Beiträge von quadratmeter

    Hallo nochmal,

    ich habe noch eine Frage.

    Es ist bereits das 3. Mal, dass ein angekündigter Termin nicht eingehalten wurde.

    Grundsätzlich habe ich schon Verständnis dafür, dass bei einem Baugeschehen Termine nicht immer auf die Minute genau vorherzusagen sind.
    Wofür ich allerdings weniger Verständnis habe, ist, dass den Mietern nicht rechtzeitig mitgeteilt wird, dass der Termin sich verschiebt, zumal es Haustiere gibt, die in Pensionen gegeben werden mmüssen etc..

    Gibt es da nicht irgendeine wirksame Handhabe?

    Man könnte die Handwerker, wenn die Arbeiten dann doch beginnen, nicht in die Wohnung lassen.

    Mir geht es aber nicht darum, Stress zu verbreiten.
    Wie an anderer Stelle gesagt, begrüße ich die Saninerung.

    Ich suche nur nach einem Weg, der die Hausverwaltung zwingt, die Mieter stärker einzubeziehen.

    Inzwischen geht es mir und vielen anderen, hier im Haus, ziemlich bescheiden. Das ewige Warten macht zunehmend mürbe.

    Falls jemand einen möglichst sachlichen Kommentar zu meiner Frage hat, wäre ich wirklich dankbar!

    Zitat

    Das, was Du da schilderst, ist m.E. keine Sanierung, sondern eine mieterhöhungswürdige Modernisierung.

    Die Modernisierung des Bades fängt Montag an und läuft parallel zur Sanierung. Es ist eine sogenannte Strangsanierung.

    Das Bad wird aber jetzt (das war ursprünglich nicht so geplant) auch noch saniert.

    Das heißt, das Bad wird eigentlich rundum erneuert und es gibt ein Waschbecken, wo vorher keines war.

    Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Sanierung. Die Erhöhung, die Modernisierung betreffend ist bereits bekannt. Sie wurde 3 Monate vorher erklärt und angekündigt.

    Ich kenne mich mit MIeterhöhungen nach Badsanierungen nicht aus und kann mir vorstellen, dass man darauf schwer antworten kann, wenn man die genaueren Umstände nicht kennt. Trotzdem interessiert mich natürlich, wie umfangreich die Erhöhung der Miete ungefähr sein könnte.

    Mein Bad hat ca. 3qm. Es ist, und deswegen debattiere ich seit 2 Jahren oder länger mit HV längst sanierungsbedürftig. Es wurden 3 verschiedene Fliesensorten auf 3 qm verlegt und es gibt, wie bereits gesagt, kein Waschbecken. Außerdem steht eine orangene Badewanne locker an der Wand auf wackeligen Metallbeinen. Die Wanne ist das ein- oder andere mal schon zusammengebrochen, weil die Beine dem Gewicht nicht mehr standhalten konnten. Der Lack ist an einigen Stellen abgeplatzt und sie ist nicht mit Silikon an der Wand abgedichtet. Ich freue mich, dass das Bad saniert wird!!!!!:):p

    Aber mich würde interessieren, was mich (zumindest ungefähr) erwarten könnte.
    Sind Erhöhungen um 100,- eher normal? Oder eher 30-50,-?

    Oder muss ich mit sehr viel mehr rechnen?

    Vielleicht kann mir ja einer von Euch noch etwas dazu sagen.

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Übrigens, Mundgeruch hatte einer der Handwerker auf jeden Fall, weswegen ich eigentlich eine spätere Minderung um 11% vorgesehen hatte. Die Modernisierungsmieterhöhung fällt damit also ins Wasser!!!!:D


    Zitat

    Die Erhöhung der Miete kann man ganz einfach selbst ausrechnen. Angenommen die Modernisierung kostet 15.000 €. 11% dieses Betrages (1.650,- €) kann und darf die Miete im Jahr steigen. Aber das hat dir der Vermieter doch schon sicherlich erklärt, bevor die Handwerker mit der Arbeit begonnen haben.

    So ist es. Deswegen bezog sich meine Frage ja auch auf die Sanierung des Bades und da überrascht mich Deine Antwort!

    Zitat

    Und für eine Sanierung dürfe es keine Mieterhöhung geben, nur für die Modernisierung:

    Das heißt, für das Einbauen eines Handtuchwärmers und die neue Befliesung des Bades dürfen die keine Mieterhöhung verlangen? Auch nicht, wenn das Bad sowieso mehr als sanierungsbedürftig war? Ach ja, das Waschbecken, das vorher nicht da war kann auch nicht als Argument für eine Erhöhung der Miete herhalten?

