Beiträge von Grace

    Hallo!

    Die Wortwahl rechtfertigt nicht Köbes Beitrag.

    Wenn man keine Ahnung von den alten Tipps hat, die in früheren Generationen zur Anwendung kamen, sollte man mithilfe von Google dieses Manko beheben. Tipps Rohrverstopfung

    ;)  Köbes spricht manchmal das aus, was Andere aus Höflichkeit

    verschlucken. Beitrag völlig in Ordnung, wogegen dieser Beitrag

    eindeutig zu wünschen übrig lässt:

    Hauptsache pseudo-altklug und allem "überlegen" irgendwas daher sülzen, hm? Du bist bestimmt der Renner auf jeder Ü-50 Party. Glück auf, dass Google allwissend und keineswegs voll mit Halbwissen ist.

    Gehe mit dieser Aufforderung mit:

    IntoTheVoid

    Achte auf deine Wortwahl. Hier helfen dir die User gratis. Auch wenn Köbes Antwort etwas anders formuliert ist, so ist sie doch völlig in Ordnung.

    Denn im Endeffekt kann man etwas Selbstständigkeit von User erwarten.

    :thumbup: Richtig, der Themenersteller möge auf seine Wortwahl achten,

    ganz dringende Empfehlung auch von mir.

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Mein Vermieter weigert sich die Bäume auch um eventuelle Unfälle zu vermeiden zurück zu Schneiden.

    Mit welcher Begründung?

    Da in meinem Garten 2 sehr hohe Bäume stehen

    Birke, Ahorn, Weide, Eiche, Kiefer, Tanne, Kastanie, was?

    Durch immer häufiger werdende Gewitter teilweise mit Sturm brechen Äste von den Bäumen.

    Das liegt in der Natur der Sache und passiert überall in Deutschland bei

    Sturm. Lässt sich nicht verhindern und bei Sturm stellst du dich sicher

    nicht explizit unter den Baum, sondern hältst dich eher in Räumlichkeiten

    auf.

    Es wäre zunächst abzuklären mit welcher Begründung der Vermieter den

    Rückschnitt verweigert. Das gäbe dann eventuell Aufschluss, ob

    dein Bundesland eine Baumschutzverordnung hat.

    Wenn es sich um geschützte Bäume handeln würde, verbietet es die

    Baumschutzverordnung, sie zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen

    oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

    Gruß

    Hallo!

    Stellt auch niemand in Abrede, aber etwas differenzierter darf es schon sein.

    Natürlich gehören Reifenspuren an den Treppenhauswänden nicht zur üblichen Abnutzung. Sondern sind Beschädigungen, da man sein Rad auch so vorsichtig transportieren kann, dass sie garnicht entstehen. Und für deren Beseitigung haftet man als Verursacher.

    Das ist mir zu wenig und @darkshadow hat das schon richtig geschrieben.

    Selbst wenn feststeht, das Nachbar A und B auch Fahrräder in ihre Wohnung getragen haben. Wenn feststeht, das mehrere Personen eine Handlung vorgenommen haben sich aber nicht feststellen lässt, wer den Schaden konkret verursacht hat, haften alle als Gesamtschulder § 830 I S.2 BGB. Dafür müssen die anderen nicht einmal ermittelt werden. Klar, das ist jetzt nur eine grobe Darstellung und ob das genau auf euch passt ist die andere Frage, aber daran ist zu denken.

    Es wäre in dem Fall unbillig es einer Partei alleine anzulasten. Aber damit sollte

    sich der ortsansässige Mieterverein gegebenenfalls auseinandersetzen.

    Gruß

    Hallo!

    - Reicht es (Frage 1), wenn wir die Spuren nach bestem Wissen und Gewissen reinigen oder ggf. mit der uns zu nennenden Farbe selbst überstreichen?

    Es kommt auf die Art der Farbe an. Viele Treppenhäuser haben einen

    ziemlich "pflegeleichten" Anstrich, den man mit normalem

    Haushaltsreiniger gut bearbeiten kann.

    Wenn dem hier auch so sein sollte, Eimer mit heißem Wasser machen, auf

    einem weichen Schwamm Haushaltsreiniger pur und dann die Spuren

    bearbeiteten. Mit klaren Wasser nach wischen, dann trocken wischen, sollte

    vielleicht funktionieren. Aber nur, wenn die Farbe wischfest und wasserabweisend

    ist.

    Bei nicht wasserabweisender Farbe habt ihr noch eine Chance mit den

    Schwamm-Radiergummi, die es inzwischen überall bei den Drogerie-Discounter

    zu kaufen gibt. Ist allemal einen Versuch wert.

