Beiträge von Schweinchenfan

    Wir können hier nur schlecht prüfen, ob die Heizkostenverteiler korrekt montiert sind und die richtigen Faktoren gewählt wurden. Es ist durchaus denkbar, dass bei den Nachbarn 2 Zähler noch nicht notwendig sind, bei dir jedoch schon. Dies wird dann über die in der Abrechnung genannten Faktoren "korrigiert". Wenn du da Unstimmigkeiten feststellst, dann wäre dies mit dem Abrechnungsdienstleister (oder Vermieter, je nachdem, ob dieser den Abrechnungsdienstleister für Rückfragen beauftragt hat) zu klären. Ebenso kannst du nur mit diesem klären, ob die Heizkostenverteiler korrekt funktionieren. Als ersten Hinweis könntest du für einige Tage die Heizung der Küche komplett abdrehen und schauen, ob etwas gezählt wird.

    Es ist üblich, dass der Heizkörper oben heiß ist und unten nur noch lauwarm, über die Fläche gibt er ja die Wärme des Heizwassers ab. Die Position des Heizkostenverteilers ist je nach Bauart festgelegt und dann entsprechend normiert.

    Je nachdem, aus welchem Baujahr das Haus stammt und wie das Dach gedämmt ist, kann ein deutlich höherer Bedarf an Heizenergie in der obersten Wohnung vorkommen. Grob überschlagen hast du in der obersten Wohnung bei einem Flachdach die doppelte Außenfläche im Vergleich zu Etagenwohnungen darunter, über die Energie verloren geht. Bei neuen oder nachträglich gedämmten Dächern fällt das weniger ins Gewicht, aber bei älteren Häusern mit (fast) ungedämmten Stahlbetondecken ist es gravierend. Stahlbeton leitet die Wärme noch erheblich besser nach außen als Ziegel, sodass der Energiebedarf sogar noch höher sein könnte, je nach Bauart des Hauses.

    Grundsätzlich solltet ihr überlegen, ob ihr ggf. mit dem Wohnzimmer andere Räume mitgeheizt habt. Du schreibst, die Küche habt ihr nur selten beheizt. Wenn ihr aus dem Wohnzimmer die Wärme in andere Räume überschlagen lasst, dann kostet dies im Wohnzimmer überproportional mehr Energie als wenn alle Thermostate gleich eingestellt wären. Dies nur als Hinweis, warum ihr ggf. im Wohnzimmer so viel verbraucht habt.

    Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung unabhängig von Mängeln. Wenn nicht im Mietspiegel ein Kriterium wie "gepflegtes Wohnumfeld" o.ä. steht, kann die Erhöhung dennoch gerechtfertigt sein.

    Grundsätzlich sind Mängel dann relevant, wann sie die Nutzbarkeit einschränken. Klar ist das, wenn sich die Räume nicht ausreichend beheizen lassen. Dies kann zu einer Mietminderung berechtigten. Im Bezug auf den Sperrmüll und die Müllberge kann dies ebenfalls der Fall sein, wenn dadurch angemietete oder zur gemeinschaftlichen Nutzung dienende Flächen nicht genutzt werden können (Waschraum, Trockenraum o.ä.) oder Geruchs/Schädlingsbelästigung auftreten.

    Rein optische Mängel berechtigen in der Regel nicht zu einer Mietminderung.

    Du solltest die Mängel der Hausverwaltung in jedem Fall anzeigen, ggf weiß diese gar nicht Bescheid, denn viele besuchen kleinere Objekte nicht regelmäßig, wenn überhaupt. Sonst kann daran auch nichts verändert werden.

    Grundsätzlich müsst ihr weder Reparaturkosten noch Anschlusskosten bezahlen. Das ist einzig Sache des Vermieters und darauf solltet ihr ihn hinweisen. Das sind ja keine Centbeträge, über die man hinwegsehen kann.

    Die Heizkosten müssen korrekt erfasst werden. Dazu gehört sowohl die Menge an Öl, die in einem Jahr verbraucht wurde als auch die separate Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Wohnungen. Da dies aktuell nicht möglich ist, muss stattdessen nach Fläche abgerechnet werden und ihr habt das Recht, die Kosten um 15 % zu kürzen.

    Persönlich finde ich fast 1000€ als Miete für eine Einzelperson viel zu hoch, da ist klar, dass es bei Arbeitslosigkeit, Krankheit usw nicht mehr reicht, vor allem, wenn es weitere Zahlungsverpflichtungen gibt.

    Ich weiß nicht, was das Jobcenter in deiner Stadt als angemessenen Kosten der Unterkunft betrachtet, aber ich fürchte, dass das keine 15€/m2 sein dürften. Du könntest noch prüfen, ob du im Falle der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Wohngeld hättest.

    Verträge mit Kündigungsausschluss sind heutzutage üblich, insbesondere seit der Umstellung auf das Bestsellerprinzip beim Makler. 2 Jahre ist durchaus normal.

    Seht ihr das auch so eine Neubau-Wohnung zu mieten, die ihr nicht besichtigen könnt, aber mind. zwei Jahren mieten müsst als risikoreich? Mir macht es am meisten bauchschmerzen, dass ich meinen Job verliere und dadurch die Miete nicht zahlen kann.

