Beiträge von Schweinchenfan

    Mein Freund hat in einer zwei Zimmer Wohnung gewohnt. Er hat den Mietvertrag von seiner Schwester übernommen mit dem Protokoll dass er so Sachen wie Stuck, Laminat und eine abgehängte Decke im Bad bei Auszug wieder in den Ursprungszustand zurück setzt.

    Ich bin dann irgendwann zu ihm gezogen und habe einen Vertrag unterschrieben das ich jetzt dort auch wohne.

    Vor circa zwei Jahren ist er ausgezogen. Im Dezember 2020 wurde erst der Vertrag geändert, dass ich alleinige Mieterin bin. Das damalige Protokoll dass der Stuck etc entfernen muss, habe ich übernommen.

    Wie wurde die Wohnung übernommen und was wurde bzgl. Schönheitsreparaturen vereinbart?

    Für die Sachen die ich im Dezember unterschrieben habe, stehe ich grade, aber auf einmal soll ich die Terrasse neu machen, weil die irgendein Vormieter mal geändert hat.

    Auch hier, gibt es dazu ein Protokoll mit deinem Freund oder ggf. der Schwester deines Freundes? Je nachdem, was genau in den jeweiligen Verträgen bzgl. der Übernahmen vereinbart wurde.

    Meine Frage: muss ich jetzt dafür grade stehen was vor mir in der Wohnung vor Jahren gemacht wurde und ich dafür nichts unterschrieben habe?

    Das kommt ganz auf den Vertragsinhalt deines Vertrages an.

    Desweiteteten würde meine Nachmieterin die Wohnung so übernehmen mit Stuck und Laminat.

    Kann der Vermieter dies ablehnen?

    Ja, denn du musst die Wohnung vertragsgemäß übergeben. In diesem Fall wurde anscheinend vereinbart, dass vertragsgemäß die Entfernung von Laminat und Stuck bedeutet.

    Der Vermieter verlangt desweiteren, dass ich die Wohnung weiss streiche. Die Küche ist komplett weiss gestrichen. Ich soll es aber überstreichen weil es nicht mehr schön ist... Muss ich das?

    Das kommt darauf an, was zu Schönheitsreparaturen wörtlich vereinbart ist und ob diese Klausel gültig ist. Allgemein gilt, dass ein Mieter eine Wohnung nicht verbessern muss, d.h. wenn sie unrenoviert übergeben wurde, kann sie auch unrenoviert zurückgegeben werden. Außerdem ist eine Farbwahlklausel bzw. die strikte Vorgabe von weiß nicht möglich. Wenn die Räume jedoch abgewohnt sind, dann müssen sie renoviert werden, in einer hellen, neutralen Farbe. Das gleiche gilt übrigens für die Heizkörper. Diese sind üblicherweise auch in den Schönheitsreparaturen inbegriffen und müssen je nach Zustand vom Mieter gestrichen werden.

    In diesem Fall mit der Verkettung von Mietverträgen ist diese Frage schwierig und nicht allgemeingültig zu klären und besser in den Händen eines Anwalts aufgehoben, auch im Hinblick auf die anderen genannten Punkte. Letztzlich geht es hier um eine mind. vierstellige Summe, um die man sich dann ggf. streitet, wenn der Vermieter einen Handwerker beauftragt. Da sollte man nicht an den Kosten für die konkrete rechtliche Einschätzung sparen, denn vor Gericht kann das sehr teuer werden.

    Vielen Dank. Der letzte Absatz klingt interessant. Ich bin mir sicher das der damalige VM wusste dass er verkaufen will. Hatte natürlich nichts gesagt. Wird dieser dann auch belangt? Oder richtet sich das ganze gegen den neuen VM, der gleich offen gesagt hat, dass er einziehen will?

    Du musst dir nicht sicher sein, du musst es gerichtsfest beweisen oder, je nach Richter, wenigstens sehr klare Indizien bringen, dass der Vermieter zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages bereits den Verkauf beabsichtigt hat. Erfahrungsgemäß sind solche Beweise, genau wie beim vorgetäuschten Eigenbedarf, fast unmöglich zu führen, weil sie sich weitgehend in der Gedankenwelt des Vermieters/Verkäufers abspielen.

