Beiträge von Köbes
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Hallo zusammen,
der Vermieter war jetzt bei einem Anwalt und dieser hat ine rechtliche Einschätzung abgegeben, die einen Anspruch auf Anrechnung der Fläche mit 50% beinhaltet,
Für diese Meinung hat er seinem Mandanten auch eine nette Rechnung ausgestellt, wetten? Bevor du dir selbst einen Anwalt nimmst, solltes du dir rechtsanwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt übers Internet holen. Z.B. hier: https://www.mietrecht.de/anwalt/
oder hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/ -
Zu der Hundehaltung kannst du nur mit einer schriftliches Erlaubnis der Vor-Vermieters dem jetzigen den Wind aus den Segeln nehmen. Zur Situation mit dem Mitbewohner solltest du schreiben, dass er eine eigene Wohnung hat, dort gemeldet ist und nur an einigen Tagen in der Woche (Monat) bei dir wohnt.
Den Weg zum Anwalt solltest du erst dann nehmen, wenn die Gegenseite mit stärkeren Geschützen auffährt.
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D.h. ich könnte nun zu meinem Vermieter sagen, das ich die Erhöhung nicht akzeptiere, richtig?
Richtig, das könntest du so schreiben, nicht sagen. Wenn er anderer Meinung ist, dann geht das Mieterhöhungsverlangen vor Gericht und wird da entschieden.
So ist der Ablauf. -
ist es möglich die nebenkostennachzahlung in raten zu zahlen und welche urteile gibt es dazu
Das ist einzig und allein die Kulanz des Vermieters und dazu gibt es keine Urteile, logisch. Hier gibt es nur das offene Gespräch zu suchen, denn laut Schuldrecht ist die Rechnung nach 30 Tagen fällig. -
Wird das jetzt generell so gehandhabt?
Nö. Da die Übergabe einer Wohnung nicht gesetzlich geregelt, kann das auch anders erfolgen. Wenn du aber der Meinung bist, dass du die "Katze im Sack" gekauft hast, dann mache eine private Abnahme der Wohnung mit einem Zeugen. Mache Fotos oder ein Video von den Mängeln und verwahre diese Beweise gut auf. Die vorherige Abnahme der Wohnung ist eine Angelegenheit zwischen Vor- und Vermieter, da passt du nicht mehr rein. -
Ist meine Antwort so schwer zu verstehen und zu befolgen?
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Ich hoffe das gilt als Nachweis?
Nein!, Das beweist nur, dass du das Fax gesendest hast, aber nicht, dass es auch den Empfänger erreicht hat. Ansonsten lies meinen Beitrag #2 -
Welche Möglichkeiten bleiben uns nun?
Mängel an der Mietwohnung sollte man am besten per Einwurfeinschreiben melden und eine Frist zur Beseitihung von 14 Tagen einräumen. Warte ab, was der Vermieter antwortet und dann melde dich wieder. -
Ja, stimmt! Wo kommen wir denn da noch hin, wenn ein Forum für Fragen genutzt würde!
Dieses Forum beantwortet Fragen zum Wohnraummietrecht und keine zu Formulierungen, die der Ersteller dieses Vertrages am besten beantworten kann. -
Was ist die Garantieleistung?
Frag das bitte denjenigen, der das geschrieben hat und nicht in einem Forum. -
Ich werde den Sichtschutz heute entfernen damit das endlich eine Ruhe hat. Ich werde ihn auf Rollen anbringen zwischen Blumenkübel stellen und somit ist er mobil und kann mir nicht mehr verboten werden.
Bevor du dir diese Arbeit machst, solltest du dir Gedanken machen, ob dein Vermieter befürchtet, dass die Optik des Hauses durch solch eine "Anlage" leidet. Wenn das nämlich der Fall ist, dann spielt es keine Rolle, ob der Sichtschutz auf Rollen ist oder nicht.Ich hätte in dieser Situation schon längst Pflanzkübel mit immergrünen Pflanzen bestückt. Gegen diesen Sichtschutz kann auch kein empfindlicher Vermieter etwas einwenden.
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Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht bestätigt werden.
