Hallo!
Scheint nicht anzukommen, also zur Klarstellung:
ja ich meine § 537a BGB
Gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht und hoffentlich kommt es an jetzt.
Gruß
Hallo!
Scheint nicht anzukommen, also zur Klarstellung:
ja ich meine § 537a BGB
Gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht und hoffentlich kommt es an jetzt.
Gruß
Hallo!
Ergänzende Informationen zum Thema:
1. Eigenbedarfskündigung - Informationen für Vermieter
2. Eigenbedarfskündigung - Sozialklausel und Härtefall
Einfach mal gründlich durchlesen, Empfehlung von mir. Es können hier Fakten vorliegen,
die wir nicht kennen. Wenn eine Formalie nicht beachtet wurde, könnte die Kündigung
nicht rechtswirksam sein. Sozialklausel und unterschiedliche Sperrfristen in den
Bundesländern könnten vorhanden sein in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt
und Härtefall, weil Leistungsbezug.
Gruß
Hallo!
Ergänzend zu bisherigen Informationen:
Die Grenzen bei der Mieterselbstauskunft setzt der Datenschutz hingegen schnell bei Fragen zum höchstpersönlichen Lebensbereich des Betroffenen. Unzulässig sind dabei regelmäßig Fragen zu folgenden Daten:
- Familienstand
- Schwangerschaft
- Religionszugehörigkeit
- ethnische Herkunft
- Staatsangehörigkeit (Fragen nur im Einzelfall zulässig)
- Sexualität
- politische Orientierung
- Gesundheitsdaten
- Vorstrafen
- Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Partei oder einem Mieterverein
- Hobbies (z. B.Spielen von Musikinstrumenten)
- Raucher (ja/nein?)
Rot markiert von mir!
Gruß
Hallo!
Themen zusammengefügt, denn Frage kann im bestehenden Thema beantwortet
werden. Vorab einen grundsätzlichen Hinweis zur Mietminderung.
Mietminderungen nur nach Rechtsberatung durchführen. Wende
dich für eine Rechtsberatung an den ortsansässigen Mieterverein.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung, bitte einen Anwalt aufsuchen.
Gruß
Hallo!
Ergänzung zum Begriff Besitzstörung und § 862 BGB - Anspruch wegen Besitzstörung
Besitzstörung liegt im deutschen Sachenrecht vor, wenn jemand den Besitzer einer Sache ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis (verbotene Eigenmacht) in seinen Besitzrechten beeinträchtigt. Besitzstörung ist ein Verhalten, das den Besitzer daran hindert, mit der Sache nach Belieben zu verfahren.
Ein Abwehranspruch in Form eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs kann aber bereits dann geltend gemacht werden, wenn eine Einwirkung auf die Sache mit Sicherheit zu erwarten ist. Das gilt nicht nur bei Wiederholungsgefahr, wie der Gesetzeswortlaut vermuten lässt („Sind weitere Störungen zu besorgen“), sondern auch dann, wenn eine erstmalige Störung konkret droht. Die drohende Einwirkung kann sich auch durch glaubhafte wörtliche oder schriftliche Erklärung ergeben.
Solltest du eine Mietminderung angedacht haben, wonach sich das hier liest:
Laut Google gibt es da wohl sogar ein Gerichtsbeschluss wegen eindringenen Katzen in die Wohnung. 10% Mietminderung.
Dringender Rat, bitte Mietminderungen nur nach Rechtsberatung
durch Anwalt, oder Mieterverein durchführen
Gruß
Hallo!
Ergänzung zur Rechtsberatung:
jedoch verfüge ich als Student doch über relativ wenig Mittel
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Ich werde es erst noch einmal auf eigene Faust versuchen, sollte sich etwas ergeben, aktualisiere ich den Beitrag.
Das Studentenwerk bietet Studenten oft eine Rechtsberatung an.
Hier Beispiel: Rechtsberatung - Studentenwerk Frankfurt
Frage bei deiner Uni nach.
Es gibt für den Sichtschutz auch noch eine Lösung. Paravents, in jedem
Gartencenter/Handwerkermarkt zu bekommen. Es löst zwar das Lärmproblem
nicht, aber zumindest das Sichtproblem wäre gelöst. Ist kein fester Einbau
und Vermieter kann nicht meckern. Denn du kannst es bei Bedarf aufstellen
und auch wieder entfernen.
Gruß
Bitte in die Konversation schauen!
Hallo!
Themen zusammengefügt und Titel optimiert.
Gruß
Hallo!
Ergänzende Information zu Folgendem:
Ich habe Fotos und Videos von allem gemacht. Ich hoffe die sind ausreichend und das das alles nicht vor Gericht landet..
Ganz so einfach ist das nicht und bitte lesen:
Fotos als Beweismittel vor Gericht - Streit mit dem Vermieter
Zeugen als Beweismittel - Streit mit dem Vermieter
Gruß
Hallo!
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Allein der Gedanke, ich bin morgen auf der Arbeit und die können in meine Wohnung spazieren ohne etwas befürchten zu müssen.
Das Problem lässt sich ganz einfach lösen. Morgen neues Schloss
in die Wohnungstür. Bekommst du in jedem gut sortierten
Handwerkermarkt und schon kann Niemand mehr in die Wohnung. Altes
Schloss aufbewahren, falls du irgendwann ausziehst.
Hier kleine Hilfe für den Austausch: Türschloss wechseln – Schritt für Schritt
Gruß
Hallo!
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Hallo!
Ergänzend zum Beitrag von Leipziger82
Contracting-Vertrag geschlossen wurde, d.h. der Versorger hat die Heizungsanlage gebaut und verkauft hierüber nun sein Gas
folgende Informationen zu
Energie-Contracting ist insbesondere für größere, von Mietwohnungsgesellschaften oder Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) betriebene Wohnanlagen und für Hausbesitzer von Bedeutung. Einzelne Mieter hingegen können keinen Contracting-Vertrag abschließen. Für sie ergeben sich hauptsächlich mietrechtliche Fragen. Stellt zum Beispiel der Vermieter das herkömmliche Heizsystem auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen (zu den genauen Voraussetzungen vergleiche § 556c BGB). Nur im ersten Jahr nach der Umstellung dürfen die Betriebskosten nicht erhöht werden. Einzelheiten regelt die Wärmelieferverordnung.
Nachlesen auf der Seite empfohlen, um die Zusammenhänge besser zu verstehen.
Wie Leipziger82 schon erwähnte, besteht hier die Möglichkeit eines
Contracting - Vertrags, liest sich auch für mich so.
Gruß
Hallo!
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