Beiträge von Schweinchenfan

    Ist es korrekt, dass, wenn ein Bewohner bei drei gleichberechtigten Hauptmietern auszieht, der Mietvertrag komplett gekündigt werden muss? Falls ja, ändert das Vorgehen der Vermietung bei vorangegangenen Mieterwechseln u.U. etwas an der Sachlage?

    I.d.R. ist es so, dass der Mietvertrag gekündigt werden muss, wenn einer der Mieter aus dem Mietverhältnis austreten will. Ob sich hier aus dem Vertrag oder den Umständen des Einzelfalls eine andere Situation ergibt, können wir nicht abschätzen. Ich denke, hier ist eine Beratung bei einem Anwalt durchaus angeraten, wenn ihr das Vorgehen des Vermieters nicht mehr dulden wollt. Ich denke, es wäre gut zu wissen, ob hier der Vermieter ein Druckmittel in der Hand hat oder nicht.

    -> Falls es zu einer Neuvermietung käme: in welchem rechtlichen Rahmen darf sich die Miete bewegen bzw. greift der Mietpreisdeckel weiterhin?

    Innerhalb der Vorgaben der Mietpreisbremse, also Mietspiegel + 10 % bei Neuvermietung. Eure bisherige Miete spielt dann keine Rolle mehr. Letztlich ist dann der Mietvertrag gekündigt und der Vermieter bietet einen neuen Vertrag an, zu den Konditionen die er möchte und die gesetzlich z. Die könnt ihr annehmen oder ausziehen. Ggf. bietet aber der Vermieter auch schlicht keinen neuen Vertrag mehr an, weil er aus seiner Sicht unkompliziertere Mieter möchte.

    "Widerrechtlich" sind Mieterhöhungen nicht, da sie immer mit einem Einverständnis des Mieters einhergehen. Der Mieter kann jegliche Mieterhöhungen akzeptieren, wenn er das möchte und damit sind die völlig legal. Es gibt lediglich Grenzen bei dem, was der Vermieter gerichtlich durchsetzen kann gegen den Willen des Mieters.

    Bzgl. Warnung: es kommt immer auf die Umstände an. Hier wurde ja kein neuer Mietvertrag geschlossen, sondern nur ein Lebenspartner aufgenommen. Normalerweise geht man nicht davon aus, dass das "enorme Kosten" verursacht. Aber selbst wenn es ein komplett neuer Mietvertrag wäre, kann es Umstände geben, unter denen die Kündigung nicht missbräuchlich wäre. Das wäre dann zu prüfen. Da es hier allerdings nur um eine Zustimmung geht, die der Vermieter ohnehin nicht verweigern darf, sehe ich keinen Grund, warum er seine Eigenbedarfspläne hätte offen legen müssen.

    Desweiteren Wohnt unter uns eine Einzelperson in der 3 Zimmer Wohnung, sie ist so gut wie nie da weil sie bei ihrem Partner schläft könnte man da was erreichen schließlich leben wir zu dritt in der drei Zimmer Wohnung und sie braucht theoretisch nicht so eine große Wohnung und findet sicher einfacher was alleine...!?

    Es muss im Mietrecht keine Sozialauswahl getroffen werden. Wenn Eigenbedarf vorliegt, darf der Vermieter frei entscheiden, welchem Mieter er kündigt. Im Grunde tut er sich selbst einen Gefallen, wenn er den Mieter auswählt, bei dem die geringsten Härtegründe zu erwarten sind, aber dazu ist er nicht verpflichtet.

    Frage: Ist die Haltung des Vermieters rechtens oder nicht?

    Selbstverständlich. Da du keinen Anspruch auf die Installation dieser Steckdose hast, kann der Vermieter seine Zustimmung davon abhängig machen, wen du mit der Installation beauftragst.

    Es werden Eingriffe am Eigentum des Vermieters vorgenommen, nicht an dem des Mieters. Außerdem ist er derjenige, der bei evtl. Schäden wie ein Hausbrand, ausgelöst durch die falsch installierte Steckdose incl. Leitungen, das Problem hat. Natürlich darf er entscheiden, wem er die Umbauten am Haus erlaubt.

