Beiträge von der-Mieter

    Die Regelung des Mietvertrages halte ich auch für gültig.

    Allerdings kann ich nicht verstehen, warum Sie nach Auszug eine Rechnung für die Renovierung bekommen.
    Haben Sie selbst renoviert? Was wurde im Rückgabeprotokoll vereinbart? Wurden Sie vor Ausführung der Arbeiten aufgefordert diese selbst vorzunehmen?

    Zuersteinmal übernehmen Sie die Wohnung nicht vom Vormieter, sondern es ist in allen angesprochenen Punkten nur der Vermieter Ihr Ansprechpartner.
    Ob Sie Möbel etc. vom Vormieter übernehmen, ist dann widerum eine Sache, die Ihrem Vermieter egal sein kann.

    Wie genau soll denn die Wohnung übernommen werden? Schließen Sie einen neuen Mietvertrag ab? In dem Fall sollten Sie darauf achten, dass bei der Übergabe der Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten wird. Notfalls muss mal mal ein paar Möbel verschieben um auch dahinter zu schauen.

    Oder haben Sie vor in den bestehenden Mietvertrag einzutreten? In dem Fall sollten Sie den Mietvertrag und das damalige Übergabeprotokoll genau überprüfen, denn Sie haften dann nicht nur ab Ihrem Einzug, sondern auch für die Schäden, die der Vormieter verursacht hat.

    Entspricht das denn den Tatsachen? Wenn es nur etwas dauert bis nachts das Wasser richtig warm ist, stellt dies wohl wirklich keinen Mangel dar.
    Wenn du allerdings tatsächlich nur kaltes Wasser hast, würde ich dem Vermieter dies erneut mitteilen, ihn auffordern sich selbst ein Bild davon zu machen (es kann nichts schaden, wenn du bereits Leute bennenst, die bezeugen können, wie es wirklich ist) und Auffordern den Zustand zu ändern.
    Ob und in welcher Höhe dies allerdings zur Minderung berechtigt, dazu möchte ich mich nicht äußern. Schließlich geht es hier nur um die Zeit zwischen mitternacht und 5 Uhr morgens. Die Beeinträchtigung könnte also noch unter der Bagatellgrenze liegen(?).

    Ich glaube es geht hier darum, dass die Nebenkosten teilweise nach Personananteilen berechnet werden.

    In dem Fall müsste der Vermieter natürlich nach der tatsächlich dort wohnenden Anzahl abrechnen. Allerdings müsste man ihm dies auch mitteilen. Nun schreibst du, dass die letzten 4 Jahre der aehemalige Mitbewohner schon nicht mehr mitberechnet wurde. In dem Fall würde ich den Vermieter fragen, wo jetzt plötzlich wieder eine 2te Person her kommt.

    "das an sich ein nachmieter gestellt werden muss ist mir soweit klar."
    -> Ein Nachmieter kann und muss nur gestellt werden, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Ansonsten können Sie hundert mögliche Nachmieter bringen - annehmen muss der Vermieter keinen davon.

    "welche möglichkeiten den vermieter in irgendeiner weise unter druck zu setzen habe ich an sich?"
    -> KEINE. Wenn Sie nicht vorhatten so lange dort zu wohnen, hätten Sie keinen Kündigungsverzicht unterzeichnen dürfen. Jetzt müssen Sie bis zum erstmöglichen Kpndigungstermin auch die Miete zahlen.

    "oder mit was kann ich sonst punkten um in dazu zu bewegen einzulenken?"
    -> Nur mit einem ruhigen, vernünftigen Gespräch. Ihr Vermieter ist im Recht und Sie wollen schließlich etwas von ihm. Es kommt also drauf an, was für ein Verhältnis Sie haben und wie Sie mit Ihrem Anliegen an ihn herantreten.

