Hallo Schnappa!
Ich habe 5 Kinder, die ich natürlich schützen möchte vor dem Corona,muss ich Besichtigungen dulden und wie viele Personen muss ich dann reinlassen? Lebe in Bayern
Falls du Kinder mit Vorerkrankungen hast (Autoimmunerkrankung, Krebserkrankung)
ist Vorsicht angebracht. Der Deutsche Mieterbund schreibt zu Wohnungsbesichtigung
während der Corona-Pandemie Folgendes:
Ob der Vermieter die Wohnung des Mieters besichtigen darf, hängt von
einer Abwägung des Eigentumsrechts des Vermieters mit dem Recht des
Mieters auf Privatsphäre ab. Bei einer Pandemie ist zudem der Schutz des
Mieters auf körperliche Unversehrtheit zu beachten und maßgeblich.
Besichtigungen, die keinen dringend notwendigen Zweck verfolgen, müssen
daher aus Sicht des Deutschen Mieterbundes auf die Zeit nach der
Pandemie verschoben werden. Bei notwendigen Reparaturen (bspw.
Rohrbruch) muss der Mieter aber Zugang zur Wohnung gewähren.
Zunächst gilt: Wohnungsbesichtigungen sind auch in
diesen Zeiten grundsätzlich noch zulässig, sollten wenn möglich aber auf
die Zeit nach der Pandemie verschoben werden.
Ist eine Besichtigung notwendig, sollte sie so
achtsam wie möglich ausgeführt werden. Das bedeutet Einzelbesichtigungen
bei Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Außerdem müssen die behördlichen Auflagen in den einzelnen Bundesländern unbedingt beachtet werden.
Als Hygiene-Maßnahmen sollte Folgendes beachtet werden:
– aufs Händeschütteln verzichten
und auch auf die Nies- und Hustenetikette achten,
zudem einen Abstand
von ein bis zwei Metern zueinander halten,
- Kontakt zu Gegenständen vermeiden,
offene Innentüren ermöglichen eine Besichtigung,
ohne das ständig Klinken
angefasst werden müssen. Wenn dies nicht immer möglich ist,
dann alle Kontaktflächen gründlich nach der Wohnungsbesichtigung desinfizieren,
- Ein Fläschchen Desinfektionsmittel
bereithalten und Besucher/Vermieter auffordern sich anfangs
die Hände zu desinfizieren,
– Den Vermieter vorab auffordern bei der Wohnungsbesichtigung Community-
oder Schutzmasken mitzubringen und bitte aufzusetzen, falls die Wohnungsbesichtigung
unerlässlich ist.
- Nach der Wohnungsbesichtigung, auch evetuell schon während der Wohnungsbesichtigung
für gute Durchlüftung sorgen. Das vermindert das Ansteckungsrisiko, denn in geschlossenen
Räumen besteht ein höheres Ansteckungsrisiko.
Gruß