    Es kann natürlich auch eine Mischung aus Haus und Mieterverhalten sein. Bloß, wie würde man damit umgehen...

    Jedes Haus hat konstruktionsbedingt Ecken und Übergänge zu Geschossdecken und dass die die kältesten Punkte sind, ist reine Physik. Daran lässt sich nichts ändern. Bleiben also die Parameter Oberflächentemperatur und Luftfeuchtigkeit. Das einfachste ist es, sein Verhalten daran anzupassen. Mehr Lüften, ausreichend Heizen, Außenwände nicht verstellen, v.a. keine Ecken usw. Dass die Räume 22 Grad haben, macht es bei 60 % Luftfeuchtigkeit und mehr nicht besser, das ist verdammt viel Feuchtigkeit im Raum. Sieht man auch an den massiv beschlagenen Fenstern, denn dass 3-fach-verglaste Fenster innen beschlagen, habe ich noch nie erlebt. Die beschlagen von außen bei Nebel, weil sie außen kalt sind, aber nicht innen, denn da sind sie warm. Wenn überhaupt, an den Übergangen von Scheibe zu Rahmen, wenn der Vermieter beim Einbau auf eine warme Kante verzichtet hat.

    Wenn man nicht lüften will, verwendet man elektrische Luftentfeuchter, die man auf eine angemessene Feuchte einstellt, oder lässt sich gegen entsprechendes Geld eine kontrollierte Wohnraumlüftung einbauen. Das wird als Mieter natürlich schwierig. Ggf. wäre der Vermieter bereit, Fensterfalzlüfter einzubauen, allerdings verursachen die dauerhaft einen Wärmeverlust und bringen vermutlich zu wenig, wenn ihr damit keinen Durchzug erreichen könnt. Als Mieter bleibt einem immer der Umzug in ein Haus, das zum eigenen Nutzerverhalten passt.

    Ansonsten natürlich auch große Feuchtigkeitsquellen meiden wie große Zimmerpflanzen, Aquarium, Wäsche in der Wohnung trocknen...

    Ja, vielleicht sind es mal keine 3x täglich auf Stoß, aber damit werden wir sicherlich nicht alleine sein.

    Sondern wie oft?

    Wenn die Fenster massiv beschlagen, dann ist die Luftfeuchtigkeit zu hoch, durch die Scheibe kommt von außen sicher kein Wasser. Wenn ihr im kalten Winter immer noch 60% und mehr habt, ist die Luftfeuchtigkeit zu hoch. Dann ist es entweder zu wenig lüften oder zu wenig heizen oder beides. Gerade wenn mehrere Außenecken bzw. Übergänge zu Geschossdecken betroffen sind, ist Wassereintritt von außen extrem unwahrscheinlich, das wäre schon ein komischer Zufall. Schimmelnde Außenecken/Übergänge ist ein typischer Fall von zu hoher Luftfeuchtigkeit und Tauwasserausfall an den kältesten Stellen im Raum.

    Bevor ihr zu einem Gutachter greift, würde ich an eurer Stelle ein Oberflächenthermometer besorgen, evtl auch eine Wärmebildkamera mieten. Für mich klingt das ganze ehrlich gesagt sehr typisch nach Altbau, Kältebrücken und zu wenig Heizen und Lüften durch den Mieter. Bei neuen Fenster, die luftdicht verbaut sind, reicht 2x Lüften oft nicht, egal ob man damit alleine ist oder nicht. Es gibt Gebäude, da geht es, andere, da geht es nicht. Gerade im Schlafzimmer heizt man ja gerne wenig und da ist man schnell bei 70/80% Luftfeuchtigkeit in der Nacht und damit fast sicher am Taupunkt in den Außenecken oder wenn Möbel vor einer Außenwand stehen egal mit welchem Abstand. Hinter Schränken findet auch bei 10 cm Abstand praktisch keine Zirkulation statt und Strahlungswärme hat man gar keine.

    An eurer Stelle würde ich erstmal selbst nachmessen, genau das wird ein Gutachter auch tun. Wenn ihr dann an den betroffenen Stellen mit der Temperatur nahe am Taupunkt liegt, könnt ihr euch den Gutachter sparen.

