Mieterhöhung trotz Ausschlussklausel

  • Mein Vater hat eine 100 qm Wohnung vermietet. Grundlage ist ein Einheitsmietvertrag in dem in §4 steht "Mieterhöhung ist ausgeschlossen".

    Kann hier die Miete aufgrund eines gestiegenen Mietspreisspiegels trotzdem erhöht werden oder muss der ganze Vertrag gekündigt werden?

  • An diesen § 4 hat sich der Vermieter zu halten. Aber warum soll der Mieter denn den neuen Mietvertrag unterschreiben? Das klappt nur bei einem neuen Mieter und dann einem neuen Vertrag.

  • Mein Vater hat eine 100 qm Wohnung vermietet. Grundlage ist ein Einheitsmietvertrag in dem in §4 steht "Mieterhöhung ist ausgeschlossen".

    Dann ist das so, denn der Mieter hat keine Veranlassung einen

    neuen Mietvertrag abzuschließen. Er besitzt einen gültigen

    Mietvertrag.

    Kann hier die Miete aufgrund eines gestiegenen Mietspreisspiegels trotzdem erhöht werden oder muss der ganze Vertrag gekündigt werden?

    Mietvertrag kündigen, warum? :D Falls ihr einem Anwalt für Mietrecht Arbeit

    beschaffen möchtet und selber zu viel Geld habt, nur zu! 8) So eine Steilvorlage

    liebt jeder Anwalt.



  • Grundlage ist ein Einheitsmietvertrag in dem in §4 steht "Mieterhöhung ist ausgeschlossen".

    Da hat sich der Vermieter wohl ein Eigentor geschossen.

    Kann hier die Miete aufgrund eines gestiegenen Mietspreisspiegels trotzdem erhöht werden

    Nein

    oder muss der ganze Vertrag gekündigt werden?

    BGB § 573 nennt die zulässigen Gründe wann ein Vermieter kündigen kann, aber auch die unzulässigen.

    § 573
    Ordentliche Kündigung des Vermieters

    (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

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