Beiträge von Schweinchenfan

    Die Stellen sind genau die, wo das Wasser stehen bleibt, wenn es nicht aufgewischt wird. Vermischt mit Seife, Hautschuppen usw. gibt das einen perfekten Nährboden für Schimmel. Das sieht wie eine klassische Duschwand aus, die von Nutzer nur wenig geplegt wurde, maximal die Scheiben geputzt, wie man es in Mietwohnungen leider oft hat.

    Die Ecke zur Wand, dieser Silikonanschluss, kann im Prinzip ganz einfach und günstig neu gemacht werden, wie AJ1900 schon geschrieben hat. Die anderen Stellen würde ich mit Anti-Schimmel-Mittel behandeln, dann sollte alles tot sein und nur noch Verfärbungen zurückbleiben, und dann in Zukunft nach der Nutzung alles vernünftig abtrocknen. Wände, Scheiben, Armatur und auch solche Übergänge. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass das am Ende sogar viel Putzarbeit spart und Schimmel hat deutlich reduzierte Chancen.

    Welche Temperaturen und welche Luftfeuchtigkeit hast du in den Räumen?

    Von der Ferne ist es nicht zu beurteilen, ob da Feuchtigkeit von außen eindringt. Denkbar ist das, aber in vielen Fällen liegt es tatsächlich am Nutzer. Dass von ein paar fehlenden Schindeln die ganze Wohnung feucht werden soll, bezweifle ich. Gerade wenn die typischen Stellen für Kondensationsprobleme wie Außenecken betroffen sind. Aber das ist von hier nicht zu beurteilen.

    Dürfen wir jetzt auch auf eine Renovierung drängen?

    Die braunen und blauen Fliesen in Optik der 70er Jahre sind nicht mehr zeitgemäß.

    Wenn ja, welche rechtliche Grundlage haben wir?

    Grundsätzlich habt ihr nur Anspruch auf eine Wohnung, wie sie vertraglich vereinbart wurde. Wenn ihr die Zusage, dass das Bad bald (was auch immer das heißt) gemacht wird, nicht beweisen könnt, dann wird es schwierig. Das scheint ihr ja bereits versucht zu haben. Ihr habt die Wohnung mit diesen Fliesen akzeptiert und so angemietet. Was in den Nachbarwohnungen passiert, betrifft euch nicht. Dass ihr etwas nicht mehr zeitgemäß findet, spielt keine Rolle. Als Mieter habt ihr jederzeit die Möglichkeit, eine Wohnung anzumieten, die eurem Geschmack mehr entspricht.

    Dennoch könnt ihr das Gespräch mit eurer Vermieterin suchen. Die Motivation der Vermieterin steigt vermutlich deutlich, wenn ihr euch bereit erklärt, dafür (erheblich) mehr Miete zu bezahlen. Wenn unsere Mieterin mit 80-100€ mehr Miete im Monat und einen Verzicht auf Mietminderung während der Bauzeit anbieten würde, könnte man über ein neues Bad (Kosten 10 000-12 000€ incl. neuer Leitungen) reden. Wenn der Markt bei euch so ist, dass es schwierig ist, Mieter zu finden, kann die Mieterhöhung vielleicht auch kleiner ausfallen, wenn die Vermieterin sonst mit Leerstand rechnen muss, wenn ihr auszieht. Bei uns wäre die Ausgangssituation so, dass ich mit einem neuen Bad und neuem Mieter (und damit heute ortsüblicher Miete) wohl eher 150-200€ mehr bekommen würde und das Angebot mit 80-100€ fair für beide Seiten wäre.

    Für die Herstellung der Baufreiheit ist der Vermieter zuständig. Praktisch müsst ihr nichts tun bei der Schadensbehebung. Ihr habt nur eine passive Duldungspflicht.

    Allerdings müsst ihr Zugang zur Wohnung ermöglichen. Wenn ihr möchtet, dass die Handwerker beaufsichtigt sind, kannst du eine Person deiner Wahl damit beauftragen. In den meisten Fällen bestehen keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter im Bezug auf Einkommensausfall.

    • Ist es korrekt, dass es sich um einen formellen Fehler handelt wenn der
      Vermieter in der Nebenkostenabrechnung für 2018 die Belege aus vorherigen (2017) oder zukünftigen Abrechnungsjahren (2019) umlegt?