    Ich meine, mein Mieter müsste ihn bezahlen, denn ich kann ja nichts dafür, dass er sich eine neue Waschmaschine gekauft hat.

    Aus meiner Sicht muss der Vermieter einen üblichen Wasseranschluss bereitstellen. Wenn sich der Mieter nicht gerade eine Industriemaschine o.ä. gekauft hat, sondern eine normale haushaltsübliche Waschmaschine, kann er davon ausgehen, dass er sie in einer Mietwohnung nutzen kann. Wenn er dagegen Sonderwünsche wie höherer Durchfluss als üblich, Warmwasseranschluss o.ä. will, ist der Mieter in der Pflicht, dann sollte man das aber schon auch vorher kommunizieren.

    Kann man sich nicht irgendwie darauf berufen, dass die letzten 12 Jahre anders abgerechnet wurde?

    Aus meiner Sicht nicht, denn die vergangenen Abrechnungen waren nicht entsprechend dem Mietvertrag bzw. sogar gesetzeswidrig. Bzgl. der Warmwasserkosten kann es hier gar keine Diskussion geben.

    Dumme Frage, aber wie überprüfe ich die Zählerstände?

    Du solltest sie grundsätzlich auch zum Stichtag selbst ablesen und notieren, damit du das dann abgleichen kannst. Ggf. sind es auch elektronische Zähler, da kannst du auch jetzt noch den Stand zum 31.12. abrufen. Auch jetzt kannst du prüfen, was du seit der letzten Ablesung verbraucht hast bzw. wie der Zählerstand ist und ob dieser Sinn macht.

    In den Betriebskosten ist mir auch aufgefallen, dass die Kosten vom Hauswart von 250€ 2022 auf 2378,53€ 2023 gestiegen sind und Treppenhausreinigung von 1014,60€ 2022 auf 2570,40€ und die Gartenpflege ist auch von 261,45€ auf 2022 auf 809,68 2023 gestiegen, dabei haben wir nicht mal einen Garten.

    Dann müssen die Belege im Detail geprüft werden. Was wurde in Rechnung gestellt, was wurde für diese Rechnungen ausgeführt usw. Möglicherweise hatte der alte Vermieter noch ältere Verträge, die der neue Vermieter nicht übernommen hat/übernehmen konnte. Wenn ihr keinen Garten habt, ist die Frage, was als Gartenpflege umgelegt wurde. Es gibt keine kleinen Beete, Vorgarten o.ä.? Gar keine Grünflächen, Hecken usw.? Das sind dann alles Fragen an den neuen Vermieter. Hierfür muss er die Nachweise liefern.

    Und da ist ja noch die Frage bezüglich der Nachforderung die bis zu dem in der Vergangenheit liegenden 12.09.2024 überwiesen werden sollte obwohl ich die Abrechnung erst am 02.10.2024 erhalten habe.

    Die übliche Zahlungsfrist für Nachzahlungen liegt bei 30 Tagen. Wenn du die Abrechnung erst Anfang Oktober erhalten hast, also entsprechend dann Ende des Monats bzw. Anfang November.

    In deinem Mietvertrag steht, dass Kosten, die nicht nach Verbrauch abzurechnen sind, nach Wohnfläche verteilt werden. Ergo im Umkehrschluss hat die Abrechnung nach Verbrauch dort, wo es möglich ist, Vorrang. Aus meiner Sicht ist es daher korrekt, wenn der Vermieter die Kaltwasserkosten nach dem Verbrauch umlegt. So ist es im Mietvertrag vereinbart.

    Konkrete Handlungsempfehlungen kann und darf ein Forum nicht leisten.

    Ich kann das irgendwie alles nicht nachvollziehen, da ich ein sparsamer Mensch bin und gar nicht viel verbrauche. ;( ;( ;(

    Du kannst noch die Zählerstände überprüfen, evtl. ist hier etwas nicht korrekt.

