Das ist keine einfache Situation.
Ich lebe mit meiner Vermieterin in einem Zweifamilienhaus.
Das ist das erste Problem, denn in diesem Fall hat die Vermieterin die Möglichkeit, ohne Vorliegen von berechtigem Interesse das Mietverhältnis zu kündigen. Es gibt kaum Kündigungsschutz im Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung vom Vermieter selbst genutzt wird.
Sie hat zum Überwintern eine Dipladenia im Hausflur, direkt neben der Haustür, aufgestellt. Die Pflanze aus der Familie der Hundsgiftgewächse ist für Tiere und Kinder giftig. Ich betreue im meiner Wohnung im 1. OG mehrere Kinder unter 3 Jahren und notgedrungen müssen die Kinder mehrmals am Tag an der Pflanze vorbei.
Die berufliche Nutzung der Wohnung mit der Anzahl der Kinder ist (schriftlich) genehmigt?
Aus pädagogischer Sicht reicht sicherlich ein konsequentes "nur gucken, nicht anfassen" Gebot - wer mit Kindern zu tun hat weiß jedoch, dass Kinder ALLES anfassen und vieles in den Mund stecken (oftmals unbemerkt). Wenn ich mit den Kids rausgehe bringe ich erst ein Kind runter, das wartet vor der Tür (also direkt neben der Pflanze), dann gehe ich wieder hoch und hole das nächste Kind, bis wir alle unten sind - in dieser Zeit kann es absurd schnell passieren, dass ein Kind eine der sehr hübschen Blüten anfasst (und später die Finger in den Mund steckt) oder direkt ein Stück der Pflanze in den Mund nimmt. Im schlimmsten Fall könnte mir das Jugendamt die Pflegeerlaubnis entziehen und ich dürfte nicht mehr in meinem Beruf arbeiten - nein im schlimmsten Fall vergiftet sich einer meiner Zwerge und ich werde mein Lebtag nicht mehr froh!!
Ich habe selbst drei kleine Kinder und sehe es auch so, dass diese Situation (Kind allein bei der Pflanze) nicht sein darf. Allerdings sehe ich auch keinen Grund, warum deine berufliche Nutzung von Wohnung und Treppenhaus für die Vermieterin zu einem Verbot, dort eine giftige Pflanze zu überwintern, führen soll. Anders wäre es nur, wenn sie dir die Wohnung explizit als Tagespflegestelle vermietet hat und diese zugesicherte Eigenschaft nun nicht mehr vorhanden ist bzw. infrage gestellt ist. Bei üblicher Nutzung als Wohnung wäre das ja kaum ein Problem. Kannst du den Kinderwagen rein fahren und die Kinder dort sichern, bis alle unten sind?
Wenn du ein Verbot für die Pflanze herleiten willst, dann höchstens über die Blockade von Fluchtwegen. Danach sieht es mir aber ehrlich gesagt nicht aus, die Mindestbreiten sehen überall eingehalten aus, im Gegensatz zu einem großen Kinderwagen:
Das Verhältnis zur Vermieterin war bereits vorher "angespannt". Wir hatten lange Diskussionen über Brandschutz, Rettungswege etc. wegen dem Kinderwagen im Hausflur - aus meiner Sicht ist das schlicht böse Absicht von ihr um mich zu provozieren. Im Netz habe ich leider nur spärliche Informationen zu solch einer Situation gefunden und ich erhoffe mir nun von euch eine Einschätzung und vielleicht sogar einen Tipp wie ich mit der Pflanze, der Vermieterin und der Gesamtsituation umgehen kann.
Kinderwagen im Hausflur sind gerade im Zweifamilienhaus, das üblicherweise eher enge Eingangsbereiche hat, tatsächlich meistens ein Brandschutzproblem und nicht nur Schikane. Da der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass der Brandschutz gewährleistet ist, muss er die Blockade/Verengung von Fluchtwegen unter das gesetzliche Minimum verbieten.
Ich habe selbst einiges an Erfahrung in dem Bereich und meine Erfahrung ist leider, dass es langfristig nur in eigenen Häusern oder zumindest gemietetem Einfamilienhaus funktioniert. Alles andere führt aufgrund der Nutzung mittelfristig zu Streit mit den Nachbarn/Vermietern und da kenne ich persönlich mehrere Fälle.
Wenn nun wie hier noch dazu kommt, dass es sich um ein Zweifamilienhaus mit dem Vermieter handelt, ist vermutlich auch mit einer Kündigung zu rechnen, insbesondere, wenn man die Wohnung nur zur Wohnnutzung angemietet hat und dann plötzlich täglich 2x die Eltern durchs Haus gehen usw.