Mietgarage Kaution und Miete gezahlt aber kein Schlüssel bekommen, was tun?

  • Ich habe über ein immobilien Portal im Internet eine Miet-Garage gefunden. Telefonisch sowie schriftlich über das Portal habe ich mit der Verwaltungsfirma mit Sitz in der nächsten großen Stadt, über die Modalitäten gesprochen. Die haben mir den Vetrag per Mail zugesendet, nachdem ich eine Selbstauskunft ausgefüllt hatte. Den Vetrag habe ich unterschrieben und per SEPA Lastschrift Verfahren zugestimmt, dass sie die Kaution sowie die monatliche Miete einziehen. Im Gegenzug schickt man mir die Schlüssel zu. Das Geld wurde auch promt eingezogen. das war am 04.07 und bis heute habe ich keinen Schlüssel erhalten. Da ich telefonisch niemanden erreicht habe, habe ich nochmal über das Internet Portal geschrieben und auch eine Ansage auch dem Anrufbeatworter hinterlassen. ich bekomme langsam ein ungutes Gefühl und würde gerne erst mal mein Geld zurück bekommen wollen. Zumindest so lange bis der Schlüssel bei mir ankommt. Ich hatte keinen persönlichen Kontakt, daher habe ich jetzt bedenken, dass es sich auch um eine Art Abzocke halten könnte.

    Sollte der Schlüssel doch noch kommen, könnte ich die Kaution und Miete ja zurücküberweisen, dachte ich mir. Zudem kommt jetzt das ich bald einen halben Monat die Garage nicht nutzen kann, aber dafür voll bezahlt habe.

    Kann ich mein geld erst mal zurück holen bis ich den Schlüssel habe?

    kann ich darauf bestehen, nicht die volle Miete für diesen Monat zu bezahlen, da ich sie ja nicht nutzen konnte?

    Kann ich was normalerweise nicht geht, von dem Vertrag zurücktreten?

    Ich hoffe man kann mir weiter helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich würde hier schriftlich (das Unternehmen muss ja eine Postanschrift haben) eine Frist zur Übergabe setzen. Die Miete würde ich mir vermutlich zurückholen.

    kann ich darauf bestehen, nicht die volle Miete für diesen Monat zu bezahlen, da ich sie ja nicht nutzen konnte?

    Das würde ich so machen. Hier wäre nur die anteilige Miete ab Übergabe zu zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Kann ich mein geld erst mal zurück holen bis ich den Schlüssel habe?

    Zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Rechtlich gesehen hättest du vorher ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen können. Du kannst aber aufgrund dieses Rechts keine geleistete Zahlung zurückfordern. Aber das finanzielle Risiko betrifft hier eventuell nur die Rücklastgebühr, wo dann noch ein Mitverschulden zu berücksichtigen wäre. Also solltest du es trotzdem machen.

    kann ich darauf bestehen, nicht die volle Miete für diesen Monat zu bezahlen, da ich sie ja nicht nutzen konnte?

    Nein, du bezahlst natürlich nur für die Zeit, wo du die auch Nutzen konntest.

    Kann ich was normalerweise nicht geht, von dem Vertrag zurücktreten?

    Nach einer zusätzlichen Fristsetzung.

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