Was der Eigentümer nach ihrer Mietzeit mit der Wohnung macht - ob weiter vermieten oder verkaufen - hat keinen Einfluss auf ihre Kündigungsfrist.
Sie schreiben: "Wir waren der vollen Überzeugung, dass wir einen Nachmieter stellen können und somit vorzeitig den Vertrag beenden können, weil wir die Wohnung auf gleiche Weise bekommen haben."
Dies ist aber ebenfalls völlig unerheblich. Mag sein, dass das der vorherige Mieter eine Nachmieterklausel in seinem Mietvertrag hatte, oder sich aber nur mit dem Vermieter geeinigt hat.
Wenn Sie aber keine Nachmieterklausel in ihrem Mietvertrag vereinbart haben (prüfen Sie das doch mal nach), dann muss der Vermieter Sie nioch vorzeitig entlassen.
Übrigens muss er selbst mit einer solchen Klausel nicht jeden Interessent akzeptieren.