Ja, ich kann euch verstehen. Niemand zieht gerne um, wenn es sich vermeiden lässt. Kostet ja alles nur wieder Geld und Nerven.
Also eine Sperrfrist bei Eigentümerwechsel gibt es nicht. Das was du meinst, gilt nur dann, wenn ein MFH in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, was hier nicht der Fall ist. Der neue Eigentümer könnte euch also direkt kündigen.
Ob ihr euch auf einen Härtefall berufen könnt, weiß ich nicht. Versuchen würde ich es aber vermutlich.
Wenn die Hecke nicht durch euch entfernt wurde, prima.
Was den Innenanstrich des Dachraumes (so richtig verstanden?) angeht, so kommt es darauf an, ob ihr eine wirksame Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag habt - was sicher der Fall ist - bzw. was genau dazu vereinbart wurde.
Wenn ihr tatsächlich diese Arbeiten vornehmen müsst, so schuldet ihr diese spätestens bei Auszug.