Beiträge von SusanneK

    Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen:

    wir sind im Februar 2011 in unsere neue Wohnung eingezogen (Wohnung gehört einer Wohngesellschaft). Als wir eingezogen sind, waren sie gerade dabei das Haus komplett zu modernisieren (Dämmung, Fenster auswechseln, Treppenhaus erneuern...).

    Zum Vertragsabschluss haben wir gefragt, ob sich die Miete nach den Baumaßnahmen erhöhen wird oder nicht. Mündlich sagte man uns, dass dies nicht geschehen werde!!! Aber eine mündliche Aussage hat ja jetzt leider keine Rechtskraft...:(

    Nachdem nun die Modernisierungsarbeiten fertig sind, haben wir ein Schreiben erhalten, dass die Miete aufgrund der Modernisierungsarbeiten um ca. 80 Euro erhöht wird! :mad:

    Ist das rechtlich erlaubt? Hätten wir das gewusst, wären wir erst gar nicht hier eingezogen.
    Nach der sog. Einjahressperrfrist in § 558 Abs. 1 BGB darf doch der Vermieter die Miete erst nach 15 Monaten erhöhen.

    Welche Möglichkeiten habe ich, mich rechtlich zu wehren? Ich hoffe, ihr habt ein paar gute Tipps für mich! Ich habe keine Lust auf einen weiteren Umzug!

    Danke schon mal für eure Ratschläge.

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich bin ganz neu hier und hoffe auf ein paar gute Tipps und Ratschläge.

    Hier meine Situation:
    Wir haben einen Mietvertrag zum 01. Februar (schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben).
    Laut Mietvertrag soll uns die Wohnung im renovierten Zustand übergeben werden. Allerdings haben die Vormieter die Wohnung nicht ordnungsgemäß abgegeben , so dass noch Renovierungsarbeiten zu erledigen sind (neue Rauhfaser + Farbe, Holzdecke muss ab etc.).

    Nun hat uns die Vermieterin angerufen und uns zwei Vorschläge gemacht:

    1. Wir sollten die Renovierungsarbeiten selbst übernehmen und ein Teil einer (!) Monatsmiete würde uns erlassen werden!
    --> Wir können aus gesundheitlichen Gründen (Bandscheibenvorfall, Leistenbruch...) die Renovierungsarbeiten nicht selbst machen und außerdem würde ein Teil einer Monatsmiete nicht im geringsten die Kosten decken!

    2. Wir müssten unseren Umzug um einen Monat verschieben.
    --> Ist leider auch nicht möglich, da wir die alte Wohnung zum selben Zeitpunkt gekündigt haben und die neuen Mieter pünktlich rein wollen!

    Mein Vorschlag war:
    Wir wollen unsere Möbel zum 01. Februar in einem Zimmer unterstellen und müssten für die Zeit der Renovierungsarbeiten woanders (Hotel, Pansion...) wohnen.
    Auf diesen Vorschlag habe ich leider bis heute keine Antwort erhalten. Angeblich müsse die Vermieterin es noch mit den Handwerkern klären, ob wir überhaupt die Sachen in der Wohnung abstellen können. Ansonsten könnten wir sie eventuell im Keller abstellen!
    Das Problem dabei ist:
    1. Unsere Möbel passen gar nicht in den Keller hinein und
    2. wir werden aufgrund der gesundheitlichen Probleme eine Umzugsfirma für den Umzug beauftragen. Ich bezahle doch nicht 1.500 Euro für eine Umzugsfirma, damit sie mir die Sachen in den Keller stellen und ich sie später selbst 4 Stockwerke hoch tragen darf!

    Nun zu meine Fragen:
    1. Ist sie rechtlich in der Lage uns die Schlüßel nicht zum 1. Februar zu übergeben? Was können wir machen, wenn das Recht auf unserer Seite ist?

    2. Kann sie uns dazu auffordern, die Möbel im Keller unterzustellen? Wenn ja, kann ich dann die Kosten für das Tragen der Möbel in die Wohnung einfordern?

    2. Wer kommt für eventuelle Kosten (Absage der Umzugsfirma, Unterkunft für die Zeit der Renovierungsarbeiten etc.) auf und wie müssen diese beantragt/gefordert werden (schriftlich, Fristen etc.)?

    3. Müssen wir für die Zeit, in der wir nicht in der Wohnung wohnen können, überhaupt Miete bezahlen? Und wenn unsere Möbel dort untergestellt werden?

    Ich hoffe auf ein paar gute Tipps, da wir sehr ratlos sind

    VIELEN DANK schon mal!!

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich bin ganz neu hier und hoffe auf ein paar gute Tipps und Ratschläge.

    Hier meine Situation:
    Wir haben einen Mietvertrag zum 01. Februar (schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben).
    Laut Mietvertrag soll uns die Wohnung im renovierten Zustand übergeben werden. Allerdings haben die Vormieter die Wohnung nicht ordnungsgemäß abgegeben , so dass noch Renovierungsarbeiten zu erledigen sind (neue Rauhfaser + Farbe, Holzdecke muss ab etc.).

    Nun hat uns die Vermieterin angerufen und uns zwei Vorschläge gemacht:

    1. Wir sollten die Renovierungsarbeiten selbst übernehmen und ein Teil einer (!) Monatsmiete würde uns erlassen werden!
    --> Wir können aus gesundheitlichen Gründen (Bandscheibenvorfall, Leistenbruch...) die Renovierungsarbeiten nicht selbst machen und außerdem würde ein Teil einer Monatsmiete nicht im geringsten die Kosten decken!