    Ein Umzug ist natürlich immer möglich, man sollte dann allerdings schon genau schauen, ob man tatsächlich günstiger kommt und was einem wichtig ist. Ich finde die Betriebskosten nicht so ungewöhnlich hoch, wenn man den recht hohen Verbrauch für eine Einzelperson unberücksichtigt lässt. Einen solchen Verbrauch von Kalt - und Warmwasser hatten wir als 4-5 köpfige Familie im MFH.

    Darf der Vermieter einfach so den Verteilerschlüssel ändern?

    Jein.

    Beim Warmwasser ist eine Abrechnung nach Verbrauch gesetzlich vorgeschrieben, da hat der Vermieter überhaupt keine Wahl. Dass sich der alte Vermieter nicht an die Heizkostenverordnung gehalten hat, war nicht korrekt, auch wenn sich offensichtlich niemand beschwert hat. Nun wird die gesetzliche Vorschrift umgesetzt, wenn auch wie oben beschrieben nicht ganz so wie es das Gesetz vorschreibt. Das macht die Abrechnung angreifbar, der fehlende Wärmemengenzähler ist schon seit über 10 Jahren Pflicht.

    Auch beim Kaltwasser darf der Verteilerschlüssel geändert werden, allerdings muss dies vor Beginn der Abrechnungsperiode angekündigt werden. Was ist denn im Mietvertrag vereinbart? Üblicherweise steht da schon drin, dass nach Verbrauch abgerechnet werden kann. Es stellt sich jedoch auch die Frage, warum in den früheren Jahren nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde, da bereits Warm- und Kaltwasserzähler offensichtlich vorhanden und sogar deren Miete in Rechnung gestellt wurde.

    Wenn es sich um einen normalen Bestandsbau handelt, sollte man schon überprüfen, wie es zu einem so immens hohen Anteil des Warmwassers an den Heizkosten kommt. Normalerweise liegt der üblicherweise bei ~ 20 %, wie in den Vorjahren. Handelt es sich hier um ein Passivhaus/Effizienzhaus 40, bei dem eine so geringe Heizlast zu erwarten ist?

    Wie gesagt, es fehlt hier der Wärmemengenzähler, der genau den Wärmebedarf für das Warmwasser ermitteln soll. Allerdings ist der Anteil von ca. 1/3 Warmwasser am Gesamtwasser nicht auffällig und der Preis pro m³ Warmwasser ist auch normal. Das ist alles plausibel.

    Natürlich ist die Frage, ob man mit diesen Punkten auf den (neuen) Vermieter zugeht. Ich finde es nicht so geschickt, sich darauf zu berufen, dass man in den letzten Jahren immer geringere Kosten hatte, weil der eigene Verbrauch von der Gemeinschaft finanziert wurde. Auf den fehlenden Wärmemengenzähler kann und sollte man den Vermieter hinweisen, allerdings ändert der aus Erfahrung nicht wirklich etwas an den Zahlen, außer, dass er selbst auch Geld kostet. Die Schätzung über die Formel ist ähnlich gut wie eine Erfassung.

    In 2023 wurde zum ersten Mal der Warmwasserverbrauch erfasst und (halbwegs) danach abgerechnet. Auch Kaltwasser wurde zum ersten Mal in 2023 nach Verbrauch umlegt. Da du eine sehr kleine Wohnfläche hast, aber im Vergleich zum Durchschnitt des Gebäudes sehr viel Kalt- und Warmwasser brauchst, musst du nun deutlich mehr bezahlen als vorher. Bisher hat dein Verbrauchsverhalten keine Rolle in der Abrechnung gespielt und die Kosten wurden nach Wohnfläche auf alle Parteien verteilt (bis 2022 28 m² auf 431 m² WF = 6,5 % für alles, ab 2023 29 m³ Warmwasser auf 261 m³ = 11%, 75 m³ auf 646 m³ Kaltwasser = 12 % ). Du hast also in den vergangenen Jahren sehr stark vom Verteilerschlüssel profitiert und hättest vermutlich schon in den vergangenen Jahren bei den Posten Kalt/Schmutzwasser und Warmwasser fast das doppelte zahlen müssen. Da das erhebliche Posten sind, fällt dementsprechend natürlich eine größere Nachzahlung an.

