Beiträge von Schweinchenfan

    Jetzt allerdings habe ich erfahren, dass unser jetziger Vermieter die Sanierung vor 2025 gar nicht durchführen kann wegen diverser Probleme, die er mit Behörden oder Baufirmen zu haben scheint.

    Könnt ihr beweisen, dass das schon zum Zeitpunkt der Kündigung bekannt war? Man erwartet nicht, dass der Vermieter eine Glaskugel hat. Dass es auf dem Bau nicht ganz so läuft wie geplant, ist so häufig, dass man das niemanden vorwerfen kann. Evtl müsste er euch für ein paar weitere Monate die Wohnung anbieten. Solange er den Grund der Kündigung weiter verfolgt und zu dem Zeitpunkt der genannte Termin geplant/sehr wahrscheinlich war, kann man meiner Meinung nach dem Vermieter keinen Vorwurf machen.

    Allerdings ist die Wohnung im Haus des Vermieters und wir haben wirklich keine Lust auf den Terror, der dann so richtig losgehen würde

    Das macht den Anspruch auf Schadensersatz nicht unbedingt einfacher. Wenn offensichtlich ist, dass ihr gar nicht ausziehen müsstest, weil die Kündigung so wackelig ist, liegt der Verdacht nahe, dass ihr freiwillig geht, weil ihr keine Lust auf die Baustelle habt. Uns würde das bei unserer Schadensersatzklage wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf auch direkt vorgeworfen und konnte nur damit relativ leicht entkräftet werden, dass der Vermieter bereits Räumungsklage eingereicht hatte. Hier dürfte es am Ende sehr auf den Einzelfall ankommen.

    muss der Vermieter zur Zahlung der Kaution verschiedene Optionen anbieten, oder kann er vorschreiben, welche Option er haben möchte

    Es gibt Vorschriften, wie der Vermieter mit einer Kaution umgehen muss (§551 BGB). Der Vermieter darf nicht verlangen, dass sie in Bargeld gezahlt wird, denn die Kaution muss jederzeit getrennt vom Vermögen des Vermieters bleiben. Der Mieter darf darauf bestehen, dass die Kaution auf ein insolvenzsicheres Konto überwiesen werden kann (BGH AZ: VIII ZR 98/10).

    Auf andere Optionen wie eine Kautionsbürgschaft muss sich der Vermieter aber nicht einlassen.

    Gibt es eine Frist, nach der ein Hauptmieter nach einer Eigenbedarfskündigung ohne Probleme wieder untervermieten darf?

    Nein, eine solche Frist gibt es nicht. Es geht immer darum, ob der Eigenbedarf zum Zeitpunkt der Kündigung bestand, in die Zukunft schauen kann auch kein Vermieter und wird auch nicht erwartet. Es gilt allgemein, je länger die Räume selbst genutzt werden, desto glaubhafter. Wenn ein Zimmer oder eine Wohnung bereits wenige Wochen/Monate später wieder vermietet wird, ist dies deutlich unglaubwürdiger als wenn jemand nach 5 Jahren sein Hobby als Künstler aufgibt. Ggf. gibt es aber auch plausible Gründe, z.B. Verlust des Arbeitsplatzes und Bedarf nach Einnahme aus Untermiete, Hobby wird wegen Handverletzung aufgegeben... Es hängt am Ende davon ab, ob man den Richter überzeugen kann, dass der Eigenbedarf tatsächlich bestand und die Gründe, warum die Räume nun nicht mehr benötigt werden, nach dem Auszug eingetreten sind. Wenn sich am Hobby als freischaffender Künstler nichts geändert hat (z.B. nachweislich weniger Aufträge, Ausstellungen... seit dem Zeitpunkt der Kündigung), kann man sich zu Recht nach nur 6 Monaten fragen, ob der Eigenbedarf überhaupt bestanden hat.

    Was für eine Beweislage braucht Person A um den Vorwurf einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung zu widersprechen?

    Sie muss es im Falle der Klage auf Schadenersatz glaubhaft machen können.

    Wenn ihr angebt, als Paar zusammenzuwohnen, könnte das schon deutlich glaubhafter sein, denn das dürfte dann ja erst nach dem Auszug des Mieters eingetreten sein. Allerdings besteht natürlich das Risiko, dass der ehemalige Mieter das herausfindet, und dann ist es mit der Glaubwürdigkeit ganz vorbei. Lügen haben meistens kurze Beine.

