1) - Darf ich als mieter mir von dem möglichen wg-partner vorher ein polizeiliches führungszeugnis verlangen?
Verlangen kann man vieles. Rechtlich drauf bestehen, kannst du sicher nicht. Aber vielleicht legen die potentiellen Untermieter ja gerne eines vor.
2) - Wie sieht das mit einer Schufaauskunft aus?
Da hättest du schon eher Anspruch drauf, da dies ja hilft die Bonität zu überprüfen. Allerdings muss diese auch vom Interessenten vorgelegt werden. Bei der Schufa direkt nachfragen kannst du nicht.
3) - Wie sieht das mit der Nutzung aus: Sollte ich entweder a) eine Kaution b) eine Nutzungsgebühr in die Miete einbauen oder c) eine Einmalzahlulng für gewisse Sachen verlangen, für die Möbel die ich gekauft habe die er aber mit nutzen wird?
Ich würde mich für a) und b) entscheiden. c) ist nicht gerecht, da so ein Untermieter, der nur 1/2 Jahr bei dir wohnt, genauso viel zahlen müsste, wie jemand, der 10 Jahre dort wohnt.
4) Der Mietvertrag wird ggü den Vermieter nur über meinen Namen laufen. Was sollte ich in dem Vertrag beachten, welchen ich mit ihm/ihr schließe?
Zuerstmal brauchst du von deinem Vermieter die Genemigung zur Untervermietung. Wenn du die hast, musst du mit deinem Untermieter einen Vertrag abschließen. Du findest hier im Forum oder im restlichen Internet sicher Vorlagen oder Muster.
Die wichtigsten Punkte, die du dabei berücksichtigen musst, sind natürlich abgesehen vom Üblichen wie Miethöhe etc. dann der Umstand der Möbilierung und die Nebenkosten, die ja nicht absolut fair nach Verbrauch abgerechnet werden können. Am einfachsten hat sich da eine Pauschale bewährt, die deinen Untermieter aber zu unwirtschaftlichem Verbrauch verleiten könnte, weil er so eine Strom- und Wasser-Flatrate bekommt.
Also wenn Pauschale, dann nicht zu niedrig ansetzen. Oder vorher genau durchrechnen.