Beiträge von Schweinchenfan

    . Habe zwar schon gegoogelt aber zur aktuellen Gas Kosten Situation nichts gefunden.

    Vielen dank für die kommenden Antworten.

    Ergänzend zu dem, was Leipziger zutreffend geantwortet hat: Es wird ja auch nicht nur das Gas teurer. Auch Öl ist sehr stark gestiegen, genau wie Strom und Holzpreise. Letztlich wird das Heizen jetzt einfach deutlich teurer.

    Wenn du dir die Wohnung nicht mehr leisten kannst, sprich mit dem Vermieter. Der dürfte wenig Interesse daran haben, den Vertrag mit einem Mieter weiterzuführen, wenn dieser die Kosten nicht tragen kann. Zumindest ich als Vermieter würde dann einen Aufhebungsvertrag anbieten, denn sehenden Auges ausbleibende Mieten zu riskieren, muss auch nicht sein.

    Ich könnte den Brief nicht lesen.

    Aus den fehlenden Zählern ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht. Wenn keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt, dürfen die Kosten für Warmwasserbereitung und Heizung um 15 % gekürzt werden.

    Meines Wissens nach ist das nicht höchstrichterlich für Studentenwohnheime geurteilt. Das letzte BGH-Urteil zum Thema Tierhaltung stellt mangels gesetzlicher Regelungen klar, dass es darauf ankommt, was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört und dass dies auf die Umstände im Einzelfall ankommt. Deshalb sind auch Kleintiere in normalen Wohnungen grundsätzlich erlaubt, denn die gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch.

    Im Studentenwohnheim kann man das aber durchaus anders sehen, denn hier geht es nicht darum, allgemein übliche Wohnraumbedingungen anzubieten (es gelten auch viele andere Gesetze über Wohnraum nicht für Studentenwohnheime), sondern öffentlich geförderter, besonders günstiger Wohnraum explizit für Studenten. Dazu müsste man genau schauen, wie die Umstände liegen. Ich würde hier bei einem 10 m²-Zimmer in einer 8er-WEG, in das wirklich nur Bett, Schrank und Schreibtisch passen und man sich ansonsten kaum umdrehen kann, anders sehen als eine kleine 2-3-Zimmer-Whg, die man evtl. noch mit einem Mitbewohner oder gar dem Partner teilt. Das ist aber nur meine persönliche Meinung.

    Wenn das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und in dem Gebiet zulässig, dann könnt ihr da per se wenig machen. In Ortsgebieten, Mischgebiet etc ist das eben das Risiko, dass nebenan auch ein dort zulässiges Gewerbe eröffnet wird. Wegen Geruch, Lärm etc. gibt es auch Vorschriften, insbesondere Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Dass die Luftführung im Sommer oft nur bedingt klappt, ist leider nicht ungewöhnlich. Evtl muss nachgerüstet werden, aber verschwinden wird der Geruch trotzdem nicht.

    Dass evtl fremdes Grundstück befahren wird, geht euch solange nichts an, wie euch das nicht gehört. Wenn der Betreiber da etwas mit dem/den Eigentümern vereinbart hat oder das von seinem Wegerecht abgedeckt ist, ist das in Ordnung. Euch geht das nichts an.

    Ich sehe hier nicht viele Möglichkeiten, wenn das Gewerbe korrekt angegeben und genehmigt ist. Dass sich die Nachbarschaft entsprechend der Möglichkeiten des jeweiligen Bebauungsplans verändern kann, ist allgemeines Lebensrisiko. Bei uns wurde auch aus einem Reisebüro eine Dönerbude, mit erheblich größerer Lärm- und Geruchsbelastung. Andere haben ihren ehemals schönen Vorgarten in einen großen Parkplatz verwandelt, von dem aus sie einen Auto -Export betreiben. Nicht schön, aber zulässig.

    Habt ihr einen Warmwasserspeicher? Wir machen tatsächlich auch nur 2x am Tag Warmwasser (1h morgens, 1h nachmittags). Trotzdem steht den ganzen Tag warmes Wasser zur Verfügung (dann nur eben nicht mehr auf Höchsttemperatur, sondern kühler), denn der Speicher ist ja nicht von jetzt auf gleich komplett kalt, außer, er ist stark unterdimensioniert für den Bedarf.