    Was außerdem auffällt: in der Vergangenheit (mangels Zähler) wurde der Kostenanteil für das Warmwasser aus den Heizkosten für mich nicht nachvollziehbar berechnet. Ich denke, ein pauschaler Ansatz. In 2023 fehlt zwar immer noch der zwingend vorgeschriebene Wärmemengenzähler, allerdings kann die Abrechnung nun mit der Formel in der Heizkostenverordnung erstellt werden, die eine gute Schätzung des Wärmebedarfs fürs Warmwasser liefert. Nun verteilt sich die Brennstofflieferung jedoch zu 80 % aufs Warmwasser und nur zu 20 % auf die Raumheizung, was ich für sehr ungewöhnlich bei einem Bestandsbau halte. Wenn es jedoch sehr viele so kleine Wohnungen mit nicht mal 30 m² und viele Berufstätige im Haus sind, ist das bei einigermaßen gutem Dämmstandard jedoch schon denkbar. Denn eine Person braucht auf 30 m² genauso viel Wasser wie auf 60 oder 90, für letztere aber 2 oder 3x so viel Heizenergie.

    Seit 10 Jahren hatte ich stets ein Guthaben nach der Abrechnung und nun soll ich angeblich 70% mehr verbraucht haben obwohl der Winter 2023 so mild war und ich die Heizung kaum an hatte?

    Du hast in 2023 sogar deutlich geringer Raumheizkosten, dein Anteil am Gesamtverbrauch ist etwa gleich geblieben, wobei der Gesamtverbrauch gesunken ist. Von daher passt das zum milden Winter. Du hast deutlich mehr verbraucht, weil darin der Verbrauch für das Warmwasser enthalten ist und das ist wesentlich mehr als vorher. Vermutlich aber nur, weil es vorher einfach nicht erfasst wurde und der Wert aus 2022 nicht der Realität entspricht.

    Wie Fruggel schon geschrieben hat, musst du für die Kosten für das Wasser selbst die Summe der Kalt- und Warmwasserzähler berechnen, die ist mit 124 m³ korrekt.

    Wurden die Wasserzähler auch geschätzt oder wurden die abgelesen? 124 m³ ist meiner Meinung nach ein sehr hoher Verbrauch für 1-2 Personen. Das entspricht unserem 5-Personenhaushalt einschließlich Gartenbewässerung.

    3) Habe ich irgendeine Möglichkeit, die erfolgte Schätzung der Wärmemenge nicht zu zahlen? Der Verbrauch des Hauses, der nun unserer Schätzung zugrundeliegt ist abartig hoch und null repräsentativ für unsere Wohnung

    Ich habe das nachgerechnet und das entspricht exakt dem durchschnittlichen Verbrauch des Hauses. Wenn keine Ablesewerte vorliegen, ist das die naheliegenste Schätzung.

    Nach meinem Wissen könnte ich stattdessen auch keinen Pachtvertrag abschließen weil dieser wegen fehlen der „Fruchtziehung“, auch als Mietverhältnis zählen würde, richtig?

    Wie man das nennt, ist egal. Letztlich wird es als das betrachtet, was ist es ist. Hier wird Wohnraum gegen Geld zur Verfügung gestellt und damit ist man im Wohnraummietrecht.

    Wenn man überlegt, was hier praktisch angedacht sein soll - der Mieter soll die Instandhaltung übernehmen, weil der Vermieter in ein Abrissobjekt nichts mehr investieren will. Selbst im Gewerbemietrecht wird dies i.d.R. nicht einfach so vereinbart, sondern der Mieter (oder auch Vermieter) tätigt Investitionen und dafür wird ein Jahre(zehnte) langer Kündigungsausschluss vereinbart. Hier soll aber ja gar kein langfristiges Mietverhältnis begründet werden, sondern im Gegenteil, es soll auf einen kurzen Zeitraum befristet werden. Dies widerspricht jedem Grundgedanken von Wohnraummietverhältnissen in Deutschland.