    - Wie lange nach Auszug kann Person B wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf klagen?

    Es gilt die allgemeine Verjährung von 3 Kalenderjahren, nachdem der Anspruch entstanden ist, d.h. sobald der Mieter davon Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen konnte, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war.

    Warum nicht, und was ist mit der Schadenquote,habe da mal was von gelesen.

    Was kannst du mit dieser Information anfangen?

    Auch eine Erhöhung der Prämie wegen Schäden ändert nichts an der Umlagefähigkeit. Von den Schäden während des Mietverhältnisses weißt du, alles andere betrifft dich nicht.

    Wenn hier Schäden anderer Objekte über diese Versicherung abgerechnet werden sollen, müssen hier mind. 2 betrügen - der Vermieter und die Handwerker, die falsche Rechnungen ausstellen. Ggf. auch noch der Makler, wenn der das dann an die Versicherung weiterreicht. Das ist nicht nur Betrug bei dir, sondern auch noch Versicherungsbetrug, ggf. Steuerhinterziehung und evtl. noch mehr Strafttatbestände. Davon ist im Normalfall nicht auszugehen und geht weit über die normalen Ansprüche des Mietrechts hinaus. Dazu solltest du dich bei einem konkreten Verdacht an einen Anwalt wenden.

    Fruggel hat ja bestätigt, dass solche Erhöhungen leider Normalität waren. Wahnsinnig hoch ist die Summe für ein Haus auch nicht, wenn man von einer Vollversicherung ohne Selbstbeteiligung und einem älteren Bestandsbau ausgeht.

    seit 5 Jahren jetzt ca. Seitdem hat sich die Gebäudeversicherung ( Concordia) incl. der Elementarschadensversicherung mehr als verdoppelt

    Das wundert mich nicht, leider dürfte das eher die Regel als die Ausnahme sein. Unsere Versicherung ist dieses Jahr auch etwa doppelt so teuer wie damals - die Versicherungssumme (Neubaukosten!) ist seit 2019 drastisch gestiegen, genau wie die Schadensereignisse insgesamt. I.d.R. bedingen eingereichte Schäden keine höheren Beiträge, sondern Selbstbeteiligungen bei bestimmten Risiken, Ausschluss eines bestimmten Risikos oder Kündigungen. Ggf. hat der Vermieter auch zusätzliche Bausteine reingenommen, Selbstbeteiligung raus o.ä., aber vieles davon dürfte zulässig sein.

    Was meinst du damit, dass auf der Rechnung nicht viel ersichtlich ist? Es reicht im Grunde, dass dort der Verweis auf den Versicherungsschein ist, weil damit klar ist, auf was sich diese Rechnung bezieht. Ich denke, darauf dürfte sich auch deine Einsicht (Rechnungen und Versicherungsschein) beziehen, du musst ja prüfen können, was da alles versichert ist und ob das alles auf den Mieter umlagefähig ist.

    allerdings sehe ich das dadurch erhaltene evtl. geringere Risiko der Mietminderung eher einen Wert für den Vermieter, nicht für mich als Mieter.

    Das ist richtig, allerdings ist es z.B. bei der Wohngebäudeversicherung auch so, dass der Vermieter keinen Vertrag mit Selbstbeteiligung abschließen muss, obwohl es deutlich billiger wäre und nur er als Vermieter profitiert, während die Mieter die erhöhten Kosten der Versicherung tragen müssen. Analog dazu würde ich das auch bei der Wartung sehen.

    Mein Vermieter fordert mich nun auf, mich um den Aus- und Einbau der Küche zu kümmern, sowie um die Putzarbeiten dazwischen.

    Ist das richtig? ich sehe es eigentlich so, dass diese Kosten beim Vermieter liegen sollten und auch von ihm zu beauftrage

    Der Vermieter ist für alles verantwortlich, was zur Mängelbehebung notwendig ist. Dazu gehört auch der Aus- und Einbau der Küche und die Reinigungsarbeiten.

    Der Vermieter kann nur Kosten umlegen, die er tatsächlich hatte, aus meiner Sicht kann er den Wartungsvertrag noch nicht umlegen, sondern erst, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt wurde.

