Beiträge von Katja1970

    ich nochmal, sorry....habe noch versäumt, den nachfolg. Passus mit anzugeben, dieser steht unter den o.g. Fristen, falls relevant:

    ..."Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Sie kann nur zum Ende eines Monats ausgesprochen werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung sondern auf den Zugang des Kündigungsschreiben ans. ..."

    Hallo Zusammen,

    ich bin total ratlos, was die tatsächliche Kündigungsfrist meines derzeitigen Mietvertrages betrifft und hoffe sehr, das ich hier Antworten finde:

    Mein Mietvertrag wurde am 1.4.2004 unterschrieben. Es handelt sich um einen Formmietvertrag von Haus und Grund (hellblaues Heft, Fassung 2000)

    Zum Thema Kündigung steht unter §2 folg. im Vertrag:

    Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sie verlängert sich

    bei der Dauer des Mietverhältnisses von mehr als 5 Jahren auf 6 Monate

    bei der Dauer des Mietverhältnisses von mehr als 8 Jahren auf 9 Monate

    bei der Dauer des Mietverhältnisses von mehr als 10 Jahren auf 12 Monate.

    ...

    Nach erfolgter Kündigung soll §568 BGB nicht zur Anwendung kommen, d.h. das Mietverhältnis verlängert sich stillschweigend, wenn der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist die Mietsache

    nicht räumt und der Vermieter der Fortsetzung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerspricht.

    Welche Kündigungsfrist kommt für mich hier zum tragen?

    Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten!

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