Ist es korrekt, dass, wenn ein Bewohner bei drei gleichberechtigten Hauptmietern auszieht, der Mietvertrag komplett gekündigt werden muss? Falls ja, ändert das Vorgehen der Vermietung bei vorangegangenen Mieterwechseln u.U. etwas an der Sachlage?
I.d.R. ist es so, dass der Mietvertrag gekündigt werden muss, wenn einer der Mieter aus dem Mietverhältnis austreten will. Ob sich hier aus dem Vertrag oder den Umständen des Einzelfalls eine andere Situation ergibt, können wir nicht abschätzen. Ich denke, hier ist eine Beratung bei einem Anwalt durchaus angeraten, wenn ihr das Vorgehen des Vermieters nicht mehr dulden wollt. Ich denke, es wäre gut zu wissen, ob hier der Vermieter ein Druckmittel in der Hand hat oder nicht.
-> Falls es zu einer Neuvermietung käme: in welchem rechtlichen Rahmen darf sich die Miete bewegen bzw. greift der Mietpreisdeckel weiterhin?
Innerhalb der Vorgaben der Mietpreisbremse, also Mietspiegel + 10 % bei Neuvermietung. Eure bisherige Miete spielt dann keine Rolle mehr. Letztlich ist dann der Mietvertrag gekündigt und der Vermieter bietet einen neuen Vertrag an, zu den Konditionen die er möchte und die gesetzlich z. Die könnt ihr annehmen oder ausziehen. Ggf. bietet aber der Vermieter auch schlicht keinen neuen Vertrag mehr an, weil er aus seiner Sicht unkompliziertere Mieter möchte.
"Widerrechtlich" sind Mieterhöhungen nicht, da sie immer mit einem Einverständnis des Mieters einhergehen. Der Mieter kann jegliche Mieterhöhungen akzeptieren, wenn er das möchte und damit sind die völlig legal. Es gibt lediglich Grenzen bei dem, was der Vermieter gerichtlich durchsetzen kann gegen den Willen des Mieters.