    Das kommt darauf an. Wir rechnen nach Leistungsprinzip ab. Der Bescheid über die Müllgebühren oder auch Wasser und Abwasser erhaltem wir immer Anfang des Folgejahres, d.h. der Beleg stammt aus 2020 für 2019. Dort ist aber eindeutig ersichtlich, dass der Leistungszeitraum 2019 war. Gleiches gilt für Brennstoffkosten. Eine Leistung, die in 2019 erbracht wurde und in 2019 abgerechnet und bezahlt wurde, kann natürlich nicht für 2018 oder 2020 umgelegt werden. Gerade bei den Brennstoffkosten kommt es wegen er Pflicht zum Leistungsprinzip häufig vor, dass Beträge aus Vor- und Folgejahren abgerechnet werden, je nachdem, ob es Guthaben oder Nachzahlungen und deren Verrechnungen gab.

    Aufgrund der Gesamtsituation kann ich nur raten, dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Diese kann dich konkret dazu beraten, wie hoch eine Mietminderung in diesen Fall ausfallen kann oder was er zu einer fristlosen Kündigung sagt. Außerdem kann er genauer betrachten, ob hier ein Fernabsatzgeschäft vorliegt und du ggf. sogar ein Widerrufsrecht hast. Weiterer Beratungsbedarf betrifft auch die Situation, dass hier das Jobcenter mit involviert ist und sich daher die Frage nach einem erneuten Umzug stellt. Für ein Forum führt dies zu weit. Hier werden wesentliche vertragliche Verpflichtungen vom Vermieter nicht erfüllt und du musst als Mieter den Zustand ohne Küche, obwohl vertraglich zugesichert, nicht hinnehmen. Vermutlich ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, allerdings brauchst du dafür ja auch eine Ersatzwohnung und wenn das Jobcenter dem Umzug zustimmen muss, wird es noch etwas komplizierter.

    Der Vermieter hat ein berechtiges Interesse daran, die Vermögensverhältnisse abzufragen und darunter würde ich auch eine solche Frage sehen. Die Höhe des Einkommens alleine reicht nicht als Auskunft, denn auch einem hohen Einkommen können so hohe Zahlungsverpflichtungen entgegen stehen, dass die Zahlung der Miete gefährdet ist. Deshalb halte ich persönlich die Frage für zulässig.

    Wenn dein Einkommen nach Abzug der Raten für den Kredit immer noch ausreichend für die Miete ist, sollte dies für dich kein Nachteil sein. Was der einzelne Vermieter daraus macht, ist natürlich seine Sache. Die meisten dürfte aber nur die Höhe des verbleibenden Einkommens wichtig sein.

    Eine Wohnung ohne Küchenanschlüsse ist rechtlich betrachtet keine Wohnung. Was wurde denn konkret im Mietvertrag vereinbart? Wurde die Wohnung/ das Zimmer vorab besichtigt? Gab es zu diesem Zeitpunkt eine funktionsfähige Küche oder wurde die Anschlussmöglichkeit zugesichert?

    Ist die Wohnfläche in Mietvertrag als Merkmal für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung vereinbart? Häufig finden auch dort Negativklauseln, dass die Angabe einer bestimmten Wohnungsgröße nicht den vertragsgemäßen Zustand definiert und sich dieser aus den vermieteten Räumen ergibt. Dies kannst du selbst in deinem Vertrag prüfen.

    Was wurde zum "alten Kram" vereinbart? Gibt es ein Übergabeprotokoll?

    Als Küche kann man einen Kellerraum ohne Anschlüsse für eine Küche eher nicht vermieten. Allerdings kann auch ein Raum im Keller die Anforderungen an Wohnfläche genügen, wenn dieser ausschließlich über die Wohnung zu nutzen ist und dem ansonsten baurechtlich nichts entgegen steht.

    Es hängt maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen ab, welche rechtlichen Möglichkeiten als Mieter zur Verfügung stehen. Die Klärung des Einzelfalls ist jedoch einem Anwalt vorbehalten. Wir können nur allgemeine Tipps geben.

    Details dazu sind in der betreffenden Landesbauordnung zu finden. Da gibt es durchaus unterschiedliche Anforderungen, Ausnahmegenehmigungen für Werkstätten u.ä. Nach Musterbauordnung sind Räume, die für nicht seltenen und nicht nur kurzfristigen Aufenthalt, wie beispielsweise Werkstätten, als Aufenthaltsräume zu sehen, mit den entsprechenden Auflagen.

    Ich würde den Vermieter zumindest fragen. Gerade in einem Mehrfamilienhaus kann es Ärger geben und dann ist es einfach besser, man hat das zumindest mit dem Vertragspartner vorher geklärt.

