(Neubau, dieses Jahr Erstbezug):
Aber wenn das nicht ausreicht und wir noch mehr Dinge wegschmeißen müssen? Haben wir da keinen Anspruch auf Ersatz oder Mietminderung?
Ihr könnt die Räume aktuell nicht wie vereinbart nutzen und könnt daher vermutlich die Miete mindern. In einem Neubau kann man schon erwarten, dass Lagerräume auch trocken sind und sich für die Lagerung von empfindlichen Gegenständen eignen. Wie viel dies für einen bzw. zwei Abstellraum(e) ist, dazu kann euch jedoch nur ein Anwalt beraten. Dieser kann auch eher beurteilen, ob ihr damit hättet rechnen müssen, dass es noch zu hoher Luftfeuchtigkeit aufgrund der Baufeuchte kommen kann.
Wir haben gerade überall Entfeuchter stehen, aber das kann ja nicht für immer die Lösung sein.
Auch wenn man es auf die Ferne nie 100% sagen kann:
Ich gehe davon aus, dass das nicht nötig sein wird, nicht für immer. Wie es in der heutigen Zeit üblich ist, werden Neubauten mit hoher Baufeuchte bezogen, denn jede Verzögerung und Wartezeit bedeutet Verluste bzw. Kosten.
Wenn die Räume nicht gelüftet werden können, wo soll die Feuchtigkeit aus dem Bau hin? Die Wände können nur in den Raum austrocknen, also muss dieser geheizt und gelüftet werden über längere Zeiträume. Bloß wollte man sich die Heizung und die Zeit sparen. Luftentfeuchter/Bautrockner mit Heizfunktion halte ich deshalb hier für eine sehr sinnvolle Lösung. Ob ein Lüftungsgitter sinnvoll ist, finde ich schwierig zu beurteilen und hängt von der übrigen baulichen Situation ab. Grundsätzlich ist es meistens nicht gut, ungeheizte, nicht mit Fenstern zur Lüftung ausgestattete Räumen über andere, warme und feuchtere mit zu heizen. Wenn die Räume jedoch häufig betreten werden und so ein Luftaustausch gar nicht vermeidbar ist, mag eine Dauerlüftungsoption per Gitter gar nicht so verkehrt sein. Eine aktive Be- oder Entlüftung wird der Vermieter wohl nicht nachträglich installieren, weil der Aufwand nicht unerheblich ist.
Dass der Vermieter für eine funktionsfähige Heizung sorgen muss, ist selbstverständlich. Bei uns ist die Heizung jedoch auch noch aus und wir haben nach wie vor 23-24 Grad in allen Räumen und unser Haus ist ein ungedämmter Altbau aus der Jahrhundertwende. Insofern ist fraglich, ob ihr hier schon Ansprüche geltend machen könnt, oder ob die Raumtemperaturen noch ausreichend sind.
Wir können gerade nur lauwarm "heizen".
Was meinst du damit? Wir heizen im Normalfall (d.h. alles über -10/15 Grad) auch nur "lauwarm", die Oberflächentemperatur der Heizkörper sind etwa bei 35 Grad. Trotzdem erreichen wir problemlos kuschelige 22-24 Grad im Raum. Wenn ihr nicht gerade eine Holzheizung habt, arbeiten moderne Heizungen bei niedrigen Temperaturen effizienter und werden daher so konzipiert, dass geringe Temperaturen ausreichen.
- Wir bezahlen seit Mai für einen Stellplatz, allerdings muss hier erst noch der Bordstein abgesenkt werden. Da ist bis heute nicht passiert, der Vermieter meint, wir sollen dann den Bordstein hochfahren - das möchten wir unserem Auto ungern antun - aber ist er im Recht? Weil theoretisch könnte uns auch ein Auto vor unserem Stellplatz auf der Straße zuparken.
Auf der Straße parken können ist kein Ersatz für den angemieteten Stellplatz. Aber muss der Bordstein objektiv wirklich abgesenkt werden oder hättet ihr das nur gerne? Oder ist das explizit vertraglich vereinbart? Bei uns ist bei den allerwenigsten Grundstücken der Bordstein abgesenkt und man fährt halt über die Bordsteinkante. Bei uns wird da im allgemeinen darauf verzichtet, weil das nach Aussage unseres Bauamts eine 4-stellige Summe kostet. Wem es zu hoch ist, der legt diese Rampen aus dem Baumarkt davor und lebt damit.
- Wir haben immer noch keinen Internetanschluss. Laut der Telekom muss der Vermieter sich bei ihnen melden, aber das tut er offensichtlich nicht. Durch den Neubau muss noch irgendwas angeschlossen werden um die Leitungen freizugeben. Es wurde natürlich mündlich beim Einzug zugesagt aber wir warten wieder seit Mai. Wir können dadurch kein Home Office machen,was wir aber in Pandemie Zeiten gerne würden.
Auch hier ist vermutlich eine Mietminderung möglich, zur Höhe berät der Anwalt. Doch davon habt ihr auch kein Internet und könnt immer noch kein Homeoffice machen. Eine Ersatzvornahme halte ich hier für schwierig, da der Anbieter hier vermutlich nicht gegen den Willen des Eigentümers handeln wird, sodass sich dieser bewegen muss, wäre aber theoretisch auch denkbar. Dazu sollte euch ein Anwalt beraten.