Guuuten Morgen,
Ich bin neu hier im Forum und hoffe in der richtigen Kategorie.
Und zwar hatte ich mir letztes Jahr mit meiner damaligen Freundin eine Whg gemietet (Mietvertrag haben beide unterschrieben) da wir Nachwuchs erwartet haben. Leider war meine Freundin nicht bereit für das gemeinsame Leben und hat die Schwangerschaft abgebrochen und wollte auch nicht in der Whg wohnen. Aus dem Grund haben wir versucht den Vertrag rückgängig zu machen. Da es bei Mietverträge ja kein Rücktrittsrecht oä gibt hat sich der Vermieter darauf eingelassen das wir 2 Monatsraten bezahlen, sozusagen als Ausfallentschädigung. Da meine meine damalige Freundin das Ganze sozusagen zu verantworten hatte sagte sie das sie für die Kosten aufkommt und sie den Betrag in Raten abbezahlt.
Nun ist das Problem das der Vermieter sich nicht darauf einlässt da sie Hartz 4 bezieht und es sehr lange dauern würde alles zu begleichen. Daraufhin habe ich nun angeboten die Hälfte des Betrages gleich zu zahlen und sie den Rest auf Raten.. Rückantwort des Vermieter steht noch aus. Aber unsere Anwältin meinte das es wahrscheinlich ist dass ich für den gesamten Betrag herangezogen werde..
Meine Frage ist nun ob das rechtens ist da wir ja beide den Mietvertrag unterschrieben haben?!.. Müsste nicht jeder für sein Anteil aufkommen?.. Das ganze steht nun kurz vor einer Gerichtsverhandlung 
.. Ich würde mich über Antworten freuen!!
LG René