Danke für deine sachliche Antwort. Eine Möglichkeit das auszurechnen ist z.B. folgende: "((Heizwärme (QHW) - Brennstoffmenge ges.) * Brennstoffkosten/KWH)/100*72,14".
Das Problem an dieser Stelle ist, dass die 72,14% nicht komplett verloren gehen, sondern zum großen Teil zum Beheizen des Hauses verwendet werden. Üblicherweise kann man davon ausgehen, dass nur ca. 20 % höhere Aufwendungen an Brennstoff nötig sind. Der tatsächliche Schaden durch die Ineffizienz ist nämlich nicht zu beziffern und damit hat man kaum Möglichkeiten, objektiv über das Wirtschaftlichkeitsgebot Veränderungen zu erwirken.
Das Treppenhaus und Keller wird ja sogar über Heizkörper geheizt, nur wird der Verbrauch dafür nicht erfasst. Hier könnte man durchaus ansetzen, dass es nicht korrekt ist, diesen Verbrauch auf wenige Parteien mit hohen Verbräuchen umzulegen und sie damit noch stärker zu benachteiligen, sondern hier eine andere Verteilung vorzunehmen. Eine Ausstattung der Heizkörper mit Erfassunsgeräten (deren Miete die Mieter zahlen) ist sehr wahrscheinlich ein zumutbarer Aufwand.
Zum großen Teil ergibt sich sogar der höhere Aufwand an Brennstoff durch die notwendige sehr hohe Vorlauftemperatur. Das bedeutet auch, dass ein Zweirohrsystem, das konstant mit 80 oder 85 Grad Vorlauf betrieben wird, ähnlich ineffizient wäre. Auch das ist nicht selten, wenn an Heizkörpern gespart wurde.
Größtes Problem der Einrohrheizung ist die "unfaire" Verteilung der Heizenergie und die anschließende Abrechnung. Als Mieter hat man jedoch nur Anspruch auf eine korrekte Abrechnung gemäß gesetzlicher Vorgaben, die nicht zwingend fair sein muss. Der Übergang von korrekt zu nicht mehr korrekt, da zu stark benachteiligend für einzelne Parteien, ist wie bereits erwähnt in diesen Zusammenhang fließend und wird auch in Gerichtsurteilen behandelt. Inwiefern du dich hire mit dem Vermieter streiten möchtest, um eine andere Verteilung zu erwirken, ist dir überlassen. Vielleicht lässt sich in einem Gespräch mit den technischen Details auch eine Verbesserung der Situation erreichen.
Noch zum VDI: Der VDI ist erstmal nur ein Verein. Dieser stellt zwar die aktuellen Regeln der Technik zusammen und gibt Empfehlungen und Richtlinien, hat aber keinerlei politische Kompetenzen, sodass sich aus deren Dokumenten zunächst keine Rechte und Pflichten ableiten lassen. Dies passiert erst, wenn Gesetze darauf verweisen oder private Verträge so geschlossen werden, dass die Richtlinien bzgl. der Ausführung Vertragsbestandteil werden. Dies ist in Mietverträgen üblicherweise nicht der Fall.
Meine Beiträge bitte nicht falsch auffassen: ich bin sicherlich niemand, der ein Einrohrsystem befürwortet und wäre auch durchaus im Sinne der Umwelt und auch der Mieter dafür, dass es eine Verpflichtung geben soll, solche Systeme zeitnah um oder nachzurüsten und an die heutigen Möglichkeiten anzupassen. Dennoch sollte man hier auch nicht vergessen, dass dies dann eine Modernisierung darstellt, sodass die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können und je nach Aufwand und Kosten am Ende kein finanzieller Vorteil mehr besteht. An einer ggf. ineffizienten alten Heizungsanlage und dem Energiebedarf des Gebäudes als solches hat sich nämlich nichts geändert.