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Bis Freitag ist nichts passiert, weder eine Rückmeldung was passiert, ob ein Kammerjäger kommt ect.
Ich habe heute erneut die Verwaltung angeschrieben und meinen Vermieter, dringend etwas zu unternehmen (bis Mittwoch )
In erster Linie solltest du den Vermieter anschreiben und nicht die Hausverwaltung, denn die scheint nur an Verwaltung und nicht an Aktion interessiert zu sein. Ich würde gleichzeitig auch das Ordnungsamt informieren, von denen sollte dann der Kammerjäger geschickt werden. Die Briefe an den Vermieter würde ich der Beweisbarkeit per Einwurfeinschreiben versenden. -
1. Bei Mängeln an der Hygiene informiert man nicht den Vermieter, sondern das Ordnungsamt/Gewerbeaufsichtsamt.
2. Nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man beruhigt abheften und dem Vermieter wenn nötig unter die Nase reiben.
3. Wenn mir Schlüssel für Räume vorenthalten werden, zu denen ich Zugang haben muss, dann könnte ich sehr sauer werden. Das würde ichj mir nämlich nicht bieten lassen.
4. Wenn ein Restaurant die Stromanschlüsse des Allgemeinstroms benutzt würde ich diesem Diebstahl nicht tatenlos zusehen. Und ja, es ist Diebstahl. Zum Thema Mietminderung sollten Sie einen Anwalt oder einen Mieterverein befragen. Ein Forum darf keine Rechtsberatung geben.
5. Betreffs der ganzen Probleme sollten Sie mit dem Vermieter nur noch schriftlich, am besten per Einwurfeinschreiben, verkehren. -
Muss ich das irgendwie schriftlich haben das der nachmieter schon in der Wohnung ist oder wie läuft das nun?
Wenn du den Beweis hast, dass der Nachmieter während deiner Noch-Mietzeit in der Wohnung renoviert, dann teilst du das der Vermieterin mit und schreibst, dass du keine Miete mehr bezahlst. -
Da du eine Rechtsschutzversicherung hast, lasse dir einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Mietrecht geben. Das ist zielführender als wenn ich versuche aus deinem zu geringen Input etwas herauszulesen.
Und übrigens, ohne den genauen Text der Schönheitsreparaturenklausel ist eine Antwort überhaupt nicht möglich.
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1. Nur zu sagen, dass man an dem Schaden nicht schuld war/ist, ist zu wenig. Wenn der Vermieter das Gegenteil beweisen kann, biste dran.
2. Ob du die Wände streichen musst geht nur aus dem Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung hervor. Einem Forum fehlt die Kristallkugel, um hier als Schiedsrichter einzugreifen.
3. Ein Recht auf ein Übergabeprotokoll hast du nicht. Du solltest aber mit einem Zeugen die leere Wohnung begehen und gute Fotos vom Ist-Zustand machen. Dann kann der VM später vor Gericht keine Märchen erzählen.
4. Nur wenn du alle Forderungen des Vermieters mit hieb- und stichfesten Beweisen entkräften kannst, dann kannst du dem Auszug und was danach kommt, gelassen entgegen dehen. -
Wenn der Nachmieter schon Zugang zur Wohnung hat und renoviert, dann müsst ihr auch keine Miete mehr bezahlen.
P.S. Ihr habt doch die Schlüssel zur Wohnung, tauscht den Schließzylinder bis zum Ende der eigentlichen Mietzeit aus. Dann wird sich der Nachmieter wundern und bestimmt bei der Vermieterin Zoff machen, wenn der nicht mehr in die Wohnung kann. Auch wenn ihr schriftlich gekündigt hättet, wäre die Frist 3 Monate, also zum 31.08..
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Gibt es außer mit der Vermieterin reden noch irgend eine Chance den Einzug der Person zu verhindern?
Da diese Frage nicht ernst gemeint sein kann, hier eine auch nicht ernst gemeinte Antwort. Schließe diese Person in dein Abendgebet ein und wünsche ihr einen Sechser im Lotto. Dann wird die bestimmt nicht ins Dachgeschoss einziehen. Oder versuche es mit Vodoo.
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