    Wie seht ihr das?

    Unter diesen Umständen würde ich das auf gar keinen Fall machen. Niemals. Die Miete musst du immer bezahlen können.

    Ob die Nebenkosten zu gering angesetzt sind, kann man schwer beurteilen, aber hier im Forum sind viele Abrechnungen zu finden und da läuft es häufig darauf hinaus, dass es bei vollem Serviceangebot und üblichem Verbrauchsverhalten Richtung 4€/m2 im Monat an Nebenkosten geht.

    Wenn es so vereinbart ist, dürft ihr den Garten nutzen.

    Allerdings beinhaltet das nicht, dass der Hund dort frei laufen darf oder gar sein Geschäft, egal welches, dort verrichten darf. Dazu gibt es ein paar Urteile. Insofern hat der Vermieter schon das Recht, zu sagen, dass der Hund dort nicht ohne (kurze) Leine herumlaufen darf.

    OLG Karlsruhe, 20.05.2008 - 14 Wx 22/08

    AG München 7.11.13, 483 C 33323/12

    In einem Neubau sollte der Schallschutz deutlich besser sein, da heute wesentlich höhere Anforderungen an Schallschutz gestellt werden als in den 60igern.

    Ich denke, ein Grundriss wird viel ausmachen. Ob dieser passt, kannst du beurteilen. Der Rest dürfte ja recht neutral werden, sodass es den allermeisten gefällt.

    In Großstädten ist es inzwischen fast üblichel, mehr als 40% für die Miete rechnen zu müssen, wenn man alleine wohnt. Ich würde mir aber sehr genau anschauen, wie die Nebenkosten kalkuliert sind. Wir haben hier regelmäßig Beiträge zu hohen Nebenkostenabrechnungen, die aber letztlich kaum überraschend sind, sondern die Vorauszahlungen schlicht zu niedrig. Bei Aufzuf, Hausmeister, Winterdienst, Reinigung... würde ich in einer Großstadt mit gut 4€/m2 rechnen. Evtl sogar 4,50€ als Puffer. Ansonsten kommt es ja sehr darauf an, was man aus dem restlichen Einkommen bestreiten muss. Jemand, der ein Auto finanziert und unterhalten muss und ggf noch unterhaltspflichtig ist, hat ganz andere monatliche Kosten, als jemand der nur mit Fahrrad und ÖPNV unterwegs ist und sonst keine weiteren Zahlungsverpflichtungen hat.

    Es kommt immer auf den tatsächlichen Zustand an. Das kann man auf die Entfernung nicht beurteilen. 3 Jahre sind durchaus eine Zeit, in der vermutlich einige Wände neu gestrichen werden müssen, insbesondere wenn viele Bilder dort aufgehängt waren und sich mit der Zeit die Farbe verändert hat, man die Schatten sehen kann usw.

    Bezüglich der Küche ist es schwierig, eine pauschale Aussage zu treffen. Abgesehen von den Bohrlöchern dürften hinter den Schränken ja kaum Abnutzungen sein, wenn immer ein Schrank davor stand.

    Du solltest deinen Vertrag dahingehend prüfen, ob Schönheitsreparaturen überhaupt von dir geschuldet werden. Viele Klauseln sind unwirksam.

    Ansonsten müssen nur die Wände renoviert werden, die tatsächlich renovierungsbedürftig sind. Wenn Wände noch in Ordnung und mit neutralen Farben gestrichen sind, dann müssen sie nicht renoviert werden. Bzgl der Renovierung hinter der Küche ist die Frage, wie die Wand überhaupt angewohnt worden sein sollte, insbesondere wenn die Küche nicht ausgebaut wird.

    Euer Wasserverbrauch ist tatsächlich sehr stattlich für 2 Personen und meines Erachtens nicht "normal", aber ich kenne schon auch andere Fälle von so hohem Wasserverbrauch. Nutzt ihr einen Geschirrspüler oder spült ihr viel mit der Hand? Wenn du sagst, die Zählerstände stimmen, dann könntest du noch prüfen, ob sie richtig zählen, indem du ein definiertes Volumen abnimmst und dann schaust, ob der Zähler das gleiche anzeigt. Das dürfte jedoch nur beim Warmwasser funktionieren, der Kaltwasserzähler zeugt meist kleine Mengen im 1-stelligen Literbereich nicht an.

    Das Wasser wird nicht doppelt abgerechnet, sondern einmal das Frischwasser und einmal die Warmwasser-Bereitung. Das ist korrekt. Dass der Preis pro m3 in deiner Abrechnung höher ist als der Frisch- und Abwasserpreis beim Versorger, ist auch normal. Ich denke, Wasser zum Gießen, Gebäudereinigung etc werden nicht erfasst (zumindest werden sie nicht an anderer Stelle umgelegt), sodass quasi "Verluste" entstehen, die dann über den erfassten Verbrauch verteilt werden. Das ist in dem Fall zu eurem Nachteil, da ihr einen sehr hohen Verbrauch habt, aber das ist üblich.

