch nicht abschließbar sind. Von außen gelangt man auch durch den Eingang direkt in das Treppenhaus.
Diese könnte man durch ein sogenanntes Flucht/Panik-Schloss sichern.
Dann würde sich das Problem erledigen, da die Garagen-Mieter
einen externen Zugang haben.
Zumal es in den letzten Jahren mehrfach Kellereinbrüche bei uns gab und auch schon zwei Fahrzeuge, Fahrräder und Zubehör aus dem Garagenbereich gestohlen wurden.
Da leidet das Sicherheitsempfinden der Bewohner schon drunter, zumal wir hier in einer relativ ruhigen und nicht gerade günstigen Dorfrandlage wohnen, da erwartet man sowas nicht.
Ein Grund mehr sich da intensiv zu kümmern! Wende dich vor
Ort an denen Mieterverein und lasse dich beraten.
Ja, das nennt man auch "Lebensrisiko". Wer damit nicht klar kommt hat nur eine Chance, nicht geboren werden.
Hat nichts damit zu tun, hier auch so ein Gebäude mit Garagenplätzen,
aber Bereiche strikt getrennt. Der externe Zugang wird von externen
Mietern genutzt. Der andere Bereich ist nur Mietern des Hauses vorbehalten.
Am Ende wird es aber wohl natürlich wieder auf die genau Vertragsgestaltung ankommen. Will man sich aber wirklich damit befassen weil da ein Garagenmieter in die Garage geht?
Richtig, der müsste umgehend geprüft werden. Dazu sollte TE
sich noch äußern nach Möglichkeit.
Ein Gespräch mit der Hausverwaltung hat nur ergeben, dass er wohl angeschrieben werden soll, allerdings müßte geprüft werden, ob er mit dem Mietvertrag die Nutzung des Treppenhauses sozusagen "mit gemietet" hat.
Im Normalfall haben Fremde im Treppenhaus nichts verloren. Ein
unkalkulierbares Risiko in Bezug auf Wohnungseinbrüche, wenn
Jeder unkontrolliert ein und ausgeht. Dann müsste das überwacht
werden.
Der Garageneingang, den er meiner Meinung nach nutzen sollte, liegt am anderen Ende der Anlage, wahrscheinlich ist ihm das zu weit.
Wenn ein externer Eingang für externe Garagen-Mieter besteht, so haben
sie diesen auch zu nutzen. Es entsteht für mich nur die Frage, warum
es überhaupt möglich ist ins Treppenhaus zu gelangen. Das müsste die
Hausverwaltung abstellen, indem Wohnungs-Mieter einen anderen
Schlüssel bekommen, als externe Garagen-Mieter.
Ein Gespräch mit der Hausverwaltung hat nur ergeben, dass er wohl angeschrieben werden soll, allerdings müßte geprüft werden, ob er mit dem Mietvertrag die Nutzung des Treppenhauses sozusagen "mit gemietet" hat.
Ein Widerspruch in sich, weil ein externer Zugang besteht. Den hätte
man sich dann ja sparen können.
Ich könnte ausziehen wenn, ich selber einen Nachmieter suche aber ich habe Sorge, dass da keiner einzieht, erstmal wegen dem kaputten Dach, aber auch wegen anderen Sachen, wie zum beispiel einen Innenhof, der voller Müll und toter Ratten liegt und einem Messi im Vorderhaus bei dem die Wohnungstür kaputt ist und alles vol
Das hat sich der Vermieter fein ausgedacht, indem Zustand zieht da keiner ein.
ob ich vorher aus dem Vertrag rauskomme wegen Gesundheitlichem Risiko bzw. was ich tun muss/kann um da rauszukommen.
Wende dich sofort an den Mieterverein bei dir und schildere
denen deine Probleme. Bei solchen Sachen werden die Mietervereine
ganz schnell. Bei Rattenplage besteht Meldepflicht! Schaue bei dir nach,
ob deine Stadt ein Rattenmeldeportal des Ordnungsamts hat.
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Bandit1980 , liest du eigentlich die Information von mir?
ZitatAls einzige wesentliche Besonderheit ist für die Einliegerwohnung festzuhalten, dass hier die Anwendbarkeit der Heizkostenverordnung durch eine mietvertragliche Regelung zwischen Vermieter und Mieter ausgeschlossen werden kann.
Nebenkostenabrechnung bei einer Einliegerwohnung - Besonderheiten beachten
Nicht so weit so gut. Ist im Mietvertrag vereinbart das auf die Abrechnung der Heizkosten gemäß HeizkostenVO verzichtet wird?
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Frage war auch, was im Mietvertrag steht. Hat der TE leider nicht beantwortet!
