Oder anders gesagt: Wenn die Modernisierung 20.000 Euro kostet, erhöht sich die Miete um 2200 Euro jährlich (also 183,33 monatlich höhere Kaltmiete)
Beiträge von der-Mieter
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Ich verstehe es so: Die Terasse gehört nicht zum Mietobjekt, darf aber mitgenutzt werden. Ähnlich wie man es z.B. bei Garten, Waschküche oder gemeinsamem Dachboden etc. kennt.
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Stehen die Bohrlöcher denn auch nicht im Übergabe-Protokoll?
Falls nicht, könnte der Vermieter sogar unterstellen, dass du diese Löcher verursacht hast.
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Klingt irgendwie nach D... A...
Aber wenn der Vertrag ab 01.09. läuft, reicht es doch, wenn an dem Tag der Termin eingehalten wird.
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Es spielt auch gar keine Rolle ob du sagtst, du bist vor 8 Monaten eingezogen oder jetzt ganz frisch.
Spätestens bei der Jahresrechnung kommt dann die große Nachzahlung, weil der Zähler sich ja auch weiter gedreht hat, als Gas nicht auf dich angemeldet war...
Und der letzte Abmelde-Zählerstand des Vorkunden wird dem Gaswerk ja bekannt sein. -
"Hättest aber auch mal zwischendurch überprüfen könnensollen."
Naja, ich hatte eben nicht damit gerechnet, dass das Dach undicht ist, sonst wäre ich schauen gegangen. Aber ich hätte während dem Regen eh nicht schnell genug reagieren können und am nächsten Tag war alles klatschnass.
Ich würde mich ja freuen, wenn hier jemand sicher wäre, dass auch eine Garage "Wasserdicht" sein muss. Mein Vermieter ist ,wie gesagt, nicht dieser Meinung. Es sagt ja auch, gemietet wie gesehen - aber bei der Besichtigung war die Garage trocken. Ist halt in meinem Fall schade, da ich die Garage zum werken und als Stellfläche nutzen wollte. Ein Auto hab eich nicht

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Wenn jeder Bewohner einen Mietvertrag über ein Zimmer (Bad/Küche Mitbenutzung) hat, dann kannst du acuh nur Miete mindern, wenn an den Räumlichkeiten etwas sein sollte.
Wenn ihr vorher einen weiteren Raum aus Kulanz mitnutzen durftet, dann war das nett. Einen rechtlichen Anspruch habt ihr aber darauf nicht. So eine Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden.
Und was den 5ten Mieter betrifft: Wenn in eurem Mietvertrag nicht drinsteht, dass Küche und Bad an insg. max 4 Parteien zur Mitbenutzung gegeben werden, dann könnt ihr auch dagegen nichts machen.
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Bei uns ist das Garagendach auch undicht. Als wir eingezogen sind, hatte ich dort übergangsweise ein paar Umzugskartons untergestellt (weil ich natürlich da noch nicht wusste, dass das Dach undicht ist).
Diese sind kommplett aufgeweicht und ich konnte die Kisten, in denen Bücher oder andere empfindliche Sachen waren, wegschmeisen.Als ich den Vermieter darauf ansprach, teilte er mir mit, da wäre ich selbst schuld. Eine Garage sei auch kein Lagerort für empfindliche Sachen. Da gehört ein Auto rein und dem würde es ja nichts machen, wenn es in einer Pfütze steht.
Aber auch meine Werkzeug-Schubladen habe ich jetzt im Keller stehen, weil die Metall-Teile sonst Rost bekommen.
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Wenn ihr eine Betriebskosten-Pauschale vereinbart habt, dann kann der Vermieter erstmal garnichts abrechnen.
Ansonsten könnte der Vermieter natürlich die ensprechenden Kosten (falls vertraglich so vereinbart) auf euch umlegen, selbst wenn er sie in Eigenleistung erbringt.
