Beiträge von Schweinchenfan

    Baulich ist mir nicht klar, wie eine Wärmedämmung das Öffnen einer Tür verhindern soll, vorausgesetzt beides ist korrekt angebracht. Wärmedämmung wird ja üblicherweise außen angebracht, die Türen öffnen nach innen. Ist das denn gesichert oder vermutest du das nur?

    Wennn der Balkon tatsächlich nicht mehr nutzbar ist, aber Bestandteil der Mietsache ist, kannst du die Miete mindern. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Kriterien und sollte in Absprache mit einem Anwalt erfolgen, sodass man keine überhöhte Minderung vornimmt und letztlich kündigungsrelevante Mietschulden anhäuft. Dieser Anwalt kann auch prüfen, ob es gegen die Entscheidung des Vermieters, die Modernisierung wie geplant durchzuführen, Möglichkeiten gibt.

    Nein, die Angaben müssen nicht im Mietvertrag stehen. Du hast die Wohnung und den Stellplatz besichtigt, hättest nach den Maßen fragen oder selbst messen können. Da es sich um einen verbundenen Mietvertrag mit der Wohnung handeln dürfte, ist es richtig, dass du den Stellplatz nicht einzeln kündigen kannst.

    ja, das darf er verlangen und nein, du hast keinen Anspruch darauf, dass du als alleiniger Mieter akzeptiert wirst. Ausnahmen gibt es nur in Fall von Todesfällen, Scheidung usw.

    Das macht als Vermieter durchaus Sinn, denn dann kann man die geschuldete Miete von 2 Personen fordern und nicht nur von einer, wenn die Mietzahlungen (teilweise) ausbleiben.

    Deine Mitbewohnerin kann ausziehen, bleibt aber ohne Zustimmung des Vermieters weiterhin im Mietvertrag und schuldet auch nach wie vor die Miete, wenn du nicht bezahlst. Der Mietvertrag kann nur von allen Beteiligten gemeinsam verändert werden. Wenn dies einer nicht möchte, bleibt es beim alten Vertrag.

    Zwischen jemandem, der privat einen 10er in die Hand gedrückt bekommt und einem professionellen Dienstleister, der mit dem Stundenlohn nicht nur den Lohn, sondern auch Arbeitsmaterial, Steuern, Sozialversicherungen und sonstige Lohnnebenkosten bezahlen muss, liegt durchaus eine solche Differenz. Die Preise sind nicht unbedingt günstig, aber im üblichen Bereich.

    Du kannst dir alle Arbeitnachweise bzw die Rechnungen und Verträge insbesondere beim Hausmeister zeigen lassen, um zu prüfen, ob auch nicht umlagefähige Arbeiten umgelegt werden.

    Ich weiß nicht, von welcher Basis der Rechner des Mieterbundes ausgeht. Für einen Neubau, der nicht in Hintertupfingen vor dem Wald steht, ist das bei 60m2 wirklich nicht zu viel.

    Prüfen kannst und solltest du es natürlich schon, der Vermieter bzw. die Hausverwaltung wird da sicher kein Problem haben.

    Du hast das Recht, den Bescheid einzusehen. Dann kannst du sicher sein, ob die Zahlen stimmen oder nicht.

    Abgesehen davon ist das aber nicht ungewöhnlich. Die Hausverwaltung hat Recht, nach Abschluss des Baus wird die Grundsteuer neu berechnet.

    Die Einheitswerte werden zum 1.1. festgestellt. Wenn der Bau am 1.1.2018 noch nicht als fertig gestellt gemeldet war, fiel für 2018 nur die Grundsteuer für das unbebaute Grundstück an, die erheblich günstiger war. 2019 war es dann bebaut und entsprechend fällt eine andere Grundsteuer an. Evtl war für 2018 auch der Bescheid noch nicht geändert und bei der Summe in 2019 handelt es sich um 2019 und eine Nachzahlung für 2018.

