Beiträge von der-Mieter

    Die Hausverwaltung h#tte auch nicht mehr machen können, als einen Schlüsseldienst zu schicken. Natürlich auf deine eigenen Kosten.

    Oder hast du denen einen Schlüssel gegeben? Ich habe für solche (und andere) Notfälle einen Schlüssel bei der Nachbarin. Das ist meißtens der schnellste Weg.

    "Ich zahle doch jeden Monat im Voraus. Und meines Wissens muss der Vermieter die Nebenkosten einmal jährlich zahlen. Also gebe ich ihm damit doch ein zinsloses Darlehen und nicht er mir?!"

    Wenn doch aber klar ist, dass die Vorauszahlungen zu niedrig sind, und bei der Jahresrechnung eine Nachzahlung entsteht, dann geht der Vermieter mit dieser Differenz auf jeden Fall in Vorleistung.
    Ausserdem werden nicht alle Posten der Nebenkosten einmal jährlich gezahlt. Der Vermieter zahlt übers Jahr immer wieder irgendwas, z.B. halbjährlich die Versicherung, Grunsteuer quartalsmäßig, Abschläge für Wasser und Gas monatlich etc.

    EDIT: Ich war zu langsam und es hat sich überschnitten. Wollte nicht nochmal alles nachkauen ;)

    Und da man auch jeweils nur für den Zeitraum mindern kann, indem die Beeinträchtigung auch vorliegt kommt man auf Beträge unterhalb der Eurogrenze. Also ich würde mich damit nicht lächerlich machen wollen.

    Trotzdem solltest du sowohl den Verursacher, als auch den Vermieter schriftlich auf den Umstand hinweisen damit sich was ändert.

    "WAS SOLLEN WIR TUN"

    Zuerstmal die Heizkostenabrechnung auf Richtigkeit überprüfen. Wurde die Heizkostenverordnung eingehalten? Stimmen die Belege/Rechnungen? Ist der Anfangs- und Endbestand des "Holz" richtig erfasst? usw

    Meine Fragen an das Forum: Wann verjähren meine Ansprüche?
    -> Am 31.12.2014

    Nach welchen BGB § kann ich ihn erneut zur Zahlung auffordern?
    -> Du kannst ihn entweder noch 100x nett zur Zahlung auffordern, oder einfach einen Mahnbescheid erlassen (geht auch online).

    Kann ich das Guthaben mit den Nebenkosten verrechnen?
    -> nein

    Ja. Denn die Zahlungspflicht geht schon aus dem Mietvertrag hervor und bedarf daher keiner weiteren Mahnung. Sobald man 2 Mieten im Rückstand ist, kann man fristlos gekündigt werden.
    Der Brief der Hausverwaltung war also eher noch ein kleiner Hinweis, sowas wie eine Erinnerung oder letzte Warnung. Die Hausverwaltung hätte auch einfach still abwarten können, und nach dem dritten Werktag im Februar die Kpndigung rausschicken können.

    Mal ne Frage: Als Sie so krank waren und einen Monat lang ans Bett gefesselt waren: Sie wurden doch sicher von jemandem versorgt? Demjenigen hätte man den Überweisungsauftrag auch mitgeben können. Oder was ist mit Online-Banking, Dauerauftrag, Telefonbanking?

    Genau. Du kannst erst ab dem xx.2012 kündigen.
    Wenn xx.2012 = 01.09.2012 ist, kannst du noch zum 30.11.2012 kündigen, wenn die Kündigung bis zum dritten Eerktag beim Vermieter ankommt.
    Wenn xx.2012 aber z.B. der 30.09.2012 ist, erst zum 31.12.2012

    Der Unterschied zwischen Zeitmietvertrag und Kündigungsverzicht besteht darin, dass ein Vertrag mit Kündigungsverzicht ein ganz normaler unbefristeter ist - lediglich mit einer "Mindestmietdauer".
    Ein Zeitmietvertrag hingegen endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Da für solche Verträge aber strenge Richtlinien gelten, trifft man diese nur noch selten an.

