Beiträge von Schweinchenfan

    Es kommt immer auf den tatsächlichen Zustand an. Das kann man auf die Entfernung nicht beurteilen. 3 Jahre sind durchaus eine Zeit, in der vermutlich einige Wände neu gestrichen werden müssen, insbesondere wenn viele Bilder dort aufgehängt waren und sich mit der Zeit die Farbe verändert hat, man die Schatten sehen kann usw.

    Bezüglich der Küche ist es schwierig, eine pauschale Aussage zu treffen. Abgesehen von den Bohrlöchern dürften hinter den Schränken ja kaum Abnutzungen sein, wenn immer ein Schrank davor stand.

    Du solltest deinen Vertrag dahingehend prüfen, ob Schönheitsreparaturen überhaupt von dir geschuldet werden. Viele Klauseln sind unwirksam.

    Ansonsten müssen nur die Wände renoviert werden, die tatsächlich renovierungsbedürftig sind. Wenn Wände noch in Ordnung und mit neutralen Farben gestrichen sind, dann müssen sie nicht renoviert werden. Bzgl der Renovierung hinter der Küche ist die Frage, wie die Wand überhaupt angewohnt worden sein sollte, insbesondere wenn die Küche nicht ausgebaut wird.

    Euer Wasserverbrauch ist tatsächlich sehr stattlich für 2 Personen und meines Erachtens nicht "normal", aber ich kenne schon auch andere Fälle von so hohem Wasserverbrauch. Nutzt ihr einen Geschirrspüler oder spült ihr viel mit der Hand? Wenn du sagst, die Zählerstände stimmen, dann könntest du noch prüfen, ob sie richtig zählen, indem du ein definiertes Volumen abnimmst und dann schaust, ob der Zähler das gleiche anzeigt. Das dürfte jedoch nur beim Warmwasser funktionieren, der Kaltwasserzähler zeugt meist kleine Mengen im 1-stelligen Literbereich nicht an.

    Das Wasser wird nicht doppelt abgerechnet, sondern einmal das Frischwasser und einmal die Warmwasser-Bereitung. Das ist korrekt. Dass der Preis pro m3 in deiner Abrechnung höher ist als der Frisch- und Abwasserpreis beim Versorger, ist auch normal. Ich denke, Wasser zum Gießen, Gebäudereinigung etc werden nicht erfasst (zumindest werden sie nicht an anderer Stelle umgelegt), sodass quasi "Verluste" entstehen, die dann über den erfassten Verbrauch verteilt werden. Das ist in dem Fall zu eurem Nachteil, da ihr einen sehr hohen Verbrauch habt, aber das ist üblich.

    Ansonsten habt ihr einfach sehr viele Dienstleistungen im Haus. Hausmeister, Gartenpflege, Reinigung etc, das kostet ordentlich Geld. Insbesondere natürlich der Aufzug. Die Grundsteuer ist happig, aber hier kannst du nur den Bescheid prüfen. Je nach Stadt wundert mich der Betrag in einem Neubau-Mehrfamilienhaus aber auch nicht und kann durchaus stimmen.

    Es ist ungeschickt, dass die Vorauszahlungen gerade mal die kalten Betriebskosten ohne die verbrauchsabhängigen Kosten für Wasser und Heizung abdecken. 2,75€/m2 sind meines Erachtens bei diesem Service und Aufzug unterdurchschnittlich und dürften in den seltensten Fällen reichen. Mit Strom zahlt ihr fast 40€/Monat nur für den Aufzug und 30€ Grundsteuer.

    Kontoführungsgebühren sind in aller Regel Verwaltungskosten und nicht umlagefähig.

    Mit Werten aus dem Internet mit Durchschnittwerten zu vergleichen, finde ich schwierig, da es einfach auf zu viele Parameter ankommt. An sich halte ich die einzelnen Posten im Überblick alle für angemessen, die Summe macht es bei euch.

    Weißt du, aus welchem Material die Dämmung ist? Bei guter (teurer) Innendämmung macht das nichts, da wird keine Dämmwirkung aufgehoben, nur weil eine Schraube durch geht. Es gibt aber auch welche, bei der Durchdringen ein großes Problem ist.

    Ich kann nicht beurteilen, woher die Feuchtigkeit kam, allerdings würde die Innendämmung nur dann Sinn machen, wenn die Ecke besonders kalt war und sich daher vermehrt Feuchtigkeit niedergeschlagen hat. Das kann auch passieren, wenn die Ecke freiliegt, wird aber noch verschlimmert, wenn man es vollstellt.

