Beiträge von der-Mieter

    Ja, ich kann euch verstehen. Niemand zieht gerne um, wenn es sich vermeiden lässt. Kostet ja alles nur wieder Geld und Nerven.

    Also eine Sperrfrist bei Eigentümerwechsel gibt es nicht. Das was du meinst, gilt nur dann, wenn ein MFH in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, was hier nicht der Fall ist. Der neue Eigentümer könnte euch also direkt kündigen.
    Ob ihr euch auf einen Härtefall berufen könnt, weiß ich nicht. Versuchen würde ich es aber vermutlich.

    Wenn die Hecke nicht durch euch entfernt wurde, prima.

    Was den Innenanstrich des Dachraumes (so richtig verstanden?) angeht, so kommt es darauf an, ob ihr eine wirksame Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag habt - was sicher der Fall ist - bzw. was genau dazu vereinbart wurde.
    Wenn ihr tatsächlich diese Arbeiten vornehmen müsst, so schuldet ihr diese spätestens bei Auszug.

    Erstmal: Es ist völlig egal, warum das Haus verkauft werden soll und wen die Eigentümerin dafür "verantwortlich" macht.

    Für euch ändert sich erstmal nichts. Allerdings solltet ihr euch darauf einstellen, dass das Haus evtl. von jemanden gekauft wird, der es selbst bewohnen möchte und euch gegenüber deshalb Eigenbedarf geltend machen wird.

    Zu den angesprochenen Vorwürfen:
    1) Den Garten habt ihr sicher mitgemietet. Somit obliegt euch wahrscheinlich auch die Pflege dessen. Einen Rasen anzulegen dürfte aber dabei nicht eure Aufgabe sein.
    Wie es sich mit den entfernten Hecken verhät, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich könnte mir vorstellen, dass ihr da zu Ersatz verpflichtet seit.
    2) Wenn der Wasserschaden nicht durch euch verursacht war, ihr ihn direkt gemdlet habt und die Versicherung alles reibungslos abgewickelt hat, ist die Sache doch erledigt. Damit würde ich mich nicht weiter befassen.
    3) Du schreibst "der Dachgiebel, den wir streichen sollten". Wer sagt das? Ist das mietvertraglich vereinbart, dass ihr diese Aufgabe übernehmen sollt? Oder gabe es eine andere schriftliche Vereinbarung darüber? Sowas ist normalerweiese nicht Mietersache.

    Ihr müsst euren Vermieter übrigens nicht öfter zu Gast haben, als ihr das wollt. Der Vermieter hat (außer jetzt z.B. zu Besichtigungszwecken) auch nicht mehr Rechte eurer Haus zu betreten, als z.B. ein Nachbar.

    Wenn das Mietverhältniss des Hauptmieters endet (z.B. durch fristlose Küdigung des Vermieters wg. Zahlungsrückstand), müssen natürlich auch die Untermieter raus.

    Wäre wahrscheinlich besser gewesen, wenn die Untermieter immer direkt an den Vermieter gezahlt hätten.
    Evtl. kann die Kündigung abgewendet werden, indem die Rückstände direkt an den Vermieter beglichen werden.

    Oder andere Idee: Vermieter kündigt dem Hauptmieter. Und ihr als Untermieter nehmt schonmal mit dem Vermieter Kontakt auf. Erklärt ihm die Lage und evtl. könntet ihr dann, wenn das Mietverhältniss mit dem Hauptmieter beendet ist, einen eigenen Mietvertrag machen.
    Dann seit ihr 3 selbst Hauptmieter oder 1 Hauptmieter und 2 Untermieter oder...

    Sonderkündigungsrecht habt ihr sicher nicht, aber ihr könnt fristgerecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist selbst kündigen. Das wäre dann zum 30.06.2011 und würde euch immerhin 3 Monate Mietzahlung ersparen.

    Wegen der Baumaßnahme gäbe es wahrscheinlich auch noch die Möglichkeit die Miete zu mindern. Aber sowas solltet ihr nur mit fachkundiger Beratung in Angriff nehmen.

    Ständiger Lärm wäre evtl. ein Grund um die Miete zu mindern. Dann würde der Vermieter sicher auch etwas unternehmen, wie z.B. den anderen Mieter abmahnen, im schlimmsten Fall sogar kündigen.

    Allerdings würde ich sowas nicht alleine in Angriff nehmen, da du dich an viele Dinge halten musst (Fristsetzung, Lärmprotokolletc.)