    2. Wir müssten unseren Umzug um einen Monat verschieben.
    --> Ist leider auch nicht möglich, da wir die alte Wohnung zum selben Zeitpunkt gekündigt haben und die neuen Mieter pünktlich rein wollen!

    Mein Vorschlag war:
    Wir wollen unsere Möbel zum 01. Februar in einem Zimmer unterstellen und müssten für die Zeit der Renovierungsarbeiten woanders (Hotel, Pansion...) wohnen.
    Auf diesen Vorschlag habe ich leider bis heute keine Antwort erhalten. Angeblich müsse die Vermieterin es noch mit den Handwerkern klären, ob wir überhaupt die Sachen in der Wohnung abstellen können. Ansonsten könnten wir sie eventuell im Keller abstellen!
    Das Problem dabei ist:
    1. Unsere Möbel passen gar nicht in den Keller hinein und
    2. wir werden aufgrund der gesundheitlichen Probleme eine Umzugsfirma für den Umzug beauftragen. Ich bezahle doch nicht 1.500 Euro für eine Umzugsfirma, damit sie mir die Sachen in den Keller stellen und ich sie später selbst 4 Stockwerke hoch tragen darf!

    Nun zu meine Fragen:
    1. Ist sie rechtlich in der Lage uns die Schlüßel nicht zum 1. Februar zu übergeben? Was können wir machen, wenn das Recht auf unserer Seite ist?

    2. Kann sie uns dazu auffordern, die Möbel im Keller unterzustellen? Wenn ja, kann ich dann die Kosten für das Tragen der Möbel in die Wohnung einfordern?

    2. Wer kommt für eventuelle Kosten (Absage der Umzugsfirma, Unterkunft für die Zeit der Renovierungsarbeiten etc.) auf und wie müssen diese beantragt/gefordert werden (schriftlich, Fristen etc.)?

    3. Müssen wir für die Zeit, in der wir nicht in der Wohnung wohnen können, überhaupt Miete bezahlen? Und wenn unsere Möbel dort untergestellt werden?

    Ich hoffe auf ein paar gute Tipps, da wir sehr ratlos sind

    VIELEN DANK schon mal!!

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich bin ganz neu hier und hoffe auf ein paar gute Tipps und Ratschläge.

    Hier meine Situation:
    Wir haben einen Mietvertrag zum 01. Februar (schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben).
    Laut Mietvertrag soll uns die Wohnung im renovierten Zustand übergeben werden. Allerdings haben die Vormieter die Wohnung nicht ordnungsgemäß abgegeben :mad:, so dass noch Renovierungsarbeiten zu erledigen sind (neue Rauhfaser + Farbe, Holzdecke muss ab etc.).

    Nun hat uns die Vermieterin angerufen und uns zwei Vorschläge gemacht:

    1. Wir sollten die Renovierungsarbeiten selbst übernehmen und ein Teil einer (!) Monatsmiete würde uns erlassen werden!
    --> Wir können aus gesundheitlichen Gründen (Bandscheibenvorfall, Leistenbruch...) die Renovierungsarbeiten nicht selbst machen und außerdem würde ein Teil einer Monatsmiete nicht im geringsten die Kosten decken!

    2. Wir müssten unseren Umzug um einen Monat verschieben.
    --> Ist leider auch nicht möglich, da wir die alte Wohnung zum selben Zeitpunkt gekündigt haben und die neuen Mieter pünktlich rein wollen!

    Mein Vorschlag war:
    Wir wollen unsere Möbel zum 01. Februar in einem Zimmer unterstellen und müssten für die Zeit der Renovierungsarbeiten woanders (Hotel, Pansion...) wohnen.
    Auf diesen Vorschlag habe ich leider bis heute keine Antwort erhalten. Angeblich müsse die Vermieterin es noch mit den Handwerkern klären, ob wir überhaupt die Sachen in der Wohnung abstellen können. Ansonsten könnten wir sie eventuell im Keller abstellen!:mad:
    Das Problem dabei ist:
    1. Unsere Möbel passen gar nicht in den Keller hinein und
    2. wir werden aufgrund der gesundheitlichen Probleme eine Umzugsfirma für den Umzug beauftragen. Ich bezahle doch nicht 1.500 Euro für eine Umzugsfirma, damit sie mir die Sachen in den Keller stellen und ich sie später selbst 4 Stockwerke hoch tragen darf!

    Nun zu meine Fragen:
    1. Ist sie rechtlich in der Lage uns die Schlüßel nicht zum 1. Februar zu übergeben? Was können wir machen, wenn das Recht auf unserer Seite ist?

    2. Kann sie uns dazu auffordern, die Möbel im Keller unterzustellen? Wenn ja, kann ich dann die Kosten für das Tragen der Möbel in die Wohnung einfordern?

    2. Wer kommt für eventuelle Kosten (Absage der Umzugsfirma, Unterkunft für die Zeit der Renovierungsarbeiten etc.) auf und wie müssen diese beantragt/gefordert werden (schriftlich, Fristen etc.)?

    3. Müssen wir für die Zeit, in der wir nicht in der Wohnung wohnen können, überhaupt Miete bezahlen? Und wenn unsere Möbel dort untergestellt werden?

    Ich hoffe auf ein paar gute Tipps, da wir sehr ratlos sind :confused:

    VIELEN DANK schon mal!!

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