    Wie du schon selbst schreibst, Reparaturen sind Kosten des Vermieters, dieser Anteil müsste also aus dem Vertrag herausgerechnet werden. Reparaturen musst du nicht bezahlen.

    Beim Hersteller sind alle Pakete sehr teuer, selbst der kleinste Vertrag würde noch 422 € kosten

    Das ist häufig so, dass der Werkskundendienst teurer bzw. recht teuer ist. Trotzdem kann es sein, dass es für den Mieter hinnehmbar ist. Der Vermieter muss sich bei den Nebenkosten nicht für die günstigste Variante entscheiden, egal ob das der Stromanbieter, Versicherung o.ä. ist. So sehe ich das bei der Heizungswartug auch. Evtl. findet sich gar kein Installateur, der die Anlage billiger wartet, nur weil das bei eurem vorherigen Haus möglich war. Evtl. ist auch eine erweiterte Garantie für die Anlage daran gekoppelt, dass die Wartung vom Werkskundendienst durchgeführt wird usw. Eine besonders schnelle Reaktionszeit ist bei vermieteten Objekten sehr sinnvoll, denn du als Mieter darfst auch sofort bei Mängeln die Miete mindern. Außerdem wirst du ja vermutlich vom Vermieter auch erwarten, dass noch am gleichen, maximal am nächsten Tag jemand auf der Matte steht und die Heizung repariert. Das lässt sich jeder Installateur fürstlich bezahlen.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Vermieter hat keine Verpflichtung, darauf zu reagieren, auch nicht, wenn du um eine Rücksprache gebeten hast. Möglicherweise sieht er aktuell auch noch gar keinen Handlungsbedarf, denn es sind ja noch einige Woche bis zum Ende des Mietverhältnisse, vielleicht will er sowieso gar nicht direkt weiter vermieten...

    Mir ist der Vermieter nicht geheuer (aufgrund vorheriger Erlebnisse) und ich traue ihm vieles zu.

    Es ist im Zweifelsfall an dir, nachzuweisen, dass die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist. Ein Einwurf-Einschreiben weißt auch nur den Zeitpunkt eines (beliebigen) Schreibens nach, nicht dessen Inhalt. Wenn du ihm vieles zutraust, warum hast du dann nicht von Anfang an einen anderen Weg gewählt? Unabhängiger Zeuge, der den Inhalt des Schreibens kennt und den Einwurf bezeugen kann, wäre da deutlich besser geeignet.

    Ansonsten - du hast da im Grunde keine Handhabe im Moment. Entweder du verlässt dich darauf, dass alles glatt geht, gibst die Wohnung fristgerecht zurück, oder kündigst noch einmal mit einem Zeugen.

    Also die Wasseruhr im Bad beobachten ?

    ja, das würde ich empfehlen. Mit Fotos dokumentieren, da muss man dann auch nicht direkt davor stehen können. Vielleicht ist der Zähler kaputt, vielleicht läuft da noch anderes Wasser drüber. Habt ihr mal mit den Nachbarn verglichen, was diese für Werte haben? Evtl. sind hier Zähler falsch in eine Leitung eingebaut, z.B. wenn er in der Zirkulationsleitung sitzt. Dann würde er immer drehen, wenn die Zirkulation aktiv ist, ggf. also 24h/Tag.

    Je nachdem, wann ihr die Abrechnung für 2022 bekommen habt, wäre es ggf. sinnvoll, auch hier auch Widerspruch einzulegen, weil der Warmwasser"verbrauch" viel zu hoch ist.

    Wie kann ich mich wehren?

    Das ist nicht einfach zu beantworten. Selbstverständlich darf der Vermieter weder in deinen Keller noch darf er verbieten, dort ein Schloss anzubringen und auch nicht fremdes Eigentum entsorgen. Sie hat es trotzdem getan. Mietrechtlich ist es nicht so einfach beizukommen, wenn sich der Vermieter an bestehende Gesetze nicht hält. Letztlich kann man nur zu einem Anwalt raten, der einen umfänglich über die Rechte aufklärt und dann muss man diese auch einfordern. Im Einzelfall beraten, ob es sinnvoll ist, Schadenersatz zu fordern o.ä. kann auch nur ein Anwalt.

