Hier gibt es zwei Ebenen:
WEG: hier steht das Guthaben/Nachzahlung demjenigen zu, der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer ist.
Innenverhältnis Käufer/Verkäufer: hier gilt das kaufvertraglich vereinbarte. Was wurde bzgl. Nutzen/Lasten im Kaufvertrag vereinbart?
Steht das zitierte wörtlich so im Kaufvertrag? An welchem Tag hast du die Wohnung in Besitz genommen? Besitz hat nichts mit Eigentum zu tun.
Was meinst du mit "offizieller Eigentümer"? Der Eintrag im Grundbuch?
Üblich ist: Es wird im Kaufvertrag ein Datum für den Übergang von Nutzen und Lasten vereinbart. Hier findet die Kaufpreiszahlung statt. Oft ist das die Übergabe des Objektes. Wenn es bereits leer steht oder das Mietverhältnis übernommen wird, dann meistens der Eintrag von Auflassungsvormerkung und ggf. Grundschuld im Grundbuch, was Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist. Mit Übergang von Nutzen und Lasten der betreffenden Immobilie ist im Innenverhältnis Verkäufer/Käufer der Käufer verpflichtet, die Hausgelder zu übernehmen und dementsprechend stehen ihm dann auch Guthaben aus diesem Zeitraum zu. Dazu muss zum Übergang von Nutzen/Lasten eine Zwischenablesung, v.a. aber eine Zwischenabrechnung gemacht werden. Das wären übliche Vereinbarungen, die aber komplett frei sind. Hier kann auch alles mögliche andere vereinbart werden. Aus deiner Beschreibung ist mir nicht klar, was nun der Fall sein soll.
Grundsätzlich macht es keinen Sinn, dass du Hausgelder bezahlt hast und der Verkäufer dennoch das Guthaben möchte. Beides geht meiner Meinung nach nicht. Allerdings könnte das theoretisch auch so vereinbart werden, halte ich aber für unwahrscheinlich.