[Nachfrage zum Sachverhalt gelöscht]
Die Wirksamkeit einer Kündigung des Fragestellers kann hier nicht geprüft werden, das wäre Rechtsberatung im Einzelfall.
[Nachfrage zum Sachverhalt gelöscht]
Die Wirksamkeit einer Kündigung des Fragestellers kann hier nicht geprüft werden, das wäre Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Vermieterin kann nur aus den im BGB 573 genannten Gründen kündigen. "Ein anderer Mieter hat gekündigt" ist dort nicht zu finden.
So wie beschrieben könnten die einzelnen Mitbewohner nun eigene Mietverträge haben und damit unabhängig vom jeweils anderen kündigen.
Allerdings stellt sich damit auch die Frage nach der Miethöhe. Wenn S nun einen eigenen Vertrag hat, muss er selbstverständlich auch die dort genannte Miete bezahlen, also die, die früher von beiden Mitbewohnern gemeinsam getragen wurde. Dabei kommt es auf die genaue Formulierung in den Verträgen an und sollte durch einen Anwalt geprüft werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, wenn die Vermieterin mit ihrer Kündigung nicht das Ziel erreicht, dass diese ebenfalls einen Anwalt einschaltet, der die Vertragssituation genau prüft. Je nach zeitlichem Verlauf und tatsächlicher Miethöhe besteht dann ggf. die Möglichkeit, wegen Zahlungsrückständen wirksam kündigen zu können, sodass dies nicht auf die lange Bank geschoben werden sollte.
Konkrete Rechtsberatung ist hier nicht möglich und nicht erlaubt. Dies kann nur ein Anwalt leisten, der sich alle Unterlagen anschauen kann und dann weitere Schritte empfehlen kann.
Die fristlose kündigen kann durch Zahlung der Rückstände geheilt werden, die ordentliche Kündigung nicht.
Woher stammt diese Frist zum 17.02.? Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter? Üblicherweise ist die Kaution in drei Raten und damit in den ersten drei Monaten fällig.
Im Allgemeinen habt ihr eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Wenn der Vermieter bzw ihr den Vorschlag des Vermieters bisher nichts unterschrieben habt und der Vermieter nun sogar auf die gesetzliche Kündigungsfrist bestehen würde, müsst ihr zu Ende Mai kündigen. Dementsprechend auch die Miete bis dahin zahlen. Das wäre erheblich mehr als seine bisherige Forderung. Aufhebungsverträge gehen nur in beidseitigem Einverständnis und sind daher reine Verhandlungssache.
Jetzt ist es an euch zu überlegen, auf die Forderung einzugehen, die im meinen Augen bereits durchaus entgegenkommend ist.
Dass man einen Flügel (oder auch ein Klavier oder andere Instrumente) überall im Haus hört, ist normal. Wie AJ1900 schreibt, informiert euch über die Ruhezeiten. Üblicherweise wird das zwischen 22 und 6 Uhr sowie 13 bis 15 Uhr und an Sonn- und Feiertagen angenommen. Lärmprotokolle mit Datum und Uhrzeit wären bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehr hilfreich.
Wenn die Nachbarn ebenfalls Eigentümer sind, hat der Vermieter relativ wenig Möglichkeiten.
Ihr könnt euch beim Anwalt beraten lassen, wenn es tatsächlich außerhalb der Ruhezeiten Lärmbelästigungen gibt und diese die Gesundheit gefähren. Dieser kann auch euren Vorwurf der arglistigen Täuschung und ggf. Schadenersatzansprüche prüfen.
Danke für die Info, das hört sich alles nicht für das Haus an bzw. gegen den Stress den ein kauf nach sich ziehen könnte.
Das kommt ganz auf den Preis an. Dieses erhebliche Risiko muss eingepreist sein und zudem muss der Preis so hoch oder niedrig sein, dass sich das Haus als Kapitalanlage für einen mittelfristigen Zeitraum trägt. Irgendwann wird man die Mieter vermutlich rausbekommen, aber so lange muss das Haus rentabel sein. Damit meine ich nicht nur, dass die Miete die Kreditrate trägt, sondern auch Rücklagen für Instandhaltung, Mietausfall usw.