    "was liegt da rechtlich noch im rahmen ohne angst haben zu müssen verklagt zu werden. denn sollte ich so eine kündigung provozieren könnte er mich ja trotzdem auf schadensersatz verklagen. so das am ende eh die ganzen noch übrigen 13 monate zu zahlen."
    -> Korrekt. Egal ob Sie jetzt monaltlich weiterzahlen, oder die Zahlung aussetzen und der Vermieter die Miete einklagt. Im Ergebnis müssen Sie die 13 Monate noch bezahlen. Im Klageweg kämen natürlich noch zusätzliche Kosten auf Sie zu. Plus evtl. Peinlichkeinen, wie Lohnpfändungen bei Ihrem Arbeitgeber, Kontopfändungen oder Gerichtsvollzieher an der Tür etc.

    Einzige Möglichkeit wäre nochmal mit dem Vermieter zu reden. Wenn er Sie nicht vorzeitig aus der Vertrag entlässt, bekommen Sie evtl. die Genehmigung zur Untervermietung. Dann blieben Sie wenigstens nicht (klomplett) auf den Kosten sitzen.

    Diese Sperrfrist gilt nur, wenn ein Haus erstmals in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.
    Wenn die Wohnung aber schon eine Eigentumswohnung ist, dann gibt es keine Sperrfrist. Mit Eigentumsübergang kann der neue Vermieter dann ganz normal, unter Einhaltung der Kündigungsfristen, wegen Eigenbedarf kündigen.

    Aber woher will der Makler wissen, dass der Käufer die Wohnung direkt selbst beziehen will. Wenn noch nichtmal Interessenten die Wohnung besichtigt haben, kann doch noch kein Käufer, bzw. dessen Absichten feststehen.

    Bevor hier noch Verwirrung entsteht, fasse ich mal zusammen. Natürlich ist dies auch wieder nur (m)eine Sichtweise - die Rechtslage kann und darf nur ein Anwalt erklären.

    Wenn Miete gezahlt wurde, besteht ein Mietverhältnis. So weit so klar. Dein Vermieter ist in den Fall nicht der Wohnungseigentümer, sondern dein Mitbewohner.

    Wenn das Zimmer möbliert ist, kannst du zum Ende des Monats kündigen, wenn die Kündigung bis zum 15. des entsprechenden Monats, schriftlich und nachweislich, bei deinem Vermieter (Mitbewohner) eingeht. Du müsstest also noch bis mind. 29.02.12 Miete zahlen. Auch das wurde ja schon erklärt.

    Mit dem Nachmieter ist das so eine Sache. Einen Nachmieter für dein Zimmer muss dein Vermieter/Mitbewohner nicht akzeptieren. Aber wenn dein Vermieter/Mitbewohner nun selbst in dein Zimmer zieht, wäre das wohl eine Anerkennung der verkürzten Kündigungsfrist und würde bedeuten, dass du aus dem Vertrag "raus" bist. Ob und wann dein Mitbewohner seinerseits sein altes Zimmer neu vermietet, kann dir egal sein.

    Quelle?

    Ich hab nämlich nur sowas gefunden: Untermiete: Was Sie bei Untervermietung und WG's beachten sollten - Immobilien
    "Endet das Hauptmietverhältnis, dann muss auch der Untermieter die Wohnung räumen."

    oder hier: Mieterverein: Untermiete
    "Das bedeutet u.a., dass auch der Untermieter die Wohnung verlassen muss, wenn der Hauptmieter kündigt."

    oder hier http://www.muenster.org/mieterverein/pdf/untrmiet.pdf
    "Endet das Hauptmietverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter, hat der Vermieter einen direkten Anspruch auf Räumung der Wohnung auch gegen den Untermieter, § 546 Abs. 2 BGB. Eine Kündigung kann und muss er ihm gegenüber nicht aussprechen!"

    usw

    1. Hat der Gesetzgeber was dagegen, wenn ich weiterhin in der gekündigten Wohnung bleibe, bis ich eine andere gefunden habe?
    -> We bereits geschrieben wurde, der Gesetzgeber hat sicher nichts dagegen, aber der Vermieter vielleicht.

