Beiträge von der-Mieter

    Nein, das darf sie nicht.
    Du hast zwar eine mietvertragliche Pflicht - nämlich die Zahlung der Miete - verletzt.
    Das gibt deiner Vermieterin aber noch lange nicht das Recht ebenfalls ihre mietvertraglichen Pflichten zu verletzen, wie z.B. das Wasser abzustellen.

    Deine Vermieterin könnte den Rechtsweg (wie z.B. Mahnbescheid, bei weiterem Rückstand Kündigung etc.) bestreiten, aber dies stellt eine unerlaubte Eigenmacht dar.

    Die Frage ist halt jetzt, wie du dich verhälst. Du könntest ebenfalls den Rechtsweg bestreiten und eine einstweilige Verfügung gegen deine Vermieterin erwirken, oder -meine Empfehlung- einfach schnell die rückständige Miete begleichen.

    Recht ist entweder Recht oder eben nicht. Da spielt es keine Rolle, ob man Mieter, Vermieter oder wer auch immer ist.
    Die Gesetze gelten immer für alle.

    Und in diesem Forum ist man auch nicht parteiisch. Jedoch war Ihre Anfrage - mit Verlaub gesagt - doch etwas ungewöhnlich.

    Aber mal ehrlich: Darf der Vermieter den Vorgarten, der ja dem Threadersteller scheinbar vermietet wurde, einfach so einem Standbetreiber überlassen?
    Also ich würde, vorausgesetzt, dass der Garten wirklich mitgemietet wurde, ein Schild aufhängen, auf welchem steht, dass man sich mit Betreten des Grundstücks wegen Hausfriedensbruch strafbar macht.
    Mal schauen, ob der Standbetreiber dann nicht doch lieber VOR dem Grundstück bleibt.

    Denn auch wenn ich persönlich Stadtfeste mag, so möchte ich die Aktivitäten auch nicht auf meinen Grundstück haben. Wird ja auch alles verschmutzt und plattgetramelt dadurch.

    1) - Darf ich als mieter mir von dem möglichen wg-partner vorher ein polizeiliches führungszeugnis verlangen?

    Verlangen kann man vieles. Rechtlich drauf bestehen, kannst du sicher nicht. Aber vielleicht legen die potentiellen Untermieter ja gerne eines vor.

    2) - Wie sieht das mit einer Schufaauskunft aus?

    Da hättest du schon eher Anspruch drauf, da dies ja hilft die Bonität zu überprüfen. Allerdings muss diese auch vom Interessenten vorgelegt werden. Bei der Schufa direkt nachfragen kannst du nicht.

    3) - Wie sieht das mit der Nutzung aus: Sollte ich entweder a) eine Kaution b) eine Nutzungsgebühr in die Miete einbauen oder c) eine Einmalzahlulng für gewisse Sachen verlangen, für die Möbel die ich gekauft habe die er aber mit nutzen wird?

    Ich würde mich für a) und b) entscheiden. c) ist nicht gerecht, da so ein Untermieter, der nur 1/2 Jahr bei dir wohnt, genauso viel zahlen müsste, wie jemand, der 10 Jahre dort wohnt.

    4) Der Mietvertrag wird ggü den Vermieter nur über meinen Namen laufen. Was sollte ich in dem Vertrag beachten, welchen ich mit ihm/ihr schließe?

    Zuerstmal brauchst du von deinem Vermieter die Genemigung zur Untervermietung. Wenn du die hast, musst du mit deinem Untermieter einen Vertrag abschließen. Du findest hier im Forum oder im restlichen Internet sicher Vorlagen oder Muster.
    Die wichtigsten Punkte, die du dabei berücksichtigen musst, sind natürlich abgesehen vom Üblichen wie Miethöhe etc. dann der Umstand der Möbilierung und die Nebenkosten, die ja nicht absolut fair nach Verbrauch abgerechnet werden können. Am einfachsten hat sich da eine Pauschale bewährt, die deinen Untermieter aber zu unwirtschaftlichem Verbrauch verleiten könnte, weil er so eine Strom- und Wasser-Flatrate bekommt.
    Also wenn Pauschale, dann nicht zu niedrig ansetzen. Oder vorher genau durchrechnen.

    Hierbei handelt es sich nicht um starre Fristen, sondern um sog. "weiche" Fristen, welche auch den tatstächlichen Renovierungsbedarf berücksichtigen. Dies ist somit gültig.
    Zu erkennen an dem Satz: "Die oben genannten Fristen sind Regelfristen, die sich im Einzelfall verlängern oder verkür-zen können, wenn die Notwendigkeit der Durchführung der einzelnen hier genannten Schönheitsreparaturen aufgrund des Zustandes nach Ablauf der jeweiligen Frist noch nicht eingetreten ist oder früher eintritt."

    Die Qotenklausel müsste damit ebenfall Gültigkeit haben.

    So wie ich das verstehe, bist du der/die Vermieter/in? ( Du schreibst ja "meine Mieterin hat..")

    Dann ist die Frage "Wie kann ich den Verwalter dazu bewegen einen Gutachter einzuschalten?" kann einfach. Entweder du sagst ihm, dass er das machen soll, oder du beauftragst den Gutachter selbst.

    Es gibt einige Vermieter, die die Miete extra etwas zu niedrig ansetzen um leichter Mieter zu finden und dann die Miete auf die ortübliche Miete hochzusetzen. So kann schonmal das vermeindliche Schnäppchen schnell doch den normalen Mietpreis kosten.
    Meines Wissens ist daran aber nichts verbotenes.

