Beiträge von Schweinchenfan

    Meines Wissens nach sind solche Rahmenverträge zulässig, durchaus auch nicht unüblich. Große Verwaltungen oder Immobilienfirmen schließen solche Verträge ab.

    Da so anhand der Rechnung der Versicherung überhaupt nicht nachvollziehbar ist, was das einzelne Gebäude explizit kostet

    Genau das ist eben auch nicht der Fall. Das einzelne Gebäude kostet nicht explizit. Es gibt eine Rahmenversicherung für alle Gebäude der Gesellschaft, es spielt keine Rolle mehr, welche Schäden die einzelnen Gebäude hatten, welche genauen Risiken die einzelnen Gebäude haben, sondern es wird praktisch gemittelt. In der Regel ist dies erheblich günstiger als jedes Gebäude einzeln zu versichern. Die Versicherungssumme wird dann gleichmäßig auf die Gebäude verteilt. In Einzelfällen, und das scheint bei euch evtl. der Fall zu sein, führt das zu einem Anstieg (ggf. wäre die Prämie aber auch so gestiegen, evtl. sogar mehr als nur die 28%), in der Regel profitieren davon aber die Mieter. Evtl. ist nun auch der Versicherungsschutz höher und Dinge abgesichert, die vorher nicht versichert oder nicht versicherbar waren. Dazu müsstest du die Unterlagen genau vergleichen.

    Du hast das Recht, die Rechnung zu prüfen. Dort sollte dann die gesamte versicherte Quadratmeterzahl stehen und du musst prüfen können, ob die Berechnung für deine Wohnung stimmt.

    In der vorherigen Wohnung wurde die Wärme ebenfalls mittels Wärmecontracting zur Verfügung gestellt, dort waren die Fixkosten jedoch nur ~10% der gegenwärtigen Fixkosten.

    Daher hat uns die Summe dann doch etwas überrascht.

    Da gibt es tatsächlich sehr unterschiedliche Preisgestaltungen. Ich kenne von hohen Fixkosten und normalem bis günstigen Arbeitspreis bis hin zum Fall einer Gasheizung, die praktisch ohne zusätzliche Fixkosten gemietet wurde (d.h. Fixkosten wie für Schornsteinfeger, Wartung, Grundpreis Gas usw. ohnehin angefallen wäre), der Arbeitspreis jedoch beim doppelten des marktüblichen Preises lag, es keine Preisgarantien gab und damit jeder Erhöhung des Gaspreises quartalsweise weitergegeben wurde, und der Contractor damit sein Geld reingeholt hat.

    Dann solltest du diese Frage an den Vermieter stellen. Im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes dürfte es zumindest zweifelhaft sein, elektrische Heizungen ohne triftigen Grund laufen zu lassen und die Kosten dann an die Mieter weiterzureichen. Evtl. gibt es aber auch einen guten Grund, dies kann dir jedoch nur der Vermieter sagen.

    Die Miete für den Wärmetauscher beträgt ~100€ pro Monat, die gemittelten Verbrauchskosten belaufen sich auf ~30€ pro Monat.

    Kann das Verhältnis zwischen Fixkosten und variablen Kosten beliebig groß sein, oder gibt es hier irgendwelche Limitierungen?

    Meines Wissens nach nicht, das ist mit dem Contractor zu verhandeln. Eine Frage könnte sein, ob man 100 € Fixkosten als unwirtschaftlich einstufen kann. Normalerweise beträgt der Grundpreis etwa 1/3 dieser Kosten, allerdings bei gekauften Übergabestationen, zzgl. Kosten für die Abrechnung. Wenn der Wärmetauscher nun gemietet ist, könnten die 100 € evtl schon realistisch sein, auch wenn es teuer klingt. Fernwärme ist in der Regel ein recht teures Heizungssystem für den Nutzer.

    Die Art der Heizung war bereits bei Einzug vorhanden oder ist im Mietvertrag entsprechend vereinbart?

    Hätte die WEG direkt die anfallenden Kosten des Wärmecontracting nach dem 30%/70%-Modell aufteilen müssen?

    Meiner Meinung nach nicht, wenn die Zuordnung der Kosten zu einem Nutzer möglich ist und nichts abweichendes in deinem Mietvertrag vereinbart ist. Mit der WEG und ihren Verteilerschlüsseln hast du nicht direkt etwas zu tun, für dich maßgeblich ist dein Mietvertrag. Wenn es hier Abweichungen gibt, ist es das Problem des Vermieters.

