Hier auf dem Dorf gibt es weder Mietspiegel noch Vergleichswohnungen
Dann muss sich die erhöhte Miete auf ein Gutachten begründen, denn einen rechtsfreien Raum kennt das Mietrecht nicht.
Hier auf dem Dorf gibt es weder Mietspiegel noch Vergleichswohnungen
Dann muss sich die erhöhte Miete auf ein Gutachten begründen, denn einen rechtsfreien Raum kennt das Mietrecht nicht.
Was kann ich tun?
Eigentlich nichts, denn das hat mit Mietrecht nichts zu tun.
Ist es rechtens, die Abrechnung für den Zeitraum 01.06.2016 bis zum 31.05.2017 auf den 23.12.2018 rückzudatieren und uns am 31.12.2019 zuzusenden?
Falsche Frage, denn dasDatum der Erstellung dieser Betriebskostenabrechnung ist zweitrangig. Wichtiger ist der Berechnungszeitraum und der muss 12 Monate nach deren Ende des Zeitraums abgerechnet werden. Und wie ihr schon herausgefunden habt, ist es Verschulden des Vermieters, wenn er die Ölrechnung nicht beibringt.
darf er dann die Miete im 4 Jahr zB wd um 5 Prozent erhöhen
Er darf sogar um 15% erhöhen wenn es der Mietspiegel oder Vergleichdwohnungen erlauben.
Jetzt wollte ich mich gerne erkundigen, in welcher höhe eine Mietminderung angebracht wäre?.
Und diese Antwort wirst du hier nicht bekommen, denn das wäre eine verbotene Rechtsberatung. Der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht wären hier die richtigen Auskunftgeber.
Es handelt sich um einen gemeinsamen Mietvertrag.
Dann kann er auch nur gemeinsam gekündigt werden, oder ihr habt die Möglichkeit eingeräumt bekommen, einen Nachmieter zu stellen. Die andere Frage hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Regel sind aber auch die Betriebskosten zu zahlen, auch wenn man nicht mehr das Zimmer bewohnt.
Wir sind alle Hauptmieter.
Dann hat jeder einen separaten Mietvertrag und dann kann man den Vertrag mit einer 3 monatigen Frist kündigen. Oder habt ihr gemeinsam einen Mietvertrag?
wie sollten wir uns verhalten ?
Hatte der Verwalter die Befugnis über diese Dinge zu entscheiden? Wenn ja, dann sollt und müsst ihr nur zu den Dingen stehen, die ihr vereinbart habt. Der Rest ist dann eine Sache zwischen dem Verwalter und der Vermieterin.
Meine Frage ist ist das möglich dass ich einfach aus einem Mietvertrag gestrichen werde
Nö, das ist nur mit deinerZustimmung möglich. Und das sollte auch nicht durch Zuruf deiner Ex geschehen, sondern ordentlich auf Papier vereinbart und von allen beteiligten Personen unterschrieben werden.
Erste Rückfrage, und du bist dir sicher, dass der Spitzboden tatsächlich als Zimmer gerechnet wird, für das du Miete bezahlst? Stimmt den die Anzahl der Zimmer nur, wenn der Spitzboden mitzählt.
Darf man das so?
Aber sicher! In vielen deutschen Landkreisen und Kommunen ist das seit Jahrzehnten so üblich.
Ich habe leider keine Hausratversicherung und keine Haftplicht!!
Und das ist mehr als leichtsinnig. Eine Haftplicht wirst du wohl jetzt nicht benötigen, wenn bei dir alles trocken ist. Dann liegt das Problem wohl in Wand oder Decke/Boden und das ist dann nicht dir anzulasten
aber dann müsste es ja im Mietvertrag mit drin stehen oder ?
Nö, muss es nicht. In deinem Fall bei einem Haus mit 3 Wohnungen muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. D.h. wie Leipziger82 geschrieben hat, oder Erfassungsgeräte an den Heizkörpern. Wie wird denn das Warmwasser erzeugt? Wenn über die Zentralheizung, dann muss das auch individuell erfasst und abgerechnet werden
Wer muß für die zusätzlichen Stromkosten für den elektrischen Badheizkörper aufkommen.
Derjenige, der von der entstehenden Wärme profitiert. Oder Du meldest diesen "Mangel" schriftlich deinem Vermieter, der sich dann um einen größeren Heizkörper kümmern soll. Das per Einwurfeinschreiben mit einer Fristsetzung zur Erledigung in 4 Wochen (das Datum benennen)
Ich bezahle bereits den Strom für die Wärmepumpenheizung für das Haus.
Und dadurch wird der Verbrauch von Öl oder Gas für die Heizung entsprechend niedrig sein.
auf das Problem aufmerksam machen
Da dies ein anderer Fall ist, solltest du auch einen eigenen Thread eröffnen. Trittbrettfahrer sind in Foren nicht gern gesehen.
um die Lage in der Rumpelbude fachlich richtig einschätzen zu können?
Bitte von einem Anwalt nicht zuviel technisches Wissen. Dafür gibt es die jeweils passenden Gutachter, den dann das Gericht bestellt (entsprechend teuer)
alles vibriert muss wohl niemand hinnehmen.
Ein anderer hätte sich nach einer anderen Wohnung umgesehen und wäre langst ausgezogen.
Bisschen viele knappe Infos. Aber, wenn diesem Untermieter beweisbar gekündigt wurde, dann bleibt nur die (leider) recht lange Räumungsklage. Ob die ohne Hilfe eines Anwalts zu stemmen ist, ist eure Entscheidung.
Wie erfahre ich denn, ob sie die Kündigung akzeptieren und ausziehen?
In dem man die Mieter fragt.
Auf jeden Fall wäre eine Kündigung nach § 573a problemloser weil der Gesetzgeber entsprechend vorgesorgt hat. Zu beachten wäre nur, dass sich die Frist um 3 Monate verlängert, also auf 12 Monate.
§ 573a. Erleichterte Kündigung des Vermieters. (1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. § 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters - dejure.org
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