    Allerdings stellt sich hier dann auch die Frage, ob es an dieser Stelle dann nicht viel eher um Schadenersatzansprüche von euch gegen den alten Vermieter geht als um den Erhalt der Wohnung. Denn der Vorgang, eine Wohnung zu kaufen, um sie selbst zu nutzen, ist in den meisten Fällen legitim, ansonsten ist dies durch Gesetze anderweitig geregelt (Ausschlussfrist, Vorkaufsrecht etc). Ich sehe hier nicht, wie es einen Anspruch gegen die Käufer geben soll, die lediglich einen Mietvertrag ohne Kündigungsausschlüsse übernommen haben. Andere Nutzer wissen hier aber ggf. mehr.

    Langsam bestätigt sich mein schlechtes Bauchgefühl, dass wir das ganze noch anwenden können, bzw. Lange herauszögern können ohne große Folgen...

    Ich wäre mir da nicht so sicher. Ein Mieter kann das ganze sicherlich lange herauszögern, ohne in der Zeit ausziehen zu müssen, aber sofern man nicht mittellos ist oder eine Rechtschutzversicherung hat, die den Prozess finanziert, kostet jede Verzögerung (viel) Geld. Ich weiß nicht, wie sinnvoll das investiert ist, wenn man keine Härtegründe vorbringen kann, der Wohnungsmarkt anscheinend entspannt ist und der Bedarf nicht vorgetäuscht für einen Verkauf, für Neuvermietung o.ä. Du kannst mal einen Prozesskostenrechner bemühen, um eine grobe Abschätzung zu bekommen. Allerdings können Anwälte auch andere Honorare vereinbaren und wenn du den Prozess letzlich verlierst, trägst du auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Mit einer Rechtschutzversicherung kann man das entspannter sehen.


    Leider kann ich nicht mal mich darauf berufen, dass es keine alternativ Wohnungen gibt. Der Vermieter hat mir schon mitgeteilt dass er den Markt beobachtet und min. 20 Angebote gespeichert hat die im selber Ort sind und ebenfalls von der Größe/Preis mit der aktuellen vergleichbar sind bzw. Sogar günstiger.

    Wäre es dann nicht sinnvoller, nachzugeben, mit einem Aufhebungsvertrag, den ihr ggf. noch mitgestalten könnt? In den meisten Fällen kann man den Eigenbedarf höchstens verzögern, wobei der Grund für die Verzögerung in den meisten Fällen darin begründet wird, dass man keine Ersatzwohnung finden kann. Wenn davon genug verfügbar sind, dürfte auch eine Räumungsfrist kurz ausfallen und ihr müsst dann ggf. doch eine teurere, weniger schöne Wohnung beziehen, die dann kurzfristig verfügbar ist

    Natürlich ist ein zweiter Umzug innerhalb kurzer Zeit ärgerlich und teuer. Aber dieses Risiko besteht bei privaten Vermietern nun mal, dass Wohnungen verkauft werden oder/und Eigenbedarf angemeldet wird. Hierfür gibt es Schutzmechanismen wie die Vereinbarung von beidseitigen Kündigungsausschlüssen.

    Er hat auch angedeutet, dass wenn wir nicht ausziehen sollten, er eine Nutzungsbedingungen verlangen wird, die über der aktuellen Miete liegt. 20% will er draufschlagen.... Als Grundlage dafür nennt er Preise für Mietwohnungen die er aktuell in Anzeigen sieht.

    Formal ist das nicht korrekt, allerdings könnte er Kontakt zu den Vermietern aufnehmen und sich so die Mieten bestätigen lassen und als Vergleichswohnungen nehmen, wenn diese tatsächlich vergleichbar sind. Das bleibt abzuwarten. Dass der Vermieter alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, davon würde ich ausgehen.

    Dass die Vermieter mit Sack und Pack vor der Tür stehen, ist eher unwahrscheinlich. Die meisten werden wissen, dass man Mieter nur über eine Räumungsklage aus der Wohnung bekommen kann, wenn diese nicht freiwillig ausziehen.

    Gar nicht melden würde ich jedoch nicht empfehlen, denn dann ist die Frist für das Vortragen von Härtegründen abgelaufen, wenn die Kündigung formal korrekt ist, incl Hinweis auf die Widerspruchsfrist.

    Eine genaue Einschätzung können wir nicht abgeben. Eine Wohnung, die zur Eigennutzung erworben wurde und eine bisherige Mietwohnung, die vom Schnitt anscheinend nicht wirklich für eine Familie geeignet ist, können schon ausreichend sein, müssen aber nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

    Ich würde an eurer Stelle versuchen, eine Einigung zu erzielen. Verlorene Räumungsklagen sind ohne Rechtschutz teuer. Wenn die Vermieter zeitnah einziehen wollen, sind sie vielleicht bereit, sich an Umzugskosten zu beteiligen, wenn sie dafür eine Prozess und daher eine genaue Prüfung der Umstände vermeiden können.