    Wenn der Zeitmietvertrag wirklich gültig ist (also mit Grund, wie z.B. Eigenbedarf), sehe ich nicht viele Möglichkeiten. Ihr Vermieter wird Sie auch ungerne früher entlassen, da es sich nicht lohnt für die paar Monate einen neuen Mieter zu suchen.

    Oft sind solche Zeitmietverträge aber nicht ausreichend begründet. In dem Fall könnte man ihn als "normalen" unbefristeten Mietvertrag umdeuten, was für Sie zur Folge hätte, dass er jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist durch Sie gekündigt werden könnte.

    Oder handelt es sich nur um einen zeitlichen Kündigunsgverzicht? Wird ja manchmal mit einem Zeitmietvertrag verwechselt.

    "Aber der Schornsteinfeger hat doch nicht mehr arbeit weil unser Sohn zur Welt gekommen ist."

    Nein. Die Schornsteinfegerkosten erhöhen sich ja auch nicht. Nur ihr Anteil daran (die anderen Mieter freuts, denn deren Anteil sinkt dadurch leicht).
    Wobei die Umlage nach Personen für diesen Posten wirklich ungewöhlich ist, denn Schornsteinfegerkosten sind oftmals Teil der Heizkosten und diese sind nach Heizkostenverordnung (also verbrauchsabhängig) abzurechnen. Also mal in den Mietvertrag schauen.

    Es gibt also noch weitere Wohnungen oder andere Räumlichkeiten, die zu dem Grundstück gehören? Dann spielt es keine Rolle, ob und wie die genutzt werden. Bei Leerstand hat der Vermieter diesen Anteil selbst zu übernehmen. Er kann also nicht die gesamte Arbeit oder alle Kosten auf die verbliebenen Parteien umlegen, würde ich meinen.

    Außer es wurde mietvertraglich eben anders vereinbart.

    Schäden am Laminat, Macken in der Haustür oder Bohrlöcher sind keine versteckten Mängel und hätten vom Vermieter direkt bei Rückgabe der Wohnung bemängelt und in einem Protokoll festgehalten werden müssen.

    Wenn es kein Protokoll gibt, wird es für ihn nun schwer bis unmöglich zu beweisen, dass diese Schäden tatsächlich von Ihnen und nicht etwa von den neuen Mietern verursacht wurden.

    Was genau ist zum Winterdienst im Mietvertrag oder der Hausordnung vereinbart?
    Das wäre erstmal zu prüfen.

    Als nächstes wäre die Überlegung der Kosten. Sie würden sich natürlich Geld sparen, wenn der Winterdienst durch die Mietparteien übernommen würde.

    Wer wohnt sonst noch in dem Kloster? Oder ist das Grundstück nicht Teil des Klosters, sondern nur seperat für den Bereich, wo die vermieteten Wohnungen liegen?
    Ein großes Grundstück verursacht nunmal auch mehr Arbeit oder mehr Kosten. Aber es wäre nicht OK, wenn die Mietparteien alleine, für den Bereich zuständig sind, der auch anders genutzt wird (anhand der Anzahl der genannten Parkplätze kommt es mir fast so vor)

    Und zuletzt kann der Vermieter zwar die Arbeit oder die Kosten auf die Mieter umlegen, nicht jedoch die Haftung.

    Auweiha. Ich versuche ja gerne, trotz teilweise unangenehmer Fragestellung, dennoch eine sachliche, höfliche Antwort zu formulieren.
    Aber ganz ehrlich: Diesmal fällt es mir schwer.
    Kein Wunder, dass sich die kompetenten User hier zurück halten und garnicht erst antworten. Aber ich kann mir sowas ja nie verkneifen...

    Dass Großschreibung als Schreien gilt, wurde ja schon gesagt. Und auch die restliche Schreibweise kommt mir, wie ihr Vorhaben im Ganzen, sehr merkwürdig vor.

    So, nun zu meiner Antwort.