Hallo!
keine Glätte, kein Schnee, richtet sich nach Warnung der Abfallwirtschaftsbetriebe, wenn also Straßen, Brücken glatt sein könnten meint mein Vermieter dann auch streuen zu lassen und er sagt, ich habe einen Vertrag für alle Häuser und somit wird auch vor allen Häusern gestreut auch wenn nichts zu streuen gibt und die Mieter dürfen bezahlen, für mich abzocke.
Diese Aussage ist für mich erklärungsbedürftig, weil zu pauschal. Selbstverständlich
kommt der Winterdienst, wenn Schnee und Glätte vorhergesagt wird und er einen
Vertrag hat. Der Winterdienst ist in der Haftung, wenn etwas passiert.
Gruß
Hallo!
ZitatAlles anzeigenII. Besonderheiten für die Nebenkostenabrechnung
Die allgemeinen Grundsätze zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung, die zu beachtenden Fristen und die Bestimmungen zur Umlagefähigkeit einzelner Nebenkosten gelten auch bei der Einliegerwohnung in vollem Umfang.
Als einzige wesentliche Besonderheit ist für die Einliegerwohnung festzuhalten, dass hier die Anwendbarkeit der Heizkostenverordnung durch eine mietvertragliche Regelung zwischen Vermieter und Mieter ausgeschlossen werden kann.
Nach § 2 Heizkostenverordnung ist bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen von denen eine vom Vermieter selbst bewohnt wird, die Anwendung der Heizkostenverordnung vertraglich abdingbar. Das bedeutet, die Ausschlussmöglichkeit gilt
- für eine Mietwohnung in einem vom Vermieter selbst genutzten Zweifamilienhaus oder
- für eine Einliegerwohnung im Haus des Vermieters.
Der Vorteil einer solchen Vereinbarung ist, dass
- keine Heizkostenabrechnung erstellt werden muss
- keine zwingende verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten zu erfolgen hat.
Wichtig ist hier allerdings, dass eine solcher Ausschluss im Mietvertrag zur Einliegerwohnung ausdrücklich vereinbart sein muss. Ist von der vertraglichen Ausschlussmöglichkeit kein Gebrauch gemacht worden, bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften zur Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Die Heizkostenverordnung gilt dann auch für die Nebenkostenabrechnung bei der Einliegerwohnung.
Nebenkostenabrechnung bei einer Einliegerwohnung - Besonderheiten beachten
Was steht in deinem Mietvertrag? Eine vereinfachte Abrechnung
muss zunächst nicht nachteilig sein.
Jetzt habe ich jedoch erfahren, das mein Vermieter sein warmwasser über die Heizung bezieht und nicht wie in meiner Einliegerwohnung über Durchlauferhitzer. Das bedeutet doch, dass er wesentlich mehr warmwasser verbraucht und somit auch mehr zahlen müsste?
Nähere Erklärung bitte! Was hast du über die Kosten erfahren und warum
meinst du, dass du zu viel bezahlst? Ist so nicht zu beurteilen, weil deine
Aussage zu dürftig.
Gruß
Aufmerksam lesen
ZitatAlles anzeigenModernisierung (Miete) / 4 Sonderkündigungsrecht des Mieters (§ 555e BGB)
§ 555e BGB lautet:
(1) Nach Zugang der Modernisierungsankündigung kann der Mieter das
Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats
kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der
auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.
(2) § 555c Abs. 4 gilt entsprechend.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Das Kündigungsrecht besteht auch bei einem befristeten Mietverhältnis oder
einem vertraglichen Kündigungsausschluss. Die Kündigungsfristen des
§ 573c BGB gelten nicht. Es kommt nicht darauf an, aus welchen wirklichen
Motiven der Mieter kündigt; das Kündigungsrecht hängt lediglich davon ab,
dass dem Mieter eine Mitteilung i. S. v. § 555c BGB zugegangen ist. Ob der
Mieter aus formellen oder materiell-rechtlichen Gründen die Duldung der
Modernisierung verweigern könnte, hat auf die Wirksamkeit der Kündigung
ebenfalls keinen Einfluss.
Hinweis
Mietverhältnis endet auf jeden Fall
Durch die Kündigung wird das Mietverhältnis auch dann beendet, wenn der
Vermieter die Modernisierung nicht durchführt.
Kündigt ein Mieter, so können die Umzugskosten nicht als Aufwendung i. S.
v. § 555a Abs. 3 BGB (= § 554 Abs. 4 BGB a. F.) bewertet werden.
Die Verweisung in Absatz 2 hat zur Folge, dass das Sonderkündigungsrecht
entfällt, wenn die Maßnahmen "nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf
die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung
berechtigen". ....................
Mieterhöhung - Fristen für alle Erhöhungen im Überblick
Banane , könntest du bitte das nächste Mal auch die dazugehörigen
Informationen für den TE mit einstellen?
