Wenn die Mieter nicht bereit sind die Reinigung der Gemeinschaftsflächen zu übernehmen, dann werden diese Arbeiten an einen externen Dienstleister vergeben und die Kosten über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Das ist in unzähligen Mehrfamilienhäusern in Deutschland so der Fall und auch rechtens.
Beiträge von Köbes
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Gibt es Regeln oder Mietpreis Bremse gegen diese starken Preiserhöhungen?
In Berlin gibt es den Mietendeckel, aber anderswo ist mir nicht bekannt. Bei einer Neuvermietung ist der Vermieter frei in der Preisgestaltung.
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Wie seht ihr diese Vorgehensweise? Das müsste doch eigentlich völlig ok sein, oder?
So lange du bei einem Auszug das Schloss zurückbaust ist alles okay.
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Und jetzt haben alle Schulden....
Aber nicht von der Erfassung der Daten. In modernen Häusern sind heute Meßgeräte, die über Funk ausgelesen werden. Und dann müssen die Daten ja auch noch für die Abrechnung ausgewertet werden. Das alles kostet natürlich nicht wenig und muss vom Mietere uber die Betriebskosten bezahlt werden
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Zu 1. Ja
Zu 2. Dann müsst ihr für den Verbrauch nichts bezahlen, logisch. Wo nichts stattfindet kann auch nichts mehr gemessen werden. Aber für die Grundkosten der Heizungsanlage (Wartung, Verbrauchserfassung, Schornsteinfeger etc) müssen beide Mietparteien aber zahlen. Es sei denn man setzt die ganze Anlage still, dann muss auch nichts mehr gezahlt werden
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Das Ablesen der Heizungs- und Wasserzähler in der Wohnung wird nicht kostenlos gemacht. Das sind Betriebskosten, die umgelegt werden dürfen. Nachzulesen hier: Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV)
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Wohlgemerkt, für Stunden die er nicht ableistet.
Da kein Forum deine Angaben überprüfen kann, solltest du mit deinen Fragen zu einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein gehen. Denn so wie es aussieht, nimmt dich dein Vermieter nicht ernst. Und mit einem Tipp aus einem Forum wird sich das auch nicht ändern.
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Hast du dich schon einmal bei den örtlichen Händlern umgehört, ob es für dieses Gerät ein separates Ceranfeld zu kaufen gibt? Wenn nein, dann musst du nur den Zeitwert des Herdes ersetzen.
Keine Haftpflichtversicherung zu besitzen ist ganz schön leichtsinnig. Meine kostet mich im Jahr keine 10,- Euro.
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Ja ich wohne mit 7 anderen Parteien in einem Mehrfamilienhaus
Dann ist eine pauschale Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten laut Heizkostenverordnung nicht erlaubt. Bitte lasse dich von einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein beraten, welche gravierenden Fehler Vermieter/Hausverwaltung machen.
Für die kalten Nebenkosten ist eine Pauschale erlaubt.
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Der Vermieter hat 6 Monate Zeit nach Rückgabe der Wohnung seine Forderung mit der Rechnung zu stellen.
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Ist diese Räumung rechtens, muss ich tatsächlich meine SK aus dem Garten entfernen?
Ich meine, ja, denn der Garten ist ja nicht mitgemietet und die Haltung der Schildkröte mit allem drum und dran nur geduldet. Und eine Duldung kann auch beendet werden. Da ändert auch nichts daran, dass man sich jehrelang um das Tier des Vermieters gekümmert hat.
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Dieses Rechenexempel stimmt nicht, denn das Streichen würde gerade für ein kleines Zimmer um die 300,- Euro kosten, aber nie für eine ganze Wohnung.
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Wie der Verbrauch Wärmepumpen abgerechnet wird, ist
Nebenkostenabrechnung - Messen und Abrechnen von Wärmepumpen
nachzulesen.
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Warum Anwalt? Du hast in der Wohnung gelebt und nicht nebenan im Garten. Zeichen des Gebrauchs sind mit der Miete abgegolten.
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1. Wenn Heizkosten nach der Wohnfläche berechnet werden ist das konform mit der Heizkostenverordnung. aber gleichzeitig muss der indiviulle Verbrauch pro Wohnug durch Messzähler ermittelt werden. Laut Heizkostenverordnung wiederum sollte dies im Verhältnis 30% nach Wohnfläche und 70% nach Verbrauch geschehen. Eine andere Aufteilung der Prozentangaben ist auch denkbar. Das alles ist im § 6 der Heizkostenverordnung nachzulesen.
2. Eine Mietminderung wird keine wirkliche Änderung bringen. Die wird erst eintreten, wenn in dem Haus nach der Heizkostenverordnung abgerechnet wird.
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Unser Anwalt vom Mieterverein meint aber, die Übertragung der Kosten auf uns wäre so nicht rechtens.
Und da har auch Recht, denn diese Kosten zählen zu den Verwltungskosten und sind nicht umlegbar. Hier das Urteil des BGH vom 14.11.2007, Az. VIII ZR 19/07)
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Ist die Forderung des Untermietzuschlages gerechtfertigt?
Meiner Meinung nach nicht, weil im Vertrag zwischen Mieter und Vermieter nicht vereinbart. Und Auffassungen kann der Vermieter gerne bei sich zuhause äußern, aber nicht mit einseitigen Vertragsänderungen.
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kann ich aber zum 15.01.21 "ordentlich" kündigen
Nein, außer ist so im Mietvertrag vereinbart. Wenn man das Mietverhältnis über eine Wohnung kündigen möchte, dann muss diese Kündigung bis zum dritten Werktag d.M. nachweislich bei Vermieter eintreffen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden. So schreibt es das Gesetz vor und da steht nichts vom 15. oder so.
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