Beiträge von der-Mieter

    Wenn andere Mieter die Abrechnung schon haben, wurde diese ja defintiv schon erstellt. Ich würde deshalb die Vermieter auffordern, dir die Nebenkostenabrechnung 2010 mit Verrechnung der Kaution zukommen zu lassen. Am besten mit Fristsetzung, auch schon für die Auszahlung des Restbetrages.
    Das ganze dann, der Nachweisbarkeit halber, per Einwurfeinschreiben - oder, wenn du die Möglichkeit hast, persönlich mit einem Zeugen, zustellen.

    Ich weiß das, dass "Weißen" auch "Streichen" bedeutet.

    Aber der BGH hat nunmal entschieden, dass
    "die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam ist, da der Begriff "weißen" bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat."

    Dazu hätte ich auch mal eine Frage. Ich möchte dazu keinen eigenen Thread aufmachen und hoffe, dass der TE mir verzeiht, dass ich mich so einfach hier einmische.

    Wenn ein Mieter aus dem Vertrag entlassen werden möchte, muss da der andere Mieter nicht auch zustimmen?
    Ich stelle mir grade vor, mein Partner und ich würden uns trennen (*auf Holz klopft, dass das nicht passiert*). Mein Partner könnte dann einfach ausziehen, mit dem Vermieter vereinbaren, dass er raus aus der Sache ist und ich bleibe alleine in einer Wohnung, die ich mir nicht leisten kann und muss trotzdem die Kündigungsfrist einhalten? Irgendwie erscheint mir das unfair, wo doch der Vertrag gesamtschuldnerich abgeschlossen wurde.

    1. Das müsste im Mietvertrag stehen. Normalerweise ist eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.

    Wenn er Ihnen dies erlaubt, sollten Sie sich aber erstmal genau informieren, was es für Sie bedeutet, wenn Sie dann selbst zum Vermieter werden.

    2. Man könnte eine Garage oder einen kleinen Lagerraum anmieten. Dort müsste die Menge an Möbeln, die man in einer 1-Zimmer-Wohnung hatte, rein passen.

    Warum nimmst du meinen Beitrag so auseinadner?
    Ich habe lediglich meine Meinung geäußert.

    Ob es im Sozialgesetz, da irgendwelche anderslautenden Vorschriften gibt, weiß ich nicht. Und ist mir auch ehrlich gesagt.

    Was die Mietrechtliche Seite angeht, so ist sein Vertrag jedenfalls gültig, da er ihn übernommen hat. Dies müsste doch ein leichtes sein, gegenüber der ARGE zu "beweisen" (z.B. mitels Erbschein).
    Und der Vermieter ist ebenfalls nicht verpflichtet einen neuen mit dem TE abzuschließen, nur weil die ARGE das so möchte.

    Und die ARGE muss - sofern angemessen - die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft übernehmen.

    Und wenn ich alles das zusammen zähle. So MÜSSTE (meinen Meinung nach) der Sachverhalt auch einem Brot von Sachbearbeiter klarzumachen sein.

    Was ist denn, wenn ich mit meinen Mann und meinen Kindern in einer kleinen Wohnung lebe. Mein Mann - als Alleinverdiener und Mieter - stribt.
    Da das Familieneinkommen wegfällt, müsste ich erstmal zur ARGE.
    Da hätte ich auch keinen Mietvertrag auf MEINEN Namen. Und ich wette, dass die ARGE die Wohnkosten beim Antrag trotzdem berücksichtigen würde.

    Wieso falsche Hoffnungen?

    So wie ich das sehe, besteht das Amt auf einen Mietvertrag auf den Namen des TE. Und das halte ich nicht für nötig. Der TE muss dem Amt gegenüber nur einen gültigen Mietvertrag vorweisen, damit der Anspruch auf Übername der Kosten der Unterkunft geprüft werden kann.
    Und einen gültigen Mietvertrag hat er ja. Wenn er Erbe ist, hat der den Mietvertrag ja übernommen / geerbt.

    Ob das Amt die Wohnung als angemessen anerkennt und die Kosten übernimmt, sei mal dahin gestellt. Dazu wurden ja, wie gsagt noch keine Fakten genannt und das würde hier eh nicht ins Forum passen.

    Wer hindert dich die Wände neu zu verkleiden oder Bodenbelag deiner Wahl zu verlegen.
    Du müsstest halt bei Auszug alles nur wieder entfernen und in den ursprünglichen ZUstand zurück bringen, falls es Vermieter oder Nachmieter so nicht übernehmen möchten.

    Was den Waschmaschinenanschluss angeht: Steht im Mietvertrag drin, dass du z.B. Mitbenutzung der Waschküche hast? Dann müsste da auch Platz für dich sein.
    Und wie kann es sein, dass "dein" Anschluss erst frei wird, wenn der Nachbar auszieht?
    Dann hätte ja der nächste Mieter der Nachbar-Wohnung keinen Anschluss, wenn du den benutzt.
    Es muss doch für jede Wohneinheit einen eigenen Anschluss geben.

    Mit dem Tod der Etern (mein Beileid) tritt der Erbe in einen bestehenden Mietvertrag ein.
    Wenn du das Erbe also angenommen hast, dann hast du auch den Vertrag übernommen. Einen neuen, auf deinen Namen zu erstellen, ist nicht nötig. Vermutlich wäre das für dich eher sogar noch nachteilig, da der Vermieter die Gelegenheit natürlich nutzen würdem den Vertrag ggf. nochmal zu seinen Gunsten zu überarbeiten (falls z.B. unwirksam gewordene Klauseln drin sind).

    Wenn das Amt einen gültigen Vertrag möchte, dann lege denen den Mietvertrag deiner Eltern, zusammen mit dem Erbschein, vor und alles müsste gut sein.

