Andere Frage an die Tierliebhaber: Was hättet ihr denn mit den Mäusen gemacht? Euch einen Käfig besorgt und alle als Haustier behalten?
Oder dem Vermieter in die Wohnung gesetzt?
Ein Schädlingsbekämpfer würde die gefangenen Mäuse wahrscheinlich töten. Ich gehe mal davon aus, dass er eine Genehmigung zum Töten von Wirbeltieren hat. Und die noch freilaufenden Mäuse würden wahrscheinlich einen Giftköder zum knabbern bekommen.
Aber was soll man denn als Normalmensch, der dem Tier ja nichts bösen will, solange es nicht in der Wohnung rumläuft und Krankheitserreger verteilt, mit dem Tier machen?
Aber zurück zum Thema. Die Mietmängel würde ich umgehend (falls noch nicht geschehen) dem Vermieter mitteilen. Und zwar schriftlich mit Zugangsnachweis. Wenn er auch in einer gesetzten Frist nicht reagiert, würde ich mir mithilfe einen Fachkundigen überlegen, ob man eine Mietminderung androht oder sogar durchzieht.
Zur Zurückhaltung der Kaution berechtigen die Mängel aber keineswegs. Hier könnte der Vermieter einen Mahnbescheid erlassen, was mit weiteren Kosten verbunden wäre.