    Es ist der Wahnsinn, was diese Frau gerade macht. Auch will Sie immer irgendwas und mir wird das langsam echt zu viel. So viel, dass ich mich schon gar nicht mehr wohl fühle in meiner eigenen Wohnung, weil sie öfter Mal vor der Tür steht.

    Aus meiner Sicht sollte spätestens hier klar sein, dass ein Auszug die beste Lösung ist. Dass sie öfter mal vor der Tür steht, wird man kaum verhindern können, wenn das ihr Haus ist. Nachweise darüber führen, dass sie dies tut, um euch zu ärgern, einzuschüchtern... wird kaum möglich sein. Erfahrungsgemäß kann man solche Vermieter auch nicht belehren, mein Grundstück, mein Haus, meine Regeln. Dauerhaft im (Rechts)streit mit dem Vermieter stehen, dem man nach und nach alle seine rechtlichen Verfehlungen auf dem Rechtsweg erklären muss, ist verdammt anstrengend und führt nie dazu, dass man sich im Haus wohler fühlt.

    Keine spülmaschine oder sonst was das Wasser zieht.

    Der Gedanke ist falsch. Spülmaschinen, genau wie normale Waschmaschinen, ziehen kaltes Wasser und erhitzen das selbst. Eine Spülmaschine verbraucht gar kein Warmwasser. Geschirr von Hand spülen, womöglich noch unter fliesenden Wasser, verbraucht dagegen (nicht unerheblich) Warmwasser. Ich kenne einen Haushalt, der verbraucht bei gleicher Personenzahl locker das 2-3-fache an Warmwasser, größtenteils vermutlich, weil von Hand gespült wird.

    Trotz Spülen von Hand finde ich den Verbrauch an Warmwasser aber tatsächlich auch extrem hoch, wir verbrauchen als 5-köpfige Familie incl. Gartenbewässerung im Jahr etwa 130 m³ Wasser, d.h. der gesamte Frischwasserbezug vom Versorger. Warmwasser wird davon nur ein kleiner Bruchteil sein.

    Zunächst solltest du prüfen, ob die Zählerstände stimmen, ggf. wurde etwas vertauscht. Dein Warmwasserverbrauch ist schon immer sehr hoch. Außerdem kannst du noch prüfen, ob sich der Zähler dreht, wenn du nirgends etwas aufdrehst. Ggf. fotografieren und etwas später wieder in einem Zeitraum, in dem du ganz sicher kein Warmwasser verbraucht hast. Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, wie man als Einzelperson so viel Warmwasser verbrauchen kann. Wo sitzen die Zähler? Direkt an deinen Abnahmestellen oder irgendwo im Keller?

    Meine Frage ist, wie es sich rechtlich verhält, wenn der Vermieter solche Preise veranschlagt?

    Der Vermieter darf nur Kosten umlegen, die tatsächlich angefallen sind. Er kann nicht selbst Preise berechnen, aber genauso kann man nicht einfach so von den Preisen pro m³ nach Preisblatt ausgehen. Die Grundgebühr muss ebenfalls berücksichtigt werden.

    Beim Abwasser/Wasser darf nach Abflussprinzip abgerechnet werden, d.h. der Vermieter darf z.B. 2023 die Beträge abrechnen, die in 2023 von seinem Konto abgeflossen sind. Das muss kaum etwas mit den Preisen im Preisblatt zu tun haben, das kann auch doppelt so hoch sein als die Preise im Preisblatt. Die Rückzahlung in 2024 (weil zu viel vorausgezahlt wurde) kommt dann erst in 2024 zum Tragen.

    Hier hilft nur Belegeinsicht in die Rechnung/Abrechnungen und Kontobewegungen, um das prüfen zu können. Für dich ist das Preisblatt des Versorgers nicht relevant, sondern die Kosten (Abrechnung, Abschläge usw) des Vermieters und diese muss er nachweisen. Du kannst natürlich einen Blick drauf werfen, ob die Kosten, die dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, dem aktuellen Preisblatt entsprechen, aber hier dürften wenige Fehler passieren.

    Er hat einen Mietvertrag mit seinen Eltern abgeschlossen (keine Ahnung ob er so gültig ist). Sie zahlen Miete.