    Zum einen ist der Vermieter nicht verpflichtet, mit deiner Versicherung zu kommunizieren. Er hält sich zurecht an seinen Vertragspartner, nämlich dich. Du kannst das dann mit deinem Vertragspartner (Versicherung) klären.

    Es ist das Recht des Vermieters, nach Kostenvoranschlag abzurechnen. Er muss den Schaden nicht beheben lassen, sondern kann sich auch nur den Zeitwert erstatten lassen. Das sollte für die Versicherung kein Problem sein, wenn sie das so bereits angeboten hat.

    Du solltest dir vom Vermieter schriftlich geben lassen, dass du die Summe an ihn bezahlt hast und dann sollte das mit der Versicherung laufen. Am besten lässt du dir das auch noch mal von der Versicherung bestätigen, aber bei uns lief das ohne Probleme. Wir haben unseren Schaden damals mit Forderungen gegen den Vermieter verrechnet und die Versicherung hat die Summe direkt an uns überwiesen.

    - Ist es überhaupt erlaubt, dass der Vermieter einen Handwerker beauftragt, der eine direkte Zahlung des Mieters vor Ort verlangt? Gibt es da irgendeinen Gesetzestext den jemand kennt?

    Grundsätzlich gilt nach BGB immer, dass derjenige den Handwerker bezahlt, der ihn beauftragt hat. Dies würde ich auch dem Vermieter und der Firma mitteilen. Du hast keinen Vertrag mit der Firma, zahlst daher auch nicht und wenn die Firma Geld möchte, möge sie sich an ihren Auftraggeber wenden.

    - Müssten die Wartungskosten seitens der Firma nicht mit dem Vermieter abgerechnet und dann über die Betriebskostenpauschale abgegolten sein?

    Pauschalen sind nicht selten schwierig. Man kann sich dann darüber streiten, ob zukünftig durch die nachweislich höheren Kosten die Pauschale angepasst werden kann. Das spielt in einem gekündigten Mietverhältnis kaum noch eine Rolle.

    - Kann der Vermieter das Geld einfach über die Kaution durch "geschickte Auslage" von uns einbehalten?

    In den allermeisten Fällen kann er das, da die Kaution meistens so angelegt ist, dass der Vermieter keinen Nachweis für die rechtmäßige Verwendung liefern muss und selbst wenn, die Bank das nicht prüfen kann. Die Bank ersetzt kein Gericht und darf darüber urteilen, ob die Wartungskosten von euch zu tragen sind oder nicht. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass der Vermieter das Geld einfach einbehält und ihr dann in einem Gerichtsprozess erstreiten müsst, ob das rechtmäßig war oder nicht. Aus diesem Fall weiß ich nicht, was einfacher für euch ist. Die Sache mit den Nachmietern ausmachen oder mit dem Vermieter.

    Vermutlich würde ich auch versuchen, den Termin zu verweigern und bis nach eurem Auszug zu verzögern. Der Vermieter könnte die Duldung theoretisch einklagen, aber das liegt dann auch nach eurem Auszug. Ihr habt keinerlei Vertragsverhältnis mit dem Nachmieter, sodass es keinen Sinn macht, dass der Vermieter euch direkt an ihn verweist. Euch gegenüber hat der Nachmieter überhaupt kein Interesse an der Zahlung.

    Er kann nicht von euch verlangen, dass ihr Jacken und Schuhe im Erdgeschoss lagert, aber er kann die Lagerung im Treppenhaus, welches nicht mitvermietet ist, verbieten. Daneben sind Schuhschränke, Garderoben usw Brandlasten, die eine Gefahr werden können, auch wenn sie nicht direkt die Flucht behindern. Es gibt für Schuhe wasser- und schmutzdichte Wannen, in denen Schuhe getrocknet werden können. Sicherlich ist das im Wohnzimmer nicht allzu hübsch, aber dass es keinen Flur gibt, wusstet ihr ja.

    Warum wurde die Wohnung nicht längst gekündigt, wenn die Situation so untragbar ist und andere Wohnungen sogar günstiger sind?

    Gibt es für die Barzahlung der Kaution wenigstens eine Quittung? Ansonsten sehe ich da kaum Möglichkeiten, das einzuklagen, sondern wäre wohl als Lehrgeld zu verbuchen.

