Wurde die frisch renoviert übergeben? Wenn nein, dann musst du zum Auszug auch nichts machen. Außer du hast die Wände mit Farben gestrichen, die man als Sachbeschädigung werten könnte,
Besenrein heißt die Devise bei der Rückgabe.
Wurde die frisch renoviert übergeben? Wenn nein, dann musst du zum Auszug auch nichts machen. Außer du hast die Wände mit Farben gestrichen, die man als Sachbeschädigung werten könnte,
Besenrein heißt die Devise bei der Rückgabe.
15.4. Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn er einen Nachmieter nachweist.
Das heißt im Klartext, dass der Vermietert diesen Nachmieter akzeptieren muss, bzw. einen Vertrag mit ihm macht.
z.b. zum 15.12.20
Der 15. d.M. ist aber kein Ende eines Mietvertrages. Ausziehen kannst du jederzeit, aber Miete bezahlen bis zum Schluss des Vertrages, oder wenn ein neuer Mieter einzieht.
Wenn dir der Garagenhof in keinster Weise "mitvermietet" wurde, hast du dort auch mit einem Besen bewaffnet nichts zu suchen. Und wenn die alte Nachbarin von der Vermieterin befreit ist, dann muss sie diesen Part übernehmen.
Heißt also nach 6 Monaten ist alles gut..
Ja, nach 6 Monaten sind die Forderungen des Vermieters verfristet und du musst nicht mehr zahlen.
Im allgemeinen ist an irgeneiner Stelle des Schaltschrankes ein Hinweis, zu welcher Wohnung die einzelnen Zähler zugeordnet sind. Sollte dieser Hinweis fehlen, sollte dir dein Vermieter deinen Zähler noch einmal zeigen. Oder du schaltest die Kippsicherung aus und dürftes dann keinen Strom mehr in der Wohnung haben.
Egal welcher Lieferant den Strom liefert, ob der Grundversorger oder ein anderer, die Zählernummer ändert sich nicht. Und du musst dich ntürlich am Anfang bei diesem Grundversorger anmelden, darum verstehe ich nicht, warum er dir nicht die richtige Nummer mitteilt.
Leider kann sie sich keinen Anwalt leisten sonst bekäme der diese Bruchbude zugemacht denke ich mal...
Warum keinen Anwalt leisten können? Speziell für solche Fälle gibt es die Beratungshilfe, die die Enkelin beim Amtsgericht beantragen muss. Damit geht sie dann zum Anwalt ihrer Wahl lässt sich beraten. Das Ganze kostet rund 10,- Euro, ein Betrag, der gut angelegt ist.
ist so ein Brief dann schon eine Verhandlung?
Nein! Zu einer Verhandlung gehören mindestens 2 Parteien, die sich über das Thema auslassen und diskutieren. Ein Brief erfüllt das aber auf keine Weise.
Aber er muss dem Mieter die Kosten ersetzen.
Da er das aber nicht tut ist es eine unberechtigte Wegnahme = Diebstahl.
Was kann man hier tun?
Vermieter nachweislich (Einwurfeinschreiben) auffordern den Stromdiebstahl zu unterlassen, denn die Mieter sind finanziell nicht für die Trocknung des Kellers zuständig.
M kann zweifelsfrei beweisen, dass der Brief am 05.10.2020 um 15 Uhr eingeworfen wurde, jedoch war die Firma zu dem Zeitpunkt geschlossen.
Da die Firma schon geschlossen hatte, wie du sebst festgestellt hast, ist die Kündigung tatsächlich um einen Tag verspätet eingetroffen und der neue Termin lautet dann 31.01.2021.
Bitte die Zitatfunktion korrekt benutzen!
sondern es geht nur um den Betriebsstrom der Anlage.
Das ist mir sehr wohl bekannt, aber wenn es für die Heizung keinen eigenen Stromzähler gibt, muss der Verbrauch geschätzt werden. Und diese Schätzung sollte im Rahmen von 3 - 5% des Energibedarfs liegen.
Jetzt verstanden?