    Was hast du denn erwartet von Seiten der Hausverwaltung? Du bist vor Ort und wenn es selbst dir nicht gelingt, die Geräuschquelle ausfindig zu machen, wie soll es dann die Hausverwaltung tun, die gar nicht vor Ort ist? Insbesondere, wenn von niemandem sonst diese störenden Geräusche wahrgenommen/gemeldet werden? Mehr als anbieten, dagegen vorzugehen, wenn du die Quelle findest, können sie aus meiner Sicht nicht.

    Hast du auch den Nachbar unter dir gefragt bzw alle anderen im Haus? Die Geräusche könnten sich auch über die Wände in alle Richtungen verbreiten.

    Soll hingegen nun auch über die Nebenkosten abgerechnet werden zwischen Käufer und Verkäufer, dann muss das im Vertrag separat vereinbart werden. Denn das ist im Lasten-Nutzen Übergang nicht enthalten.

    Das stimmt. Ich bin da von den Notarverträgen ausgegangen, die ich so kenne und da war das mit den Nebenkosten tatsächlich immer im gleichen Absatz mitvereinbart. Aber hier finde ich die Formulierung ohnehin etwas ungewöhnlich.

    Besitzübergang war am 06.10.2019.

    Wenn ich das nun mit Ihrer oben geschriebenen Erklärung vergleiche, müsste ich ihm also das Guthaben vom 01.01 - 06.10.19 zurückzahlen.

    Da weiter nichts vereinbart wurde. Jedoch kann ich das Hausgeld das ich ihm für September 19 zurückgezahlt habe von diesem Guthaben abziehen, den dies steht ihm nicht zu.

    Sehe ich das richtig?

    D.h. du hast die Schlüssel am 06.10. bekommen? Weil du im ersten Absatz schreibst, dass du da Eigentümer geworden bist. Meist liegen zwischen den Daten von Besitzübergang/Nutzen-Lasten und Eigentümerwechsel mehrere Monate.

    Wenn ja, dann sehe ich das grundsätzlich auch so und würde ich auch so handhaben. Wenn der Verkäufer anderer Meinung ist, nämlich dass ihm das Guthaben und die Hausgelder für eine Wohnung, deren Eigentümer und Besitzer er war, darf er das gerne auf gerichtlichem Weg versuchen, einzuklagen.

    Üblicherweise kann ein Vermieter einen Mieter nicht kündigen, nur weil sich diese über bestehende Mängel beschwert.

    In Anbetracht der Komplexität des Problems und des Verhaltens des Vermieters (einfach andere Wohnung übergeben, die nicht Vertragsbestandteil ist, die an euch vermietete Wohnung an jemand anderen vermieten nach Gutdünken...) kann ich hier nur zu einem Anwalt raten, der die Situation für euch aufschlüsselt und einen Weg vorschlägt. Wenn ihr euch einen Anwalt nicht leisten könnt, dann könnt ihr einen Beratungsschein beim Gericht beantragen.

    Hier läuft von Anfang im Grunde alles nicht rechtmäßig. Der Schimmel, das fehlende Warmwasser sind eigentlich nur Nebenschauplätze. Der Vermieter kann nicht einfach eine andere Wohnung übergeben als diejenige, die im Mietvertrag vereinbart wurde. Er muss euch die angemietete Wohnung zur Verfügung stellen, egal ob ihr Kinder habt oder nicht und auch egal, ob er dies nun kann oder nicht. Da ist sein Problem. Alles weiteren Möglichkeiten wie einvernehmliche Vertragsänderung, Schadenersatz wegen erneutem Umzug usw. führt hier viel zu weit für ein Forum.

    Hier gibt es zwei Ebenen:

    WEG: hier steht das Guthaben/Nachzahlung demjenigen zu, der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer ist.

    Innenverhältnis Käufer/Verkäufer: hier gilt das kaufvertraglich vereinbarte. Was wurde bzgl. Nutzen/Lasten im Kaufvertrag vereinbart?

    Steht das zitierte wörtlich so im Kaufvertrag? An welchem Tag hast du die Wohnung in Besitz genommen? Besitz hat nichts mit Eigentum zu tun.

    Was meinst du mit "offizieller Eigentümer"? Der Eintrag im Grundbuch?

    Üblich ist: Es wird im Kaufvertrag ein Datum für den Übergang von Nutzen und Lasten vereinbart. Hier findet die Kaufpreiszahlung statt. Oft ist das die Übergabe des Objektes. Wenn es bereits leer steht oder das Mietverhältnis übernommen wird, dann meistens der Eintrag von Auflassungsvormerkung und ggf. Grundschuld im Grundbuch, was Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist. Mit Übergang von Nutzen und Lasten der betreffenden Immobilie ist im Innenverhältnis Verkäufer/Käufer der Käufer verpflichtet, die Hausgelder zu übernehmen und dementsprechend stehen ihm dann auch Guthaben aus diesem Zeitraum zu. Dazu muss zum Übergang von Nutzen/Lasten eine Zwischenablesung, v.a. aber eine Zwischenabrechnung gemacht werden. Das wären übliche Vereinbarungen, die aber komplett frei sind. Hier kann auch alles mögliche andere vereinbart werden. Aus deiner Beschreibung ist mir nicht klar, was nun der Fall sein soll.

