und ob meine freundin das recht hat, aus unseren gemeinsamen wohnung mich
rauszuschmeißen ??
Ja, ja, der Rosenkrieg! Fakt ist, wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben,
kann der Eine den Anderen nicht vor die Tür setzen.
gute bezahlbare wohnung zu finden.darum möchte ja auch meine freundin in dieser noch günstige wohnung in sehr gute lage bleiben zusammen mit ihren jüngeren lover.
bin echt total verzweifelt,weiss nicht mehr weiter.
Frauen gibt es, leider! Täte ihr so gefallen dir die Wohnung wegzunehmen.
Geht aber so nicht, sie soll sich mit ihrem Lover selber eine Wohnung suchen.
Nimm dir ganz schnell einen Anwalt und wehre dich. Denn deine Ex-Freundin
verhält sich dreist und unverschämt.
Grundsätzlich, wenn ihr beide in MV. al Mieter steht, mietet ihr auch beiden diese Wohnung. Eine Änderung dieses Vertrages kann nur dann zustande kommen wenn alle Parteien (also auch der Vermieter und du) damit einverstanden sind.
Insofern ist dir Drohung mit der Polzei schon mal einer leere. Zeig einfach den MV. vor falls die Polizei tatsächlich anrückt.
Auch das ist meiner Meinung nach mindestens grober Unfug. Es ist nicht mal gesagt ob der Vermieter überhaupt interesse daran hat die Vertragsgestaltung zu ändern, und du bist dazu auch nicht verpflichtet.
Genauso und nicht anders! Man kann sogar den Spieß umdrehen und
@markus44 kann selbst das Schloss austauschen. Du fühlst dich von ihr
bedroht und du kannst das so nicht länger hinnehmen.
Solltest aber sofort einen Rechtsanwalt mit ins Boot nehmen, der das
Ganze festhält und gegebenenfalls dieser Frau gehörig auf die Finger haut.
Denn sie kann dir nicht einfach deine Wohnung wegnehmen. Sprich mit
dem Vermieter, weise ihn auf diese Situation hin.
wir waren zu diesem zeitpunkt sehr verliebt, das vertrauen war da .
wir haben vereinbart ich und meine freundin das die warmmiete von ihren konto abgebucht wird.
Wunderbar eingefädelt von ihr, muss man neidlos anerkennen.
Ich hoffe, dass du alle Zahlungen, egal welche, Einrichtung, Versicherungen
u. u. nachweisen?