    Wenn dein Mann alleine Vermieter ist, muss auch er den Mietvertrag kündigen. Wer im Grundbuch steht, spielt nur dann eine Rolle, wenn der Mietvertrag durch Kauf, Schenkung, Erbe etc. auf jemand anderen übergeht und die gesetzlichen Regelungen greifen. Ansonsten ist derjenige der Vermieter, der den Vertrag als Vermieter unterschrieben hat.

    Ausserdem brauchen wir den Platz. Ich bin Tagesmutter und möchte zwei Zimmer dafür nutzen. (Tagesmutter ist freiberuflich und kein Gewebe)

    Das ist nun nicht mehr so einfach. Eigenbedarf ist nur zu eigenen Wohnzwecken, nicht für berufliche Tätigkeiten. Diese dürfen nur untergeordnet sein (z.B. Home Office Arbeitsplatz).

    Es gibt aber noch den Paragraphen § 573a:

    Zitat

    (1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    Sofern es also keine weiteren Parteien in dem Haus gibt, kann das Mietverhältnis ohne berechtiges Interesse wie Eigenbedarf, "einfach so" gekündigt werden. Gegen diese Kündigung ist es recht schwer, vorzugehen, denn darüber, ob Eigenbedarf bei 110 m² Wohnfläche noch begründbar ist, braucht man dann nicht zu diskutieren. Wir haben selbst unsere Mieter auch so gekündigt - primär und mit kürzerer Frist wegen Eigenbedarf (weil er aus unserer Sicht bestand, was aber bestritten werden kann), hilfsweise mit verlängerter Frist nach §573a.

    Trotzdem kann es sein, dass ihr die Kündigung gerichtlich mittels Räumungsklage durchsetzen müsst, wenn die Eltern nicht wollen.

    Was sind denn meine Rechte als Miteigentümerin? Was sind meine Pflichten?

    Keine, du hast mit dem Mietvertrag deiner Beschreibung nach nichts zu tun.

    Ich würde die Hausverwaltung um eine Übersicht der voraussichtlichen Nebenkosten bzw. die Vorlage einer alten Abrechnung bitten. Dann siehst du, ob die Vorauszahlungen zu den erwarteten Kosten passen oder zu hoch sind. Meistens wird bei Neuvermietungen einfach das Abrechnungsergebnis der letzten Abrechnungen angesetzt, sodass die Kosten für das Gas vermutlich da auch nicht enthalten waren, wenn das schon immer über separate Verträge lief, die der Mieter selbst abgeschlossen hat. Es bringt euch auch nichts, wenn ihr jetzt die Vorauszahlungen reduziert und dann eine große Nachzahlung kommt. Aus der Höhe der Vorauszahlungen (?) kann man ggf. auch schätzen, ob es sich realitischerweise um einen Beitrag incl. oder excl. Heizkosten handelt.

    Je nach Vertrag könnt ihr auch darauf bestehen, dass der Vermieter den Vertrag abschließt und die Kosten umgelegt werden müssen. Aber i.d.R. fährt man als Mieter besser, sich selbst um einen Anbieter zu kümmern, da der Vermieter kein besonderes Interesse daran hat, immer einen günstigen Vertrag zu haben.

    Sie selbst hat aktuell eine Eigentumswohnung in zehn Fahrminuten Entfernung und möchte diese Wohnung verkaufen, um damit meine Wohnung zu finanzieren.

    Bereits Eigentum zu haben ist per se kein Hinderungsgrund für Eigenbedarf, es braucht wie immer bei Eigenbedarf eine Begründung. Den müssen die Vermieter in der Kündigung plausibel darstellen und den Eigenbedarf rechtfertigen. Das sollte aber möglich sein. Vielleicht ist deine Wohnung vom Schnitt/Größe/Ausstattung, Lage, Lage im Gebäude... besser für die Bedürfnisse geeignet. Die Nähe zum eigenen Kind und damit potentiell unterstützenden/pflegenden Angehörigen oder Enkeln ist i.d.R. ein guter Grund, warum nun deine Wohnung nun besser passt als die bisherige usw. Wäre es die gleichschnittene Wohnung im Haus nebenan, sähe das vielleicht anders aus, aber aus der geringeren Distanz zu sehr nahen Angehörigen lässt sich meistens eine gute Begründung für Eigenbedarf finden, gerade wenn es noch weitere Unterschiede zwischen den Wohnungen gibt.

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