    Eine Möglichkeit, wie man in diesem Fall seine Risiken zumindest reduzieren kann, wäre, wenn du als Vermieter auftrittst und nur möblierte Zimmer innerhalb der eigenen Wohnung anbietest. Dann verkürzen sich die Kündigungsfristen erheblich und es ist auch kein Grund mehr nötig (siehe BGB), sodass man bei Bedarf die Mietverhältnisse schnell beenden kann (sofern keine Befristung vereinbart wurde). Dann hat man als Vermieter zumindest die Wahl, die Instandhaltungskosten zu tragen oder darauf zu verzichten und alle Mietverhältnisse zu beenden, wenn die Kosten nicht wirtschaftlich erscheinen.

    Ich kann an dieser Stelle nur dazu raten, sich umfassend bei einem Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen. Es ist ein leichtes, für rechtlich halbwegs gebildete Mieter, eine solche Situation auszunutzen. Da sollte man in jedem Fall gut informiert sein, bevor die ersten Tatsachen durch unterschriebene Mietverträge geschaffen werden.

    (Das ist eine Vorraussetztung, meine Großmutter möchte die Verantwortung so weit wie möglich an uns abgeben

    Das ist im deutschen Mietrecht nicht möglich. Bereits bekannte Mängel sind nicht zu beheben, aber wenn beispielsweise die Heizung kaputt geht, ist immer der Vermieter in der Pflicht, egal was im Mietvertrag steht. Daran kann man nichts ändern. Wenn man keine Verantwortung für die Instandhaltung übernehmen will, daher man nicht vermieten.

    Macht es Sinn die Schlüssel einfach irgendwo zu hinterlegen?

    In Absprache mit dem Vermieter sind solche Versionen durchaus denkbar. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, sich zu einer Übergabe zu treffen. Wenn das aufgrund der Entfernungen nicht zweckmäßig ist, kann man auch andere Lösungen finden. Schlüssel auf andere Wege an der Vermieter zu bringen wäre eine Möglichkeit. Die sollte aber absolut sicher sein. Eine andere wären ggf. auch gute Bekannte, Freunde Nachbarn... die die Übergabe machen können.

    Was denkt ihr darüber? Kann ich mich da beruhigt zurück lehnen und ihn auflaufen lassen oder ist das rechtens so?

    Dann wird der Mietvertrag gekündigt und fertig, sofern kein Ausschluss vereinbart wurde. Das wäre als erstes zu prüfen.

    Bei Garagemietverträgen gelten die ganzen Schutzklauseln wie bei Wohnraum nicht, sodass der Vermieter den Vertrag mit der vereinbarten Frist kündigen kann. In diesem Fall bietet er quasi einen neuen Vertrag an zu neuen Konditionen, den kannst du annehmen oder es bleiben lassen. Er hätte gar keine Erklärungen zur Miethöhe machen müssen, daher spielt es auch keine Rolle, ob das angemessen, nachvollziehbar usw. ist.

    Muss ich mich jetzt auf diese jährlichen Steigerungen einstellen ?

    Das kann wohl keiner seriös sagen, ich denke aber nicht (und hoffe, das Problem betrifft ja jeden von uns), dass solche hohen Anstiege bleiben werden. Zumindest die Baupreise sind zuletzt deutlich weniger gestiegen (Veränderung + ~ 3% zum Vorjahresquartal), die Tendenz der Anstiege ist immer noch fallend. Bis Mitte letzten Jahres waren es meistens ein Plus von 15-20% zum Vorjahresquartal. Das sieht jetzt schon ganz anders aus. Bis 2021, als der Baupreisindex immer so zwischen 0 und 5 % zum Vorjahresquartal gestiegen ist, sind die Preise der Versicherung bei uns halbwegs stabil geblieben. Wenn wir uns wieder in diesen Bereich bewegen, dürften Erhöhungen auch kleiner ausfallen.

    Wie sich die Schadenereignisse und damit die Schadenhöhen bei den Versicherern kann niemand vorhersagen.

    Muss ich das so akzeptieren ?

    Ich denke schon.

    Die Westfälische ..... hat das beste Angebot abgegeben und erhielt schließlich den Zuschlag.

    Anscheinend gab es eine Ausschreibung und man hat das beste Angebot genommen. Was hätte der Vermieter noch besser machen sollen? Auf Leistungen verzichten muss er nicht, er darf die umfassende Absicherung auswählen.