    2. Welche Nachteile, wie Strafen oder Kosten können mir entstehen? Und warum, wenn ich fleißig Miete bezahle?
    -> Zuersteinmal kann für die Zeit eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete verlangt werden. Hinzu kommt ggf. Schadenersatz, falls die Wohnung neu vermietet wurde, und die nächsten Mieter solange im Hotel untergebracht werden und die Sachen eingelagert werden müssen.

    3. Ich meine, wenn dem Vermieter keine finanziellen Nachteile entstehen, was will das Gesetzt mich als zahlender Mieter bestrafen und für was?
    -> Wie gesagt, dem Vermieter kann dann ein Schaden entstehen, wenn er die Wohnung schon im Anschluss neu vermietet hat.

    Ich würde mit dem Vermieter reden, ihm die Situation erklären. Vielelicht ist er ja bereit, das Mietverhältniss um 1-2 Monate zu verlängern.

    Naja, aber Untermietvertraäge enden automatisch, wenn das Hauptmietverhältnis beendet wird.
    Falls die beiden Hauptmieter z.B. einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen haben, um die Kündigungsfrist zu verkürzen, würde das dann nicht auch Auswirkungen auf das Untermietverhältnis haben?

    Bei einer fristlosen Kündigung des Hauptmietverhältnis z.B. hat der Untermieter ja auch das Nachsehen, oder nicht?

    Wenn Kontoinhaber und Kontonummer nicht zusammen passen, dann wirdf die Überweisung nicht ausgeführt.
    Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass Kontonummern neu vergeben werden. Warum Potential für Chaos schaffen?

    Also Vermieter die neue Bankverbindung mitteilen - und evtl. die Kosten für die erste, fehlgeschlagene Überweisung übernehmen.

    Was steht denn Mietvertrag zu Schönheitsreperaturen? Letzendlich kommt es darauf an.

    Wenn welche fällig sind, müssen sie durchgeführt werden - selbst wenn die Wohnung nach dem Auszug abgerissen wird (ist unsinnig, aber so ist es nunmal). Da scheinbar die Wohnung nicht neu vermietet werden soll, hilft vielleicht ein Gespräch mit dem Vermieter. Selbst bei einer vertraglichen Verpflichtung, kann er ja auf die Durchführung verzichten. Ist Absprachesache.

    Wenn nach Vertrag keine Renovierung erfolgen muss, so würde das aber ebenfalls nicht bedeuten, dass man die Wände bunt oder sogar "mehrfarbig" hinterlassen kann.
    Dies geht nur dann, wenn von vorneherein sowas vereinbart wurde, oder der Vermieter jetzt sagt, dass er damit einverstanden ist (schriftlich geben lassen!).

    Mit Verlaub, aber dich musste dazu auch niemand fragen. Das war eine Sache zwischen Vormieter und Vermieter. Und wir kennen ja den damaligen Mietvertrag nicht.

    Und so wie du es geschildert hat, ist die Wohnung ja jetzt auch nicht mehr in dem Zustand wie damals, sondern es hat durch dich eine Verschlimmbesserung stattgefunden.
    Wenn dein Vermieter die Wohnung von dir so zurück nimmt - prima. Wenn nicht - dann nicht.

    Der neue Mieter kann sich ja überlegen, ob er die Wohnung anmietet, wie sie sich bei der Besichtigung darstellt. Du hattest damals ja auch die Wahl. Hättest sagen können, dass du die Wohnung in dem Zustand nicht willst. Dann hätte sie entweder jemand anders gemietet oder der Vermieter hätte sie renovieren lassen.

    Das hat zwar nichts mit Mietrecht zu tun, aber meiner Meinung nach, muss sich das Jobcenter in dem Fall mit den Angaben im Mietvertrag begnügen.
    Die wollen ja nur immer die Abrechnung haben, weil die monatlichen Vorauszahlungen ja nicht zwangsläufig mit den "tatsächlich angefallenen Kosten" übereinstimmt.
    Bei einer Pauschale ist dies aber der Fall.

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