    Musst du nicht. Du zahlst dann eber auch erst ab Mietbeginn, wenn du den Schlüssel hast. Wobei es bei den NK-Vorauszahlungen ja kein Verlusst für dich wäre, da es ja eh erst mit der Jahresrechnung abgerechnet wird und dann werden alle deine Zahlungen berücksichtigt.

    Achte aber darauf, dass bei der Übergabe die Zählerstände alle korrekt abgelesen und ins Protokoll eingetragen werden. Vergleiche auch beide Ausfertigungen.

    Naja, die Heizkostenverordnung muss ja in dem Fall nicht berücksichtigt werden, da es ein Haus mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten ist, von welchen 1 vom Vermieter selbst bewohnt ist.

    Wie sind die Heizkosten denn im Mietvertrag geregelt? Im Zweifel kommt es nämlich darauf an, wie das dort geregelt ist.

    Also ich finde es nicht "unüblich" wenn für Heizöl ein extra Abschlag gezahlt wird.
    Ich zahle auch normale Miete plus NK-Vorauszahlung.
    Mein Vermieter ist allerdings auch kein Krösus, und so eine Heizölbestellung geht ja mächtig ins Geld.
    Darum machen wir das auch so, dass ich einen "Extra Abschlag" zahle, wenn Heizöl geliefert wird. Bei der letzten Lieferung habe ich über 1000 Euro Extra-Abschlag gezahlt. Aber mit der nächsten Jahresabrechnung wird es ja verrechnet und somit ist es für mich OK.

    Wenn man das weiß, kann man sich ja monatlich was dafür zur Seite legen. Aber wenn es keine solche Absprache gäbe, würde ich mich auch überrumpelt fühlen.

    Da ich ja genau so viel für den Garten zahle, wie die Mieter die diesen nutzen, ist es doch eigtl. mein Recht mich in dessen Garten "breit" zu machen oder nicht?
    ---

    Nur, wenn mietvertraglich eine Mitnutzung vereinbart ist.
    Es wurde ja schon gesagt: Wenn die Gartenpflege sich auf Gemeinschaftgarten (also z.B. Vorgarten, Rasenfläche ums Haus etc.) bezieht, dann haben alle Parteien im Haus diese Kosten zu tragen. Und zwar unanhängig davon, ob man den Garten auch nutzen kann, oder darf.

    Lediglich, wenn es sich um Gartenpflege für einen Garten handelt, der einer bestimmten Partei (z.b. den Bewohnern im EG) mitvermietet wurde, und deshalb auch nur von denen genutzt werden darf, dann können diese Kosten auch nur an diese Partein umgelegt werden.

    Oftmals gibt es eine Komination aus beidem. Bspw. wenn der Garten hinterm Haus einer bestimmten Partei zugeordnet ist, aber vor dem Haus noch ein paar Zier-Beete und Rasen ist.

    Als ihr Freund ausgezogen und Ihre Schwester eingezogen ist, wäre es wohl besser gewesen, diese Änderung im bestehen Mietvertrag aufzunehmen. Da Sie sich aber bereit erklärt haben, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, wurde damit der alte Mietvertrag ungültig.

    Ganz schön geschickt vom Vermieter bei der Gelegenheit gleich ein paar Änderungen einfließen zu lassen. Allerdings haben Sie den Vertrag so unterzeichnet und sind daher auch daran gebunden.

    Ich würde evtl. bei Besichtigungen mit potientiellen Nachmietern schonmal versuchen auszuhorchen, wie denen der Anstrich gefällt. Vielleicht haben Sie ja Glück und der nächste Mieter mag die Wände so. Dann könte man durchaus, zusammen mit dem Vermieter, eine Vereinbarung treffen, dass die Wände so übergeben werden.

    Ja, aber es hat ja nichts mit Vernunft zu tun. Wenn man nicht da ist, ist man nicht da.
    Aus dem Grund müssen solche Termine auch immer mit einem Vorlauf von einigen Tagen vereinbart werden.
    Unabhängig davon, dass es ja nicht Schuld des Mieters war, das der erste vereinbarter Termin geplatz ist, muss bei der Vereinbarung eiens neuen Termins, auf die Möglichkeiten beider Parteien eingegangen werden. Darum heißt es ja "Termin vereinbaren" und nicht "Termin bestimmen".

    Ich würde nachweisen, dass das Wasser nicht verdunstet, sondern durch Löcher, bzw. zu niedrig eingesetzte Teichfolie ausgetreten ist. Dann müsstet ihr das nach der Vereinbarung auch nicht nachfüllen.

    Und wenn der Gartenteich mitvermietet wurde, muss der Vermieter ihn auch in vertragsmäßigem Zustand halten und dazu gehört, nach meiner persönichen Auffassung, auch die Dichtigkeit.

    Was das Dach angelangt, soll da wirklich das komplette Dach oder nur die Dachrinne 2x im Jahr gereinigt werden. Dachrinnenreinigung kann mietvertragslich auf alle Mieter des Hauses umgelegt werden. Von einer Reinigung eines Teils oder sogar eines ganzes Daches, hab ich noch nie was gehört.

    So ärgerlich das auch ist, aber ich fürchte, da kann man nichts machen.
    Der Aufzug war ja auch schon vorher da und hat sicher schon immer Geräuche gemacht.
    Ob das also ein Mangel ist, sehe ich nicht. Das fällt wohl eher unter "gemietet wie besichtigt".
    Von daher wäre eine Mietminderung wohl nicht gerechtfertigt. Und selbst wenn, halte ich persönlich 20% für arg überzogen.

    Was die Waschmaschine betrifft: Grundsätzlich ist das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung nicht verboten, selbst wenn es einen Waschkeller gibt. Und ich hätte einen Mietvertrag auch nicht unterzeichnet, wo dies mietvertraglich verboten wäre (wäre dies überhaupt gültig?).

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