    Grundsätzlich macht es keinen Sinn, dass du Hausgelder bezahlt hast und der Verkäufer dennoch das Guthaben möchte. Beides geht meiner Meinung nach nicht. Allerdings könnte das theoretisch auch so vereinbart werden, halte ich aber für unwahrscheinlich.

    Ist denn noch Feuchtigkeit in der Decke oder sind es nur noch die übrigen Flecken?

    Wenn die Wohnung oben drüber saniert wird, macht es Sinn, den Schäden von dort aus zu beheben und deine Wohnung nicht unnötig dafür zu nutzen, dort Schäden zu verursachen, Lärm usw. Grundsätzlich ist es Vermietersache, wie er den Schäden behebt. Wenn von oben getrocknet würde bzw. der Schaden alleine abgetrocknet ist, ist es mit Streichen bei dir getan.

    Du solltest alles mit Bildern und ggf Arbeitsprotokoll dokumentieren, ansonsten kannst du dann erst einmal nur abwarten, ob noch Feuchtigkeit dort ist oder nachkommt.

    Man braucht nicht für alles einen Sachverständigen. Wir als Vermieter haben selbst diverses Werkzeug, Feuchtemessgeräte, Oberflächenthermometer, Bautrockner was man eben so braucht... und würden für Wasserschäden, deren Ursache man genau kennt, auch nicht unbedingt jemanden hinzuziehen.

    Wände, die mit Gegenständen, wie einer Waschmaschine verstellt sind, können sich deutlich schlechter aufheizen, im unteren Bereich am allerwenigsten. Kondenswasser an älteren Fenstern ist normal, vor allem, wenn eher spärlich geheizt wird.

    Dass trotz intensivem Putzen irgendwann schwarze Flecken zurückbleiben, ist aus meiner Erfahrung fast nicht zu vermeiden bei normalen Fliesenfugen. Wenn der Schimmel behandelt ist, sind es dann aber nur optische Beeinträchtigungen. Natürlich könnte man beim Vermieter anfragen, ob er bereit wäre, den Bereich mal neu zu verfugen.

    Kondenswasser am Fenster: ich denke, da kannst du wenig machen. Dass ältere Fenster schlecht dämmen und sich dort Feuchtigkeit niederschlägt, ist normal und da die Fenster vermutlich bei Vertragsabschluss bereits eingebaut waren, so vertraglich vereinbart. Gleiches gilt für kalte Wände. Auch das ist in einem ungedämmten Altbau normal. Um das eigene Raumklima im Blick zu haben, ist die Anschaffung eines Hyrometers sinnvoll, ich bevorzuge Datenlogger, die die Daten auch speichern, aber Datenlogger sind erheblich teurer. Dann kannst du sehen, wie die Luftfeuchtigkeit in deinen Räumen ist und ob diese ggf. dauerhaft zu hoch ist und du am Lüft- und Heizverhalten noch arbeiten musst.

    Also heisst das, Augen zu und durch, es könnte schlimmer sein? Ggf. mal die Fensterdichtungen austauschen?

    Zumindest ich würde das so sehen. Bevor man sich wegen weniger Tage im Jahr auf einen Rechtsstreit mit dem Vermieter einlässt, ob dieser Zustand ein Mangel ist oder zu erwarten war, ob man Anspruch auf Erneuerung der Fenster hat usw. würde ich eben diese Tage die Sache hinnehmen, ggf. unten schon mal Handtücher auslegen und dann warten, dass es demnächst wieder deutlich wärmer wird und sich damit das Problem von alleine löst.

    Ich meinte, dass man die Fensterdichtungen tauschen kann, wenn diese tatsächlich mal anfangen zu schimmeln. Das Glas und der Rahmen tun dies nicht, wenn an Fenstern etwas mit der Zeit kaputt geht, dann sind es die Dichtungen. Diese sollten üblicherweise alle 15-20 Jahre mal erneuert werden. Wenn die bereits ihre besten Zeiten hinter sich haben, kann man das dem Vermieter durchaus mitteilen, denn das ist kein großer (finanzieller) Aufwand und bringt oft schon einiges. Nicht in diesem Fall gegen das kondensierende Wasser, aber Zugluft, Schall usw.

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