    Und doch, das spart massiv Gas ein. Wir brauchen nur noch 50% Gas fürs Warmwasser im Vergleich zur Werkseinstellung 6-22 Uhr durchgehend 60°C Warmwasser, dadurch dass nicht immer nachgeheizt wird, weil jemand gerade Hände gewaschen hat. Da strömt dann etwas kaltes Wasser nach, Heizung springt volle Pulle an, um 1 min später wieder auszugehen, weil nur 200 ml nachgeheizt werden mussten. Effizient ist etwas anderes. Die Einsparung bei uns ist ohne jegliche Komforteinbußen. Ich war ehrlich gesagt auch geschockt, was wir vorher verschwendet haben.

    Deshalb würde ich den Vermieter noch mal genauer fragen, was er damit meint und wie er sich das vorstellt. Es macht in der Regel auch sehr viel Sinn, die Zirkulation nur zu wichtigen Zeiten laufen zu lassen, wenn eine vorhanden ist. Das ist auch Energieverschwendung.

    Ihr müsst Besichtigungen ermöglichen und natürlich müssen offiziell müssen für solche Besichtigungen Fristen eingehalten werden. Allerdings sind Fristen bzw. Häufigkeiten, wie sie Gerichte oftmals geurteilt haben, meiner Meinung nach etwas realitätsfremd. Kein Haus ist vernünftig zu verkaufen, wenn nur einmal im Monat mal ein Interessent vorbeischauen darf und sich damit die Liste von Interessenten über Jahre ziehen würde. Bei Besichtigungen wegen Verkauf sind die Ankündigungsfristen nicht besonders hoch angesetzt, weil die meisten Interessenten eine zeitnahe Besichtigung wünschen. 24 h können da durchaus aus ausreichend angesehen werden, eine Stunde ist natürlich zu wenig, das ist auch klar. Es ist natürlich immer ein Geben und Nehmen, vor allem wenn ihr alle in einem Haus wohnt.

    Prinzipiell habt ihr keinen Vertrag mit dem Makler und keinen Anspruch, nur über diesen wegen der Besichtigungstermine zu kommunizieren, der Vermieter kann natürlich auch die Besichtigungstermine mit euch vereinbaren. Genau wie er auch mehrere Makler beauftragen könnte.

    Wegen dem Kündigungsschutz: ich gehe davon aus, dass das Haus nicht nach eurem Einzug in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Dann besteht kein besonderer Kündigungsschutz und es gelten die üblichen Kündigungsfristen. Da ihr schon über 8 Jahre in dieser Wohnung wohnt, beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate für den Vermieter. Diese beginnen auch erst nach Eintragung ins Grundbuch zu laufen, sodass hier von mind. 1 Jahr nach Kaufvertragsabschluss zu rechnen ist. Die Verkäufer haben keine legale Möglichkeit, euch zu kündigen, wenn ihr euch nichts zu schulden kommen lasst. Ihr könntet natürlich in Erwägung ziehen, mit den Verkäufern/Vermietern einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, in dem ihr euch zum Auszug gegen die Zahlung einer verhandelten Pauschale verpflichtet. Dies wäre vor allem dann eine Überlegung wert, wenn ihr ernsthaft mit einer berechtigten Kündigung durch Käufer rechnet.

    Leider kann ich mir den Wintergarten nicht so recht vorstellen.

    Dass Wintergärten nur einfach verglast sind, ist durchaus üblich. Wintergärten sind praktisch bei den heutigen bzw immer steigenden Energiekosten nicht wirklich auf normale Raumtemperatur zu heizen, weil das utopisch teuer ist. Es ist ein Frost-freies Winterquartier für Pflanzen, keine echte Wohnraumerweiterung.

    Der Vermieter muss Mängel beheben, welche die vorgesehene Nutzung einschränken. Eindringendes Wasser und Schimmel sollten behoben werden, aber ob damit der Wärmeverlust eingedämmt wird, wage ich zu bezweifeln.