Allerdings müsste er nachweisen (z.B. mit einen Stundenbuch), dass er wirklich die angegebene Anzahl an Stunden geleistet hat. Der anzusetzende Lohn ergibt sich aus dem üblichen Lohn, den eine Firma nehmen würde, nur eben ohne USt. (ggf. müsste der Vermieter durch ein Angebot, eine Preisliste, Kostenvoranschlag o.ä. nachweisen, wie er auf die Beträge kommt).Was die Heizkosten betrifft, so ist eine Pauschale nicht zulässig (Ausnahme: Zweifamilienhaus - eine Partei der Vermieter selbst).
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Also wenn da Prozentsätze stehen, dann kannst du ja einfach schauen, wie viel Prozent der Renovierungskosten du zahlen musst.
Jedenfalls wären das NIE die vollen 100%, selbst wenn du 10 Jahre dort gewohnt hättest. -
Geht die Abgeltungs-Klausel noch irgendwie weiter? Einfach nur der Hinweis, dass bei Auszug vor Fälligkeitder Schönheitsreparaturen eine Beteiligung an den KOsten stattfindet, ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Es müsste schon klar geregelt werden, in welchem Zeiträumen, wieviel Anteil zu zahlen ist.
Abgesehen davon, dass ich fast nicht glauben kann, dass nach ca. 1/2 Jahr überhaupt schon Arbeiten nötig sind.
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Damit ein mündlicher Vertrag angenommen werden kann, bedarf es aber auch zwingend der Gebrauchsüberlassung.
Und hier hat doch noch keine Schlüsselübergabe stattgefunden. -
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Klingt für mich nach einem normalen Standard Mietvertrag.
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Wenn der Vermieter selbst nicht im Haus wohnt und die Arbeiten, die er dort mit dem Allgemeinstrom durchführt auch nicht für das Haus sind, dann stellt sich vielmehr die Frage, ob er einfach dort "arbeiten" darf?
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Die eigentliche Frage ist vielmehr: Gäbe es überhaupt einen anderen Platz an den die Tonnen gestellt werden könnten, wo sie niemanden stören?
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Dann hast du doch die Antwort schon in deinem Vertrag gefunden.
Wenn dort (wirksam - davon gehe ich jetzt mal aus) vereinbart ist, dass du die Schönheitsreparaturen vornehmen musst, dann musst du das auch machen.
Wenn du von 2003-2011 dort gewohnt hast, kann man auch davon ausgehen, dass diese fällig sind, zumal dies auch dem Anschein nach so ist (du schreibst selbst, dass man z.B. sieht, wo die Möbel standen)EDIT: Ach ja, vergessen.
Wegen den fehlenden Türen: Du hast doch sicher bei Einzug ein Übergabeprotokoll angefertigt. (?)
Was steht dort zu den fehlenden Türen? Ansonsten kann man eigentlich davon ausgehen, dass in Räumen mit Türrahmen, in denen sich auch Befestigungsscharniere befinden, auch eine Türe dazu gehört. Jetzt zu beweisen, dass schon vor 8 Jahren keine drin waren, wird ohne Protokoll schwer. -
Die Frage ist ja vielmehr "warum" steht das überhaupt im Mietvertrag?
Es wird ja keine Vorformulierung sein, sondern ein Punkt, den der Vermieter als Individualvereinbarung hinzugefügt hat.
Somit würde ich sagen, dass die Verpflichtung, nur mit Silikatfarbe zu streichen, unter bestimmten Gründen (wie z.B. bei Schimmel-Neigung oder auf Calcium-Silikat-Platten) durchaus OK ist.
Allerdings dürfte eine Vorschrift der Firma nicht zulässig sein. Genauso wie natürlich die Farbe (ja, auch Silikatfarbe kann man Abtönen). -
Scheint wohl eine Schimmelwohnung zu sein, wenn dort nur mit Silikatfarbe gestrichen werden darf.
Hat Ihr Vermieter Ihnen sonst nichts weiter dazu gesagt?
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