    Im ersten Beitrag schreibst du davon, dass du keine Kinder hast und es sein Arbeitszimmer ist. Ich habe selbst drei kleine Kinder und mehr als nur eine Kinderküche und Werkbank rumstehen. Nichts davon ist gesichert an der Wand.

    Selbst auf unebenem Boden lassen sich alle Teile, Schränke und co gerade aufstellen, wenn man eine Wasserwaage nutzt und alle Füße einzeln unterfüttert. Der Abstand zur Wand spielt dabei gar keine Rolle. Die sind im Altbau in der Regel auch nicht gerade und können kein Maß dafür sein, ob etwas gerade steht oder nicht.

    Der Grundriss ist in der Tat schwierig. Dennoch bleibe ich dabei, du solltest auf keinen Fall im Bereich der Dämmung große, flächige Schränke anbringen und dabei weniger als 4 cm Abstand von der Wand haben. Generell nicht an Außenwänden, das ist fast eine Garantie für nutzerbedingten Schimmel. Sonst bringt die ganze Dämmung nichts, wenn du Luft dort nicht zirkulieren kann und die Wand trotz Dämmung kalt bleibt.

    Wären deckenhohe Schränke eine Alternative? Ich persönlich habe aber Schränke noch nie gesichert. Wenn Schränke korrekt ausgerichtet sind, kippen diese nicht einfach so.

    Ich verstehe nicht, welche Wand da nun Außenwand ist und wo diese hohle Wand ist. Die Innendämmung macht ja nur an einer Außenwand Sinn und im Flankenbereich.

    Grundsätzlich kann man auch durch die Innendämmung hindurch einen Schrank sichern, man benötigt nur längere Schrauben oder ggf Winkel. Allerdings kann ich davon grundsätzlich nur abraten, besonders wenn es bereits Feuchtigkeitsprobleme gab.

    Bzgl der Elektrik musst du einfach abwarten, ob diese noch nutzbar gemacht wird. Dass das nicht der Handwerker erledigt, der sich um die Dämmung kümmert, ist nachvollziehbar, denn das sind völlig unterschiedliche Gewerke.

    Möbel und Teppich helfen eigentlich nur in der Wohnung, in der der Schall entsteht. Wenn du Laufgeräusche von unten hörst, findet eine Schallübertragung auf die Wände statt, da kannst du letztlich nichts machen. Vermutlich ist der Boden nicht fachgerecht verlegt, zumindest nicht nach heutigem Stand. Du müsstest also deinen Nachbarn überzeugen, sich den Teppich anzuschaffen. Allerdings kann ich aus Erfahrung sagen, dass das nur bedingt etwas bringt. Wir haben korrekt verlegten Teppichboden mit Trittschalldämmung darunter usw, dennoch überträgt sich der Schall auf die Holzbalkendecke und anschließend auf die Wände.

    Du kannst deinen Vermieter nach einem Nachweis fragen, oder ihm glauben. Aber ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass wir dieses Jahr auch über 3 Monate auf den Umbau der Zähler durch den Netzbetreiber warten mussten. Deshalb kann ich mir diese Geschichte durchaus vorstellen, auch wenn alles bereits beantragt war. Während des Lockdown damals war nicht daran zu denken, dass jemand geschickt wird.

    Es würde helfen, wenn du die Abrechnungen vollständig anonymisiert einstellst.

    Dass Heizkörper Faktoren haben, ist völlig normal und diese sind für Laien kaum nachvollziehbar. Diese hängen von der Bauart des Heizkörpers und des Erfassungsgerätes ab. Wenn im letzten Jahr die Geräte getauscht wurden, dann können sich die Faktoren auch verändern. Es klingt so, als wurden erstmals Funkgeräte verwendet? Wurde denn Ende 2019/Anfang 2020 auch eine Ablesung vor Ort durchgeführt?

    Ich sehe das genauso. 175€ + Kosten für Holz finde ich für 75m2 utopisch viel und würde davon absehen, egal was das Holz kostet. Evtl mag die Kaltmiete im Moment günstig sein, aber die kann ja angepasst werden. In einem Zweifamilienhaus besonders einfach.

    Bei rund 200€ Heizkosten im Monat für 75 m2 würde ich keinesfalls einen Mietvertrag abschließen. Das haben wir in unserem 1910- Altbau für die 3-fache Fläche und der ist auch noch weitgehend nicht energetisch saniert incl Warmwasser.

    Nein, diese Zähler genügen für eine Abrechnung nicht.

    Für eine Abrechnung gemäß Heizkostenverordnung brauchst du noch Wärmemengenzähler fürs Warmwasser und für deine Heizung, sowie Kalt- und Warmwasserzähler für dich.

