Beiträge von der-Mieter

    "Was kann im schlimmsten Fall die Konsequenz sein?"

    Sofern der Garten bzw. die Wiese einer anderen Partei vermietet wurde, könnte dieser Mieter Sie wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

    Wenn die Wiese einfach eine Grünfläche ist, die zum Haus gehört, kommt es auf die Hausordnung an. Wenn sowas nicht existiert und ihr Vermieter ja scheinbar auch jemand ist, dem alles egal ist, spräche eigentlich nichts dagegen, dass Sie die Grünfläche nutzen.

    Sobald etwas fest installiert wurde, gilt es als bauliche Veränderung. Das kann ein Grillkamin sein, eine Markise oder eine Wäschespinne o.ä.

    Wenn man etwas nur vorübergehend aufstellt (also einen Gebrauchsgegenstand der durchaus in der Lage ist, seinen Standort zu wechseln), wie z.B. eine Liege, einen normalen Grill oder ein Planschbecken, ist es OK

    Mir wäre neu, dass man überhaupt einen Vertrag auf der Meldestelle vorlegen muss.
    Man gibt seine neue Anschrift an und fertig. Ob man umsonst zu Verwandten/Freunden/etc. zieht, ins Eigenheim, oder als Haupt-/ oder Untermieter (was es beides auch mit mündlichen Verträgen gibt) ist doch dabei egal.

    Klingt doch einfach. Wenn man das HD-Fernsehen zubuchen möchte bezahlt man die Gebühr. Wenn man es nicht möchte, wird der HD-Empfang abgeklemmt und man muss es auch nicht zahlen.
    Allerdings dürfte das keine Auswirkungen auf den "normalen" Fernsehempfang haben, welcher ja vermutlich berets über die Nebenkostenvorauszahlung bezahlt und abgerechnet wird.

    "Was kann man tun?"
    Vor Anmietung einer Wohnung nach einer anomyisierten Abbrechung des Vorjahres oder Nachbarn fragen, um selbst abzuschätzen, wie realistisch der Abschlag ist.

    Bei 80 Euro im Monat (auch, wenn es excl. Heizkosten ist) kann man schon davon ausgehen, dass es "knapp" kalkuliert ist.

    Und auch, wenn man sich Transparenz wünscht, so gibt es keine Verordnung, welche den Vermieter anhält, einen Abschlag zu fordern, der die Abrechung bei nachzu +/- Null hält.

    Nein. das darfst du nicht. Die Kaution darf nicht mit der laufenden Miete verrechnet werden. Sie soll ja dazu da sein, damit der Vermieter evtl. Ansprüche nach Mietende damit befriedigen kann.
    Aus dem Grund hat der Vermieter auch etwa ein viertel bis halbes Jahr Zeit seine Ansprüche zu prüfen und muss erst dann die Kaution auszahlen. Und auch dann nicht in voller Höhe, denn selbst darüber hinaus, kann er einen Teil festhalten, für die Nebenkostenabrechnung 2012 (also bis Ende 2013)

    "Was meinen Sie wie wird das Gericht entscheiden,.."

    Das kann Ihnen niemand vorher beantworten. Es wird wohl darauf ankommen, wer dem Richter glaubhafter erklären kann, warum es so vereinbart wurde, wie man sagt, und das jeweils andere Kreuzchen ein Versehen war.

    Das sind immer die besten. Thermostat auf Aus stellen und sich freuen, dass es "gratis" trotzdem warm wird...
    Aber nicht auf die Idee kommen, dass logischerweise Energie aufgewendet werden muss, um diese Wärme zu erzeugen - und es diese Energie nicht für lau gibt.

    Hätten Sie den Mangel (evtl. defektes Thermostat) direktz nachweilich dem Vermieter gemeldet und diese den Mangel aber nicht beseitigt, könnte man evtl. (!) dort Schadenersatz einfordern. Nur müsste man den Schaden dann auch belegen - und wie wollen Sie beweisen, dass Sie in dem Raum wirklich nicht hätten heizen wollen (dürfen?).

    Ein Wechsel des Vermieters hat definitiv keine Auswikungen auf die Gültigkeit oder die Anrechnenbarkeit der Mietzeit.

    Alles andere was ich geschrieben hab, stellt natürlich - wie in einem Laien-Forum üblich - nur meine Meinung dar.
    Andere User mögen das anders sehen. Wie die tatsächliche Rechtslage ist, kann Ihnen nur ein Anwalt beantworten.

    Der Bedarf muss bei einer Eigenbedarfskündigung schon für den Mieter nachvollziehbar erklärt werden. Dazu gehört auch, dass die Umstände erwähnt werden und die Person(en) für die die Wohnung / das Zimmer benötigt wird, auch namentlich genannt werden.
    Das scheint hier wohl offensichtlich nicht der Fall zu sein.

    IOch würde mir anwaltlichen Rat einholen und dann mit dem Anwalt das weitere Vorgehen besprechen.

    Eine Frist müsst ihr nicht setzen. Aber ihr müsst den Mangel dem Vermieter melden. Und zwar nachweilslich, also am besten schriftlich unter Zeugen (die den Inhalt des Schreibens kennen) einwerfen. Ab dem Augenblick wo der Vermieter den Mangel kennt, könnt ihr mindern.
    Und wenn ihr wirklich schon so lange auf warmes Wasser wartet, würde ich von diesem Instrument auch Gebrauch machen, damit der Vermieter in die Puschen kommt.

    Wenn der Vermieter also nachweislich von dem Mangel Kenntnis hat, und der Mangel noch nicht beseitigt wurde, kann auch jetzt noch die Miete gekürzt werden. Und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt, da der Vermieter von dem Mangel weiß.

    Wenn der Mangel aber beseitigt wurde, kann man für diesen nicht mehr rückwirkend mindern.

    Mietminderung

    Meiner bescheidenen Einschätzung nach fehlen immernoch die Zahlen für das gesamte Abrechungsjahr.
    Wie will man denn nachvollziehen, wie sich der Anteil, der für den Nutzungszeitraum von 3 Monaten angefallen ist, zusammensetzt, wenn man nichtmal die Gesamtbeträge kennt?
    Oder schlimmer noch: Wie will man sagen, dass dies nicht die Jahresbeträge sind, die hier nur als "3-Monats-Abrechnung" verkleidet daherkommen?
    Auf jedenfall würde ich aber um einen Termin zur Belegeinsicht bitten.
    So kann man am besten nachvollziehen, ob die Rechnungen / Beträge alle korrekt sind und Ihnen auch tatsächlich nur 3/12 davon (und unter Berücksichtigung des Umlagemaßstabd, wie z.B. qm) berechnet wurden.

    Ach ja und den Posten Reperatur/Sonstiges würde ich auch anzweifeln. Reperaturen dürfen nämlich garnicht in die Nebenkosten und Sonstiges müsste auch klar definiert und auch so mietvertraglich vereinbart sein.

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