Hallo.
Folgendes:
Im Mai 2010 bin ich in meine neue Wohnung gezogen.
Gartennutzung ist laut Mietvertrag leider nicht Teil dessen.
Im Garten lebte seit ca 35 Jahren die Landschildkröte des Vermieters, um die sich die Mutter kümmerte. Der Vermieter selbst wohnt woanders.
Etwa 2014 verstarb die Mutters Vermieters, und ich pflegte die Schildkröte für 2 Jahre. Ich schuf ihr artgerechte Bedingungen. Dh, ich vergrößerte das Gehege, schaffte ein Frühbeet für 400,- an, setzte Futterpflanzen etc.
Nach 2 Jahren holten die Vermieter ihre Schildkröte zu sich und meine eigenen zogen ein. Seit ca 4-5 Jahren leben sie nun dort.
Das geschah alles mit Einverständnis des Vermieters.
Nun hat er mir zum 31.12. die Kündigung der Wohnung gegeben. Wegen angeblicher Verwahrlosung. Diesbezüglich bin ich mit einem Anwalt in Verbindung.
Desweiteren aber lag Samstag ein Brief in meiner Post vom Vm, dass ich binnen 10 Tagen das Schildkrötengehege von Frühbeet, Technik, Steinen, etc räumen müsse, denn es wurde am 23. eine Gartenfirma kommen, den Garten zu machen.
Es gibt noch 2 weitere Parteien im Haus, keiner davon nutzt den Garten. Ich kümmere mich auch sonst um alles, zB mähen, Mülltonnen, etc.
Mein Frage also:
Ist diese Räumung rechtens, muss ich tatsächlich meine SK aus dem Garten entfernen?
Mit Dank und Grüßen, Möhre