Beiträge von Meap

    Es geht nicht um eine nachträgliche Erweiterung meiner Pflichten (Abs. 1). Als Bürge ist es von Vornherein meine Pflicht "Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung" zu ersetzen (Abs. 2).

    Und da ist mir eben nicht klar ob das Extra-Kosten (über die Bürgschaftssumme hinaus) sind.

    Hallo zusammen,

    Folgendes ist in der Zwischenzeit passiert:

    Zusammen mit dem Lebensgefährten meiner Mutter war ich Anfang der Woche beim Vermieter. Es war nochmals eine längere Diskussion nötig bis klar war, dass nicht ich sondern der Lebensgefährte automatisch Nachmieter wird. Anscheinend hatten die beteiligten Mitarbeiter keine Kenntnis von dem, was ich schon vorher am Telefon abgeklärt hatte..

    Anschließend ging es in einer hitzigen und für uns ergebnislosen Diskussion um die Frage der Bonität. Der Vermieter war überzeugt von seinem Recht und rückte nicht von seiner Forderung ab, eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Mietbürgschaft zu fordern.

    Nun habe ich zwei Optionen:

    1. Ich lasse mich auf eine vermutlich zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung ein. Der Fall würde dann als Erstes dem Vermieter-Vorstand vorgetragen. Im Falle einer weiteren Ablehnung, wüsste ich nicht wie es dann weitergeht.

    2. Ich unterzeichne die Bürgschaft. Das scheint ein guter Kompromiss zu sein: Die Bürgschaftssumme und damit mein Risiko ist auf 3 Nettokaltmieten beschränkt und ich kann die Sache endlich abhaken.*

    Ich bin gespannt auf eure Meinungen.

    Grüße,
    Meap


    *Eine Frage ist bei meinen Recherchen noch offen geblieben. Man liest regelmäßig, dass sich die Bürgschaft auch auf eventuelle Kosten der Rechtsverfolgung erstrecken. Aber für mich war nicht eindeutig, ob dies zusätzliche oder durch die Bürgschaftssumme gedeckelte Kosten sind.

    Zitat

    Wenn der Lebensgefährte ein Einkommen hat, aus dem er die Miete bestreiten kann und will..

    Hat er und es ist nicht mal weit entfernt von den 30% des Vermieters..

    Vielen Dank für eure Antworten. Ich aktualisiere hier wenn es was Neues gibt.

    Grüße,
    Meap

    Gerade erledigt. Der Vermieter wollte erst bei seiner Version bleiben, musste mir dann aber zustimmen nachdem ich die Paragraphen genannt hatte.

    Folgende Frage hat sich jetzt noch während des Gesprächs ergeben: Wann erlangt der Vermieter offiziell Kenntnis vom Tod meiner Mutter?

    Es kam nämlich auch gleich die Frage nach der Bonität des Lebenspartners auf, worauf ich das einmonatige Kündigungsrecht des Vermieters ansprach. Der Vermieter meinte dann, dass sein Kündigungsrecht erst mit dem Erhalt der Sterbeurkunde beginnt. Die habe ich tatsächlich noch nicht geschickt, aber vom Tod meiner Mutter weiß der Vermieter schon über zwei Monate.

    Hallo zusammen,

    meine Mutter ist leider vor fast 3 Monaten verstorben. Sie war Mieterin bei einer Wohnungsbaugenossenschaft und lebte in der Wohnung mit ihrem langjähriger Lebenspartner (nichteheliche Lebensgemeinschaft). Dieser ist kein eingetragener Mieter.

    Es geht nun darum ob der Lebenspartner die Wohnung übernehmen darf.

    Zur Zeit ist es so, dass der Mietvertrag ja erst mal automatisch auf mich als Erben übergegangen ist. Ich möchte aber gern dem Lebenspartner ermöglichen dort weiter zu wohnen ohne selbst Mieter zu sein.

    Die Wohnungsbaugenossenschaft stellt den Fall jetzt so dar, dass ich die Mitgliedschaft und den Mietvertrag erst kündigen müsste, damit ihr Lebenspartner die Wohnung quasi als neuer Mieter übernehmen kann.

    Das Problem dabei ist aber: die Wohnungsbaugenossenschaft würde den Lebenspartner nicht als neuen Mieter akzeptieren weil die Miete mehr als 30% von seinem Einkommen ausmacht. Was bedeuten würde, dass eine Bürgschaft notwendig wäre.

    Ist das korrekt? Kann die Wohnungsbaugenossenschaft den Lebenspartner quasi "rauswerfen" wenn ich den Mietvertrag kündige?

    Das könnte ich nicht nachvollziehen, zumal ich nicht verstehe wie die Wohnungsbaugenossenschaft auf 30% kommt. Die Wohnung ist in Berlin und dort wird im Schnitt 40% des Gehalts für die Miete aufgewendet.

    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

    Danke im Voraus,
    Meap

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