    Dennoch wäre mit den vorhandenen Zählern eine Abrechnung grundsätzlich möglich, wenn die Ausnahme von der Heizkostenverordnung vertraglich vereinbart wurde. Diese wäre immer zu deinem Nachteil, da alle Verluste auf dein Konto gehen, aber Abrechnung zum Nachteil des Vermieters ist bei entsprechender Vereinbarung in Ordnung.

    Wenn ich die Zahlen aus der Abrechnung nehme:

    Bei 7433 Gradtagen hast du Heizkosten von 817€ verursacht. Dies entspricht ca 1100€ für ein ganzes Jahr. Dementsprechend ergäbe sich eine monatliche Belastung von 92€, sodass ich die Erhöhung auf 96€ durchaus fair und sinnvoll finde. Preissteigerungen und die Umlage waren in den 817 noch gar nicht enthalten, sodass die 96€ angemessen sind.

    Dir fehlen nämlich nicht nur die Sommermonate, sondern auch die durchaus kühlen Monate Oktober und November. Ich gehe davon aus, dass sie das auch über die Gtadtagstabelle hochgerechnet haben.

    Vielen Dank für die schnellen Infos. Danke Danke.

    Wie soll/kann ich denn beweisen, dass alles vorher iO war??

    Das spielt vermutlich überhaupt keine Rolle.

    Wenn es bauliche Ursachen hat (Wasserschaden etc), dann ist es völlig egal, ob vorher alles in Ordnung war. Das ist nicht dem Mieter zuzurechnen, bauliche Ursachen sind alleine Vermietersache bzw von der Wohngebäudeversicherung zu regulieren.

    Die grundlegende Regelung ist, dass der Mieter keine baulichen Veränderungen vornehmen darf, außer, dies ist vertraglich geregelt. Dieser Vertrag ist dann Verhandlungssache, d.h. der Vermieter darf grundsätzlich auch eine Miete erheben, wenn das so vereinbart ist. Wenn dabei Wohnraum entsteht, könnte er dafür auch eine normale Mieterhöhung nach Paragraf 558 BGB machen und zwar im Prinzip sofort.

    Meiner Meinung nach ist bei solchen Konstrukten Ärger vorprogrammiert. Was soll passieren, wenn eine der Parteien kündigt? Wer trägt die Instandhaltungspflicht, wenn keine Miete bezahlt wird? Wer steht dafür gerade, dass alles korrekt ausgeführt wird und keine Schäden entstehen? Wer beseitigt Schäden, die durch fehlerhafte Ausführung entstehen? Wer bestimmt, wie die Arbeiten gemacht werden? Werden diese bis ins Detail abgestimmt?

    Außerdem: ihr arbeitet schwarz für den Vermieter, ohne Sozialabgaben und Steuern und wohnt dafür günstiger. Der Vermieter versteuert dies also auch nicht. Da ist man schnell bei Sozialbetrug und Steuerhinterziehung. Je nach Größe kann dies außerdem erhebliche steuerliche Nachteile für den Vermieter verursachen, vorausgesetzt es wird korrekt angegeben, ansonsten, siehe oben.

    Die Tatsache, ob da nun nach 10 Jahren eine Miete anfallen soll, ist dagegen meiner Meinung nach Peanuts.

    Mein Vorschlag: wenn ihr vom Fach seid, beauftragt der Vermieter eure Firma, es wird alles offiziell und korrekt abgerechnet und ihr zahlt eine angemessene Miete für die zusätzliche Fläche. Gewährleistung, Instandhaltungspflicht etc unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. Dann braucht man auch keine Kündigungsausschlüsse, Aussetzung von Mieterhöhung usw vereinbaren.

    H

    Ansonsten stellt sich mir die Frage was ich bei einem Untermietvertrag zu beachten habe? Da ich ja jederzeit zurück kommen könnte würde ich auch hier gerne vorsorgen und keine all zu lange Kündigungsfrist wollen, sofern dies denn möglich ist. Habt ihr Tipps was ich unbedingt beachten muss um rechtlich gut abgesichert zu sein?


    Es ist sehr viel zu beachten. Das, was du vorhast, ist im deutschen Mietrecht schwierig umzusetzen.

    Was bedeutet für dich all zu lange Kündigungsfrist? Unter 3 Monate kommst du nicht, je nach Dauer des Mietverhältnisses steigt dies Zeit sogar auf 6 oder 9 Monate, wenn du nicht in der Wohnung wohnst.