    Sicherlich könnte man auch die Miete mindern und den Schließzylinder tauschen. Aber ob das die Situation entspannt? Glaube ich eher nicht. Wenn das Mietverhältnis nicht funktioniert, kann der Mieter jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

    Den von dir beschrieben Sachverhalt gibt es im deutschen Mietrecht nicht, daher die Aussage, dass es dafür keine Rechtsgrundlage und keine Gesetze gibt, über die man diskutieren kann. Bei einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

    Eine wirksame Mieterhöhung, die ein Sonderkündigungsrecht auslöst, wird erst nach einer Überlegungsfrist wirksam. Innerhalb dieser Zeit kann entweder die Zustimmung erfolgen, sodass die Mieterhöhung zum genannten Zeitpunkt (d.h. nach ca 2-3 Monaten, je nach Zugang) gültig wird, oder es erfolgt die Kündigung, dann wird die Erhöhung nicht wirksam bis zum Ende der Kündigungsfrist.

    Baurechtliche Fragen oder Denkmalschutz betreffen meist mietrechtliche Aspekte erst, wenn der Vermieter zum Rückbau verpflichtet wird und damit der Mietvertrag nicht mehr eingehalten wird.

    Deshalb geht es hier vor allem um die mietvertraglichen Pflichten. Wohnräume müssen beheizbar sein auf eine Mindesttemperatur, die meist bei 20-22 Grad gesehen wird. Wenn diese Temperatur nicht erreicht werden kann, liegt ein Mangel vor. Genauso verhält es sich mit dem Wassereintritt. Zeige die Mängel an, denn das ist deine Pflicht als Mieter.

    Wohnt der Vermieter mit im Haus?

    Grundsätzlich müssen die 20% als maximale Erhöhung eingehalten werden und auch begründet werden mit konkreten Vergleichsmieten (Mietspiegel, andere Wohnungen, Gutachten).

    Wenn der Vermieter aber als einzige weitere Mietpartei im Haus wohnt, kann er deinen Mietvertrag einfach ohne Grund kündigen und dann entweder einen neuen mit beliebiger Miete (von Wuchermieten abgesehen) anbieten oder eben auch nicht und du musst nach Ablauf der Kündigungsfrist von ausziehen. Deshalb ist in einer solchen Konstellation genau abzuwägen, ob man auf seine Rechte besteht oder nicht.

    Musizieren übersteigt üblicherweise Zimmerlautstärke und ist daher auch nur außerhalb der Ruhezeiten erlaubt und nicht den ganzen Tag lang. Die Hausverwaltung hat da Recht, sie kann der Mieterin das Musizieren nicht grundsätzlich verbieten und dass Altbauten hellhörig sind, ist auch bekannt. Mehr als die Einhaltung der Ruhezeiten und das übliche Maß von max. 2-3 h täglich kann man nicht verlangen.

    Ich bin mir nun leider nicht sicher ob das so einfach geht?

    Ob das einfach geht, hängt vor allem vom Mieter der Wohnung ab.

    Grundsätzlich ist es möglich, Eigenbedarf anzumelden, wenn der Vermieter den Wohnraum benötigt. Letzlich hängt es davon ab, wie groß beide Wohnungen sind, ob die eine evtl. auch ausreichend wäre und wie schützenswert der Mieter ist. Das ist in jedem Fall eine Abwägung der Interessen im Einzelfall und daher nicht allgemein zu beurteilen. Meist führt das nur zu Verzögerungen, aber das können Jahre sein.

    Die Kündigungsfrist beträgt 3-9 Monate, je nach Wohndauer des Mieters, eh sei denn, es ist etwas abweichendes im Mietvertrag vereinbart.

    Oder gibt es weiteres zu beachten?

    Ich kann nur raten, die Kündigung zumindest in Zusammenarbeit mit einem Anwalt aufzusetzen. Es gibt da durchaus einiges zu beachten, was Laien nicht unbedingt wissen. Fehler an dieser Stelle können sehr teuer werden.

    Die Informationen solltest du beim zuständigen Bauamt bekommen. Es gibt beim "Wohngebiet" auch noch Unterscheidungen wie allgemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet usw.

    Ob es Auflagen bzgl Schallschutz bei der Sanierung gab, könntest du evtl auch beim Bauamt erfahren. Ich würde aber nicht unbedingt davon ausgehen, denn wenn keine Nutzungsänderung erfolgt, bleibt die Anforderung an den Schallschutz bei dem des Baujahres, und das ist bei Altbauten praktisch nichts. Abgehängte Decken helfen schon etwas, aber ist dennoch nicht mit einem neueren Haus zu vergleichen.