    Und schau mal auf meine Siggy ;)

    Wir haben jetzt vor kurzem einen Heizkörper angeschlossen bekommen.
    Ich bin nur Laie, aber habe zugeschaut.
    Da wurden ein Zulaufhahn abgesperrt, dann ein paar Rohre angepresst und schon lief der Heizkörper (der wurde auch schon am Tag zuvor an die Wand angebracht).
    Es wurde dann noch Wasser im Heizsystem nachgefüllt und alle Heizkörper entlüftet.

    Das ganze hat vielleicht 1-2 Stunden gedauert. Die anderen Heizkörper liefen in der Zeit weiter (oder zumindest ist mir nicht aufgefallen, dass es kälter wurde) und auch in den anderen Wohnungen wurde niemand beeinträchtigt.

    Schau nochmal bite genau in deinen Mietvertrag.
    Wenn da bei Nebenkostenarten wirklich nur Heizung und Wasser aufgelistet sind, dann kann auch nur dieses abgerechnet werden.
    Falls allerdings z.B. dort steht, dass die NK nach Betriebskosstenverordnung abgerechnet werden, dann darf er auch Grundsteuer und Gebäudeversicherung auf dich umlegen.

    Der Abrechnungszeitraum darf ja höchstens 12 Monate umfassen.

    Wurden diese 4 Jahre denn nun auf einer Abbrechnung abgerechnet, oder hast du quasi 4 Abbrechnungen auf einmal bekommen?

    Falls du 4 Jahre in einer Abbrechnung bekommen hast, kannst du die Abbrechnung komplett zurückweisen, da sie so nicht OK ist.
    Hast du 4 einzelne Abbrechnungen bekommen, dürfte das so OK sein.

    Allerdings musst du nichts nachzahlen. Nachzahlungsansprüche sind bereits verjährt, da die Abrechnung 01.01.2009-31.12.2009 bis zum 31.12.2010 bei dir hätte ankommen müssen.

    Das stimmt aber nur bedingt. Als Bedarfsgemeinschaft würdet ihr nur gelten, wenn ihr dann auch gemeinsam wirtschaftet.
    Wenn du und dein Vater aber getrennte "Haushalte" führt, werden ihr wie jede andere Wohngemeinschaft behandelt.

    Im Zweifel kommen die natürlich überprüfen, ob jeder z.B. ein eigenes Fach im Kühlschrank, eigene Zahnpastatuben etc. hat.

    Aufnehmen heisst, dass du dort einziehen darfst. Der Vermieter sollte darüber informiert werden. Natürlich darfst du dich auch an der Miete beteiligen.

    Dein Vater darf dir aber, ohne die Zustimmung des Vermieters, keinen Untermietvertrag ausstellen. Aber vielleicht kannst du mit in den Hauptvertrag aufgenommen werden?

    Hallo,

    Wenn ein Mietvertrag, sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite mit mehreren Personen geschlossen wurde, kann der Mietvertrag dann, von jeweils einer dieser Personen gekündigt werden?

    Also auf Mieterseite bin ich recht sicher, dass die Kündigung nur durch beide Leute gültig ist, aber wie sieht es bei einer Kündigung vermieterseits aus?

    Kann einer von zwei Vermietern alleine kündigen, z.B. wegen Eigenbedarf?
    Konkretes Beispiel: Der eine Vermieter wohnt schon im Haus (Zweiparteien), der zweite Vermieter will die andere Wohnung für sich oder seine Familie.
    Kann der 2te Vermieter die Zustimmung des anderen gerichtlich erzwingen?

    Was meint ihr?

    Imho ist es unerheblich, ob der Hauptmieter in der Wohnung wohnt oder dort gemeldet ist. Die Frage ist, besteht das Mietverhätnis des Hauptmieters noch?
    Es gibt einige Leute, die z.B. beruflich bedingt, 2 Wohnungen haben und deshalb vielleicht eine länger nicht nutzen.
    Sobald das Mietverhätnis des Hauptmieters allerdings beendet wird, endet automatisch auch der Untermietvertrag.

    Sofern der Hauptmieter nicht untervermieten durfte, wäre das übrigens ein Grund für eine Kündigung, die dann wiederum auch Sie betreffen würde.

    Sperrfristen gibt es nur, wenn ein Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.
    Wenn die Wohnung bereits eine Eigentumswohnung ist, übernimmt der neue Eigentümer den bestehenden Mietvertrag. Und nach dem könnte er dann auch wegen Eigenbedarf kündigen, sofern kein Kündigungsausschluss oder dergleichen vereinbart war.

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