    Evtl kam dazu noch eine Erhöhung der Grundsteuer durch die Stadt.

    303€ im Jahr ist keine hohe Grundsteuer, wenn es um eine Wohnung üblicher Größe geht.

    Als ehemaliger Hundebesitzer: Habt ihr es auch mit langsamer Gewöhnung versucht? Über Wochen hinweg, ohne ihm zwischendurch alleine zu lassen? Ich weiß, dass es extrem aufwändig ist, aber habt ihr versucht, es ganz langsam zu steigern, ohne dass der Hund dabei Stress hat? Eurem Hund geht es dabei nicht gut, wenn er nicht nur anschlägt, wenn er jemanden hört, sondern die ganze Zeit bellt. Es gibt aber Hunde, die einfach nicht alleine bleiben, da bleibt nur, eine Alternative zu suchen. Ggf Freunde, die aufpassen können? Jemand, der in der Zeit mit dem Hund rausgeht? Professioneller Hundesitter?

    Aus Vermietersicht: 3 h am Stück ist arg viel, auch wenn es selten vorkommt. Üblicherweise sind 10 am Stück und 30 min am Tag zu tolerieren, die sind sehr deutlich überschritten. Noch dazu nur außerhalb der Ruhezeiten, also auch tagsüber. Ihr solltet definitiv an einer Lösung arbeiten. Es gibt auch Betreuungseinrichtungen für Hunde, die ihr in Anspruch nehmen könnt.

    Häuser aus den 50/60iger Jahren sind, wenn sie nicht aufwändig mit besonderem Augenmerk darauf saniert wurden, im Bereich Schallschutz meistens sehr schlecht. Damals waren dünne Zwischenwände und Holzbalkendecken üblich. Teilweise wurden auch Grundrisse verändert und dann nur dürftig mit Gipskarton alte Durchgänge verschlossen.

    Hellhörig sind die Häuser auch objektiv, die Frage ist, ob man es als störend empfindet und wie die Nachbarn sind. Ich bin im Hinblick auf den Geräuschpegel im Haus durchaus sehr froh um mein Einfamilienhaus.

    Ist es denn auch sicher eine Nachtspeicherheizung? Diese müssen beim Netzbetreiber gemeldet werden. Ob das dein Stromanbieter ist, ist möglich, aber nicht zwingend der Fall. Falls nicht, muss das dem Stromanbieter nicht zwangsläufig bekannt sein.

    Es ist durchaus richtig, dass man aus Sicherheitsgründen eine auf Elektroheizung abgestimmte Elektrotechnische Anlage braucht, weshalb solche Großverbraucher auch gemeldet werden müssen. Wie wird denn das Warmwasser bereitet?

    Wenn vom Vermieter bestätigt wird, dass es sich um Nachtspeicheröfen handelt, kann man weitersehen.

    Nein, du hast da keine Möglichkeit, du kannst nicht kündigen und schon gar nicht mit so kurzer Frist.

    Selbst wenn du es könntest, weil die Befristung unwirksamen ist, ist die Frist länger (ca 3 Monate). Wenn die

    Mieter mangels anderer Wohnung nicht ausziehen, kommst du auch nicht in deine Wohnung. Per Räumungsklage würde mit Sicherheit auch nicht vor dem 01.07. sein, eher noch später. Es ändert für dich also ohnehin nichts.

    Dass die Mieter in Zeiten von Corona gerade auch große Schwierigkeiten haben, etwas zu finden oder umzuziehen, ist auch zu erwarten.

    Das ist genau jene Vollmacht, von der ich gesprochen habe. Demnach könnt ihr dem Mieter gegenüber agieren.

    Für das weitere Vorgehen solltet ihr dennoch einen Anwalt befragen, ggf. über einen Vermieterverein. Die Details sind Rechtsberatung, die einem Anwalt vorbehalten ist und die wir hier nicht leisten können.