    Ansonsten habt ihr einfach sehr viele Dienstleistungen im Haus. Hausmeister, Gartenpflege, Reinigung etc, das kostet ordentlich Geld. Insbesondere natürlich der Aufzug. Die Grundsteuer ist happig, aber hier kannst du nur den Bescheid prüfen. Je nach Stadt wundert mich der Betrag in einem Neubau-Mehrfamilienhaus aber auch nicht und kann durchaus stimmen.

    Es ist ungeschickt, dass die Vorauszahlungen gerade mal die kalten Betriebskosten ohne die verbrauchsabhängigen Kosten für Wasser und Heizung abdecken. 2,75€/m2 sind meines Erachtens bei diesem Service und Aufzug unterdurchschnittlich und dürften in den seltensten Fällen reichen. Mit Strom zahlt ihr fast 40€/Monat nur für den Aufzug und 30€ Grundsteuer.

    Kontoführungsgebühren sind in aller Regel Verwaltungskosten und nicht umlagefähig.

    Mit Werten aus dem Internet mit Durchschnittwerten zu vergleichen, finde ich schwierig, da es einfach auf zu viele Parameter ankommt. An sich halte ich die einzelnen Posten im Überblick alle für angemessen, die Summe macht es bei euch.

    Weißt du, aus welchem Material die Dämmung ist? Bei guter (teurer) Innendämmung macht das nichts, da wird keine Dämmwirkung aufgehoben, nur weil eine Schraube durch geht. Es gibt aber auch welche, bei der Durchdringen ein großes Problem ist.

    Ich kann nicht beurteilen, woher die Feuchtigkeit kam, allerdings würde die Innendämmung nur dann Sinn machen, wenn die Ecke besonders kalt war und sich daher vermehrt Feuchtigkeit niedergeschlagen hat. Das kann auch passieren, wenn die Ecke freiliegt, wird aber noch verschlimmert, wenn man es vollstellt.

    Im ersten Beitrag schreibst du davon, dass du keine Kinder hast und es sein Arbeitszimmer ist. Ich habe selbst drei kleine Kinder und mehr als nur eine Kinderküche und Werkbank rumstehen. Nichts davon ist gesichert an der Wand.

    Selbst auf unebenem Boden lassen sich alle Teile, Schränke und co gerade aufstellen, wenn man eine Wasserwaage nutzt und alle Füße einzeln unterfüttert. Der Abstand zur Wand spielt dabei gar keine Rolle. Die sind im Altbau in der Regel auch nicht gerade und können kein Maß dafür sein, ob etwas gerade steht oder nicht.

    Der Grundriss ist in der Tat schwierig. Dennoch bleibe ich dabei, du solltest auf keinen Fall im Bereich der Dämmung große, flächige Schränke anbringen und dabei weniger als 4 cm Abstand von der Wand haben. Generell nicht an Außenwänden, das ist fast eine Garantie für nutzerbedingten Schimmel. Sonst bringt die ganze Dämmung nichts, wenn du Luft dort nicht zirkulieren kann und die Wand trotz Dämmung kalt bleibt.

    Wären deckenhohe Schränke eine Alternative? Ich persönlich habe aber Schränke noch nie gesichert. Wenn Schränke korrekt ausgerichtet sind, kippen diese nicht einfach so.

    Ich verstehe nicht, welche Wand da nun Außenwand ist und wo diese hohle Wand ist. Die Innendämmung macht ja nur an einer Außenwand Sinn und im Flankenbereich.

    Grundsätzlich kann man auch durch die Innendämmung hindurch einen Schrank sichern, man benötigt nur längere Schrauben oder ggf Winkel. Allerdings kann ich davon grundsätzlich nur abraten, besonders wenn es bereits Feuchtigkeitsprobleme gab.

    Bzgl der Elektrik musst du einfach abwarten, ob diese noch nutzbar gemacht wird. Dass das nicht der Handwerker erledigt, der sich um die Dämmung kümmert, ist nachvollziehbar, denn das sind völlig unterschiedliche Gewerke.

    Möbel und Teppich helfen eigentlich nur in der Wohnung, in der der Schall entsteht. Wenn du Laufgeräusche von unten hörst, findet eine Schallübertragung auf die Wände statt, da kannst du letztlich nichts machen. Vermutlich ist der Boden nicht fachgerecht verlegt, zumindest nicht nach heutigem Stand. Du müsstest also deinen Nachbarn überzeugen, sich den Teppich anzuschaffen. Allerdings kann ich aus Erfahrung sagen, dass das nur bedingt etwas bringt. Wir haben korrekt verlegten Teppichboden mit Trittschalldämmung darunter usw, dennoch überträgt sich der Schall auf die Holzbalkendecke und anschließend auf die Wände.

    Du kannst deinen Vermieter nach einem Nachweis fragen, oder ihm glauben. Aber ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass wir dieses Jahr auch über 3 Monate auf den Umbau der Zähler durch den Netzbetreiber warten mussten. Deshalb kann ich mir diese Geschichte durchaus vorstellen, auch wenn alles bereits beantragt war. Während des Lockdown damals war nicht daran zu denken, dass jemand geschickt wird.

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