    Außerdem benötigst du zwingend die Genehmigung deines Vermieters, der der vollständige Überlassung des Wohnraums an Dritte zustimmen muss. Darauf hast du üblicherweise keinen Anspruch.

    Ansonsten ist zu bedenken, dass du die üblichen Risiken und Pflichten des Vermieters tragen muss. Ausbleibende Mietzahlungen, Schäden durch den Untermieter, Reparaturen (macht sicher viel Spaß, das mit deinem Vermieter zu klären, wenn du nicht vor Ort sein kannst) usw. Außerdem heißt eine Kündigung nicht, dass der Mieter auch auszieht. Ggf. hast du zwar gekündigt, musst aber über eine Räumungsklage gehen, wenn der Mieter nicht auszieht. Das kann sich über Monate oder gar Jahre hinziehen, in denen du nicht in deine Wohnung kannst. Auch das ist aus dem Ausland noch deutlich schwieriger machbar. Oder du musst dann eben hier wieder eine neue Wohnung anmieten, ggf. neue Möbel beschaffen usw.

    Er wohnt seit dem 1.5.2020 dort und er hat aus meiner Sicht den Schaden gemacht, da die Wand vorher iO war

    Was ist auf der anderen Seite der Wand? Oder liegen dort evtl. Heizleitungen oder Wasserrohre? Oder Außenwand mit Fallrohr? Oder außen erdberührt?

    Für solche Schadbilder sind tatsächlich sehr häufig bauliche Ursachen wie Schäden an wasserführenden Leitungen verantwortlich, nur sehr selten ein Mieter, der evlt. einen Wassereimer umgeschüttet hat o.ä. Deshalb ist hier zwingend ein Besuch vor Ort nötig, um dies zu klären. Mir fällt außer einem Wassereimer o.ä. tatsächlich wenig ein, wie ein Mieter so etwas verursachen soll. Nach mechanischer Ablösung sieht es nicht aus. Wie lange ein Mieter dort wohnt und ob die Wand vorher in Ordnung war, spielt keine Rolle, wenn der Schaden eine bauliche Ursache hat.

    Du solltest dies auch in deinem Sinne dringend klären, denn bei Leitungswasser ist dies üblicherweise ein Fall für die Gebäudeversicherung (wenn mitversichert). Dort muss der Schaden aber natürlich zeitnah gemeldet werden und nicht erst, nachdem man beim Mieter erfolglos war.

    Hier wird dann das obere Drittel regelrecht heiß und die untere Hälfte bleibt kalt. Den Vermieter darauf angesprochen erhielt ich die Auskunft das dies bei den heutigen Heizkörpern normal ist. Ich bin da anderer Meinung. Ich denke das ein Heizkörper in allen Bereichen gleichmäßig war werden muss.

    Beide Extreme sind nicht richtig. Es ist normal, dass ein Heizkörper oben (deutlich) wärmer ist als unten.

    Entscheidend ist, dass der Raum bei normaler Thermostatnutzung dennoch ausreichend warm wird. Wenn der Heizkörper die Wärme fast vollständig an den Raum abgibt, dann hast du ja damit geheizt und es ist in Ordnung, wenn es unten kühl (nicht eiskalt) ist. Auch die Position des Erfassungsgerätes dürfte korrekt sein.

    Wenn etwas tatsächlich nicht stimmt, kann es verschiedene Ursachen geben. Evtl. ist Luft im Heizkörper bzw. Heizungssystem, es müsste ein hydraulischer Abgleich gemacht werden, damit alle Heizkörper gleichmäßig durchströmt werden usw. Konntest du schon Geräusche vernehmen? Gluckern etc? Das würde für Luft sprechen. Wo liegt deine Wohnung im Gebäude? Weit entfernt von der Zentralheizung? Ist das bei allen Heizkörpern oder nur bei einem? Haben andere Mieter auch Probleme?

    Wie man am besten heizt, darüber streiten sich auch die Fachleute. Das allein erklärt aber ohnehin nicht die höheren Heizkosten.

    Ich persönlich halte es für besser, die Temperatur nur etwas abzusenken (wir reduzieren um 3 Grad), sodass die Wände nicht vollkommen auskühlen. Kälte Wände sorgen nämlich dafür, dass man es erst mit höheren Temperaturen angenehm empfindet, sodass man tendenziell die Raumtemperatur etwas höher wählt, wenn man da ist. Ausgekühlte Wände wieder aufzuheizen kostet auch viel Energie. Wie schnell die Wände auskühlen, liegt an der Bausubstanz, sodass das von der Ferne nicht beurteilt werden kann.

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