    Das wären wirklich mehr als gute Nachrichten!

    Ich muss mich dazu mal genauer durch die Materie lesen! Vielen Dank, trotzdem für die Antwort!

    Jetzt fällt mir noch etwas ein!

    Wir sollen im Verlauf der kommenden Monate noch einen Keller bekommen.

    Die Dame unserer Hausverwaltung meinte gestern zu mir, dass sie dafür evt. überhaupt keine höhere Miete verlangen werden, weil ein Keller zum Standard einer Wohnung gehört.

    Heißt das, dass ein extra Abstellraum (sprich Keller) kein Grund für eine Mieterhöhung ist?

    Weiß da jemand Näheres?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage in Bezug auf eine laufende Küchen- und Badmodernisierung.

    In der schriftlichen Ankündigung hieß es, dass die Modernisierungsmaßnahmen bis maximal zum 31. Juli laufen würden.

    Nun haben die Modernisiserungsmaßnahmen in der Küche bereits vom 23. Juli bis 11. August gedauert. Hinzu kommt, dass meine Küche sich etwas verkleinert hat, so dass meine (ca. 1/2 Jahr alten) Küchenmöbel nicht mehr reinpassten.
    Die Hausverwaltung hat neue, von der Größe passende Küchenmöbel kaufen und einbauen lassen.

    Nun wurde mündlich erklärt, dass die Maßnahmen im Bad am 27. August beginnen werden und ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen werden. Bei dem Zeitmanagement gehe ich aber eher von 3 Wochen aus, da seit einigen Tagen klar wurde, dass das Bad nicht nur modernisisert, sondern auch saniert wird und das ganz.


    Meine Frage zielt nun auf meine Rechte, wenn es um die darauf folgende Mieterhöhung geht.


    1. Könnte ich die Mieterhöhung leicht drücken, mit Verweis auf die schlechte Kommunikation bei den Baumaßnahmen? (Ich gehe mal nicht davon aus, aber ich dachte, ich frage hier mal, man weiß ja nie).

    2. Auch wenn das sicherlich von Mietwohnung zu Mietwohnung sehr unterschiedlich ist, wie hoch kann eine Mieterhöhung nach einer Badsanierung (die Erhöhung für die Modernisierung ist bereits bekannt) ungefähr ausfallen?

    Mein Badezimmer hat ca. 3qm. Anstatt einer Badewanne werde ich eine Dusche und ein Waschbecken (war vorher nicht da) bekommen.

    Es wird neu gefliest und ich bekomme einen Handtuchwärmer als Heizung.

    Alles in allem haben die Maßnahmen ca. 3-4 Wochen länger gedauert, als und gesagt wurde.

    Bin für jede Stellungnahme dankbar!

    Gruß!

    Vielen Dank, visionality!

    Ich war gestern, bei der Androhung einen Anwalt einzuschalten, etwas in Panik geraten. Und das alles, obwohl ich hier (meiner Ansicht nach) völlig im Recht bin. Sie behaupten z.B., dass sich noch nie irgendein anderer Nachbar über Lärm seitens der arabischen Küche(die zum Restaurant weiter vorn im Haus gehört) beschwert hätte. Das stimmt überhaupt nicht. Seitdem das arabische Restaurant im Haus ist, sind 3 Mietparteien ausgezogen. Das Geschirr des Nachbars vor mir klirrt in seinen Küchenschränken, weil sich seine Küche exakt über der Küche des Restaurants befindet. Wenn die ihr Abzugsrohr einschalten, hat der einen wanhnsinns Lärm in seiner Wohnung. Dieser Nachbar korrespondiert deswegen mit der HV. Ein anderer Nachbar hat die HV telefonisch kontaktiert, weil ihn ähnliche Geräusche, wie die, die ich höre, stören.
    Die HV behauptet jetzt in dem letzten Brief, dass sich keine andere Mietpartei über Lärm beschwert habe.
    Das ist nicht die einzige glatte Lüge.
    Ich fühle mich derartig vera****t von denen. Jetzt wollen sie auch noch die lächerlichen 10% MInderung wieder haben. Der Mieterverein hatte mir sogar noch zu weiteren 30% Zurückbehaltungsrecht geraten, von denen ich aber bis dahin keinen Gebrauch gemacht habe.


    Unglaublich...na ja, ich denke mal, so eine Auseinandersetzung mit einer Hausverwaltung ist typischer und alltäglicher, als man so denkt, wenn man selbst mittendrin steckt.