    - Mängel schriftlich (mit Zugangsnachweis) dem Vermieter mitteilen. Bei Emails können Sie nicht beweisen, dass der Vermieter diese auch erhalten hat - zumal wenn Sie deren Inhalt gelöscht haben und demnach selbst nicht mehr wissen, wann Sie was geschrieben haben. Also nichts beweisen = nichts unternommen.

    1. wir haben bis heute noch nicht den garagenschluessel, ist ihm bekannt. steht im uebergabeprotokoll. kann ich da eine 10% mietminderung geltend machen fuer die 22 monate machen rueckwirkend? wir muessen immer durch die garageneinfahrt rein, gefaehrlich.
    -> Wenn es einen anderen Zugang zur Garage gibt, dürften 10% viel zu viel sein. Wenn Ihnen der Schlüssel aber zugesichert wurde, sollten Sie diesen auch einfordern.

    2. parkett loest sich seit ca. 2 monaten, weiss er, nichts getan, 6% mietminderung 2 monate rueckwirkend?
    -> Wie groß ist die Stelle? Was ist der Grund der Ablösung (Parkett ist sehr Feuchigkeitsempfindlich)? Falls es "nur" ein optischer Mangel ist: Minderung 0%

    3. bei einzug fehlte uns der kellerabteil 1 monat lang, 10% mietminderung, rueckwirkend?
    -> Kalter Kaffee.

    4. dachboden wurde ausgebaut, wusste er, duerfen wir jetzt fuer die 2 monate rueckwirkend die mietminderung von 30% geltend machen?
    -> Wofür mindern? Ist es der Dachboden ihrer Wohnung? Oder des Hauses? Geht eine Belästigung/Beeinträchtigung von den Arbeiten aus? Falls die Arbeiten schon abgeschlossen sind: Erledigt.

    5. unzureichende heizleistung, heizungen waermen sich nicht richtig auf. 10% mietminderung?
    -> Wie viel Grad Raumtemperatur werden bei voll aufgedrehten Heizkörpern noch erreicht? Hier wäre evtl. tatsächlich ein Minderungsgrund - sofern und auch erst ab dann, wenn der Mangel ordnungegemäß angezeigt wurde.

    6. bei einzug konnten wir unseren garagenstellplatz nicht nutzen weil ein auto drauf war, mietminderung 100% ruckwirkend?
    -> Ebenfalls kalter Kaffee. Hätten Sie damals geltend machen müssen oder einfach einen Abschlepper gerufen.

    7. die deckenfarbe der toilette faellt ab seit 2 monaten, weiss er, er sagt der maler kommt (seit 2 monaten), mietminderung 10% ?
    -> Für optische Mängel 0%. Erst recht, falls Sie evtl. selbst für Schönheitsreperaturen verantwortlich sein sollten. Im Nassbereich sollte man auch nur dafür geeignete Farben verwenden.

    8. laermbelaestigung durch einen nachbarn, ist auch im haus bekannt, vermieter weiss es, keine reaktion, mietminderung 35%?
    -> Mangel mitteilen, Lärmprotokoll, mit Zeugen führen, dann weiter sehen.

    9. wir haben unser schlafzimmer ins wohnzimmer verlegt, getauscht und jetzt hoeren wir unsere nachbarn wenn sie etwas lauter sind. wir erkennen den film den sie sich gerade anschauen. wenn wir uns im badezimmer aufhalten hoeren wir wenn unser nachbar auch in der toilette ist. 10% mietminderung?
    -> Dass man im Bad seine Nachbarn hört ist nicht ungewöhnlich, da die Lüftungen durch einen Schacht gehen. Wenn Sie ihr Schlafzimmer und Wohnzimmer tauschen müssen Sie auch damit rechnen, das es dort nicht mehr so leise ist.

    und wenn ja seit oder ab wann geltend machen?
    -> Mängel genau prüfen und dem Vermieter endlich mal richtig mitteilen. Danach kann dann evtl. leicht gemindert werden. Aber es sollte ja viel mehr in Ihrem Interesse liegen, dass die Mängel behoben werden, oder?