Man kann sich auf ein solches Projekt durchaus einlassen, wenn man nicht selbst unter Zeitdruck steht und die Zahlen passen. Ansonsten könnte man auch ein großzügiges Ziehgeld für die Mieter im Kaufpreis berücksichtigen.
Was ist denn im Mietvertrag zu den Nebenkosten vereinbart? Pauschale? Vorauszahlungen?
danke hab vergessen Haus ist 14 Jahre.
Ja eine steckdose. Hab grad gelesen dass es so schallschutz Steckdosen gibt...oder die vielleicht stilllegen falls es technisch möglich und später wieder rückgängig geht.
Und wo kann ich das nachlesen ?
In der Regel erreicht man Schallschutz durch eine zweite Wand aus Gipskartonplatten, die man vor die Trennwand baut. Deshalb müsste die Steckdose auf die neue Wand, damit du sie weiterhin nutzen kannst. Die Steckdose an sich wird nicht das Problem sein.
Naja, die Hausverwaltung soll nur einen Mieter suchen und wird aus wirtschaftlichem Interesse nicht weiter suchen, wenn sie bereits jemanden gefunden haben, der die Wohnung übernehmen möchte. Man macht sich ja nicht mehr Arbeit als nötig, wenn man keinerlei Vorteil davon hat.
Du musst beachten, dass die Anforderungen an den Schallschutz nur den Anforderungen zum Zeitpunkt des Baus entsprechen müssen. Bei einem Altbau wird es also schwierig, da früher die Anforderungen sehr gering waren.
Dennoch kannst du natürlich freundlich fragen. Es gibt durchaus Wege, den Schallschutz deutlich zu verbessern, allerdings gehen die zu Lasten von Wohnfläche und kosten auch Geld. Es gibt auf jeden Fall Möglichkeiten, die komplett zurückzubauen sind. Wenn du allerdings in der Betreffenden Wand Steckdosen hast, musst du das Gespräch suchen, da diese natürlich dann versetzt werden müssten. Dafür solltest du dir dringend die Genehmigung einholen.
Es ist alleine die Entscheidung des Vermieters, an wen er vermietet. Er muss sich nicht bemühen, jemanden zu finden, der deine Küche kauft.
Wenn nichts im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Küche völlig unabhängig von einem neuen Mietvertrag. Entweder bietet man diese dem Vermieter an oder eben einem Nachmieter, aber niemand hat die Pflicht, die Küche zu übernehmen. Du kannst diese auch privat über Kleinanzeigen weiterverkaufen. In meiner Studentenwohnung habe ich meine Küche damals an den Vermieter verkauft, natürlich auch für weniger als ich gerne gehabt hätte, allerdings war es dennoch der einfachste Weg und vermutlich auch mehr als ich über Kleinanzeigen bekommen hätte.
Man braucht keinen Monat, um umzuziehen. Wenn er ggf. ein Unternehmen beauftragt, ist das Haus innerhalb weniger Stunden leer. Bis 28.02. ist noch viel Zeit.
Bei unserem letzten Umzug sah 3 Tage vor Auszug auch noch nichts danach aus. Die Wohnung war an einem Tag leer: 3 Transporter mit je 2 Touren, 10 Mann als Helfer und bis auf Kleinigkeiten war alles weg.
Auf dieses dünne Eis würde ich mich nicht begeben.
Wenn die Mietparteien eine Mülltonnenbox wollen, würde ich dies von einer simplen Zustimmung zu einer Mieterhöhung abhängig machen. Oftmals sinkt dann das Interesse rapide, aber evtl. sind sie dazu auch bereit. Dabei ist natürlich zu prüfen, dass Fristen, Kappungsgrenze usw. eingehalten werden, allerdings wäre das bei einer Modernisierungs-Mieterhöhung auch der Fall.
Dann gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist nichts explizit vereinbart, ist laut BGB nach dem Verhältnis der Wohnfläche abzurechnen.
