Aus meiner Sicht (Laie) nicht, schließlich hatte er bei der Vertragsübergabe es selbst herausgestrichen
Heraus gesrichen wurden nur die automatischen Mieterhöhungen. Wenn der VM aber die Mieterhöhung korrekt begründet ist eine Mieterhöhung natürlich möglich, aber erst nach schriftlichem Mieterhöhungsbegehren. Das ändert auch nicht der befristete Mietvertag.
Wie wurde denn die Befristung begründet?