Was kann ich hier weiter tun?
Beweiskrätige Fotos machen, damit wenn die Sache vors Gericht geht, weil der VM nur mit Fotos zu überzeigen wird.
Was kann ich hier weiter tun?
Beweiskrätige Fotos machen, damit wenn die Sache vors Gericht geht, weil der VM nur mit Fotos zu überzeigen wird.
Wie hoch war denn die Geamtsumme der Reparatur? Wenn die Rechnung höher war und die 100.- Euro dein Anteil sein soll, dann musst du nichts bezahlen. Ich habe hier Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, die auch dein Vermieter lesen sollte.
Laut Vermietung soll es nicht verboten sein, Nachts auch an Sonn und Feiertagen, Wäsche zu waschen.
Und da hat die Vermietung Recht.
darf er das von heute auf morgen erhöhen oder gelten diese 20%?
Darf er nicht, aber er könnte sich so langsam an den Mietspiegel in den nächsten Jahren heran tasten.
Gibt es eventuell Mietvereine o.ä. an die er sich wenden kann um die Sache zu beschleunigen?
Klar gibt es die, die heißen Anwalt für Mietrecht und die findet man in den "Gelben Seiten"
kann er uns vorher kündigen?
Natürlich nich! Er kann aber eine Ersatzwohnung anbieten, wenn die Renovierung tatsächlich so umfangreich sein wird. Mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten muss der Vermieter mitteilen, was Sache ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das einfach so hinnehmen muss.
Dann solltest du dich mit dem Gedanken anfreunden, dass die Handwerker ihre Arbeiten ausführen dürfen, auch wenn mit Lärm verbunden.
Der Deutsche Mieterbund mit seinem Sprecher Ulrich Ropertz erklärt dazu:
Die schlechte Nachricht für Mieter: Handwerker dürfen in der Regel schon früh mit ihren lauten Arbeiten beginnen. "Maßgeblich sind die üblichen Ruhezeiten", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Danach gilt in den meisten Bundesländern: Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr muss Ruhe sein.05.09.2016
Wie ist hier die Rechtslage bzw. bin ich wirklich gezwungen ALLES zu zahlen,
2x Ja. Freut euch, dass der Vermieter so schnell einen Nachmieter gefunden hat. Es hätte ja auch anders kommen können und dann wäre während der Kündigungsfrist die volle Miete fällig geworden. Und die Zahlung der Kaution wäre trotz Nichteinzug auch fällig gewesen.
Da ihr der Abnehmer, bzw. Vertraggspartner des Stromlieferanten seid, müsst ihr dort tätig werden und den nicht benötigten Zähler abmelden.
Ist das wirklich rechtens?
Nö, natürlich nicht. Miete bis zum 3ten des Monats auf dem Vermieterkonto, okay. 1/3 der Kaution überwiesen, auch das ist in Ordnung. Am Montag sofort zu einem Anwalt für Mietrecht, der dann dem Vermieter Pärchen klar macht, welche Schadensersatzforderungen auf sie zukommen.
Was kann ich tun damit diese Kosten in einer Verhältnismäßigkeit stehen die für alle plausibel nachzuvollziehen sind.
Einsicht in die Rechnungsunterlagen nehmen. Dazu ist der VM verpflichtet. Fotos machen und zuhause in Ruhe durchsehen.
Was muss ich nun weiter tun ? Wie ist das Recht für sowas? Kann doch nicht die Wohnung ausräumen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass für die Reparatur der Nachtspeicheröfen ein Zimmer ausgeräumt werden muss, aber du bist verpflichtet an den Öfen Platz zu schaffen, damit dran gearbeitet werden kann.
Ja, die Heizkosten sind enthalten. Ist aber auch nur ne kleine Wohnung
Egal ob große oder kleine Wohnung, die Heizkosten dürfen nicht pauschal , sondern müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Das düfte dann der nächste Streitpunkt werden.
1. Wenn im Mietvertrag ein Hausmeister vereinbart ist, dann ist diese Person auch zu bezahlen, bzw. über die Betriebskosten umlegbar.
Du hast die Möglichkeit in die Abrechnung des Hausmeister zu überprüfen, denn für nicht ausgeführte Arbeiten gibt es auch keine Bezahlung.
Also Rechnungseinsicht verlangen.
Darf ich diese zurückfordern
Ja, wenn man dem Vermieter die Überweisungen an den Stromlieferanten vorlegt, muss er die zuviel gezahlten 100.- Euro zurück überweisen.
Neugierige Frage, sind bei den jetzt zu zahlenden 150.- Euro auch die Heizkosten enthalten?
Ist eine solche Klausel erlaubt?
In einem Studentenwohnheim ist diese Klausel erlaubt, bzw. üblich. Ein privater Vermieter kann sich diese Vertragsfreiheit nicht erlauben. Das deutsche Mietrecht kennt solche Klauseln nicht.
3 Wochen später, bekomme ich den Schlüssel, aber auch eine Rechnung in der Höhe von 60€!
Und der Schlüssel ist nicht wirklich speziell...
Das glaube ich nicht so ganz, ich denke dass der Schlüssel zu einem Schließsystem gehört (1 Schlüssel für Haus- und Wohnungstür) und darum ist der Schlüssel so teuer. Aber 60.- Euro ist stark überteuert, da würde ich mit dem Makler ein ernstes Wort reden.
Keiner einen Tipp? Kann man da überhaupt was machen?
Als Mieter kannst du nichts machen, außer dem VM klarmachen, dass die Bausubstanz unnötige Schäden bekommt. In jeder Region gibt es Firmen, die sich mit diesen Problemen auskennen und sie beseitigen. das ist aber einzig eine Angelegenheit für deinen Vermieter.
Somit dürfte keine Rechnung aus 2016 mehr abgerechnet werden.
Wenn der VM aber unter Zeugen den Einwurf in den Briefkasten vorgenommen hat, ist der Termin eingehalten worden. Das sollte man im Auge behalten.
Ich will nur mit der Wohnung abschließen und meine Kaution zurück.
Das ist aber nicht so einfach, denn mit der Rückzahlung hat der VM bis zu 6 Monate Zeit. Und für die Abrechnung der Betriebskosten evtl. bis Ende 2020, je nachdem wie der Abrechnungszeitraum war.
Weiterer Ärger könnte noch aus deiner Blauäugigkeit entstehen, weil du wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen hast. Darum solltest die weitere Konversation nur noch per Einwurfeinschreiben abwickeln, dann hast du wenigstens einen Beleg für deine Bemühungen.
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