    Ich denke, euch hilft hier nur ein Anwalt, der alle Verträge, Miete und Kauf, prüft und euch auch ein paar Infos zukommen lässt. Vermieter bleibt der Verkäufer bis zu eurem Eintrag im Grundbuch. Bis dahin habt ihr keinerlei Vertragsverhältnis mit den Mietern. Auch die Miete steht euch nur im Innenverhältnis mit dem Verkäufer zu. Ansprüche gegenüber den Mietern habt ihr keine.

    Wir hatten bisher in jedem Kaufvertrag die Klausel, dass der Käufer mit dem Zeitpunkt von Nutzen/Lasten vom Verkäufer bzgl der Mietverhältnisse bevollmächtigt wird. Also man bei Mietrückständen kündigen kann, obwohl man noch kein Eigentümer ist, Kündigungen der Mieter entgegen nehmen kann usw. Das sollte einer der ersten Schritte sein, das zu prüfen. Denn ohne eine solche Klausel kannst du bis zum Grundbucheintrag gar nichts machen, weil du rechtlich mit den Mietern nichts zu tun hast. Keine Aufhebungsverträge, keine Kündigungen, nichts...

    Ich würde es mir schriftlich von mehreren Firmen geben lassen, dass keine Abholung oder Anlieferung von Müll möglich ist. Offensichtlich ist das ein regionales Problem, denn bei uns ist das ohne Probleme möglich. Wertstoffhöfe sowie private Entsorgungsunternehmen haben wie üblich geöffnet und auch Abholung vom Müll durch Unternehmen kann beauftragt werden.

    Trotzdem vermute ich, dass dies nicht zu einer Kündigung, besonders nicht einer fristlosen, berechtigt, solange kein Schädlingsbefall oder andere Bauschäden drohen.

    Es gibt zwei Aspekte zu beachten:

    Der WEG gegenüber ist immer derjenige zahlungspflichtig, der aktuell Eigentümer ist. Genauso hätte dir ein Guthaben zugestanden und nicht dem alten Eigentümer. Deshalb ist es gegenüber der WEG korrekt, dass du zahlen musst, obwohl du praktisch mit 2019 nichts zu tun hast.

    Überlicherweise werden solche Kosten kaufvertraglich im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer anders verteilt, nämlich über eine interne Abrechnung, die sich auf die Nutzungszeiträume bezieht. Hier ist zu prüfen, ob bei dir derartige Vereinbarungen getroffen wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, sind deine Möglichkeiten sehr begrenzt, insbesondere vor dem zu erwartenden schlechten finanziellen Hintergrund auf Seiten des Verkäufers.

    Ein anderes Entsorgungsunternehmen suchen, zumindest anfragen, ob sie auch nicht arbeiten. Handwerker dürfen arbeiten, haben auch Zugang zu Entsorgungshöfen usw., was für Privatleute teilweise schwieriger ist. Wir hatten bisher überhaupt keine Schwierigkeiten, über Unternehmen Schrott und anderen Müll zu entsorgen. Deshalb wundert es mich, dass ein solches Unternehmen plötzlich nicht arbeiten dürfen soll. Außer es wäre konkret dieses eine wegen Quarantäne betroffen.

    Sollte es tatsächlich nicht möglich sein, würde ich mir von drei Unternehmen dies schriftlich geben lassen. Es ist an dir, zu beweisen, dass du die Übergabe nicht schuldhaft verzögerst.

    Ich würde als erstes einen Blick in die Vorschriften der Stadt/Gemeinde werfen. Wenn ihr nicht gerade ein Haus in Alleinlage außerhalb habt, dürfte sich damit die Frage vermutlich schon erledigen. Üblicherweise untersagen Gemeinden innerhalb der Wohngebiete die Haltung von Nutztieren in der Größe oder stellen entsprechende Anforderungen an die Haltung, sodass keine Beeinträchtigung der Nachbarn zu erwarten sind.

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