    Wenn es hier um einen Rahmenvertrag geht, habt ihr i.d.R. schon bessere Konditionen als bei einem Einzelvertrag. Wenn bei der Ausschreibung nichts besseres herauskam, wird man wohl dabei bleiben. Jedes Jahr eine neue Ausschreibung kann man wohl eher nicht erwarten, zumal alle Versicherungen erhöht haben. Alle Versicherungen erhöhen anhand dieser Parameter, das ist ganz normal.

    Es wäre evtl. noch interessant, ob der Vertrag zu kündigen ist bzw. zu welchen Konditionen, wenn sie schreiben, der alte Vertrag ist "ausgelaufen". Ggf. kann der Vertrag gar nicht gekündigt werden, wenn nur anhand der Indizes, die alle Versicherungen verwenden, erhöht wird. Dann braucht man sich erst recht keinen Kopf mehr machen.

    Allerdings ist es schon seltsam das es in den letzten 4 Jahren eine jährliche Steigerung von 33,25 % gegeben hat. Mein Vermieter wird doch nicht jedes Jahr den Versicherungsumfang ändern.

    Du hattest ja nicht konkret geschrieben, wie sich diese Erhöhung verteilt. Hier hilft nur die Einsicht in die Belege. Es gibt schon Fälle, wo Versicherungen ein verändertes Konstrukt "anbieten", was dann erheblich teurer ist, weil es einige angebliche Mehrleistungen bietet (und seien es nur erhöhte Leistungssummen bei den einzelnen Posten) beeinhaltet. Das nicht anzunehmen bedeutet die Kündigung durch die Versicherung. Das kommt auch nicht jährlich vor, aber wäre ein weiterer möglicher Punkt, der zu erheblichen Kostensteigerungen führen kann.

    Ansonsten - unsere Wohngebäudeversicherung hatte sich auch von 2019 (Übernahme Haus) von 1000 € im Jahr auf fast 2000 € letztes Jahr erhöht und das, obwohl wir sogar Leistungen rausgenommen haben, z.B. Gewässerschadenhaftpflicht nach dem Ausbau der Ölheizung. Ein großer Teil des Anstiegs kam allein durch die Erhöhung des Versicherungswertes (= Wiederherstellungskosten, d.h. Neubaukosten, die explodiert sind).

    Worauf ich auch hinaus will: es ist jetzt nicht zu erwarten, dass eine andere, namhafte Versicherung nur die Hälfte bei gleichen Leistungen kosten würde. Irgendeine Direktversicherung mit zweifelshafter Leistungsabteilung und ohne Ansprechpartner kann man vom Vermieter nicht verlangen. Wir haben auch die Versicherung gewechselt und letztlich ging es da um +- 10% bei den Beiträgen, wenn man den Leistungsumfang berücksichtigt. Natürlich ist das auch Geld, aber keine 130%.

    Meine Frage ist, muss der Vermieter nicht das Betriebskosten Wirtschaftlichkeitsprinzip (BGB §556 Abs. 3)
    anwenden und die Gebäudeversicherung gegen eine günstigere wechseln ?

    Meiner Erfahrung nach gibt es zwar Unterschiede in den Beiträgen bei verschiedenen Versicherungen, aber keine so krassen, dass das 100 % ausmachen würde. Ich denke eher, dass der Vermieter zusätzliche Bausteine wie Elementarversicherung, Glasversicherung, Entfall einer Selbstbeteiligung o.ä. zusätzlich vereinbart hat, was die Kosten deutlich steigert.

    Was kann ich jetzt als Mieter tun ?

    Du müsstest dir die Police genau anschauen und selbst vergleichen, was aber oftmals gar nicht so einfach ist. Ich würde eher schauen, ob es eine plausible Erklärung für die Steigerung gibt wie oben beschrieben, d.h. wenn der Versicherungsumfang geändert wurde. Der Vermieter darf aber eine "Rundum-Sorglos" - Versicherung abschließen und muss nicht aus Kostengründen einen Selbstbehalt oder Verzicht auf Bausteine abschließen.

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