Hallo,
in meiner Mietwohnung ist der Durchlauferhitzer in der Küche defekt. Ich bin mir nicht sicher, wer für die Reparatur bzw. den Austausch des Gerätes zuständig ist. Ich als Mieter oder vielleicht doch der Vermieter. Das Gerät wurde vor meinem Einzug vom Vermieter installiert. Oft heißt es ja, für die Warmwasserversorgung in der Küche ist der Mieter selbst zuständig. Der Durchlauferhitzer ist in meinem sehr alten Mietvertrag als Küchenbestand erwähnt, nur zu evtl. Reparaturen gibt es keine Klausel.
Wenn ich tatsächlich für die Kosten zuständig bin, muss ich dann die gesamte Reparatur / Austausch des Gerätes tragen, oder zählt dann anteilig die Kleinreparaturklausel? Das kann ja sonst einige hundert Euro betragen.
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
Beiträge von vectra111
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