Diese Klauseln zu den Schönheitsreparaturen sind ungültig und wurden in dieser Form vom BGH kassiert.
1. Es sind starre Fristen bei den Renovierungsintervallen vorgechrieben und die sind nicht mehr gültig.
2. Auch die Quotenklausel, bei derder Mieter beim Auszug anteilmäßig zur Kasse gezwungen wird, ist auch ungültig.