Laut Internetrecherchen haben wir das Recht auf ein gedämmtes Dach. Nun wollten wir uns Ratschläge bei euch einholen, ob und was wir tun können.
Es gibt seit einigen Jahren eine Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder Dach, das ist korrekt. Allerdings sind die Anforderungen an eine Nachrüstpflicht sehr gering und selbst 100 Jahre alte Holzbalkendecken mit Schlackefüllung o.ä. erfüllen in der Regel bereits diese Mindestnorm nach DIN 4108-2: 2013-02. Eine alte Betondecke erfüllt dies jedoch eher nicht, wenn sie nicht gedämmt ist. Ein Recht auf Mietminderung gibt es jedoch nicht, der Vermieter würde sich nicht an das GEG halten und könnte zu einer Strafzahlung verpflichtet werden, aber davon habt ihr nichts.
ihr könnt natürlich mit dem Vermieter sprechen und ihn auf die Umstände hinweisen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke bei einem nicht ausgebauten Dach ist eine der Maßnahmen, die am wirksamsten sind und vergleichsweise günstig umzusetzen. Daher wäre das in Anbetracht der aktuellen Situation sehr sinnvoll, nachzurüsten, auch wenn evtl. keine Pflicht besteht.