    Nun wurde mir gestern, im Zuge der Nebenkostenabrechnung ein Schreiben (Datiert 23.05.22) mit zugestellt in dem auf die Anpassung an die ortsübliche Miete zum 01.07.22 hingewiesen wird. Die Kaltmiete wird demnach um 80€/Monat erhöht.

    1. Meiner Recherche nach wäre ja nun eine Erhöhung erst zum 01.08.22 möglich Aufgrund der Überlegungsfrist?! Dies würde ich nämlich gerne meinem Vermieter dann so mitteilen, auch wenn ich es nicht müsste.

    Ja, die Mieterhöhung würde erst zum 01.08.2022 wirksam.

    2. Wird bei einem orstüblichen Vergleich einfach der Wohnraum mit anderen Wohnungen verglichen oder zählt hier auch der Zustand/Alter der Wohnung mit dazu? Die Wohnung ist sozusagen noch auf dem Stand von 2001 (Fußböden, Bad, etc.) als das Haus errichtet wurde.

    Hierzu der Verweis auf §558 BGB:

    Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind.

    Die Wohnungen müssen vergleichbar sein in den Kriterien, die das BGB vorgibt. Wie genau das einzuschätzen ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Alter kann, muss aber nicht entscheidend sein. Die Vergleichswohnungen bzw. die Einordnung im Mietspiegel muss der Vermieter genau angeben, sodass der Mieter das prüfen kann.

    3. Ich denke 80€ Erhöhung sind im Rahmen, da die Miete (von 460€ auf 540€) noch nie (Bezug 2010) erhöht wurde.

    Wenn die Kappungsgrenze nicht auf 15 % gesenkt wurde, wäre das erst einmal in Ordnung. Allerdings wird die Höhe durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.

    4. Kann man auf der Gemeindeverwaltung genauere Angaben zur orstüblichen Miete bekommen oder muss ich mich dazu auf Aussagen aus dem Internet verlassen? Im Zweifelsfall muss das wohl ein Sachverständiger beurteilen, oder?

    In der Regel hat die Gemeindeverwaltung damit nichts am Hut und kann keine Auskünfte geben. Es ist Pflicht des Vermieters, dir die ortsübliche Miete nachzuweisen. Ansonsten ist das Mieterhöhungsverlangen ohnehin zum Scheitern vor Gericht verurteilt und er würde die Zustimmung nicht einklagen können (§558a BGB). Es muss dir aus den Angaben des Vermieters möglich sein, diese Angaben zu prüfen. Internetprotale stellen keine ortsübliche Vergleichsmiete dar.

    Zum Thema Sicherheitsgründe:

    Ich kenne zwar die Tiefe des Pools nicht, aber wenn ich mal einen Wert von 1m annehme, sprechen wir in deinem Fall von 6.000l (Chlor-)Wasser, das im Havariefall wahlweise in das Haus, auf das Nachbargrundstück oder auf die öffentliche Straße läuft.

    Ich sehe das Problem hier auch. Wo soll denn dieser doch recht große Pool eigentlich hin? Direkt rechts vorne an die Straße? Dann läuft das Wasser im Havariefall direkt in Strömen auf den Gehweg und die Straße? Auf die Terrasse? Ein paar tausend Liter würde ich auch nicht auf der nahezu versiegelten Fläche direkt an meinem Haus stehen haben wollen. Wo soll denn im Havariefall das Wasser hin, außer in die Hauswände? Auch wenn man die Maße nicht wirklich schätzen kann, finde ich den Garten für einen so großen Pool auch eher ungeeignet. Ein großer Garten nach hinten raus, großflächig ohne Versiegelung, kann im Schadensfall das Wasser aufnehmen und versickern lassen, aber das sehe ich hier nicht.

    Strom für die Filteranlage müsste auch verlegt werden mit entsprechender Sicherung im Haus, wassergeschützter Verbindung usw. Eigentlich muss das dauerhaft (unterirdisch und frostfrei) verlegt sein und hier sind wir bei baulichen Maßnahmen und Eingriffen in die elektrische Anlage. Klar lässt sich das alles mit mehr oder weniger Aufwand lösen, aber ganz so einfach wie "ich stelle einen Pool auf" ist es leider nicht.

    Was steht genau zum Garten im Vertrag?

