wir sind vor ca. einem 3/4 jahr aus unserer alten wohnung ausgezogen in der wir zuvor 5 1/2 jahre gewohnt haben.
-> Waren laut Mietvertrag in dieser Zeit Schönheitsreparaturen durchzuführen und falls ja, wurden diese erledigt?
letzte woche habe ich einen brief von meiner ehmaligen hausverwaltung über die kautionsabrechnung bekommen, in dieser haben sie uns 300€ pauschal für renovierungskosten abgezogen.
-> Versteckte Mängel können noch innerhalb eines halben Jahres ab Rückgabe der Wohnung geltend gemacht werden. Ein Renovierungsbedarf wäre aber kein versteckter Mangel.
ich habe nachgefragt ob es eine genaue auflistung der reperaturarbeiten und die jeweiligen Übergabeprotokolle vom ein- und auszug gebe.
-> Du musst doch selbst wissen, was im Übergabeprotokoll vereinbart wurde. Wurde der Renovierungszustand der Wohnung bei Rückgabe bemängelt? Wurdest du zur Nachbesserung aufgefordert?
Den tag darauf bekam ich einen brief mit dem übergabeprotokoll vom auszug unseres vormieters,
-> mit dem Vormieter haben Sie nichts zu tun - es sei denn, Sie hätten den Mietvertrag per Nachtrag übernommen.
welches von uns als nachmieter nicht unterschrieben wurde (das Übergabeprotokoll vom auszug gibt es nicht)
-> Von Ihrem Auszug? Wenn es kein Protokoll gibt, das Schäden dokumentiert, dann gibt es auch keine.
und eine rechnung einer malerfirma an unsere hausverwaltung über rund 3000€, es wurde also nur gestrichen und uns demnach 1/10 in rechnung gestellt.
-> Klingt für mich als wenn hier mit einer Abgeltungsklausel hantiert worden wäre. Was sagt denn der Mietvertrag dazu?
meine frage ist ob unsere HV uns für malerarbeiten belangen kann
-> Siehe Mietvertrag
zumal wir die wohnung auch nur unrenoviert übernommen haben (steht auch im mietvertrag).
-> Bei der Mietdauer von 5,5 Jahren waren aber zwischendurch sicherlich trotzdem Schönheitsreparaturen fällig.