Beiträge von Eisen

    ... Aha, das nennt man also Cybermobbing.

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
    Es waren schonmal nicht die Türen meiner neuen Wohnung, hab ich auch nirgendwo geschrieben.

    So, und nun freut euch, ich gebs auf, hier noch was zu schreiben. Ist mir zu doof mit zweien zu schreiben, die offensichtlich auf Krawall gebürstet sind.

    Ihr könnt nun drüber herziehen, wie ihr wollt. Außerdem ist mein Rechtspfleger bei einem Unfall verstorben. Wenn ihr jemanden kennt, der mit ihm reden kann, sehr schön.

    Deswegen frage ich hier, weil ich dachte, ich bekomme vernünftige Antworten, aber auf Hänseleien und Halbwahrheoten hab ich keine Lust.

    Lesen hilft. Und nun sucht euch ein neues Opfer. Viel Spaß.

    PS: Der Rechnungsaussteller ist der neue Mieter und der Bezahler auf der Quittung ist der Vermieter. Da darf man sich doch fragen, wo es eine Originalrechnung gibt. Die Mieter müssen ja irgendwo eingekauft haben. Ich hab nicht zufällig mal zwei oder drei Dosen Türlack bei mir rumstehen...

    Also. Die Absprache war nur Material. Keine Arbeitszeit.
    Die Türrahmen hatten die Vormieter eben nicht gestrichen. Und ach ja, die Türrahmen habe ich auch mitgetrichen, ist also in meinem Geld inklusive

    Also: als ich ausgezogen bin, was schneller gehen mußte, als erwartet, war der Mietmangel, dass die Türen gestrichen werden sollten. Der Vermieter und ich hatten eine Absprache über die Beseitigung, er wollte lediglich das Material, weil die Mieter das gern in Eigenleistung machen wollten.

    Eine weitere Renovierung oder Türrahmen waren dabei nicht angedacht, weil diese soweit okay waren (seine eigene Aussage).

    Nun stellt sich mir die Frage, wenn ich 75 Euro ausgegeben habe, und dazu eine ordentliche Rechnung nachweisen kann, wieso sollte es da nicht gehen? Wieso krieg ich eine zerknitterte Quittung mit dem Vermerk Malerbedarf? Ich hab doch ein Recht drauf zu wissen, was genau eingekauft wurde?

    Vielleicht lest ihr nicht richtig, es geht mir nicht ums Nicht-Bezahlen. Es geht mir um eine vernünftige Rechnung, die nachvollziehbar ist. Und wenn ich das nicht kriege, und laut meinem Rechtspfleger die Türen nicht gestrichen sind, frage ich mich, was bezahlt werden soll.

    Hab ich als ehemaliger Mieter keine Rechte? Es muß doch möglich sein, eine Antwort hier zu kriegen auf meine Frage, ohne hinter Vorurteilen zu verschwinden.

    Ja, leider konnte ich die Türen nicht mehr streichen. Das hab ich ihm aber auch gesagt. Es war okay. Wenn ich nicht selbst Türen anstreichen hätte müssen, wäre diese Frage nicht. Und ich weiß gar nicht, wieso ich mich rechtfertigen soll, weil ich keine ordentliche Rechnung sehen darf. Es ist doch mein gutes Recht!

    Sorry, ich wollte eine fundierte Antwort und krieg hier nur sowas zu lesen.

    Als erstes: nicht ich habe die Türen mit Wandfarbe bestrichen, sondern die Vormieter vor mir (waren junge Leute). Als ich es ausbessern wollte, weil die Türen natürlich gelb waren, statt weiß (verfärbte sich ja alles), war dies nicht einfach so zu regeln. Und ich hatte nicht mehr die Zeit, mich darum zu kümmern. Ich denke, ein Job ist eine gute "Ausrede".

    Vielleicht haben Sie meinen Beitrag nicht richtig verstanden.

    ich denke, ich habe ein Recht auf Information. Aber die wird mir an dieser Stelle vom Vermieter nicht gegeben.

    Und wenn ein Vermieter nach einem halben Monat Mietrückstand (ist mir tatsächlich einmal so geschehen, hat was mit der Bank nicht geklappt) gleich zum Anwalt rennt und der Anwalt für diese Sache 600 Euro haben will und ich nicht weiß, wo mir der Kopf steht... frage ich mich, wer hier der Alptraum ist.

    Es geht mir um die Frage der Rechnungsstellung. Und ob ich anderweitige Sachen mitbezahlen muss.

    Ich habe auch 5 Türen gestrichen. Und vorher bearbeitet. Komisch, dass ich nur 74,86 ausgegeben habe!

    Hallo.

    Ich bin letztes Jahr Juli ausgezogen und gleich 500km weit weg.
    Es blieb ein Mietmangel: wir hatten versucht, die Türen zu streichen und das gelang uns nichzt, da auf den Türen Wandfarbe war, die den Türenlack abwies.

    Jedenfalls blieb ein Mietmangel. Die neuen Mieter wollten in Eigenleistung die Türen abschleifen/ anschleifen und neu streichen.

    Der Vermieter sandte mir nun eine Rechnung von 198 Euro zu für 5 Türen.

    Ich habe nachgerechnet, da ich hier auch Türen schleifen und streichen mußte. Ich bin (mit Entfernungszuschlag) auf nicht einmal 100 Euro gekommen.

    Er hatte eine simple Quittung beigelegt, als Beweis, dass die neuen Mieter Malerbedarf gekauft haben. Ich weiß also weder was gekauft wurde, noch für wieviel.

    Vor etwas mehr als einem Monat sandte ich dem Vermieter ein Schreiben, ich bezahle das von mir ausgerechnete Geld gern, wenn auch mehr, aber erst nach genauer Rechnung. Immerhin war die Wohnung recht bunt angestrichen und ich vermute, man versucht hier, die Wandfarbe auch gleich abzusetzen. Aber das war nicht abgemacht.

    Er hat sich seit meinem letzten Brief nicht gemeldet.

    Ich habe angefangen die Nebenkosten für 2009 nachzuzahlen in Raten und denke nun drüber nach, nur die von mir ausgerechneten 92 Euro zu überweisen.

    Wie soll ich vorgehen? Immerhin kann ich nicht nachprüfen, wofür das Geld ausgegeben wurde. Ich habe mal einen Rechtspföleger da anrufen lassen, der meinte nur, so wie es sich anhörte, waren da keine Türen gestrichen, weil der Vermieter sich rauswandt.

    Ich glaube auch ehrlich gesagt, dass eine Quittung (handschriftlich) kein Beweis sein kann. Wofür? es steht da: Malerbedarf und die Unterschrift, dass Geld ausgegeben wurde.

    Hab ich nicht ein Recht zu erfahren, was mit meinem Geld geschieht? Was soll ich machen?

    Danke für eure Hilfe.

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