    Ich hatte, weil ich einen Tinnitus unbedingt ausschließen wollte, bereits einen Termin bei meiner Ohrenärztin gemacht. Der Termin ergab ein ausgezeichnetes Hörvermmögen, jedoch keinen Tinnitus.
    Die Dame vom Umweltamt bezeugte das Geräusch, auch wenn es vergleichsweise leise ist. Es gibt, das habe ich von Bekannten gehört, die ähnliche Situationen erlebt haben, so genannte "schwebende" Geräusche. Das sind Töne im tieffrequenten Bereich, die 20db u.U. nicht überschreiten, aber von Anwohnern i.d.R. als extrem störend empfunden werden.

    Vielleicht hat ja noch jemand einen Rat.

    Ich kann die Ironie hier wirklich nur schwer nachvollziehen. Wenn schon ein Beitrag in einem Thread geschrieben wird, warum dann nicht gleich etwas Sinnvolles. Umgangsformen kann man offensichtlich nicht überall erwarten.

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit meiner Hausverwaltung.

    Seit ca. Oktober 2010 hörte ich durchgehend, besonders jedoch in der Nacht, ab ungefähr 23.00 ein Geräusch, dessen Herkunft ich nicht kannte (und auch nicht ausfindig machen konnte). Ich konnte deswgeen in der Nacht nicht schlafen. Alle Geräusche, die am Tage zu hören zu hören waren, waren ab dieser Uhrzeit verschwunden, so dass das Geräusch in den Vodergrund trat und sehr störte.

    Ich korresponiderte also mit meiner HV. Mit dem Ergebnis, dass nach langen Hin und Her nichts getan wurde, um die Geräuschquelle ausfindig zu machen.

    Als ich der HV einen Brief schickte, der eine Fristsetzung enthielt (es ging dabei nicht mehr um das Geräusch, sondern um Reparaturen im Bad und in der Küche), erklärte mir die Dame von meiner HV, dass sie mein Schreiben nicht bekommen hat. Das ist äußerst seltsam, da ich hhier seit vielen Jahren lebe und die HV bis jetzt jeden Brief bekommen hat, den ich an sie adressiert habe.

    Die ganze Geschichte zu erzählen, wäre jetzt zu lang.

    Ich habe die Miete letztlich um 10% gemindert. Mein Mieterverein teilte mir noch mit, dass ich, um Druck auszuüben noch von weiteren 30% Zurückbehaltungrecht Gebrauch machen könne. Das tat ich jedoch nicht. Ich bin chrocnisch krank und mir fehlte einfach die Kraft, für noch mehr Auseinandersetzungen.

    Nach einigen Wochen schien das Geräusch leiser zu werden. Inzwischen höre ich es zwar noch, aber ich habe mich halbwegs daran gewöhnt. Es wäre natürlich viel schöner, wenn es verschwinden würde und der Zustand, den ich beim Einzug in diese Wohnung vorgefunden und akzeptiert habe, wieder hergestellt würde.

    Wie auch immer, die HV schrieb mir dann, dass sie die 10% Minderung nicht akzeptiert und von mir verlangt, dass ich die Summe noch zahle. Ich schrieb ihnen ausführlich(mit genauen Daten über Telefonate, die wir geführt hatten usw.) über den Verlauf und meine Unzufriedenheit in Bezug auf den Ablauf.
    Auch, dass es mich überrascht, dass sie nach 12 jahren, die ich hier wohne, jetzt, da mein Brief eine Fristsetzung enthält, zum ersten Mal meine Post nicht bekommen haben wollen.

    Heue bekomme ich Post von der HV. In dem Schreiben verlangen sie die 10% Minderung zurück oder sie wollen einen Anwalt einschalten. Sämtliche Vorwürfe, wie der, den ich oben erwähne, weisen sie von sich. Auch manche Aussage, die ich in meinem Schreiben an die HV erwähne (sie hätte dieses oder jenes so oder so gesagt) wird zurückgewiesen. Sie hätte das alles niemals gesagt. Das entspräche nicht der Wahrheit etc..

    Ich bitte um Entschuldigung. Der Text ist etwas länger geworden.

    Ich stehe jetzt einigermaßen hilflos da. Die HV verdreht einfach alles. Sie sagt etwas. Dann behauptet sie, sie habe es nicht so gesagt.

    Was kann man da machen?

    Vielen Dank für´s lesen!

    Quadratmeter.

    Was kann ich da machen?

    Hallo,

    ich habe vor ein paar Tagen schon einen Thread zum Thema Wohnfläche eröffnet.