    Mir geht es darum, ob es richtig ist, dass die Kaution gezahlt werden muss sobald ein neuer Mieter eingezogen ist und ob dies auch der Fall ist, wenn der Vermieter die Räumlichkeiten komplett umbaut (also nicht "nur" renoviert).

    Es ist der Regelfall, dass der neue Mieter eingezogen ist, bevor die Kaution (vollständig) ausgezahlt ist. Das ist unabhängig voneinander. Man kann Schäden ja auch dokumentieren und dann, je nach Verfügbarkeit der Handwerker und Material und Art des Schadens, auch später beheben lassen.

    "Komplettumbau" ist eine vage Formulierung. Ein Durchbruch durch eine Wand oder auch das Entfernen einer Wand bedeutet ja nicht gleichzeitig, dass beispielsweise die Fenster, Türen, Elektrik, Heizungen, Wasserleitungen... ebenfalls neu gemacht werden. Oder gar neuer Estrich, Putz an den Wänden usw. Von daher kann es theoretisch durchaus relevante Schäden geben, auch wenn Umbaumaßnahmen anstehen.

    Es gibt keine Pflicht, ein Übergabeprotokoll anzufertigen oder zu unterschreiben. Daraus lässt sich nicht unbedingt ableiten, dass es keine Mängel gibt, insbesondere, wenn es um versteckte Mängel geht, die dem Vermieter erst bei einer eingehenden Besichtigung auffallen können.

    Hast du dir den Energieausweis zeigen lassen? Durchschnittliche Kosten kann man kaum ausmachen, denn das hängt weniger an der Art der Heizung als am energetischen Zustand des Gebäudes und auch an der Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes. Das Alter der Therme spielt natürlich auch eine Rolle.

    Die Wartung ist natürlich schon ein wichtiger Posten, andererseits hast du die freie Wahl des Gasanbieters.

    Noch eine Ergängzung: eine Gas-Etagenheizung als solche ist keine Kostenfalle. Das ist als Heizungssystem noch nicht unüblich und dazu gehört auch, dass sich der Mieter selbst um die Brennstofflieferungen kümmert, sodass der Vermieter dazu ehrlicherweise wirklich nichts sagen kann. Aus dem Energieausweis kannst du grob überschlagen, welche Kosten in etwa bei den aktuellen Gaspreisen auf dich zukommen. Die Kosten für die Thermenwartung halte ich für realistisch, das ist leider bezogen auf die Wohnfläche recht viel, aber eben einer der Nachteile der Etagenheizung. Andererseits zahlst du auch nur deinen Verbrauch und nicht den der Nachbarn mit, weil es keine Umlage der Heizkosten nach Wohnfläche gibt und du die Therme auch wesentlich besser auf deinen Bedarf einstellen (lassen) kannst als bei einer Zentralheizung. Ich kenne niemanden, der damit unzufrieden ist und sich eine Zentralheizung wünschen würde. Das Problem an hohen Kosten ist dann eigentlich immer das Gebäude oder veraltete Technik, aber das gibt es bei einer Zentralheizung mindestens genauso häufig.

    Im Heizungskeller stehen zwei große Boiler, ich vermute, dass es sich da um die Warmwasserbehälter handelt. Zumal er das Warmwasser ja auch so komisch errechnet und es keine Rechnungen gibt.

    Vermutlich. Man kann auch über die Wärmepumpe und/oder Zuheizregister zentral Warmwasser erzeugen. Das Problem ist hier das gleiche wie für die Heizung an sich. Wenn der Strom für die Heizung einfach auf den Haushaltsstromzähler des Vermieters läuft, gibt es natürlich keine Rechnung für den Verbrauch der Heizung. Das hat der Vermieter allerdings selbst zu vertreten, er könnte das Haus ja (mit mehr oder weniger Aufwand im Nachhinein) den entsprechenden Zählern ausstatten und dann zukünftig auch die Stromkosten für die Heizung umlegen. Wenn er keine Rechnungen zur Heizung vorlegen kann, kann er auch keine Kosten abrechnen.

    Wir bewohnen den einen Teil des Hauses, im anderen ist die Firma des Vermieters untergebracht. Es gibt einen Zähler für unsere Wohnung und einen für die Firma.

    Genau das habe ich mir schon gedacht, dass es gar keinen eigenen Zähler für die Heizung gibt. Dieser ist keine Pflicht, kostet Geld und deshalb spart man sich den gerne in kleinen Häusern. Das ist ja auch kein Problem, wenn man nicht vermieten will oder die Möglichkeit nutzt, eine Pauschale zu vereinbaren (im 2-FH, in dem der Vermieter selbst wohnt, möglich).

    Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass du keine Heizkosten aufgrund irgendwelcher Fantasiepreise zahlst, zumal der Preis für Gas pro kWh um die 6ct liegt. Selbst mit Verlusten wären das niemals 17 ct. Es ist sein Problem, wenn er das Haus nicht so ausstattet, dass eine Abrechnung von Heizkosten möglich ist. Es gibt hier offensichtlich keine Rechnung für die Brennstoffkosten gibt und darauf habt ihr Anspruch.

    Theoretisch sind dabei auch Mietsenkungen möglich.

    In der aktuellen Situation anziehender Inflation und steigender Verbraucherpreise besteht natürlich die Möglichkeit relativ stark steigender Mieten. Bisher blieb der Index aber unter den üblichen Steigerungen der Mietspiegel, oft sehr deutlich, gerade in den letzten Jahren, sodass das schon vorteilhaft wäre. Andererseits ist es auch ein Nachteil für den Mieter, dass der Mietspiegel praktisch keine Rolle mehr spielt, denn damit sind auch Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus möglich. Deshalb wird die Indexmiete oft bei hochwertigem und neuem Wohnraum vereinbart.

    Außerdem sind dann Modernisierungsmieterhöhungen ausgeschlossen, was auch ein Vorteil für den Mieter ist.

    Gibt es überhaupt die Möglichkeit, das zu verhandeln? Ich als Vermieter würde zukünftig auch alle neuen Mietvertrag mit Index abschließen, weil man damit recht einfach und ohne große Diskussion Mieterhöhungen durchsetzen kann, die auch aus meiner Sicht fair sind, weil sie nur an Preissteigerungen gekoppelt sind. Wenn die erste Miete fair war, dann ist sie auch in Zukunft.

    Bzgl der Mietminderung wäre es empfehlenswert, wobei es sich dann vermutlich kaum rechnet für dich.

    Es heißt ja nicht, dass hochpreisigere schneller verfügbar sind, billiger aus dem Baumarkt würde eher gehen.

    Zumindest wir haben in unseren Bädern Serien verbaut, d.h. Waschtisch, Badewanne und Dusche und ggf. sogar Toilette passen zusammen. Da würde ich mich auch quer stellen, plötzlich was anderes nehmen zu müssen, weil die Lieferung etwas länger dauert. Wenn es das einzige Bad ist, dann muss man sicher schneller handeln, aber hier sehe ich das auch nicht ganz so dramatisch. Ihr habt noch Möglichkeiten. Ob hier auch eine andere Armatur wirklich nicht passen würde, kann man von hier gar nicht beurteilen.

    Wenn du anderer Meinung bist, kannst du auch eine Ersatzvornahme ankündigen. Das solltest du aber auch besser in Absprache mit einem Anwalt machen, gerade vor dem Hintergrund, dass evtl schon etwas beauftragt ist, aber eben dauert.

    Wenn eine Unterversicherung bei der Wohngebäudeversicherung angepasst wird, steigen die Kosten oft erheblich. Bei uns im Haus haben sie sich verdoppelt. Das kann also durchaus sein. Eine solche Änderung darf er machen und muss das auch nicht mitteilen.

    Weißt du, für was die Containerstellungen waren? Das ist das einzige, das mir Anhieb auffällt, denn meist braucht man das ja nicht regelmäßig für normale Abfälle. Wenn es aber regelmäßig für Grünschnitt, Sperrmüll o.ä. genutzt wird, dann wäre es in Ordnung.

    Können wir die Miete kürzen?

    Wenn kein Trinkwasser zur Verfügung steht, könnt ihr sicherlich die Miete (deutlich) mindern, weil der Gebrauch der Wohnung stark eingeschränkt ist. Zur genauen Höhe berät ein Anwalt.

    Ich nehme an, dass ihr im Mietvertrag unterschrieben habt, dass es keinen Anschluss ans öffentliche Netz gibt und ihr (aufbereitetes?) Brunnenwasser bekommt?

    Grundsätzlich kann man aus Brunnen- und auch Regenwasser sauberes Trinkwasser bekommen, man braucht nur die richtigen Aufbereitungsanlagen dafür. Je nach Umständen ist dies deutlich einfacher und günstiger herzustellen als ein Anschluss an das öffentliche Netz oder ist bereits vorhanden. In jedem Fall ist der Vermieter in der Pflicht, schnellstmöglich sauberes Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.