Wenn es nicht zu viel Mühe macht,
wäre es sehr schön. Danke! ![]()
Bitte nicht in ältere Themen schreiben! Thema bitte ins entsprechende
Forum @LisaSchatz ! Danke! Thema deaktiviert, bitte neu einstellen!
Bitte sachliche Gesprächsgrundlage beibehalten!
ZitatBetriebskostenabrechnung und Belegeinsicht des Mieters – Was ist zu beachten - Haufe.de
Zur Abrechnung der Betriebskosten müssen die Belege nicht beigefügt werden. Der Mieter hat allerdings ein Recht zur Einsichtnahme in diese Belege, nicht aber in die Quittungen. Einsicht in die Unterlagen kann er grundsätzlich im Büro des Vermieters oder Verwalters zu den üblichen Geschäftsstunden nehmen. Hierzu sind dem Mieter die Rechnungen, Lieferscheine, Mess- oder Ableseprotokolle, Gebührenbescheide, Wartungs-, Versicherungs-, Hauswarts- und sonstige Verträge vorzulegen, die für die Abrechnung von Bedeutung sind. Dieses Recht zur Einsichtnahme in die Belege kann bis zum Ablauf der Einwendungsfrist geltend gemacht werden. 1 Preisfreier Wohnraum 1.1 Sichten der Unterlagen als Prüfungsrecht des Mieters Der Mieter ist nach Erhalt einer Betriebskostenabrechnung berechtigt, die Richtigkeit der angesetzten Zahlen und Kosten mithilfe der zugrunde liegenden Belege zu prüfen. Für den Bereich des preisfreien Wohnraums hat der Bundesgerichtshof grundlegend entschieden, dass dem Mieter lediglich ein Einsichtsrecht zusteht (§ 259 Abs. 1 BGB). Denn diese Vorschrift regelt den Umfang der Pflicht, Rechenschaft einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung abzulegen, und hält fest, dass – lediglich – die "Vorlage" einer geordneten Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben erfolgen muss. Der Mieter kann nicht verlangen, dass ihm Fotokopien der Belege oder bestimmter Belege zugesandt werden, auch wenn er anbietet, die Kosten hierfür zu erstatten (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, WuM 2006 S. 200).
Der Link funzt nicht
Ich schaue nach, bestimmt wieder was vertauscht, Textlink.
Der Versuch, eine PDF als url hochzuladen, geht natürlich nicht.
Cupido86 versuche es bitte erneut.![]()
Solche simplen Dinge, wie "prüf mal, ob mein Mietvertrag richtig ist", bzw. wo es nicht einmal einen zwingenden Verdacht gibt, dass etwas falsch ist, sind bei den Versicherungen nicht gern gesehen.
Wie wahr, da ist manch Einer beim ersten Schaden schon seine Versicherung
quitt gewesen.
![]()
Zeige mir den, der seinem Vermieter freiwillig seinen Wohnungsschlüssel
aushändigt. Klare Feststellung, dass es nicht erlaubt ist und nur in
Ausnahmefällen mit ausdrücklicher Erlaubnis des Mieters gestattet.
Eine Vereinbarung, dass der Vermieter einen Schlüssel der Wohnung
erhält wohl eher die Ausnahme und nur für Notfälle. Denn der Vermieter
hat kein Recht auf einen Wohnungsschlüssel und der Mieter muss auch
mit seinem Vermieter solch eine Vereinbarung nicht treffen.
Schutz der Privatsphäre!
Zustimmung beim Rest, erklärungsbedürftig und merkwürdige Situation.
Da sollte sich der TE erneut zu äußern.
zudem betritt er meine wohnung ohne mein wissen und macht bilder von den räumlichkeiten?darf er so in mein privatbereich eingreifen?
Dieses Problem kannst du lösen, indem du dir ein neues Türschloss holst
und es auswechselst. Wie kommt dein Vermieter überhaupt an deinen
Wohnungsschlüssel? Hat er bei der Wohnungsübernahme einen zurückgehalten?
Das ist nicht erlaubt! Der Vermieter hat kein Recht auf einen Wohnungsschlüsel.
darf mein vermieter ohne meine zustimmung einfach den keller aufbrechen,meine sachen in einen anderen raum stellen und die schlösser tauschen,wobei er meine waschmaschine einbehalten hat und mir nicht mitteilt auf anfrage wo sie ist....?,
Das ist erklärungsbedürftig, wie @darkshadow schon feststellte. Eigentlich nicht
vorstellbar, dass ein Vermieter so vorgeht. War der Kellertausch vielleicht doch
aus welchen Gründen auch immer angekündigt und du hast den Termin nicht
wahrgenommen?
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