So er sagte mir beim letzten mal ebenfalls das er den Gaz Zähler nicht für beide Wohnungen einzelnd einbauen lässt
Das wäre auch Unsinn hoch³. In eurem Fall wird nur ein neuer Brenner eingebaut und die ganze Heizungsanlage wird weiter genutzt. Klar sollte der Stromverbrauch eurer Heizung getrennt erfasst werden, aber es gibt da eine andere erlaubte Möglichkeit. Durch Vergleiche weiß man wie hoch der Stromverbrauch im Verhältnis zum Energieverbrauch (Öl, Gas) steht und nimmt diesen Wert in der Abrechnung. Aber aufgepasst, dass ihr euren Anteil nicht doppelt bezahlt, sondern ihn als Gutschrift bekommt.
Nach 6 Monaten ist die Sache durch und wir sollten das Geld zurück bekommen
Richtig, aber ich habe die Vermutung, dass da nichts kommt. Wenn die 6 Monate rum sind fordere den Ex-VM per Einwurfeinschreiben auf die Kaution abzurechnen. Dann muss er klare Kante zeigen und kann sich nicht mehr rausreden.
das Datum , in diesem Falle 3.11 und nicht 31.10 ins Kündigungsschreiben einfügen
Welches Datum du nimmst ist eigentlich egal, wichtig ist nur, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats beweisbar beim Vermieter eintrifft. Wegen des Feiertages war in diesem Monat der Dritte Werktag der 05.10. Im nächsten Monat ist es der 04.11., weil der erste Werktag der 02. November ist.
Und bitte gewöhne dir eine etwas genauere Ausdrucksweise bei Kündigung & Co. an Deine Kündigung muss bis zum dritten Werktag beim Vermieter beweisbar eintreffen, um dann2 Monate weiter am Monatsletzten wirksam zu werden.
und teilt mit, einen Mangel gefunden zu haben und diesen zu prüfen.
Dann hätte die Prüfung schon längst abgeschlossen sein müssen um einen mietrechtlichen Anspruch zu stellen. Die Mitteilung des Vermieters hätte genau so gut lauten können, dass es nachts kälter ist als draußen. Und hätte den gleichen Wert.
ansonsten hätte er drei Kanzleien und würde uns verklagen.
Das ist lächerlich und unter dem Satz: Hunde, die bellen.......... abzuhaken. Ist eine Wohnung durch äußere Einwirkung nicht mehr im laut Vertrag vereinbarten Zustand, so tritt automatsch das Recht auf Minderung der Miete in kraft. Beweise habt ihr mit Lärmprotokollen, Fotos und Zeugen, die den Zustand beweisen.
Die Gerichtskosten richten sich nicht nach der Minderung, sondern nach der Jahresmiete. Wenn du aber zur Rechtantragstelle deines zuständigen Amtsgericht gehst, dann sehe ich gute Chancen, dass du dort einen Beratungsschein (PKH) für einen Anwalt erhältst und den dann bei einem Mietrechtsanwalt deiner Wahl einlöst.
Ich steh auf der Leitung. Wenn der Vermieter fristlos gekündigt hat, erübrigt sich eine Kündigung durch den Mieter. Wann erfolgte die fristlose Kündigung, wann der Auszug?
Darf der Mieter das verweigern,
Nö, darf er nicht.
Was wären die möglichen rechtlichen Konsequenzen, wenn der Mieter so einen Schaden beheben würde, ohne diesen dem Vermieter gemeldet zu haben?
Tja, was der Vermieter nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Also sollte man die Angelegenheit nicht laut herausposaunen.
es besteht laut Gesetz die verlängerte Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Für den Vermieter, nicht für euch! Wenn ihr als morgen die Kündigung persönlich abgebt, dann endet der Mietvertrag am 31.12. . Wegen des Feiertages verlängert sich nämlich die Frist der Abgabe des Kündigungsschreibens bis zum 05.10.
Greift hier eventuell Haftpflichtversicherung?
Das erfährst du, wenn du die Unterlagen zu dieser Versicherung durchliest.
wenn im unterschriebenen Mietvertrag die Kleinreparaturklausel drinne ist
Das ist dann ein Fall für diese Klausel. Also Vermieter umgehend informieren, der dann alles weitere veranlassen wird. Bleiben die Kosten unter 120.- Euro zahlt der Mieter, wenns drüber ist der Vermieter.
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