    Okay, trotzdem gibt es aber sicherlich Vorschriften bezüglich der Lautstärke in einem Wohngebiet oder? Und wie sieht das mit den Ruhezeiten aus? Dürfen Gewerbe diese ignorieren oder müssen diese sich genau so dran halten? (Mittagsruhe sowie Sonn- & Feiertage)

    Ja, diese gibt es, allerdings keine allgemein gültigen Regeln. Jede Stadt weist für jedes Stadtgebiet separat aus, bzw. kann dies tun. Üblicherweise wird dabei zwischen reinen Wohngebieten, wo i.d.R. kein störendes Gewerbe erlaubt ist, und Misch- oder gar Industriegebieten unterschieden. Du müsstest also prüfen, in welcher Art Gebiet zu wohnst und welche Regeln dort gelten. Ob sich die Musikschule daran halten muss oder nicht, erfährst du ebenfalls bei der Stadt.

    Wenn es nicht explizit vertraglich vereinbart ist, habt ihr keinen Anspruch darauf, einen Nachmieter stellen zu können. Wenn die Hausverwaltung im Auftrag des Vermieters dafür einen Makler beauftragen will, kann sie das tun. Wie der Makler seine Arbeit ausführt, abgesehen davon, wenn eure Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist nicht eure Sache, du hast mit ihm keinen Vertrag.

    Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses einer Partei nicht zumutbar ist. Wenn du der Meinung bist bzw. es nachgewiesen ist, dass Gas auströmt, ist die erste Maßnahme, die Gaszufuhr abzustellen oder abstellen zu lassen und den Vermieter darüber zu informieren. Zumindest die Meldung scheinst du gemacht zu haben, ich würde dies jedoch schriftlich schriftlich wiederholen. Der Vermieter sollte dies umgehend prüfen. Nun kannst du deine Räume nicht mehr beheizen, sodass hier eine Mietminderung in Betracht kommt, je nach tatsächlich erreichten Temperaturen. Je nachdem, wann ihr wirklich umziehen wollt, ist die Heizperiode weitgehend vorbei, sodass das vermutlich keine fristlose Kündigung mehr rechtfertigt. Wenn es kein Warmwasser gibt, könnte das evtl. schon eine fristlose Kündigung möglich machen.

    Da das Mietverhältnis bereits gekündigt ist, geht es hier ja nur um einen begrenzten Zeitraum und eine begrenzte Summe Geld. Vermutlich werdet ihr eine Kaution hinterlegt haben und an dieser dürfte sich der Vermieter dann bedienen, wenn ihr nun die Miete mindert oder gar fristlos kündigt, sodass ihr vermutlich im Nachgang die Kaution einklagen müsstet. Hierfür kann ich dann nur raten, euch besser bereits jetzt mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um Beweise sichern zu können, die ggf. benötigt werden. Diese kann auch eine bessere Einschätzung der jetzigen Situation vornehmen. Ansonsten seid ihr längst ausgezogen, die Heizungen ggf. längst entsorgt und ersetzt und eine Beweisaufnahme ist gar nicht mehr möglich.

    Die Frage nach der Abrechnung des Wassers ist für mich nicht eindeutig. In der Überschrift schreibst du, dass die Nebengebäude berücksichtigt werden, im Text scheint dies jedoch nicht der Fall zu sein? Es würde helfen, die Abrechnung annonymisiert einzustellen.

    die Wohnung unter uns 3 Personen haben eine Tonne komplett für sich und zahlen gerade mal 10 Euro mehr wie ich.

    Mit meinem Nachbar zusammen zahlen wir 140 Euro mehr für die komplette Tonne als unsere Nachbarn die ihre Tonne allein haben .

    Diesen Teil verstehe ich nicht. Warum sollte ein 3-Personenhaushalt grundsätzlich mehr bezahlen als ein 4-Personenhaushalt, nur weil sie eine eigene Tonne haben?

    Wie wir bei euch der Müll abgerechnet? Pauschal nach Tonnenvolumen unabhängig von Füllug und Anzahl der Leerungen? Nach erfassten Leerungen? Nach Gewicht? Bei uns wird die Anzahl der Leerungen erfasst und so ergeben sich auch große Spannen für die finalen Gebühren, je nachdem, ob einer Partei die in der Grundgebühr enthaltenen Leerungen ausreichen oder die Tonne jedes Mal zur Abholung gestellt wird.

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