    Er gehe allerdings davon aus, dass uns letzteres nicht gelingen würde und will sich von dieser Tatsache auch am kommenden Freitag persönlich überzeugen kommen. Im Anschluss würde er das ganze gerne in Auftrag geben (Maler) und uns dann die Kosten auferlegen.

    ;) Habt ihr ihm "unfreiwillig" die Vorlage geliefert auf eure Kosten

    einen notwendigen Treppenhaus-Anstrich bezahlt zu bekommen.

    Wenn man als Vermieter lange genug auf einen Einsatz wartet,

    klappt das oft. Versucht es mit der Reinigung umgehend und seid

    in Zukunft vorsichtiger beim Hochtragen.

    - es ist nicht gesagt, dass alle Reifen- und sonstige Spuren von uns sind, obwohl es wahrscheinlich ist, dass jene in der 4. Etage von uns sind (Treppenhaus verengt sich)

    Passiert auch beim Kinderwagen hoch tragen manchmal.

    Wenn feststeht, das mehrere Personen eine Handlung vorgenommen haben sich aber nicht feststellen lässt, wer den Schaden konkret verursacht hat, haften alle als Gesamtschulder § 830 I S.2 BGB. Dafür müssen die anderen nicht einmal ermittelt werden. Klar, das ist jetzt nur eine grobe Darstellung und ob das genau auf euch passt ist die andere Frage, aber daran ist zu denken.

    :thumbup: Korrekt, kann dann nicht auf eine Partei alleine abgewälzt werden!

    Der Vermieter hat dabei eine Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Weiterhin ist an einen Vorteilsausgleichung zu denken und an einen Mitverschulden vom Vermieter, wenn er sein Versprechen für einen sicheren Fahrradkeller nicht nachkommt.

    :thumbup: Ja und wendet euch deshalb umgehend an den ortsansässigen Mieterverein

    bei euch zur Unterstützung, damit der Vermieter nicht eine vorher eventuell

    notwendige Renovierung des Treppenhauses komplett auf eure Kosten bekommt.

    Hätte er sein Versprechen mit dem sicheren Fahrradkeller gehalten, wäre das

    nicht passiert.

    Und wenn mein Vermieter den Keller nicht aufbruchsicher ausstattet (weil er es nicht müsste), dann mache ich das selbst. Denn Fahrräder in die vierte Etage zu tragen ist sicherlich nicht gerade prickelnd. Und natürlich würde ich großflächig von innen Pappe an den Verschlag nageln, es muss ja nicht jeder sehen, dass da wertvolle Räder stehen.

    Das kann man bei manchen Keller mit diesen Verschlägen vergessen.

    Einbruchsdauer allenfalls 2-4 Minuten, dann ist der Keller auf und

    dazu wird nur ein Schraubenzieher benötigt, geht ganz schnell.

    Kein Krach, der jemanden alarmieren könnte.

    Gerade dieser Sichtschutz mit Pappe reizt zum Aufmachen des Kellers

    ungemein, leider.

    Gruß

    Hallo!

    Hier gab es keinen Ton, diesen hätten die Moderatoren

    Leipziger82 und @darkshadow erkannt und unterbunden.

    Dieses Forum hat gute Moderatoren. Aber der Ton des

    Themenersteller lässt schlussendlich zu wünschen übrig

    und ist helfenden Benutzern nicht länger zumutbar.

    Letzten Beitrag gelöscht und Thema geschlossen!

    Gruß

    Spoiler anzeigen

    Hallo!

    Soweit ich weiß, habe ich doch das Recht, sie Morgen nicht reinlassen zu müssen, weil der Grund nicht legitim für ein Hausbesuch ist, oder?

    An den Hausbesuch des Vermieters sind Regeln geknüpft:

    1. Ein Hausbesuch ist bei berufstätigen Mietern mindestens 4 Tage vorher

    schriftlich anzukündigen.

    2. Diese Ankündigung muss den Grund des Hausbesuchs enthalten und

    dann gilt immer noch abzuwägen, ob dieser Grund tatsächlich einen

    Hausbesuch rechtfertigt und rechtlich zulässig ist.

    Mein Rat, holt euch Unterstützung beim ortsansässigen Mieterverein.

    Damit der Vermieter etwas vorsichtiger wird mit seinen eventuell

    nicht zulässigen Wünschen. Dort könnt ihr auch gleich die

    Nebenkostenabrechnungen kontrollieren lassen.

    Gruß

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