    Nach mehrfacher Messung habe ich jetzt eine auf drei Ziffern nach dem Komma genaue Vermessung hinbekommen.


    Weiß jemand, in welchem Fall der Balkon ganz mitberechnet, nur zur Hälfte mit berechnet und wann der gesamte Balkon nicht in die Vermessung einbezogen wird?

    Ich wäre sehr dankbar für kompetente Auskunft. Leider finde ich im Netz nichts Stichhaltiges zu dieser Frage. Ich habe irgendwo gelesen, dass er, wenn man von weiter oben gelegenen Wohnungen den gesamten Balkon einsehen kann (was bei mir der Fall ist), nur zur Hälfte, oder gar nur zu einem viertel mit misst.

    Der Balkon ist sehr klein und halbkreisförmig. Vom Hinterhof des gegenüberliegenden Wohnblocks aus, kann man auf meinen gesamten Balkon sehen. Auch die Nachbarn in meinem Wohnblock weiter oben können zuschauen. Ich habe gelesen, dass das u.U. ein Grund für eine Mietminderung sei.

    Vielleicht was ja jemand von Euch Genaueres?

    Vielen Dank!

    Hallo Berny,

    Zitat

    Ob jedoch rechtssicher eine Rückerstattung verlangbar ist, wage ich zu bezweifeln,

    eine Rückerstattung ist absolut rechtssicher verlangbar, sofern es sich nachweislich um mehr als 10% weniger Wohnfläche handelt, als im Mietvertrag angegeben ist. Ebenso eine Mietkürzung.

    Ich habe gestern nochmals genau gemessen.

    Im Mietvertrag steht, Wohnfläche: 57qm.

    Meine Messung ergab 51,59qm. Also genau 0,29qm mehr, als für eine Rückzahlung nötig wären.

    Als ich Rücksprache mit einer Gutachterin hielt, die ich gestern schonmal vorsorglich kontaktiert hatte, stellte sich heraus, dass man, z.b. nicht hinter eine Heizung bis an die Wand mit seinem Zollstock muss. Da beginnt die Messung VOR der Heizung!

    Und genau diese Details sind es, die ich meinte! Da kann schonmal ein qm weniger bei rauskommen...

    Nun überlege wieder, ob es sicherer wäre, die Gutachterin zu beauftragen.

    Vielen Dank!

    Zitat

    Denn wenn Ihr Vermieter auf stur schaltet, werden Sie vor Gericht gehen müssen und von dort wird dann ein vereidigter Sachverständiger auf die Reise geschickt.

    So weit wird es nicht kommen. Ich wollte lediglich wissen, ob ein Gutachter, bei Berücksichtigung aller Kriterien auf weniger Wohnfläche kommen würde, als ein Laie wie ich.

    Vielleicht haben wir uns missverstanden. Tut mir leid!

    quadratmeter.

    Hallo Berny,

    danke erstmal, für Deine Antwort.

    Die Idee mit dem Gutachter hatte ich nur, weil ich mich dunkel erinnern kann, dass es beim Vermessen von Wohnräumen so spezielle Vorgaben gibt, die ich nicht kenne und deswegen auch nicht berücksichtigen kann.

    Könnte ich es, würde ich dann wahrscheinlich eher weniger Raum messen.

    "Liebkind" würde ich mich in dem Fall eher beim VM machen, wenn ich den Gutachter weglassen würde.

    Hallo,

    ich bin heute zum ersten Mal hier. Ich habe eine Frage zu einem Thema, dass meine Wohnfläche betrifft.

    In meinem Mietvertrag steht, dass ich 57qm Wohnfläche zur Verfügung habe. Heute habe ich einmal so genau wie möglich nachgemessen und komme auf 51,59qm. Das heißt, ab 51,3qm hätte ich 10% weniger Wohnfläche, als im Mietvertrag angegeben und auch erst ab 10% kann man, meines Wissens vom Vermieter eine Mietrückzahlung inkl. einer Mietkürzung fordern

    Meine Frage, würdet Ihr einen Gutachter zu Rate ziehen, der das alles noch einmal professionell durchmisst? Ich habe die Vermutung, dass ein Gutachter wahrscheinlich auf minimal weniger Wohnfläche als ich kommt, weil ich die genauen Bestimmungen nicht beachtet habe. Ich kenne mich natürlich nicht mit Wohnraummessungen aus und weiß nicht genau, wie man z.B. Türnischen in der Messung ausspart.

    Vielen Dank schonmal im Voraus für alle Antworten!

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