    Dass das Verschieben (statt Anheben und Tragen) eines Tisches, aus dessen Boden noch dazu Schrauben ragen, nicht zur üblichen Abnutzung gehört, ist, denke ich, recht eindeutig.

    Leider kann man das auf die Ferne kaum beurteilen. Je nach Größe und Tiefe der Kratzer reicht ein Füllen mit Reparaturkit nicht mehr aus, dann bleibt nur der Austausch. Wenn die Kratzer wirklich tief und großflächig sind, dann ist das vermutlich der Fall. Je nach Bodenfarbe kann man das nicht kaschieren. Du hast keinen Anspruch darauf, Schäden selbst zu beheben, das wäre nur bei Schönheitsreparaturen der Fall.

    Je nachdem, wie der Boden verlegt ist und wo die betroffenen Stellen sind, bleibt nichts anderes, als den Boden großflächig aufzunehmen und neu zu verlegen. Vinylboden hat umfassend Click-System, sodass man keine einzelnen Bretter entnehmen kann, da diese an 4 Seiten mit anderen verbunden sind. Zudem ist der Boden in eine bestimmte Richtung verlegt und das ist nachträglich nicht zu verändern. Du schreibst nicht, wie groß die neu zu verlegende Fläche ist, sodass man nicht abschätzen kann, ob diese Summe für das reine Aufnehmen und neu verlegen realistisch ist. Wenn die Schadstellen am "Anfang" der Verlegung sind, dann muss man den gesamten Raum neu verlegen, das ist praktisch nicht anders möglich. Je nach Größe des Raumes ist die Summe daher schon realistisch, vor allem, weil man beim Aufnehmen des Bodens vorsichtig sein muss und das entsprechend Zeit kostet.

    Eigentlich ist dies ein typischer Fall für die Privathaftpflicht, wenn Gemietetes nicht ausgeschlossen ist. Diese reguliert den Schaden und prüft auch, ob die Höhe angemessen ist.

    Das ist falsch. Ein grundsätzliches Besuchsrecht hat ein Vermieter nicht, sondern nur bei einem konkreten Anlass. Die Wohnung auf irgend welche Mängel abzusuchen gilt nicht als konkreter Grund.

    Nicht grundsätzlich, aber hier wurde die Wohnung gekündigt, sodass ich beim Vermieter schon einem konkreten Anlass und auch berechtigtes Interesse sehe, die Wohnung auf Mängel bzw. Renovierungsbedarf zu besichtigen und für die Zeit unmittelbar nach Wohnungsübergabe Handwerker zu organisieren. Das Einholen von Angeboten bzw. Auftragsvergabe bis zur Ausführung braucht nicht selten einige Wochen. Sonst droht ja unnötiger Leerstand, wenn diese Besichtigung erst kurz vor oder gar nach Wohnungsübergabe stattfinden kann. Ich weiß nicht, ob man bei der aktuellen Auftragslage 6 Wochen wirklich als ausreichend ansehen würde.

    Aus eigener Erfahrung mit Handwerkern kann ich nur sagen, dass Terminabsprachen bei Handwerkern wirklich sehr schwierig sind im Moment. Bei uns gehen die Handwerker in den letzten 2 Jahren regelmäßig ein und aus und kein einziger hat es geschafft, mehr als 24h vorher Bescheid zu sagen. Egal ob Elektriker, Dachdecker, Fenster- oder Heizungsbauer. Teilweise standen sie sogar einfach vor der Tür oder ich habe das nur deshalb vermeiden können, wenn ich am Tag zuvor nachmittags noch mal angerufen hatte, ob sie schon was wissen. Von daher kann ich den Vermieter schon verstehen.

    Andererseits, es gibt für den Vermieter keinen Anspruch auf so spontane Termine mit Handwerkern, wenn nicht Gefahr in Verzug ist. Aus diesem Grund kannst du schon auf einen Vorlauf von einigen bestehen, das Streichen einer Tür ist nichts so dringendes, dass man dafür alles stehen und liegen lassen muss. Eine offene Wohnungstür kann auch niemand verlangen.

    Ich würde daher das anbieten, was möglich ist. Wenn du an dem Tag dann Zeit hast, dann kannst du es ja kurzfristig ermöglichen, wenn nicht, dann eben nicht. Dann muss der Handwerker an einem anderen Tag kommen.

    Das solltest du unbedingt dem Vermieter melden, es ist grundsätzlich seine Aufgabe, sich darum zu kümmern und es sollte auch in seinem Interesse sein. So kurz nach der Übergabe stellt sich ja auch nicht die Frage, ob du den Schimmel verursacht hast.

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