    Bei einem MFH dürft ihr selbstverständlich nicht einfach den Vermieter aussperren, indem ihr das Schloss wechselt. Wenn er dort eine Wohnung hat, hat er selbstverständlich auch Zutritt. Er hat sich auch nicht anzumelden, wenn er seine Wohnung nutzen will und es spielt auch keine Rolle, wie viele auch dort aufhalten, solange die Ruhezeiten eingehalten werden.

    Ausschließlich von euch bzw den Nachbarn gemietete Fläche darf er natürlich nicht betreten und dafür auch keine Schlüssel haben. Das Haus und gemeinschaftlich genutzte Flächen dagegen auch ohne Ankündigung.

    Hier sind verschiedene Aspekte relevant:

    - die 20/15% Kappungsgrenze spielt keine Rolle bei Mieterhöhungen nach Modernisierung, stattdessen gibt es aber eine Begrenzung auf 2€/m2 im Monat, wenn die Miete unter 7€/m2 liegt. Deshalb wäre eine Erhöhung um 2,50€/m2 bei dir nicht zulässig. Die 8€ wären aber deutlich darunter und damit rechtlich sicherlich durchsetzbar.

    - Berechnungsgrundlage für die Erhöhung ist nur der Modernisierungsanteil, dies wäre zu prüfen.

    Was man noch bedenken sollte: die 8€/m2 sind unter dem maximal Möglichen. Wenn man sich hier mit dem Vermieter anlegt, trotz des aus meiner Sicht sehr fairen Angebots, und er sich dann Hilfe sucht, hat er ggf noch die Möglichkeit, vor deiner Zustimmung zur Modernisierungsmieterhöhung eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Wenn er damit über die 7€ kommt, dürfte er die gesamten 2,50€ umlegen, sodass du bei 9,50€ oder mehr landen würdest. Es gibt in dieser Reihenfolge nämlich auch keine zeitlichen Fristen. Der Vereinbarung nicht zuzustimmen, birgt damit ein recht hohes Kostenrisiko.

    Der Mieter braucht selbstverständlich die Zustimmung des Vermieters, wenn er Umbauarbeiten an der elektrischen Anlage durchführen lassen will.

    Allerdings ist es sehr zweifelhaft, dass der Vermieter diese Zustimmung geben wird. Bestandsschutz für Altanlagen besteht nur solange, bis an den Anlagen Veränderungen vorgenommen werden. Evtl müsste mit de geplanten Änderungen die gesamte Anlage modernisiert werden und das geht nicht im laufenden Mietverhältnis. Ob so etwas überhaupt machbar ist, hängt am Aufbau des Sicherungskastens, zum einen, ob dort noch Platz wäre, zum anderen, ob sich ein Elektriker findet, der in diesem Kasten überhaupt noch etwas verändert und eine weitere Sicherung mit FI einbaut.

    Was das Merkmal ist, muss in der Abrechnung ersichtlich sein. Wenn es Wasserzähler gibt, wäre das die erfasste Menge, ansonsten Wohnfläche oder ggf. Personen(tage).

    Aus den Zahlen kann man sich aktuell keinen plausiblen Reim machen, dazu muss man sich die Unterlagen im Detail anschauen und prüfen. So macht das erst einmal keinen Sinn. Wenn diese dir zugehen, kannst du sie gerne anonymisiert einstellen. Ggf wurde alles nach Abflussprinzip umgelegt und die Rechnungen für 2020 erst in 2021 bezahlt, sodass in 2021 praktisch die Kosten für beide Jahre abgerechnet wurden. Hast du Zugriff auf Vorjahre?

    Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht, vor allem wenn der Vermieter"gemeckert" und das Verhalten auch abgemahnt hat.

    Regelmäßig seine Miete zu spät zu zahlen, ist ein Kündigungsgrund, es gehört zu den vertraglichen Pflichten, die Miete im voller Höhe pünktlich zu bezahlen.

    Er sollte sich so schnell wie möglich eine neue Wohnung suchen, wenn alles Rauszögern kostet auch Geld. Kosten für eine Räumungsklage kann man anhand der Kaltmiete in Rechnern im Internet nachrechnen.

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