Beiträge von Schweinchenfan

    Wenn du alle Arbeiten freiwillig durchgeführt hast, hast du da kaum Möglichkeiten, Bezahlung dafür zu verlangen. Du hast die Wohnung besichtigt, warst mit dem Zustand und dem Mietpreis einverstanden, ansonsten hättest du entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag dazu treffen müssen.

    Solange es keine Mängel sind, die den Gebrauch einschränken, kannst du wenig unternehmen. Der Vermieter entscheidet selbst, ob er die Substanz erhalten will oder eben herunterwirtschafen will oder muss, wenn kein Geld da ist.

    Grundsätzlich gibt es bei Mängeln auch die Möglichkeit der Ersatzvornahme, d.h. nach erfolgloser Fristsetzung zur Mangelbeseitigung beauftragst du selbst einen Handwerker und verrechnest die Rechnung mit der Miete. Allerdings kann ich hier nur ganz dringend zum Anwalt raten, denn da ist man schnell in einem Bereich, der bei Fehlern kündigungsrelevant ist.

    Du kannst das sicherlich beim Anwalt prüfen lassen. Oder du belässt es erst mal dabei und stimmst dem einfach nicht zu.

    Vermutlich wird der Vermieter nicht wegen der Summe vor Gericht gehen, wenn ihr euch eines Tages um eine Kleinreparatur von 105€ streiten werdet. Dann kannst du dich immer noch beraten lassen, wenn dieser Fall tatsächlich mal eintreten sollte. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Richter beim Amtsgericht der Argumentation des Vermieters folgt und eine Anpassung an die Inflation rechtmäßig ist. Das ist aber meine ganz persönliche Meinung.

    Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, die Reparatur zu beauftragen. Wenn die Rechnungssumme 100€ übersteigt, muss er sie komplett tragen. Ist sie darunter, muss der Mieter diese bis zum Erreichen der Jahresgrenze bezahlen.

    Wenn der Mieter die Reparatur beauftragt und die Rechnung erhält, sind die genaueren Umstände zu prüfen. Grundsätzlich muss der Vermieter nicht für die Kosten einer Reparatur aufkommen, die der Mieter ohne Rücksprache beauftragt hat.

    Ein Aufteilen der Rechnungen ist nicht vom Gesetz vorgesehen.

    Auch Pauschalen bei den Beitragskosten können angepasst werden, wenn die Kosten nachweislich angestiegen sind. Ein Vermieter muss bei langen Mietverhältnissen nicht dauerhaft die höheren Kosten tragen.

    Mir ist nichts ungewöhnliches aufgefallen.

    Wie üblich, sind die Betriebskosten als Vorauszahlung mit Abrechnung vereinbart. D.h. es kann je nach Verbrauchsverhalten von dir, durchaus zu höheren Kosten kommen. Hast du dir alte Abrechnungen zeigen lassen, ob die Vorauszahlungen realistisch sind? Die Heizkosten sind tatsächlich noch nicht enthalten? Welche Kosten sind tatsächlich enthalten? Hausmeister? Treppenhausreinigung? Nicht, dass das bisher selbst gemacht wurde und in Zukunft dazukommen könnte. Das können jeweils schnell mal 20€ im Monat zusätzlich sein.

    Dass Kosten für den Strom dazukommen, ist dir bewusst?

    Wenn die Rechnung nur gerade so aufgeht, würde ich es nicht machen. Kostensteigerungen bei den Betriebskosten kommen sehr häufig vor, besonders wenn einige Dienstleister beauftragt sind.

    Grundsätzlich ist es richtig, dass Pauschalen nicht abgerechnet werden. Allerdings ist nur in wenige Ausnahmefällen eine Pauschale bei den Heizkosten zulässig. Eine Ausnahme ist beispielsweise, wenn ihr in einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter wohnt. Es gibt noch ein paar weiteren Ausnahmen, beispielsweise Niedrigenergiehäuser/Passivhäuser oder Altbauten, in denen die Mieter den Verbrauch nicht beeinflussen können.

    Baulich ist mir nicht klar, wie eine Wärmedämmung das Öffnen einer Tür verhindern soll, vorausgesetzt beides ist korrekt angebracht. Wärmedämmung wird ja üblicherweise außen angebracht, die Türen öffnen nach innen. Ist das denn gesichert oder vermutest du das nur?

    Wennn der Balkon tatsächlich nicht mehr nutzbar ist, aber Bestandteil der Mietsache ist, kannst du die Miete mindern. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Kriterien und sollte in Absprache mit einem Anwalt erfolgen, sodass man keine überhöhte Minderung vornimmt und letztlich kündigungsrelevante Mietschulden anhäuft. Dieser Anwalt kann auch prüfen, ob es gegen die Entscheidung des Vermieters, die Modernisierung wie geplant durchzuführen, Möglichkeiten gibt.

    Nein, die Angaben müssen nicht im Mietvertrag stehen. Du hast die Wohnung und den Stellplatz besichtigt, hättest nach den Maßen fragen oder selbst messen können. Da es sich um einen verbundenen Mietvertrag mit der Wohnung handeln dürfte, ist es richtig, dass du den Stellplatz nicht einzeln kündigen kannst.

    ja, das darf er verlangen und nein, du hast keinen Anspruch darauf, dass du als alleiniger Mieter akzeptiert wirst. Ausnahmen gibt es nur in Fall von Todesfällen, Scheidung usw.

    Das macht als Vermieter durchaus Sinn, denn dann kann man die geschuldete Miete von 2 Personen fordern und nicht nur von einer, wenn die Mietzahlungen (teilweise) ausbleiben.

