Danke für die Antworten.
Aber:
Zu dem Hinweis auf § 580 BGB: Habe mal nachgesehen und festgestellt, dass dieser im Bereich Mietverhältnisse über andere Sachen, aber nicht über Wohnraum steht. Damit greift der dann doch gar nicht, oder ?
Warum soll eigentlich die vertragliche Regelung von damals nicht mehr gelten ? Habe irgendwann mal gehört, dass vertragliche Regelungen vor gesetzlichen gehen. Dass würde doch bedeuten, dass wir uns auf diese Regelung berufen können, solange sie nicht für nichtig erklärt worden ist oder gegen zwingende gesetzliche Regelungen verstößt und deshalb nichtig oder aber aufgehoben worden ist. Also, aufgehoben ist diese vertragliche Regelung nicht, und warum sollte sie gegen gesetzliche Regelungen verstoßen ?
Der Mieterschutz jedenfalls kommt hier doch nicht zum Tragen und der Vermieter braucht doch keinen Schutz. Oder ? Gibts irgendwo eine Regelung, wo alle bisherigen vertraglichen Regelungen hinfällig sind und durch die gesetzlichen ersetzt werden ?
![]()
Danke schon mal ....