    Ach und noch was zur "Kündigung". Ein geplanter Verkauf ist kein Kündigungsgrund. Sollte also tatsächlich was kommen, prüfen Sie dies genau. Ihr Vermieter will Sie vermutlich nur loswerden *hust*. Sie könnten das Verhältnis stark beeinflussen, wenn Sie mal in sich gehen und Ihre Erwartungen an die Realität angleichen. Auch das Auftreten seinen Mitmenschen gegenüber trägt stark dazu bei, wie man mit diesen Mitmenschen zurecht kommt.

    Ich hab es tatsächlich gelesen. Und ja, man hätte die Fakten auch in weit weniger Text unterbringen können, aber ich kann auch verstehen, dass einem die Situation irgendwann dazu bringt die Emotionen nicht mehr raushalten zu können.

    Unabhängig davon, wer den Schimmel verursacht hat, ist es erstmal die Aufgabe des Vermieters, den Mangel zu beheben.
    Sie sollten also als erstes die Mängel schriftlich, mit Zugangsnachweis, ihrem Vermieter (nicht nur der Hausverwaltung) mitteilen und zur Beseitigung auffordern. Am besten Listen Sie die Mängel klar strukturiert und sachlich auf und erwähnen jeweils nochmal dabei, seit wann die Hausverwaltung oder der Vermieter selbst davon wissen und was bisher bereits in der Sache unternommen wurde.

    Um leichten Druck auszuüben können Sie direkt ankündigen, dass Sie bei weitere Untätigkeit die Miete mindern werden. Ob Sie das tatsächlich tun und in welcher Höhe, darüber können Sie sich dann später noch mit auseinandersetzen.

    Grundsätzlich zählen die Schäden als "normale Abnutung" was sich von selbst bei normaler Nutzung ergeben. Also z.B. normaler Alterungsverschleiß, Gebrauchspuren an Gebrauchsteilen.

    Keine normale Abnutzung hingegen sind SChäden, die durch Sie verursacht wurde, auch versehentlich, oder eben alles was irgendwie vermeidbar gewesen wäre.

    Ein Teppichboden z.B. ist normal abgenutz, wenn man nach Jahren eine leichte Laufspur drauf sieht. Ein Nutellafleck hingegen ist auch nach 10 Jahren keine normale Abnutzung.

    Nicht nur das. Auch der Begriff "Weißeln" der zwar im Grunds nichts anderes als "Streichen" bedeutet, bei ungünstiger Auslegung aber auch als "in der Farbe Weiß zu streichen" ausgelegt werden kann, macht die Klausel ungültig.

    Die Abgeltungsklausel ist demnach auch ungültig, da Sie sich auf eine nicht existierende - da ungültige - Schönheitsreperaturen-Klausel bezieht.

    Auch die Tapeten müssen nicht entfernt werden.

    Was ich aber machen würde, wäre die farbigen Wände in eine neutrale, helle Farbe (z.B. weiß) umstreichen.

    Gut, das hat ich jetzt beim Antworten nicht bedacht. Ich hatte irgendwie nur das erwähnte junge Ehepaar im Kopf.
    Dann ist die Sicherheit natürlich kein Argument. Bessere Voraussetzungen für den Fragesteller.

    Ich würde den Vermieter auch fragen, ob ihm klar ist, dass bei Asylbewerbern mit einer kurzen Mietdauer zu rechnen ist, evtl. nur solange bis über den Asylantrag entschieden ist. Vielleicht liegt im eher an längeren Mietverhältnissen?

    Es gab kürzlich was zu Überbelegung. Da hatte ich ein Gerichtsurteil herausgesucht, bei welchem entschieden wurde, dass im verhandelten Fall keine Überbelegung vorlag, da jede Person rechnerisch mehr als 10qm hatte.
    Dieses Appartment wäre also erst ab 4 Personen überbelegt.

    Wenn du Bedenken wegen der Lautstärke hast, dann rede mal mit dem Vermieter. Falls er genug Interessenten hat, kann er dies dann evtl. bei der Auswahl mitberücksichtigen. Aber aus seiner Sicht, macht es schon Sinn, die Wohnung lieber an 2 Personen zu vermieten. 2 Mieter = doppelte Sicherheit.

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