Hallo zusammen,
Folgendes ist in der Zwischenzeit passiert:
Zusammen mit dem Lebensgefährten meiner Mutter war ich Anfang der Woche beim Vermieter. Es war nochmals eine längere Diskussion nötig bis klar war, dass nicht ich sondern der Lebensgefährte automatisch Nachmieter wird. Anscheinend hatten die beteiligten Mitarbeiter keine Kenntnis von dem, was ich schon vorher am Telefon abgeklärt hatte..
Anschließend ging es in einer hitzigen und für uns ergebnislosen Diskussion um die Frage der Bonität. Der Vermieter war überzeugt von seinem Recht und rückte nicht von seiner Forderung ab, eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Mietbürgschaft zu fordern.
Nun habe ich zwei Optionen:
1. Ich lasse mich auf eine vermutlich zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung ein. Der Fall würde dann als Erstes dem Vermieter-Vorstand vorgetragen. Im Falle einer weiteren Ablehnung, wüsste ich nicht wie es dann weitergeht.
2. Ich unterzeichne die Bürgschaft. Das scheint ein guter Kompromiss zu sein: Die Bürgschaftssumme und damit mein Risiko ist auf 3 Nettokaltmieten beschränkt und ich kann die Sache endlich abhaken.*
Ich bin gespannt auf eure Meinungen.
Grüße,
Meap
*Eine Frage ist bei meinen Recherchen noch offen geblieben. Man liest regelmäßig, dass sich die Bürgschaft auch auf eventuelle Kosten der Rechtsverfolgung erstrecken. Aber für mich war nicht eindeutig, ob dies zusätzliche oder durch die Bürgschaftssumme gedeckelte Kosten sind.