    Aber Berny hat natürlich Recht. Mit Miet-Angelegenheiten hat dein Fall nur noch am Rande zu tun.

    wir sind nur 2 parteien im haus. und die "nette" von oben konnte mich von anfang an nicht leiden. warum weiss ich nicht. es ist nie etwas vorgefallen.

    hier meine antwort. der brief ist aber noch nicht fertig. will noch einiges hinzufügen und umformulieren.

    Widerspruch - Ihr Schreiben vom 06.04.2011

    Sehr geehrte Frau ...,

    Der Bürgersteig sowie der Bereich vor dem Hintereingang werden von mir regelmäßig gefegt.

    Evtl. empfielt es sich genau zu beschreiben, wann und wie oft du diese Tätigkeiten vorgenommen hast. Ich würde das in Zukunft immer genau erfassen.

    Vielleicht sollten Sie mal Ihre anderen Mieter darauf hinweisen, auch den Bürgersteig zu fegen.

    Konkreter. Wer hat wann seine Verpflichtung nicht erfüllt.

    Außerdem könnten Sie diese auch darauf hinweisen, die farbigen Tonnen raus zu stellen, damit nicht immer ich oder Herr ... das machen müssen.

    Der kleine Beutel Blumenerde an meiner Wohnungstür im Hausflur stört niemanden.

    Doch. Den Vermieter, sonst hätte es es nicht abgemahnt. Somit musst du diesen entfernen. Schreibe das du dies umgehend erledigt hast oder erledigen wirst.

    Wenn doch, frage ich mich, warum der Schuhschrank und die 3 Wasserkästen der Nachbarn im 1. Stoch im Hausflur nicht stören?

    Keine Frage. Teile ihm einfach mit, wer noch welche Sachen im Hausflur stehen hat. Evtl. gibt es dort auch andere Absprachen. Das hat letztendlich nichts mit dir zu tun.

    Der Flur wird geputzt, nur leben wir an einer Hauptstraße, wo ständig schwarzer Staub auf Grund einer undichten Tür reingewirbelt wird.

    Ich habe es noch nie erlebt, dass die Haustür nicht abgeschlossen war. Sie wird manchmal sogar schon Nachmittags um 16 h abgeschlossen. Wozu also dieser Hinweis?

    Wie sind die Verschlusszeiten in der Hausordnung oder dem Mietvertrag geregelt? Dort steht sicher nichts von 16h. Schieß dir kein Eigentor.

    Im Winter habe ich Winterdienst geleistet. Das lasse ich mir auch nicht vorwerfen.

    Auch hier etwas genauer: Wie oft hast du dies gemacht.

    Die 2. Eingangstür im Hausflur wurde von mir gar nicht bearbeitet. Sie ist immernoch in dem Zustand, in dem ich sie übernommen habe. Die von mir angekündigte Abdichtung habe ich gar nicht vorgenommen. Wenn Sie die Holzabdeckung in der passenden Farbe haben wollen, müssen Sie das selber machen oder die Leute dazu auffordern, die diese Abdeckung angebracht haben.

    Demnächst sollten Sie sich besser informieren, bevor Sie mich mit solchen Unwahrheiten und Unterstellungen belästigen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Insgesamt: Dein Brief ist pampig, teilweise unverschämt und völlig unsachlich.
    Nimm die Emotionen raus und beschränke dich auf die Fakten.

    Ganz ehrlich. Ich finde es auch heftig. Bei einem angenommenen Stundenpreis von -sagen wir mal- 10 Euro, müsste die Firma 210 Stunden geräumt haben.

    Wenn man nun mal eine Stunde Arbeitszeit pro Räumvorgang ansetzt, und davon ausgeht, dass es von Ende November bis Mitte/Ende Januar (also max. 60 Tage lang) geschneit hat, müsste jeden Tag 3,5mal geräumt worden sein.

    Also entweder war diese Firma wirklich sehr oft und fleissig am Werk, hat sehr langsam und zeitintensiv gearbeitet oder ist einfach nur schweineteuer.

    Mit Mindestlaufzeit meinst du sicherlich einen Kündigungsverzicht/- ausschluss.
    Die ist bis zu 4 Jahren zulässig.

    Was den Schaden in deinem Badezi8mmer betrifft, so hast du sicherlich einen Minderungsanspruch. Allerdings würde ich mir dafür immer fachliche Hilfe holen, denn über die Höhe gibt es keine klaren Tabellen. Da kommt es immer auf den Einzelfall an.

    Kündigen kannst du natürlich, sofern du eben nicht den angesprochenen Verzicht in deinem Vertrag hast.

    Wenn Zweifel an der Betriebskostenabrechnung oder an einem Posten bestehen, dann haben Sie das Recht die Belege bei Ihrem Vermieter einzusehen.
    Vereinbaren Sie mit ihm einen Termin, dann werden Sie sehen, was die Stadt tatsächlich berechnet hat.

    Eine Kündigung der Wohnung kann nur durch alle Mieter erfolgen. Um das Mietverhältnis zu komplett zu beenden, müssten also alle Parteien die Kündigung unterzeichnen.

    Wenn dein Mitbewohner allerdings nicht kündigen möchte (was im Grunde sein gutes Recht ist), könntest du dich mal mit dem Vermieter zusammen setzen, ob er dich aus dem Vertrag entlässt.

    Du hast keinen befristeten Vertrag, sondern einen unbefristeten.
    Leidiglich einen Kündigungsverzicht hast du abgeschlossen. Und ein Kündigungsausschluss ist zulässig.
    Ob und was du wegen der Lärmbelästigung machen kannst, weiß ich nicht. Da die Wohnung aber sicher schon vorher an dieser Strasse lag, wird es wohl eher nihct für eine außerordentliche Kündigung reichen.

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