Das kommt darauf an. Zweifamilienhaus, in dem beide Wohnungen vermietet sind? Oder ist eine vermietet und die andere bewohnt der Vermieter selbst? Für die Umlage der Heizkosten einschließlich Kosten für den Schornsteinfeger ist das relevant.
Für die meisten Posten gilt das, was im Mietvertrag vereinbart ist. Das kann die Wohnfläche als Verteiler sein, aber auch Parteien, Personenzahl usw.
Wenn du Miete an jemanden bezahlst, habt ihr einen Mietvertrag. Also solltest du dem Geldempfänger schnellstmöglich schriftlich eine Kündigung des Mietvertrages zukommen lassen.
Die Ausnahme von der Heizkostenverordnung muss explizit im Mietvertrag vereinbart werden, insofern hat der Mieter Recht. Für die vergangene Abrechnung ist das Thema also durch. Du kannst/musst mangels Erfassung nun nach Wohnfläche abrechnen, der Mieter darf jedoch um 15 % mindern.
Dennoch würde ich das Gespräch mit dem Mieter suchen. Du hast in dieser Konstellation das Recht, ohne berechtigtes Interesse zu kündigen. Du kannst diesen Mietvertrag also einfach kündigen. Entweder bietest du einen neuen an, in dem die Abrechnung nach Wohnfläche vereinbart wird oder aber du bietest diesem Mieter auch keinen neuen Vertrag an, beispielsweise wenn er auf der Minderung besteht. All dies kann man erst mal persönlich besprechen. Je nach Reaktion leitet man dann die weiteren Schritte ein. Die Situation im selbstgenutzten Zweifamilienhaus ist eine der wenigen Situationen, in denen der Vermieter am längeren Hebel sitzt. Darüber hinaus kann man dem Mieter auch erklären, dass die Verbrauchserfassung und -abrechnung teuer ist und daher kaum Sinn macht. Wir haben ein Haus gekauft, das mit Mietzählern ausgestattet ist. Die kosten allein 200€/Jahr, dazu die Kosten für die Abrechnung und insgesamt sind wir bei 40% der Brennstoffkosten nur für die Verbrauchserfassung. Das macht wirtschaftlich für niemanden Sinn außer das Abrechnungsunternehmen.
Jetzt hast du ja deine Abrechnung erhalten, also musst du nun auch die Vorauszahlungen leisten. Dass er die fehlende Zahlung mit dem Guthaben verrechnet, finde ich naheliegend und auch im Sinne aller Beteiligten. Es bringt ja nichts, euch gegenseitig das Geld hin und her zu überweisen
Was sind diese 17 Monate? Weicht der Abrechnungszeitraum vom Kalenderjahr ab?
Es ist nicht zulässig, dass die Kosten für die Bereitung des Warmwassers nach der angegebenen Formel berechnet werden. Dagegen kann man vorgehen, bereits seit vielen Jahren ist es Pflicht, dass der Anteil der Wärme, der fürs Warmwasser verwendet wird, mit einem eigenen Zähler zu erfassen.
Ansonsten finde ich Heizkosten in Höhe von etwas über 1€ /m² im Monat incl. aller Kosten für Abrechnung, Verbrauchserfassung usw. nicht wirklich viel oder den Rahmen sprengend, sondern für den Gebäudebestand absolut üblich. In Neubauten ist es natürlich weniger, aber in manchen Altbauten sind auch locker 2€/m² im Monat drin. Vergleiche mit Nachbarn bringen nichts, du weißt nicht, was die für die Heizung vorauszahlen. Nur Nachzahlungen und Guthaben zu vergleichen, bringt nichts. Vergleiche scheitern oft auch schon an der Lage im Gebäude. Süd vs. Nordseite, Mitte oder mehr Außenwände...
Ingesamt sind die Nebenkosten halt sehr hoch, aber Hausmeister, Aufzug, usw. kosten eben.
Du kannst alle Belege prüfen, ob die tatsächlichen Kosten umgelegt wurden, außerden noch mal deine Zählerstände prüfen. Ansonsten ist die Abrechnung mit Ausnahme des fehlenden Zählers fürs Warmwasser auf den ersten Blick in Ordnung.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!