    Deine Mitbewohnerin kann ausziehen, bleibt aber ohne Zustimmung des Vermieters weiterhin im Mietvertrag und schuldet auch nach wie vor die Miete, wenn du nicht bezahlst. Der Mietvertrag kann nur von allen Beteiligten gemeinsam verändert werden. Wenn dies einer nicht möchte, bleibt es beim alten Vertrag.

    Zwischen jemandem, der privat einen 10er in die Hand gedrückt bekommt und einem professionellen Dienstleister, der mit dem Stundenlohn nicht nur den Lohn, sondern auch Arbeitsmaterial, Steuern, Sozialversicherungen und sonstige Lohnnebenkosten bezahlen muss, liegt durchaus eine solche Differenz. Die Preise sind nicht unbedingt günstig, aber im üblichen Bereich.

    Du kannst dir alle Arbeitnachweise bzw die Rechnungen und Verträge insbesondere beim Hausmeister zeigen lassen, um zu prüfen, ob auch nicht umlagefähige Arbeiten umgelegt werden.

    Ich weiß nicht, von welcher Basis der Rechner des Mieterbundes ausgeht. Für einen Neubau, der nicht in Hintertupfingen vor dem Wald steht, ist das bei 60m2 wirklich nicht zu viel.

    Prüfen kannst und solltest du es natürlich schon, der Vermieter bzw. die Hausverwaltung wird da sicher kein Problem haben.

    Du hast das Recht, den Bescheid einzusehen. Dann kannst du sicher sein, ob die Zahlen stimmen oder nicht.

    Abgesehen davon ist das aber nicht ungewöhnlich. Die Hausverwaltung hat Recht, nach Abschluss des Baus wird die Grundsteuer neu berechnet.

    Die Einheitswerte werden zum 1.1. festgestellt. Wenn der Bau am 1.1.2018 noch nicht als fertig gestellt gemeldet war, fiel für 2018 nur die Grundsteuer für das unbebaute Grundstück an, die erheblich günstiger war. 2019 war es dann bebaut und entsprechend fällt eine andere Grundsteuer an. Evtl war für 2018 auch der Bescheid noch nicht geändert und bei der Summe in 2019 handelt es sich um 2019 und eine Nachzahlung für 2018.

    Evtl kam dazu noch eine Erhöhung der Grundsteuer durch die Stadt.

    303€ im Jahr ist keine hohe Grundsteuer, wenn es um eine Wohnung üblicher Größe geht.

    Als ehemaliger Hundebesitzer: Habt ihr es auch mit langsamer Gewöhnung versucht? Über Wochen hinweg, ohne ihm zwischendurch alleine zu lassen? Ich weiß, dass es extrem aufwändig ist, aber habt ihr versucht, es ganz langsam zu steigern, ohne dass der Hund dabei Stress hat? Eurem Hund geht es dabei nicht gut, wenn er nicht nur anschlägt, wenn er jemanden hört, sondern die ganze Zeit bellt. Es gibt aber Hunde, die einfach nicht alleine bleiben, da bleibt nur, eine Alternative zu suchen. Ggf Freunde, die aufpassen können? Jemand, der in der Zeit mit dem Hund rausgeht? Professioneller Hundesitter?

    Aus Vermietersicht: 3 h am Stück ist arg viel, auch wenn es selten vorkommt. Üblicherweise sind 10 am Stück und 30 min am Tag zu tolerieren, die sind sehr deutlich überschritten. Noch dazu nur außerhalb der Ruhezeiten, also auch tagsüber. Ihr solltet definitiv an einer Lösung arbeiten. Es gibt auch Betreuungseinrichtungen für Hunde, die ihr in Anspruch nehmen könnt.

    Häuser aus den 50/60iger Jahren sind, wenn sie nicht aufwändig mit besonderem Augenmerk darauf saniert wurden, im Bereich Schallschutz meistens sehr schlecht. Damals waren dünne Zwischenwände und Holzbalkendecken üblich. Teilweise wurden auch Grundrisse verändert und dann nur dürftig mit Gipskarton alte Durchgänge verschlossen.

    Hellhörig sind die Häuser auch objektiv, die Frage ist, ob man es als störend empfindet und wie die Nachbarn sind. Ich bin im Hinblick auf den Geräuschpegel im Haus durchaus sehr froh um mein Einfamilienhaus.

    Ist es denn auch sicher eine Nachtspeicherheizung? Diese müssen beim Netzbetreiber gemeldet werden. Ob das dein Stromanbieter ist, ist möglich, aber nicht zwingend der Fall. Falls nicht, muss das dem Stromanbieter nicht zwangsläufig bekannt sein.

    Es ist durchaus richtig, dass man aus Sicherheitsgründen eine auf Elektroheizung abgestimmte Elektrotechnische Anlage braucht, weshalb solche Großverbraucher auch gemeldet werden müssen. Wie wird denn das Warmwasser bereitet?

    Wenn vom Vermieter bestätigt wird, dass es sich um Nachtspeicheröfen handelt, kann man weitersehen.

    Nein, du hast da keine Möglichkeit, du kannst nicht kündigen und schon gar nicht mit so kurzer Frist.

    Selbst wenn du es könntest, weil die Befristung unwirksamen ist, ist die Frist länger (ca 3 Monate). Wenn die

    Mieter mangels anderer Wohnung nicht ausziehen, kommst du auch nicht in deine Wohnung. Per Räumungsklage würde mit Sicherheit auch nicht vor dem 01.07. sein, eher noch später. Es ändert für dich also ohnehin nichts.

    Dass die Mieter in Zeiten von Corona gerade auch große Schwierigkeiten haben, etwas zu finden oder umzuziehen, ist auch zu erwarten.

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