Wohnungsbesichtigungstermine nach Kündigung

  • Hallo,

    Ich hab mal eine Frage zu Besichtigungsterminen nach der Wohnungskündigung.

    Wir Wohnen aktuell bei einem sehr speziellen Privatvermieter, wir haben das beim Auszug von Nachbarn gesehen das er mehrmals pro Woche angerufen hat und sagte er habe Nachmieter für die Wohnung und kommt in 1-1,5std zur Besichtigung.

    Mir ist klar das er gern einen Leerstand vermeiden will und dadurch Besichtigungen machen muss.

    Nun ist bei uns aber die Lage das Ich Berufskraftfahrer bin daher von Mo-Fr nicht zuhause bin und meine Frau selber Abends ab 16uhr von zuhause noch Arbeitet und unsere 2 Kinder nebenbei auch noch Versorgt.

    Daher würden wir gerne Besichtigungstermine immer nur Samstags von 15-17uhr zuzulassen sofern er jemand zur Besichtigung hat.

    Ich hab schon viel gelesen was google so ausgespuckt hat aber es stand nie das man selber nur 1 tag festlegen darf.

    Nun die frage ob das so zulässig wäre ob da jemand Erfahrung oder Rechtliches wissen dazu hat.

    vielen dank im vorraus

    LG

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Grundsätzlich muss der Vermieter nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes auf eine Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht nehmen. Besichtigungstermine – insbesondere mit Kauf- und Mietinteressenten – müssen mindestens 14 Tage vorher vereinbart werden. Sind dem Mieter derartige Termine nur ab 19.00 Uhr oder an Samstagen möglich, ist das zu berücksichtigen.

    Dauer- und Massenbesichtigungen müssen Mieter auch in diesen Fällen nicht akzeptieren. Es reicht auch, wenn sie sich einen Besichtigungstermin in der Woche für maximal drei bis vier Interessenten frei halten

    Mit diesem Schreiben kannst du deinem Vermieter das mitteilen:

    Wohnungsbesichtigung – Terminschwierigkeiten

    Besichtigungstermin Samstag von 15-17 Uhr, Schreiben bitte anpassen!

    Als Information zusätzlich:

    Das Besichtigungsrecht des Vermieters - Haufe.de

    Gruß



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